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J 51 - 100 (1433 - 1453)

J 051

19.07.1433

Sonntag vor St. Maria Magdalena

Dompropst Heinrich, Dekan Conrat und das Kapitel des Domstifts Eichstätt verkaufen mit Zustimmung des Eichstätter Bischofs Albrecht an die Bevollmächtigten des Liebfrauenstifts, der Stiftung von Herzog Ludwig VII., Gabriel Glesein, Conrat Gleczel und Heinrich Wydenman für eine ungenannte Summe Geldes aus der herzoglichen Stiftung folgende Güter: 2 Höfe mit Abgaben in Gerolfingen, die „der Tanderlein“ bewirtschaftet und für welche er jährlich 24 Mütten Korn, 4 Malter Hafer, 12 ½ Schilling Pfennige Wisgeld, 50 Herbstkäseleiber, 32 Herbsthühner, 16 ungemästete Gänse, 200 Eier, 3 Weisat (= Sonderabgabe, Geschenk) zu je 8 Käse, 2 Fastnachthühner und 60 Pfennige „für ein mal“ abgibt; weiterhin 1 Hof mit Abgaben in Gerolfingen, den „der Laydrant“ bewirtschaftet und für welchen er jährlich 12 Mütten Korn, 2 Malter Hafer, 6 Schilling und 5 ½ Pfennige Wisgeld, 50 Herbstkäseleiber, 16 Herbsthühner, 8 ungemästete Gänse, 100 Eier, 3 Weisat zu je 4 Käseleibern, 1 Fastnachthuhn und 30 Pfennige „für ein mal“ abgibt; weiterhin einen Hof mit Abgaben in Gerolfingen, den Seicz Halderbach bewirtschaftet und für welchen er jährlich 12 Mütten Korn, 2 Malter Hafer, 6 Schilling und 7 ½ Pfennige Wisgeld, 50 Herbstkäseleiber, 16 Herbsthühner, 8 ungemästete Gänse, 100 Eier, 3 Weisat zu je 4 Käseleibern, 1 Fastnachthuhn, 12 Schilling Pfennige Gattergeld und 30 Pfennige „für ein mal“ abgibt; weiterhin einen Hof und mit Abgaben in Berckheim, den Göcz Dyepold bewirtschaftet und für welchen er jährlich 8 Mütten Korn, 2 Mütten Weizen, 2 Malter Hafer, 1 Pfund Pfennige und 20 Pfennige Wisgeld, 3 Weisat zu je 4 Käseleibern und 2 Fastnachthühner abgibt; ausgenommen von dem Verkauf sind das Verfügungsrecht über die Vogtei und die Dienste, welches bei Herzog Ludwig VII. verbleibt, eine jährliche Gattergilt von 5 Schilling Pfennigen, die „der Laydrant“ an den Eichstätter Domherrn Sigmund von Konrode abzugeben hat, und eine jährliche Abgabe von 6 Schilling Pfennigen und 3 Weisat zu je 4 Käseleibern des Hanns Hübner aus Gerolfingen an den besagten Domherrn sowie weitere Gilten, Zinsen, Zehnte und Personen der Güter in Gerolfingen, dann eine Gilt, die Göcz Dyepold dem Eichstätter Domvikar Marquart Spindler schuldet und die zur Eichstätter Jakobskapelle gehört; zudem übergeben die Verkäufer den Käufern auch die bezüglich dieser Güter ausgestellten Schriftstücke.

S: Bischof Albrecht von Eichstätt, Domkapitel von Eichstätt

A: Heinrich, Dompropst des Domstifts Eichstätt; Conrat, Dekan des Domstifts Eichstätt; Kapitel des Domstifts Eichstätt

E: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Conrat Gleczel und Heinrich Wydemann, beide Kirchenpröpste der Liebfrauenkirche und Bürger von Ingolstadt (als Bevollmächtigte des Liebfrauenstiftes, der Stiftung Herzog Ludwigs VII.)

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel

 

J 052

31.08.1433

Montag nach St. Bartholomäus

Jörig Kaib verkauft der Stiftung des Herzogs, vertreten durch deren Bevollmächtigte Gabriel Glesein, Cunrat Gläczel und Hainrich Wideman für 368 Rheinische Gulden aus der Stiftung seine folgenden Güter und Rechte mit aller Zugehör: ein Gut mit seinen Abgaben in Rieden, welches zu St. Ulrich in Augsburg gehört, derzeit von dem „Rüdel“ bewirtschaftet wird und jährlich der Vogtei 4 Schilling Pfennige, 2 Säcke Hafer und 1 Vogthuhn abgibt; weiterhin 22 Lehen in Rynnental, deren Abgaben sich auf jährlich jeweils 32 Pfennige, 4 Metzen Vogthafer und 1 Vogthuhn belaufen; weiterhin das Wirtshaus diesseits des Baches, das momentan unbesetzt ist und 4 Schilling Pfennige an Abgaben erbringt, wenn es bewirtschaftet wird; weiterhin das Gericht diesseits des Baches; weiterhin eine Sonderabgabe von 50 Pfennigen aus zwei Lehen, die bei den obgenannten inbegriffen sind und die „der Fuer“ bewirtschaftet; weiterhin eine Mühle in Griesspach, welche jährlich Abgaben von 32 Pfennigen, 1 Metze Korn und 1 Gans an die Vogtei leistet; weiterhin zwei Huben in Sengenried, deren jede jährlich 3 Schilling und 14 Pfennige, 1 Mütte Hafer und 1 Vogthuhn an die Vogtei abführt; weiterhin 3 Huben in Stumppfenbach, deren jede jährlich 3 Schilling und 14 Pfennige, 1 Mütte Hafer und 1 Vogthuhn an die Vogtei abgibt; weiterhin 2 Lehen in Stumppfenbach, deren jedes jährlich der Vogtei 52 Pfennig, ½ Mütte Hafer und ½ Vogthuhn abgibt; weiterhin in Tewtenhoffen einen Hof, der jährlich an die Vogtei 4 Schilling und 24 Pfennige, 1 Mütte Hafer und 1 Vogthuhn abgibt; weiterhin einen Hof in Tewtenhoffen, der jährlich 1 Mütte Hafer an die Vogtei abgibt; weiterhin das Wirtshaus in Zeidelbacht, welches jährlich 30 Pfennig an die Vogtei abgibt; weiterhin ein Hof in Freimann, welcher jährlich 70 Pfennige an die Vogtei abgibt; weiterhin 3 Huben in Sawschorn, deren jede jährlich 3 Schilling und 14 Pfennige, 1 Mütte Hafer und 1 Vogthuhn an die Vogtei abgibt; weiterhin einen Hof in Eurasburg, der derzeit unbewirtschaftet ist und der, wenn er bewirtschaftet wird, 3 Säcke Roggen und 3 Säcke Hafer abzugeben hat und übergibt mit dem aktuellen Kaufbrief auch alle Briefe, die sich auf die verkauften Güter beziehen.

