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A - V (1592 - 1858)

A-V-01

18.10.1592

Wilhelm V., Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Ober- und Niederbayern, verkauft der Universität Ingolstadt in Gestalt des Rektors und des Kämmerers für 26 000 Gulden (der Gulden zu 60 Kreuzer gerechnet) einen jährlichen und ewigen Zins von 1300 Rheinischen Gulden (der Gulden zu 60 Kreuzer gerechnet), auszuzahlen durch den geistlichen Kammermeister in einem Zeitraum von 14 Tagen vor oder nach dem 1. Juni, für die er die zur geistlichen Kammer gehörigen Güter und Gefälle als Pfand einsetzt, und behält sich bzw. seinen Erben und Nachkommen ein Rückkaufsrecht vor, wobei die beabsichtigte Rückzahlung der 26 000 Gulden ein Jahr vorher angekündigt werden muß und die Rückzahlung inklusive der noch angefallenen Zinsen im Zeitraum von 14 Tagen vor oder nach dem 1. Juni gegen Rückgabe der Urkunde und gegen Quittung erfolgen soll.

S: Wilhelm V., Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Ober- und Niederbayern etc.

A: Wilhelm V., Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Ober- und Niederbayern etc.

E: Universität Ingolstadt, Rektor und Kämmerer

Pergament, Siegel (stark beschädigt) mit Seidenschnüren (weiß-blau)

 

A-V-02

01.01.1595

Wilhelm V., Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Ober- und Niederbayern, verkauft der Universität Ingolstadt in Gestalt des Rektors, des Kämmerers und der Räte sowie deren Nachkommen für 10 000 Gulden (der Gulden zu 60 Kreuzer gerechnet), die er bereits am Tag der Urkundenausstellung erhalten hat, einen jährlichen und ewigen Zins von 500 Rheinischen Gulden (der Gulden zu 60 Kreuzer gerechnet), auszuzahlen durch das Pfleg- und Kastenamt Vohburg in einem Zeitraum von 14 Tagen vor oder nach dem Neujahrstag gegen Quittung, für die er die zum Pfleg- und Kastenamt gehörigen Güter und Gefälle als Pfand einsetzt, und behält sich bzw. seinen Erben und Nachkommen ein Rückkaufsrecht vor, wobei die beabsichtigte Rückzahlung der 10 000 Gulden ein halbes Jahr vor dem Neujahrstag angekündigt werden muß und die Rückzahlung inklusive der noch angefallenen Zinsen im Zeitraum von 14 Tagen vor oder nach dem Neujahrstag gegen Quittung erfolgen soll.

S: Wilhelm V., Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Ober- und Niederbayern

A: Wilhelm V., Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Ober- und Niederbayern

E: Universität Ingolstadt (Rektor, Kämmerer und Räte)

Pergament, Siegel in Kapsel (unvollständig und beschädigt)

 

A-V-03

01.04.1599

Maximilian I., Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Ober- und Niederbayern etc., überschreibt der Universität Ingolstadt 16 000 Gulden nebst dem Anspruch auf die daraus zu erzielenden Zinsen von 800 Gulden, welche vormals dem Unterhalt des Jesuitenkonvents dienten, welches nunmehr die Einkünfte des Klosters Münchsmünster erhält, die vorher der Universität zu Gute kamen, und kassiert eine anderslautende, von seinem Vater Herzog Wilhelm V. und ihm selbst unterzeichnete Obligation vom 26. Juni 1597.

S: Maximilian I., Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Ober- und Niederbayern etc.

A: Maximilian I., Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Ober- und Niederbayern etc.

E: Universität Ingolstadt (Rektor, Kämmerer und Räte)

Pergament, Siegel in Kapsel (unvollständig)

 