S: Jörig Kaib zu Hohenstain; Hainrich Truchsäß, Dompropst zu Augsburg; Fridrich Burggraf

A: Jörig Kaib zu Hohenstain

E: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Cunrat Gläczel und Hainrich Wideman, beide Kirchenpröbste und Bürger von Ingolstadt (als Bevollmächtigte des Liebfrauenstiftes, der Stiftung Herzog Ludwigs VII. in Ingolstadt)

Pergament, 3 an Pergamentpressel angehängte Siegel (1 Siegel in Kapsel, 1 Siegel verloren)

 

J 053

10.09.1433

Pfintztag nach nativitatis Marie

Wilhalm, Hertzenläutt und Sigmund Greutter verkaufen Mertan Hinderkircher für 306 Gulden 3 Schilling und 27 Pfennige ihren Weiler bei Sträß, der „moz“ genannt wird, mit aller Zugehör und Rechten, ausgenommen die Gilten des Müllers Üll Samer und von Hans Karg, und übergeben neben dem Kaufbrief auch alle alten, den Weiler betreffenden Briefe.

S: Wilhalm Greutter zu Sträß; Ruoland von Freyberg

A: Wilhalm Greutter zu Sträß; Hertzenläutt Greutter, Ehefrau des Wilhalm Greutter; Sigmund Greutter, Sohn von Hertzenläutt und Wilhalm Greutter

E: Mertan Hinderkircher zu Schönnleitten

Z: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt, Hainrich Härb, Vogt, und Hans Schnegg, geschworener Rat zu Neuburg

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel

 

J 054

15.09.1433

Eritag nach Hl. Kreuz Erhöhung

Gerichtsbrief, der den Verkauf des Weilers „moz“ von Wilhalm Gräwtter an Mertein Hinderchirchär bestätigt und Wilhalm Gräwtter von der sonst üblichen Gewährspflicht befreit.

S: Hainrich Härb, Vogt von Neuburg

A: Hainrich Härb, Vogt von Neuburg

E: Wilhalm Gräwtter

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 056

01.02.1434

Sonntag vor Lichtmeß

Ulrich und Elspet Spiczzer verkaufen Pauls dem Schenck für 7 Rheinische Gulden, die sie bereits erhalten haben, 6 Juchart Acker und die dazugehörige Holzmark, so wie sie dies von dem Schwarzschmied gekauft hatten, und setzen als Sicherheit über ein Jahr und einen Tag ihr kleines Gut in Zalling ein.

S: Pauls Hawsner, Richter in Aichach

A: Ulrich Spiczzer; Elspet Spiczzer, Tochter von Ulrich Spiczzers Bruder

E: Pauls der Schenck

Z: Jorg Walch, Bürger von Aichach, und Heincz Wintter von Nydernschnayhach

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (fast vollständig verloren)

 

J 057

19.12.1434

Sonntag vor St. Thomas

Marquart und Elspet Schick übergeben dem Neuen „Pfründhaws“ in Ingolstadt (der Stiftung von Herzog Ludwig VII.) mit der Auflage, sie noch auf ihrer beider Lebenszeit nutzen und besitzen zu können, folgende Besitzungen, Abgaben und Gilten: die Obermühle in Mäniching, die der „Kamerlberger“ für 65 Rheinische Gulden auslösen kann und die eine jährliche Gilt von 2 ½ Schäffeln Roggen, 2 ½ Schäffeln Hafer, 2 Pfund und 3 Pfennigen Ingolstädter Währung an Wisgeld und die kleinen Dienste abgibt; weiterhin eine Point in „der hunczell“, welche sie für 45 Rheinische Gulden von „der Hirfürtterinn“ gekauft hatten und welche eine jährliche Gilt von 15 Schilling Pfennigen Ingolstädter Währung abgibt; weiterhin 1 Rheinischen Gulden von „dem Fägern“ als Abgabe für einen Garten und Acker in „der Ernaw“; weiterhin ein Ewiggeld von 60 Ingolstädter Pfennigen von „dem Scharmlein zu Hainwerde“; weiterhin den Garten beim Roten Turm, den sie für 19 Pfund Pfennige Ingolstädter Währung von „dem Schrobenhawsser“ gekauft hatten; weiterhin alle Äcker, die sie auf den drei Feldern Ingolstadts haben, das sind insgesamt 4 Schilling (=30), und 14 Pifang Acker, die sie auf dem Ingolstädter Oberfeld haben, davon einen Acker jenseits der „Winharcz hüll“, welcher 68 Pifang ausmacht, einen Acker diesseits der „Winharcz hüll“, der 36 Pifang groß ist und noch einmal 6 Pifang davor, und einen 24 Pifang großen Acker auf dem Lohgraben, dazu auf dem Mittleren Feld insgesamt 1 Pfund (=250) und 2 Pifang Acker, davon einen 68 Pifang großen Acker auf der Zwergenau, einen 36 Pifang großen Acker auf der Zwergenau und 6 Pifang davor, einen 36 Pifang großen Acker diesseits der Zwergenau und 6 Pifang davor, einen 24 Pifang großen Acker an dem „Grassigen“ Weg, 28 Pifang Acker ebenfalls am „Grassigen“ Weg gegenüber dem vorigen Acker und 38 Pifang Acker „hintter harde“, und auf dem Niederen Feld in Richtung Feldkirchen insgesamt 6 Schilling 21 Pifang Acker, davon einen Acker an der Hohen Straße, der 3 Schilling und 6 Pifang groß ist, einen Acker an der Hohen Straße, der über den Weg geht und 18 Pifang groß ist, einen 38 Pifang großen Acker, der bei dem Acker von Ludwig Fragern liegt und von dessen Getreideertrag ¼ dem Kloster Landshut gehört, einen 22 Pifang großen Acker „her auf pas gegen der stat in dem velde ain Slusselotten“, einen 18 Pifang großen Acker in dem Grund Richtung Feldkirchen und einen Acker von 9 Pifang; weiterhin einen kleinen zweimähdigen Anger bei Harde, welcher fast 1 Tagwerk groß ist; weiterhin zwei Häuser, die sie momentan bewohnen, und einen Ziegelstadel, aus welchem 3 Rheinische Gulden „dem Prücklwein“ zustehen, für die sie ca. 400 Rheinische Gulden gezahlt haben; weiterhin 1 Rheinischen Gulden aus dem Eckhaus gegenüber ihrem vorderen Haus, welches dem „Rüdel Schmid“ gehörte; weiterhin 1 Rheinischen Gulden aus dem Häuschen hinter ihrem Haus, welches jetzt Petter Pflannczel gehört; weiterhin 1 Rheinischen Gulden aus einem Acker von „dem Reydaxten“.

S: Marquart Schick, Richter und Kastner in Ingolstadt; Melchior Palderstain; Bernhartt Meillinger

A: Marquart Schick, Richter und Kastner in Ingolstadt; Elspet Schick, Ehefrau des Marquart Schick

E: Stift des Neuen „Pfründhaws“ in Ingolstadt

Z: Petter Töldel und Ott Satler, beide Bürger von Ingolstadt

Pergament, 3 an Pergamentpressel angehängte Siegel

 

J 058

24.01.1435

Montag vor St. Paul conversionis

Marckhartt und Elspett Schick übergeben dem Neuen „Pfrüntthaws“ (der Stiftung Herzog Ludwigs VII.) mit der Auflage, sie noch bis zu ihrer beider Tod nutzen und besitzen zu können, zugunsten ihres Seelenheiles neben all’ ihren beweglichen Gütern auch folgende Güter, Abgaben und Rechte: die Obermühle in Mäniching, die der „Kamerlberger“ für 65 Rheinische Gulden auslösen kann und die eine jährliche Gilt von 2 ½ Schäffeln Roggen, 2 ½ Schäffeln Hafer, 2 Pfund und 3 Pfennigen Ingolstädter Währung an Wisgeld und die kleinen Dienste abgibt; weiterhin eine Point in „der hunczell“, welche sie für 45 Rheinische Gulden von „der Herfürtterin“ gekauft hatten und welche eine jährliche Gilt von ca. 15 Schilling Pfennigen Ingolstädter Währung abgibt; weiterhin 1 Rheinischen Gulden von „dem Fägern“ als Abgabe für einen Garten und Acker in „der Ernaw“; weiterhin ein Ewiggeld von 60 Ingolstädter Pfennigen vom „Scharmlein zu Hainwerd“; weiterhin den Garten beim Roten Turm, den sie für 19 Pfund Pfennige Ingolstädter Währung von „dem Schrobenhawser“ gekauft hatten; weiterhin alle Äcker, die sie auf den 3 Feldern Ingolstadts haben, das sind insgesamt 4 Schilling (=30), und 14 Pifang Acker, die sie auf dem Ingolstädter Oberfeld haben, davon einen Acker jenseits der „Winharcz hüll“, welcher 68 Pifang ausmacht, einen Acker diesseits der „Winharcz hüll“, der 36 Pifang groß ist und noch einmal 6 Pifang davor, und einen 24 Pifang großen Acker auf dem Lograben, dazu auf dem Mittleren Feld insgesamt ein Pfund (=250) und 2 Pifang Acker, davon einen 68 Pifang großen Acker auf der Zwergenau, einen 36 Pifang großen Acker auf der Zwergenau und 6 Pifang davor, einen 36 Pifang großen Acker diesseits der Zwergenau und 6 Pifang davor, einen 24 Pifang großen Acker an dem „Grassigen“ Weg, 28 Pifang Acker ebenfalls am „Grassigen“ Weg gegenüber dem vorigen Acker und 38 Pifang Acker „hintter hard“, und auf dem Niederen Feld in Richtung Feldkirchen insgesamt 6 Schilling 21 Pifang Acker, davon einen Acker an der Hohen Straße, der 3 Schilling und 6 Pifang groß ist, einen Acker an der Hohen Straße, der über den Weg geht und 18 Pifang groß ist, einen 38 Pifang großen Acker, der bei dem Acker von Ludwig Fragern liegt und von dessen Getreideertrag ¼ dem Kloster Landshut gehört, einen 22 Pifang großen Acker „Slusselott, her auf pas gegen der stat in dem velde“, einen 18 Pifang großen Acker in dem Grund Richtung Feldkirchen und einen Acker von 9 Pifang; weiterhin einen zweimähdigen kleinen Anger bei Hard, welcher fast 1 Tagwerk groß ist; weiterhin zwei Häuser, die sie momentan bewohnen, und einen Ziegelstadel, aus welchem 3 Rheinische Gulden „dem Prücklwein“ zustehen, für die sie ca. 400 Rheinische Gulden gezahlt haben; weiterhin 1 Rheinischen Gulden aus dem Eckhaus gegenüber ihrem vorderen Haus, welches dem „Rüdel Smid“ gehörte; weiterhin 1 Rheinischen Gulden aus dem Häuschen hinter ihrem Haus, welches jetzt Petter Pflanczel gehört; weiterhin 1 Rheinischen Gulden aus einem Acker von „dem Reydaxten“.

S: Marckhartt Schick, Richter und Kastner in Ingolstadt; Melchior Paldstain und Bernhartt Meillinger, beide Bürger von Ingolstadt

A: Marckhartt Schick, Richter und Kastner in Ingolstadt; Elspett Schick, Ehefrau des Marckhartt Schick

E: Stift des Neuen „Pfrüntthaws“ in Ingolstadt

Pergament, 3 an Pergamentpressel angehängte Siegel

 