A-V-04

13.10.1617

Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Ingolstadt bestätigen Petrus Stevartius für seine Stiftung eines neuen, besonders für Kinder von Akademikern und Bürgern errichteten Waisenhauses (beinhaltend das Gebäude, die Einrichtung und 8000 Gulden), dieses zu erhalten und zu fördern und insbesondere folgende 7 Vorgaben einzuhalten: 1. sollen das Waisenhausgebäude, dessen Pfleger/Vorstand und die 8000 Gulden inklusive Zinsen von jeglicher Abgabe befreit sein, 2. soll das Waisenhaus jährlich ein Schachen Reisig und 12 „Zaichen“ des Ingolstädter Gemeinwaldes (Neuhauet) umsonst erhalten, 3. soll das Waisenhaus mit Zustimmung von Veit Schober, fürstlich-bayerisches Spitalskommissärs und Rats, Doktors beider Rechte, Ordinarius und Kämmerers der Universität Ingolstadt, und von Alexander Schöttel von Falkenberg, Mautners und fürstlich-bayerischen Rats, die Almosen aus den zwei Kästchen erhalten, die in den beiden Pfarrkirchen herumgetragen werden und vorher dem Spital zugute kamen, 4. soll die „hochzeitpüchssen“, die bisher den Siechen zugute kam, nunmehr dem Waisenhaus gehören, 5. soll das Waisenhaus jährlich ½ Zentner Talg vom Waghaus der Stadt bekommen, 6. sollen die Waisen jährlich je nach Bedarf und Anzahl ein oder zwei Loden (=Wollgewebestücke) Tuchs aus einer Stiftung Herzog Georgs von Bayern zur Bekleidung erhalten, 7. soll vor dem Waisenhaus ein Almosenstock angebracht werden, um Vorübergehende zu einer Gabe anzuregen.

S: Stadt Ingolstadt

A: Ingolstadt (Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt)

E: Stevartius Leodius, Petrus

Pergament, Siegel in Kapsel (unvollständig und beschädigt)

 

A-V-05

28.05.1641

Maximilian I., Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Ober- und Niederbayern, Reichserztruchsess und Kurfürst etc., verlehnt das Lehen, welches Maria Seraphina, Conventalin im Kloster St. Maria Loreto, von ihrem Vater Wilhelm Mony geerbt hat, bestehend aus dem halben Teil des dritten Teils vom großen und kleinen Zehnt aus vier Häusern in Pettenbach, aus zwei Häusern in Mellenberg, aus drei Häusern zum Huber, zum Khäderer und zum Peter Schindlpeckh in Helmsau, aus zwei Häusern in Giglberg, von Jacob Paur aus Oberpettenbach und aus einem Acker und zwei Häusern in Kreut mit allem Zugehörigen in der Pfarrei Dietelskirchen (im Gericht Reißpach) gelegen, auf deren Ersuchen hin an ihren Bruder Geörg Wilhelm Mony gegen Zahlung einer ungenannten Geldsumme, die Geörg Wilhelm Mony seiner Schweser Maria Seraphina bereits übergab.

S: Maximilian i., Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Ober- und Niederbayern, Reichserztruchsess und Kurfürst etc.

A: Maximilian I., Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Ober- und Niederbayern, Reichserztruchsess und Kurfürst etc.

E: Mony, Geörg Wilhelm

Pergament, Siegel (stark beschädigt)

 

A-V-06

15.08.1810

Ludwig Jakob, kgl. bayer. Rat, Lizentiat beider Rechte und Gerichtsadvokat, verkauft mit Vollmacht von Markus Anton Freiherrn von Mair dem Universitäts-Fond in Landshut für 4000 Gulden ein jährliches, ewiges Zinsgeld von 200 Gulden, welches jeweils am 15. August eines Jahres bzw. 14 Tage vorher oder nachher zu entrichten ist, und setzt als Pfand die Behausung des Freiherrn von Mair in der Fürstenfelder Gasse 58 ½ ein, welche bereits mit 11000 belastet ist, und behält dem Freiherrn von Mair bzw. den künftigen Besitzern von dessen Behausung ein Rückkaufsrecht des Zinsgeldes vor, wobei der beabsichtigte Rückkauf 2 Monate vor dem 15. August angekündigt werden muß.

S: Stadtgericht München

A: Jakob, Ludwig, kgl. bayer. Rat, Lizentiat beider Rechte und Gerichtsadvokat, Bevollmächtigter des Markus Anton Freiherrn von Mair

E: Universitäts-Fonds Landshut

Pergament, Siegel in Kapsel

 

A-V-07

10.08.1811

Ludwig Jakob, kgl. bayer. Rat, Notar und Gerichtsadvokat, verkauft mit Vollmacht von Markus Anton Freiherrn von Mair dem Georgianischen Priesterhaus in Landshut für 500 Gulden eine jährliche, ewige Gilt von 25 Gulden, die jeweils am 10. August eines Jahres bzw. 14 Tage vorher oder nachher zu entrichten ist, und setzt als Pfand die Behausung des Freiherrn von Mair in der Fürstenfelder Gasse 58 ½ ein, welche bereits mit 15000 belastet ist und gleichzeitig mit weiteren 500 Gulden belastet wird, und behält dem Freiherrn von Mair bzw. den künftigen Besitzern von dessen Behausung ein Rückkaufsrecht der Gilt vor, wobei der beabsichtigte Rückkauf 2 Monate vor dem 10. August angekündigt werden muß.