J 059

14.03.1435

Montag nach Sonntag Reminiscere

Leonhart Stumpf zum Pach verkauft Gabriel Glesein, Chunrad Glaczel und Hainrich Widenman als Bevollmächtigten des Liebfrauenstifts für 25 Pfund Pfennige jährliche ewige Gilt und auf Lebenszeit das, was über dies und die später genannten 400 Pfund Pfennige hinaus aus den übergebenen Gütern erwirtschaftet wird. Es handelt sich dabei um folgende Güter und Rechte mit aller Zugehör: die Mühle „Zum Bach“, die eine jährliche Gilt von 2 Pfund Pfennigen, 10 Käseleibern, 10 Hühnern, 100 Eiern, einem Fasnachthuhn, einem Weisat (=Sonderabgabe) oder 2 Groschen, 3 Metzen Roggen und 3 Metzen Hafer abgibt, und dazu auf jedem der Felder 1 Juchart Acker und 6 Tagwerk Wismat; weiterhin ein Gehöft, welches „der Niumair“ bewirtschaftet, mit einem kleinen Anger bei Graßfurt und einem bei dem Haus und auf jedem der Felder 2 Juchart Acker, wofür er insgesamt 1 Metze Öl oder 2 Metzen Hanf Ainlinger Maß, 150 Eier, 6 Käseleiber, 6 Hühner und 60 Pfennige sowie 1 Fasnachthuhn und 1 Weisat oder 2 Groschen abgibt und je Juchart Acker noch 3 Metzen Roggen und 3 Metzen Hafer Ainlinger Maß; weiterhin ein Gehöft, welches „der Roßkopff“ bewirtschaftet, und dessen Abgaben 3 Metzen Hanf, 2 Käseleiber, 2 Hühner, 100 Eier, 1 Fasnachthuhn und 1 Weisat oder 2 Groschen betragen und wozu auf jedem der Felder 2 Juchart Acker gehören, wofür er je Juchart 3 Metzen des jeweils angebauten Getreides abgibt; weiterhin von dem Gehöft von Ül Leo eine jährliche Gilt von 2 Metzen Hanf, 2 Käseleibern, 2 Hühnern, 1 Fasnachthuhn, 100 Eiern, 1 Weisat oder 2 Groschen und je Juchart Acker, wovon er 2 je Feld hat, 3 Metzen Roggen und 3 Metzen Hafer; weiterhin von dem Gehöft von Hanns Zinter eine jährliche Gilt von 2 Metzen Hanf, 2 Käseleibern, 2 Hühnern, 1 Fasnachthuhn, 100 Eiern, 1 Weisat oder 2 Groschen und je Juchart Acker, wovon er 2 je Feld hat, 3 Metzen Roggen und 3 Metzen Hafer; weiterhin von dem Gehöft von „Spitzschuhel“ eine jährliche Gilt von 2 Metzen Hanf, 2 Käseleibern, 2 Hühnern, 1 Fasnachthuhn, 100 Eiern, 1 Weisat oder 2 Groschen und je Juchart Acker, wovon er 2 je Feld hat, 3 Metzen Roggen und 3 Metzen Hafer; weiterhin von dem Gehöft, welches „der Roßkopff“ derzeit bewirtschaftet, eine Gilt von 2 Metzen Hanf, 2 Käseleibern, 2 Hühnern, 1 Fasnachthuhn, 100 Eiern, 1 Weisat oder 2 Groschen und je Juchart Acker, wovon er 2 je Feld hat, 3 Metzen Roggen und 3 Metzen Hafer; weiterhin von dem Gehöft „des alten Zintzer“ 2 Metzen Hanf, 2 Käseleiber, 2 Hühner, 1 Fasnachthuhn, 100 Eier, 1 Weisat oder 2 Groschen und je Juchart Acker, wovon er 2 je Feld hat, 3 Metzen Roggen und 3 Metzen Hafer; weiterhin von dem dazugehörigen Hof 7 Säcke Roggen, 7 Säcke Hafer, 10 Hühner, 10 Käseleiber, 10 Schilling Pfennige, 150 Eier, 4 Gänse, 2 Metzen Hanf, 1 Weisat oder 4 Groschen; weiterhin eine „das nyder Egk“ genannte Wismat, deren Gilt ca. 14 Schilling Pfennige beträgt; weiterhin daran angrenzende 3 Tagwerk, für die die Gilt 9 Schilling Pfennige beträgt; weiterhin daran angrenzende 4 Tagwerk, deren Gilt sich auf 1 Pfund Pfennige beläuft; weiterhin 5 Tagwerk bei dem Steg, deren Gilt 10 Schilling Pfennige beträgt; weiterhin 9 Tagwerk unterhalb „des Gaisfürts“, deren Gilt 2 Pfund Pfennige beträgt; weiterhin der Rinderanger, dessen Gilt 9 Schilling Pfennige beträgt; weiterhin 2 Tagwerk unten am Weiher, deren Gilt sich auf 1 Pfund Pfennige beläuft; weiterhin „die mittern“ 2 Tagwerk, deren Gilt 10 Schilling Pfennige beträgt; weiterhin aus dem Anger von Ul Leo, der „uf der lachen“ genannt wird und den dieser für 8 Jahre bewirtschaften kann, 7 Schilling Pfennige; weiterhin den kleinen Weiher und den Haingarten, deren Gilt 10 Schilling Pfennige beträgt; weiterhin die 32 Tagwerk große „Rainsaw“, deren Gilt je Tagwerk ca. 4 Groschen beträgt, von welchen 4 Tagwerk dem „Rewten“ überlassen wurden, welcher für 2 Tagwerk 5 Schilling Pfennige Gilt zahlt; weitere 4 Tagwerk, die den selben Ertrag bringen, wurden ebenfalls zur Bewirtschaftung übergeben; weiterhin der „Burgstal“, wofür die Gilt jährlich 12 Groschen beträgt; weiterhin 3 Holzmarken, deren jede eine Gilt von 6 Pfund Pfennigen erbringt; weiterhin die „Vischwaid“, die mindestens 1 Gulden Gilt erbringt; weiterhin auf jedem der Felder 3 Juchart Acker mit einer Gilt von 3 Metzen Roggen und 3 Metzen Hafer je Juchart; weiterhin der Zehent, der jährlich 3 Säcke Roggen und 3 Säcke Hafer Ainlinger Maß ausmacht; weiterhin den kleinen Zehent von allen Gütern, die alle nach dem Tod des Leonhart Stumpf zum Pach an die Stiftung übergehen, welche sich verpflichtet, jeweils zwischen St. Martin und Weihnachten für den Verstorbenen einen ewigen Jahrtag mit Vigil und Seelmesse abzuhalten; solange Leonhart Stumpf noch am Leben ist, zahlt er jährlich an St. Martin eine Abgabe von 400 Pfund Pfennigen (16 Pfund Pfennige je Pfund Pfennige Ewiggilt) aus den oben genannten Gütern, die er auch als Pfand dafür einsetzt, an die Stiftung.

S: Leonhart Stumpf zum Pach; Wolff von Grafenegk; Chunrat Habsperg

A: Leonhart Stumpf zum Pach

E: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Chunrad Glaczel und Hainrich Widenman, Ingolstädter Kirchenpröbste (als Bevollmächtigte des Liebfrauenstiftes, der Stiftung Herzog Ludwigs VII. in Ingolstadt)

Pergament, 3 an Pergamentpressel angehängte Siegel (eines davon stark beschädigt)

 

J 060

06.07.1435

Bischof St. Wilbolds Abend

Ulrich und Affra Ledrer verkaufen Gabriel Glesein, Chunrad Gläczel und Hainrich Widenmann als Bevollmächtigten des Liebfrauenstifts für 180 Rheinische Gulden (der Gulden zu 20 Groschen) aus der herzoglichen Stiftung ihren Hof in Puch mitsamt dem Zubau, welcher derzeit von dem Strobel bewirtschaftet wird; Gilten des Hofes: an Ostern 100 Eier, an Pfingsten 10 Käseleiber, an St. Michael 40 Metzen Roggen, 8 Metzen Korn, 8 Metzen Gerste, 40 Metzen Hafer und 2 Metzen Hanf (alles Rainer Maß), 10 Herbsthühner, 1 Fasnachthuhn, 4 Gänse und 60 Pfennige Wisgeld; Gilten des Zubaus: jährlich 12 Metzen Roggen, 12 Metzen Hafer und 1 Fasnachthuhn.

S: Chorgericht Eichstätt, angebracht von Vicar und Official Hanns Bröchsel

A: Ulrich Ledrer aus Eichstätt; Affra Ledrer, Ehefrau des Ulrich Ledrer

E: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Chunrad Gläczel und Hainrich Widenmann, Ingolstädter Kirchenpröbste (als Bevollmächtigte des Liebfrauenstiftes, der Stiftung Herzog Ludwigs VII. in Ingolstadt)

Z: Hainrich Ammon, Dompropst in Eichstätt; Ulrich Veitt und Peter Hohennatel, beide Bürger von Eichstätt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 061

18.03.1436

Sonntag Laetare

Die vor den Ratsgeschworenen erschienenen Personen Jacob Plückner, ehemals Richter von Burghaim, Ulrich Schreyber, Hans Kauffman, Chunrat Greyner, alle Bürger von Burhhaim, Seicz von Henprwnn und Ulrich Rabenstainer zu Schud haben beeidet, daß sie wissen, daß die Gilt aus „dem Swal“ jährlich 3 Dienste Fisch zu je ½ Pfund Pfennig und eine Sonderabgabe im Wert eines weiteren Dienstes beträgt und jährlich am Weißen Sonntag zu leisten ist; wenn dies nicht geschieht, soll der Fischer des „Swal“ Ersatz leisten; weiterhin bestätigen die Zeugen, daß alle Abgaben und Dienste an den Fischer des „Swal“ in der Woche vor St. Michael zu leisten sind; weiterhin bezeugen sie, daß der Fischer des „Swal“ 3 Pfund Pfennige Wisgeld am Weißen Sonntag und 22 Schilling Pfennige und ca. 5 Schilling Hühner oder ersatzweise je Huhn 4 Pfennige an St. Michael zu leisten hat.

S: Markt Burghaim

A: Geschworene des Rates des Marktes Burghaim

E: Ungenannte Personen, die die Au zu einer Wismat kultiviert haben

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 062

02.10.1436

Erchtag nach St. Michael

Gerichtsbrief über die Vorgänge im Zusammenhang mit der Pfändung des „Swal“ wegen eines geschuldeten Betrages von 1491 Gulden von Hainrich Haberger an Herzog Ludwig VII. sowie über das ergangene Urteil des Richters Heidenreich Prugker und Bestätigung des Übergangs des genannten Guts mit aller Zugehör von dem vormaligen Inhaber Hainrich Haberger an Hanns Vischer an Stelle des Herzogs Ludwig VII. von Bayern.

S: Hanns Tachser, Vogt von Neunburg

A: Hanns Tachser, Vogt von Neunburg

E: Hanns Vischer, Bürger von Ingolstadt (im Namen Herzog Ludwigs VII. von Bayern handelnd)

Z: Andre Grabmair, Hanns Schaffler, Jorg Schreiber, Hanns Snegk, Ulrich Ackerlein, Hanns Berg und Veit Karrnman

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 063

12.10.1436

Erichtag nach St. Ursula

Herzog Ludwig VII. verkauft für die von Schätzern bestimmte Summe von 627 Gulden und 3 Schilling Pfennigen an Johann Halbritter, Gabriel Glesein, Chunrat Gläczl und Hainrich Widenman in ihrer Eigenschaft als Pfleger der herzoglichen Liebfrauenstiftung den „Swal“, der bisher herzogliches Lehen war, und den Hof in Kösching mit aller ihrer Zugehör, die wegen einer geschuldeten Summe von 1491 Gulden des Vorbesitzers Hainrich Haberger an den Herzog gepfändet wurden und deren jährliche Abgaben und Dienste folgende sind: für den „Swal“ 22 Schilling Pfennige an Wisgeld und 5 Schilling Hühner an St. Michael, von dem zum Lehen gehörigen Wismat 3 Pfund Pfennige am Weißen Sonntag und 3 Dienste sowie eine Sonderabgabe, die einem Dienst entspricht, oder ersatzweise 4 Schilling Pfennige je Dienst ebenfalls am Weißen Sonntag; von dem „Stäber“ zu Laisacker 4 Schilling Pfennige und 2 Hühner für die zum „Swal“ gehörige Wismat; von dem Hof in Kösching 6 Schäffel Roggen, 6 Schäffel Hafer, ½ Schäffel Weizen, ½ Schäffel Gerste (alles Ingolstädter Maß), 20 Schilling Pfennige an Wisgeld, 6 Gänse, 12 Hühner, 3 Weisat an Käseleibern und 200 Eier. Er übergibt die beiden Gerichtsbriefe über die Pfändung der Anwesen an die Pfleger der Stiftung.

S: Herzog Ludwig VII. von Bayern

A: Herzog Ludwig VII. von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Graf von Mortain

E: Johann Halbritter, Pfarrer des Deutschen Ordens in Aichach; Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Chunrat Gläczel und Hainrich Widenman, Ingolstädter Kirchenpröbste

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 064

25.10.1436

Pfincztag vor St. Simon und Juda

Herzog Ludwig VIII. verkauft für 1400 Rheinische Gulden an die Pfleger des Liebfrauenstifts, der Stiftung seines Vaters in Ingolstadt, sein Anwesen und Dorf Schönleinsperg mit aller Zugehör inklusive den „das Aichach“ genannten Wald, das Gericht zu Bonsaligen und alle Rechte, die die Besitzungen betreffen, sowie die dazugehörigen Lehen und Eigenleute so, wie er es von Eberhart von Bachenstains Witwe Justina von Seckendorf und ihren Töchtern gekauft hatte und übergibt den Pflegern die zu den Besitzungen gehörenden Urkunden und Schriftstücke.

S: Herzog Ludwig VIII. von Bayern-Ingolstadt

A: Herzog Ludwig VIII. von Bayern-Ingolstadt, Pfalzgraf bei Rhein, Graf von Graisbach

E: Johann Halbritter vom Deutschen Orden in Aichach; Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Chunrat Gläczel und Hainrich Widenman, Ingolstädter Kirchenpröbste

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 065

27.11.1436

Erchtag nach St. Katharina

Vogt Hanns Tachser bestätigt mit diesem Gerichtsbrief auf Wunsch der Pfleger der Stiftung die Übergabe des Swal und des Hofes in Kösching nebst allen diesbezüglichen Schriftstücken vor dem offenen Gericht durch Hanns Vischer im Namen des Herzogs (laut inseriertem Gewaltbrief des Herzogs vom 3. November 1436) vom Vorbesitzer Hainrich Haberger an Hainrich Widman im Namen aller Pfleger der herzoglichen Stiftung (worüber er einen Gewaltbrief vorgewiesen hat) und die Übernahme der Gewährschaft für die gesetzlich („nach Landes Recht und Puchs Sag“) vorgesehene Zeit mit Zustimmung der bei Gericht anwesenden Hanns Schaffler, Bürgermeister, Ulrich Prastott, Hanns Snegk, Jorg Wuest und Chunrad Prew, alle Bürger von Neunburg.

S: Hanns Tachser, Vogt von Neunburg

A: Hanns Tachser, Vogt von Neunburg

E: Hainrich Widman, Kirchenpropst von Ingolstadt stellvertretend für alle Pfleger des Liebfrauenstifts Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 066

01.12.1436

Samstag nach St. Andreas

Gewaltbrief des Herzogs Ludwig VIII. für Erhard Wabrer und Heinrich Harben, Vogt von Burckheim, der sie (einen von ihnen oder beide) bevollmächtigt, die rechtliche Übergabe der von Herzog Ludwig VIII. an die Stiftung Ludwigs VII. in Ingolstadt verkauften Güter und des Anwesens Schöleinsperg an seiner Stelle an die Pfleger der Stiftung Johannes Halbritter, Pfarrer in Aichach, Gabriel Glesein, Pfarrer in Ingolstadt, Conrad Gläczl und Heinrich Widenman, Kirchenpröpste von Ingolstadt, durchzuführen.

S: Herzog Ludwig VIII. von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Graf von Graisbach

A: Herzog Ludwig VIII. von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Graf von Graisbach

E: Erhard Wabrer und Heinrich Harben, Vogt von Burckheim, beide Übergabebevollmächtigte des Herzogs bezüglich der Güter und des Anwesens Schöleinsperg

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 067

03.12.1436

Montag vor St. Nikolaus

Gerichtsbrief von Vogt Albrecht Kamrer über die Feststellung der Rechtmäßigkeit der Übergabe der verkauften Güter und des Anwesens Schonlisperg mit aller Zugehör durch den per Gewaltbrief vom 1. Dezember 1436 (siehe J 66) Bevollmächtigen des Verkäufers (Herzog Ludwigs VIII.) Erhart Wabrer an den Bevollmächtigten des Käufers (Liebfrauenstift Ingolstadt) Conrad Glaczl (in Vertretung für alle Pfleger), nachdem sowohl Gewaltbrief als auch Kaufbrief vom 25. Oktober 1436 (siehe J 64), die beide inseriert sind, verlesen worden mit Zustimmung der bei Gericht anwesenden Andre Grabmair, Bürger von Neuburg, Clas von Puch, Bürgermeister von Rain, Hans Sunderlin und Hans Reck, Bürger von Rain, und Perchtald Feier, Bürger von Purckheim.