A: Jakob, Ludwig, kgl. bayer. Rat, Notar und Gerichtsadvokat, Bevollmächtigter des Markus Anton Freiherrn von Mair

E: Herzogliches Georgianum Landshut

Pergament, Siegel verloren

 

A-V-08

10.08.1811

Ludwig Jakob, kgl. bayer. Rat, Notar und Gerichtsadvokat, verkauft mit Vollmacht von Markus Anton Freiherrn von Mair dem Universitäts-Fond in Landshut für 500 Gulden (welche ihm bereits laut des Schreiben der kgl. General-Stiftungs-Kasse vom April 1810 zugesagt worden waren) ein jährliches, ewiges Zinsgeld von 25 Gulden, welches jeweils am 10. August eines Jahres bzw. 14 Tage vorher oder nachher zu entrichten ist, und setzt als Pfand die Behausung des Freiherrn von Mair in der Fürstenfelder Gasse 58 ½ ein, welche bereits mit 15000 belastet ist und gleichzeitig mit weiteren 500 Gulden belastet wird, und behält dem Freiherrn von Mair bzw. den künftigen Besitzern von dessen Behausung ein Rückkaufsrecht des Zinsgeldes vor, wobei der beabsichtigte Rückkauf 2 Monate vor dem 10. August angekündigt werden muß.

S: Stadtgericht München

A: Jakob, Ludwig, kgl. bayer. Rat, Notar und Gerichtsadvokat, Bevollmächtigter des Markus Anton Freiherrn von Mair aus Scherneck

E: Universitäts-Fonds Landshut

Pergament, Siegel in Kapsel (unvollständig)

 

A-V-09

24.01.1857

Anton und Katharina Zwisler verkaufen dem Doktor Reisinger’schen Stiftungsfond unter der Administration der Universität München für 13000 Gulden eine jährliche ewige Gilt von 650 Gulden, die je zur Hälfte am 1. April und am 1. Oktober eines Jahres bzw. 14 Tage davor oder danach zu entrichten ist, und setzen dafür ihr Anwesen in der Fraunhoferstraße 4e mit Haus, Hintergebäude, Hofraum und Garten, welches auf 29800 Gulden geschätzt wurde, momentan ewiggeldfrei ist und bis 13000 Gulden gegen Brand versichert ist, als Pfand ein und behalten sich ein Rückkaufsrecht vor, wobei die Rückkaufsabsicht 2 Monate vor der Giltzeit anzukündigen ist.

S: Bezirksgericht München links der Isar

A: Zwisler, Anton, Schreinermeister; Zwisler, Katharina, Ehefrau von Anton Zwisler

Pergament, Stempel

 

A-V-10

16.12.1857

Franz Xaver und Therese Holzinger verkaufen dem Fonds der Ludwig-Maximilians-Universität für 8000 Gulden eine jährliche, ewige Gilt von 400 Gulden, zu zahlen halb am 1. April und halb am 1. Oktober jeden Jahres, setzen als Sicherheit ihr momentan ewiggeldfreies, auf 16600 Gulden geschätztes Haus in der Dachauer Straße 26a mit Zubehör ein und behalten sich das Rückkaufrecht der Gilt vor, wobei der beabsichtige Rückkauf 2 Monate vor der Zinszeit anzukündigen ist.

S: Bezirksgericht München links der Isar

A: Holzinger, Franz Xaver, Hafnermeister in München; Holzinger, Therese, Ehefrau des Franz Xaver Holzinger, Hafnermeister in München

E: Fonds der Ludwig-Maximilians-Universität München

Pergament, Stempel

 

A-V-11

05.05.1858

Ludwig, Anna und Maria Mäusl verkaufen der Edwin Obermaier’schen Studienstiftung unter der Administration der Ludwig-Maximilians-Universtität München für 1000 Gulden eine jährliche Gilt von 50 Gulden, die jeweils zur Hälfte am 1. April und 1. Oktober bzw. 14 Tage davor oder danach zu entrichten ist, und setzen als Sicherheit ihr auf 7500 Gulden geschätztes Anwesen in der Türkenstraße 40 mitsamt Zubehör ein.

S: Bezirksgericht München links der Isar

A: Mäusl, Ludwig, Kameralpraktikant; Mäusl, Anna; Mäusl, Maria, Landrichterstochter

E: Edwin Obermaier’sche Studienstiftung (unter der Administration der Ludwig-Maximilians-Universtität München)

Pergament, Stempel


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