S: Albrecht Kamrer, Vogt von Rain

A: Albrecht Kamrer, Vogt von Rain

E: Conrad Glaczl, Kirchenpropst in Ingolstadt, in Vertretung für alle Pfleger der Stiftung (neben ihm noch Johann Halbritter, Pfarrer in Aichach; Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche in Ingolstadt; Hainrich Widenman, Kirchenpropst in Ingolstadt)

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 068

06.12.1436

Donnerstag St. Nikolaus

Herzog Ludwig VIII. bestätigt in eigener Person den Übergang des Anwesens und der Güter Scholeinsperg mit aller Zugehör an das Liebfrauenstift mit dem Hinweis, daß ihn die Unterschrift seines Untertanen, des Vogtes Albrecht Chamrer, nicht binde, der bereits dasselbe bestätigt hatte, und inseriert dessen Gerichtsbrief, in dem wiederum sowohl der Gewaltbrief für die Bevollmächtigten des Herzogs Erhard Wabrer und Hainrich Harben als auch der Kaufbrief für die genannten Güter inseriert sind, um der größeren Sicherheit dieser Ausfertigung Willen.

S: Herzog Ludwig VIII. von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Graf von Graisbach

A: Herzog Ludwig VIII. von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Graf von Graisbach

E: Liebfrauenstift Ingolstadt, Stiftung Herzog Ludwigs VII. von Bayern

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel verloren

 

J 069

08.12.1436

Samstag Mariae Conceptionis

Quittung über den Erhalt der 1400 Rheinischen Gulden aus dem Verkauf des Anwesens und der Güter Schöleinsperg.

S: Herzog Ludwig VIII. von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Graf von Graisbach

A: Herzog Ludwig VIII. von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Graf von Graisbach

E: Liebfrauenstift Ingolstadt, Stiftung Herzog Ludwigs VII. von Bayern

Papier, aufgedrücktes Siegel

 

J 070

07.02.1437

Pfinztag nach Dorothee

Die Pfleger des Neuen Pfründhauses in Ingolstadt, der herzoglichen Stiftung, Johannes Halbritter, Gabriel Glesein, Chunrat Gläczl und Hainrich Widenman kaufen von Jörg dem Laynninger zu Otlingen und seiner Frau Agatha Waler für 300 Pfund Pfennige eine jährliche Ewiggilt von 18 Pfund und 6 Schilling Pfennigen aus ihrem Dorf Ötlingen und ihren sonstigen Gütern, die sie an jeweils an St. Martin zu zahlen haben, und räumen ihnen für 5 Jahre (ab dem Datum der Urkunde) ein Rückkaufsrecht der Gilt ein mit der Auflage, einen beabsichtigten Rückkauf bei der jährlichen Giltzahlung an St. Martin anzukündigen und dann an Lichtmeß (+/– 8 Tage) zu tätigen.

S: Johannes Halbritter, Pfarrer des Deutschen Ordens in Aichach; Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche in Ingolstadt; Chunrat Gläczl, Kirchenpropst der Liebfrauenkirche Ingolstadt

A: Johannes Halbritter, Pfarrer des Deutschen Ordens in Aichach; Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche in Ingolstadt; Chunrat Gläczl, Kirchenpropst er Liebfrauenkirche Ingolstadt; Hainrich Widenman, Kirchenpropst der Liebfrauenkirche Ingolstadt

E: Jörg Laynninger von Otlingen; Agatha Waler, Ehefrau des Jörg Laynninger

Pergament, 3 an Pergamentpressel angehängte Siegel (Siegel 1 stark beschädigt, Siegel 2 und Siegel 3 verloren)

 

J 071

07.02.1437

Pfintztag nach Maria Lichtmeß

Eberhart und Krafft Pock verkaufen an die Pfleger des Neuen Pfründhauses Ingolstadt Johannes Halbritter, Gabriel Glesein, Chunrat Gläczl und Hainrich Widenman für 257 Rheinische Gulden aus der herzoglichen Stiftung ihren Hof mit Anwesen und Gütern in dem Zustand wie sie alles von ihrem verstorbenen Vater Eberlein Pock geerbt haben und so wie alles nachfolgend aufgeführt ist: den Hof in Neukirchen, den derzeit Haintz Tegerpeck bewirtschaftet und dessen jährliche Gilt 8 Säcke Roggen, 8 Säcke Hafer, 10 Hühner, 10 Käseleiber, 4 Gänse, 200 Eier und 4 Schilling Pfennige Wisgeld beträgt; ein kleines Gut in Neukirchen, welches derzeit Ul Wirt bewirtschaftet und dessen jährliche Gilt 1 Sack Roggen und 1 Sack Gerste (Rainer Maß) beträgt; 12 Hofstätten in Neukirchen, von denen eine Stephan Oßwalt innehat, eine der Smid, eine Ull Ott, eine Hanns Sneider, eine der Vaiglein, eine der Tauscher, eine Ull Wirt, eine der Praun, eine der Swaiger, eine der Lorber und eine Ull Schneider innehat, die alle 15 Pfennige abgeben, und eine, so momentan Chuntz Mülich innehat, welche jährlich 30 Pfennige Gilt erbringt; ein kleines Gut in Axstprunn, welches momentan von Ul Purckmair bewirtschaftet wird und dessen jährliche Gilt 1 Sack Roggen, 12 Metzen Hafer (Aichacher Maß), 10 Hühner und 12 Pfennige Wisgeld beträgt; eine Hube in Hetzlarn, die momentan von Hanns Aurlein bewirtschaftet wird und deren jährliche Gilt 3 Säcke Roggen, 3 Säcke Hafer, 2 Metzen Korn, 2 Metzen Gerste (Rainer Maß), 5 Hühner, 5 Käseleiber, 50 Eier und 4 Schilling Pfennige Wisgeld beträgt, welche alle freies Eigentum der Stiftung sein sollen bis auf den Hof, das kleine Gut und die Hofstatt in Neukirchen, die ein Lehen des Herzogs Ludwig VII. sind, und übergeben die genannten Güter mitsamt den sie betreffenden Schriftstücken.

S: Stadt Rain

A: Eberhart Pock, Bürger von Wird; Krafft Pock, Bürger von Wird

E: Johannes Halbritter, Pfarrer des Deutschen Ordens in Aichach; Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Cunratt Glätzl und Hainrich Wideman, beide Kirchenpröbste der Liebfrauenkirche und Bürger von Ingolstadt

Z: Albrecht Kamer, Vogt von Rain; Claus von Puch, Chunrat Urban und Jörg Eckhart, alle drei Bürger von Rain

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 072

30.11.1437

St. Andreas

Die Brüder Mathes, Leonhard und Wolfgang von Kamer verkaufen den Pflegern des Neuen Pfründhauses in Ingolstadt, Johannes Halpriter, Gabriel Glesein Conrad Glätzl und Heinrich Widenman, für 315 Pfund Münchner Pfennige, die sie bereits erhalten haben, ihre Vogtei auf folgende Güter der Kirche zu Altomünster, die sie von Herzog Ludwig zu Lehen hatten, mit allen Rechten, Zinsen und Diensten: die untere Mühle in Sylenpach, die derzeit der Erhart bewirtschaftet; eine Hube in Sylenpach, die Hanns Weynmair bebaut; eine Hube in Sylenpach, die Hanns Hanczeller bebaut; den Zehnt-Hof in Sylenpach, den Hanns Eysenhofer bewirtschaftet; das Taufer-Gut, das Kunz Prockh bewirtschaftet; ein Lehen, welches Heinz Zottl bewirtschaftet; ein kleines Anwesen (Selde) von Hanns Mader; ein kleines Anwesen von Leonhard Schuster; ein kleines Anwesen von Ull Weber; ein Hof in Humersberg; eine Hube in Humersberg, die der Gerollt bewirtschaftet; zwei einzelne Huben in Humersberg, die der Sohn des alten Müllers (mullners) bewirtschaftet; eine Hube in Humersberg, die Thoman Sneyder innehat; eine Hube in Oberndorf, die Heinz Holczkircher bewirtschaftet; einen Hof in Radenzhofen, den Werndl Mayr bewirtschaftet; eine Hube in Radenzhofen, die derzeit Martem bewirtschaftet; eine weitere Hube in Radenzhofen; eine Hube in Schröttenloh, die Kunz Andree bebaut; ein Lehen in Schröttenloh, welches Andre bewirtschaftet; ein Hof in Halmsried, den Hanns Neumair bewirtschaftet; drei Huben in Halmsried, die ebenfalls Hanns Neumair bebaut; eine Hube in Hohenzell, die Oswallt bewirtschaftet; ein Lehen in Schmelchen, welches der Rosenpusch bewirtschaftet; ein Lehen in Teuflach; ein Gut in Ebechenhofen, ein Gut in Haslach; ein Gut in Odenwisanger; zwei Huben in Übelmanna; ein Gut in Zeitlbach, welches der Hofl bewirtschaftet und in Deutenhofen das von dem Hohenauer bewirtschaftete Gebiet und übergeben den Käufern den vorliegenden Kaufbrief sowie alle Briefe, die die genannten Güter betreffen.

S: Mathes von Kamer; Wolfgang von Kamer

A: Mathes von Kamer zu Etzendorff, Bruder von Mathes und Wolfgang von Kamer; Leonhard von Kamer, Bruder von Mathes und Wolfgang von Kamer; Wolfgang von Kamer, Bruder von Mathes und Leonhard von Kamer

E: Johannes Halpriter, Pfarrer des Deutschen Ordens zu St. Moritz; Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Conrad Glätzl und Heinrich Widenman, Ingolstädter Kirchenpröbste

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel

 

J 073

21.04.1438

Montag nach Quasimodo geniti

Herzog Ludwig verbietet, daß an dem Gestühl in der Liebfrauenkirche, welches er hat anfertigen lassen, damit dort 18 arme Menschen, wie in seiner Stiftung bestimmt, stehen können und für sein Seelenheil beten, auch andere Personen stehen und legt für Zuwiderhandlungen eine Strafe von 2 böhmischen Groschen für jede Person über 10 Jahre fest, die an die Kirchenpröbste der Liebfrauenkirche zu zahlen sind.

S: Herzog Ludwig VII. von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Graf von Mortain

A: Herzog Ludwig VII. von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Graf von Mortain

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Wollehülle (zerstört)

 

J 074

11.07.1439

Samstag vor St. Margaretha

Die Pfleger des Neuen Pfründhauses Ingolstadt, Johannes Halpritter, Gabriel Glesein, Conrad Glaczl und Heinrich Widenman, bestätigen, daß sie von Jörg und Agatha von Läyningen aus Otling eine jährliche Gilt von 18 Pfund und 6 Schilling Pfennigen aus ihren Gütern in Otlingen, zu verwenden für die tägliche Spende der Herzoglichen Stiftung, des Pfründhauses, an 15 arme Menschen, für 300 Pfund Pfennige gekauft haben und darüber von den Verkäufern eine Urkunde mit Datum vom 7.2.1437 erhalten haben und daß die Verkäufer von ihrem eingeräumten Rückkaufsrecht Gebrauch gemacht haben und an Lichtmeß des Jahres 1439 die Gilt zurückgekauft haben, außerdem geben die Pfleger an, daß sie die betreffende Urkunde derzeit nicht auffinden können, sie aber für ungültig erklären und sie, falls sie sie finden an Jörg und Agatha von Läyningen zurückgeben wollen.

S: Johannes Halpritter, Pfarrer von St. Moritz; Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Conrad Glaczl, Kirchenpropst der Liebfrauenkirche Ingolstadt

A: Johannes Halpritter, Pfarrer von St. Moritz; Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Conrad Glaczl, Kirchenpropst der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Heinrich Widenman, Kirchenpropst der Liebfrauenkirche Ingolstadt

E: Jörg von Läyningen aus Otling und von Agatha Läyningen, Ehefrau des Jörg von Läyningen

Pergament, 3 an Pergamentpressel angehängte Siegel (eines davon beschädigt)

 

J 075

17.09.1441

Beschehen an Suntag vor Sant Matheus tag des heiligen tzwelfpotn als man zelt von Cristi gepurd vierizehen hundert iar und darnach in dem ain und vierczigisten iare

Martin (Martein) Hinderkircher aus Schonleuten [Schönleiten, Gde. Petersdorf, Lkr. Aichach-Friedberg] und seine Ehefrau Margarethe (Margret) bekunden, dass sie ihren Weiler (weilar), der in der Nähe von Straß [Gde. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] liegt und der das Moß [Moos, Gde. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] genannt wird, einst von Wilhelm (Wilhalm) dem Greuter (Grewtter) und dessen Erben zu den folgenden Rechts- und Abgabeverhältnissen gekauft hatten: eine Hofstatt (hofstat), die ein gewisser [N] Ratzer innehat und die jährlich ein Mäder (mader) oder 15 Pfennige, 3 Weisat [Naturalabgabe] oder 24 Pfennige für ein Weisat, ein Fastnachtshuhn sowie 80 Pfennige Weisgült zu Michaelis [September 29] abzuführen hat; ferner gibt ein gewisser [N] Abbtessmair [Abtsmeier] jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, stellt 4 Scharwerker oder gibt für einen Scharwerker 6 Pfennige, ferner ein Mader oder 15 Pfennige sowie ein Fastnachtshuhn; Ullrich (Ull) Müllner (Mullner) gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, sowie 60 Pfennige Weisgült zu Michaelis; Michael (Michel) Westermair gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 21 Pfennige Hofstattgeld (hofstet gelt) zu Georgi [April 23], 2 Mäder oder für ein Mäder 15 Pfennige, 5 Schilling Pfennige Weisgült zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; ein gewisser [N] Reinhart gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 20 Pfennige Hofstattgeld zu Georgi, 2 Mäder oder für ein Mäder 15 Pfennige, 5 Schilling Pfennige Weisgült zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; Jakob (Jacob) Adler gibt jährlich 3 Weisat oder für ein Weisat 24 Pfennige, 13 Pfennige Hofstattgeld zu Georgi, 2 Mäder oder für ein Mäder 15 Pfennige, 5 Schilling Pfennige Weisgült zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; ein gewisser [N] Schemß gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, ein Mäder oder 15 Pfennige, stellt 4 Scharwerker oder gibt für einen Scharwerker 6 Pfennige, sowie ein Fastnachtshuhn; ein gewisser [N] Heiligmair gibt jährlich 3 Weisat oder für ein Weisat 24 Pfennige, 2 Mäder oder für ein Mäder 15 Pfennige, 4 Schilling Pfennige an Weisgült zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; eine gewisse [N] Maetzin (dy Maetz) gibt jährlich 3 Weisat oder für ein Weisat 24 Pfennige, 12 Pfennige Hofstattgeld zu Georgi, 2 Mäder oder für ein Mäder 15 Pfennige, 5 Schilling Pfennige Weisgült zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; ein gewisser [N] Schillein gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 12 Pfennige Hofstattgeld zu Georgi, 2 Mäder oder für ein Mäder 15 Pfennige, 5 Schilling Pfennige Weisgült zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; Johann (Hanns) Bauer (Pawr) gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 15 Pfennige Hofstattgeld zu Georgi, 2 Mäder oder 15 Pfennige für ein Mäder, 5 Schilling Pfennige Weisgült zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; Paul Acker gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 15 Pfennige Hofstattgeld zu Georgi, 2 Mäder oder für ein Mäder 15 Pfennige, 5 Schilling Pfennige Weisgült zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; eine gewisse [N] Samerin gibt jährlich 3 Weisat oder für ein Weisat 24 Pfennige, einen rheinischen Gulden zu Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn. Für jedes Fastnachtshuhn können auch 6 Pfennige gegeben werden. Die Abgaben des Weisat [Naturalabgabe] sind zu 3 Terminen über das Jahr verteilt zu leisten, nämlich zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten. Dabei bleibt es der Herrschaft vorbehalten, den Geldwert des Weisat [Naturalabgabe] oder das Weisat selbst zu nehmen. Desweiteren gibt Lutz Fischer (Vischer) jährlich zu Lichtmess [Februar 2] einen rheinischen Gulden. Die Aussteller bekunden, dass sie darüberhinaus von Johann Schwab (Hanns Swab), Bürger zu Nürnberg (Nuremberg), den Hof zu Vorrach [wohl Vorra, Lkr. Nürnberger Land] gekauft hatten, welcher mit einer jährlichen Abgabe von 2 Pfund Pfennigen verbunden ist. Die Aussteller bekunden, dass sie dies alles mit allem Zubehör rechtmäßig besessen hatten und nun gegen eine [nicht genannte] Geldsumme an Johann Halbritter, Pfarrer zur Kirche Unserer Lieben Frau zu Neuburg (Newnburg) [an der Donau], und an den Rat der Stadt Neuburg als Testamentsvollstrecker (geschafftherrn) einer Jahrtagsstiftung (ainer ewigen meß), welche von dem verstorbenen Freiberg [wohl Wieland von Freyberg] zu Ehren der heiligen Dreifaltigkeit und der Gottesmutter gestiftet wurde (die lonet von Freiberg saliger gedachtnuß), verkauft haben. Die Aussteller bekunden, dass sie für den Weiler zu Moos (Moß) und den Hof zu Vorra (Vorrach) auf alle Ansprüche verzichten und für diese die entsprechenden Rechte des Landes und der dortigen Grafschaft gelten sollen. Sollten sich die Aussteller daran nicht halten und die Käufer dadurch Schaden nehmen, so verpflichten sich die Aussteller für den dann entstandenen Schaden aufzukommen. Alle bisherigen Urkunden über obengenannte Güter wollen die Aussteller aushändigen. Sollten hierbei Urkunden nicht mehr gefunden werden, so sollen diese ungültig (all tod und kraftloß) sein.

S: Martin Hinderkircher; Thomas der Hinderkircher, Jägermeister (jagermaister) und Verwandter des Martin (unsern lieben pruder und swager); Wilhelm (Wilhalm) der Kirchamer

A: Martin und Margarethe Hinderkircher

E: Johann Halbritter, Pfarrer der Kirche Unserer Lieben Frau zu Neuburg an der Donau, und der Rat der Stadt Neuburg

Z: Albrecht Kamrer, Landvogt zu Neuburg (Newnburg); Heinrich (Hainrich) Gentzinger

Pergament, 3 an Pergamentpressel angehängte Siegel (beschädigt)

 

J 076

26.02.1442

Geben an Montag nach dem Suntag Reminiscere in der Vasten do man zalt nach Crists gepuert vierzehenhundert iar und darnach in dem zway und viertzigistem iare

Ulrich Oetlinger bekundet, dass er der Liebfrauenkirche des neuen Stifts zu Ingolstadt (unser lieben frawen der newen stifft zu Ingolstat) das Gut (guetlein) zu Pleiling (plewblingen) [Stadt Vohburg an der Donau, Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm], das derzeit von einem gewissen Leser bewirtschaftet (daz der leser yetzung pairt) wird, übereignet hat. Der Aussteller bekundet, dass ihm vom Liebfrauenstift durch Konrad Glaeczl [Glätzl] und Heinrich Widenman [Widenmann], Kirchenpröpste (kirchprobst) der Liebfrauenkirche von Ingolstadt, für die überlassene Lehenschaft Genüge getan wurde. Dementsprechend verzichtet der Aussteller auf alle Ansprüche an dieser Lehenschaft.

S: Ulrich Oetlinger

A: Ulrich Oetlinger

E: Konrad Glaeczl und Heinrich Widenman, Kirchenpröpste der Liebfrauenkirche von Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (beschädigt)

 

J 077

24.11.1442

Der geben ist an Samphtag vor sant kathrein tag nach Cristi gepurd vierczehenhundert und darnach in dem zwayundvierczigisten iare

Johannes (Johanns) Halbritter, Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Neuburg (Newnburg) [an der Donau], und Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt, sowie Pfleger des Liebfrauenstifts und des neuen Pfründnerhauses zu Ingolstadt, bekunden für sich und ihre Nachfolger im Pflegeramt, dass sie sich, nachdem die Schenke (Tafern) in Schonleinsperg [wohl Schönesberg, Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] in der Woche vor dem vergangenen Festtag des heiligen Matthäus [September 21] zusammen mit anderen Holzgebäuden (zymmern) in demselben Dorf, vermutlich (als die sag geet) durch Brandstiftung (legfewr), abgebrannt ist, mit Ullrich (ullein) Weber, der diese Schenke derzeit besitzt, geeinigt haben, dass dieser das Haus und den Stadel wieder aufbauen soll. Sollte er nicht mehr auf dieser Schenke bleiben und die Gebäude verkaufen wollen, so soll er diese zuerst den Pflegern anbieten. Die Aussteller sollen das Recht behalten, dort einzusetzen, wen sie wollen, sei es zu Lebzeiten Ullrichs oder nach dessen Tod. Im Fall einer Einsetzung sollen die Aussteller oder der neu eingesetzte Schenkwirt dem Ullrich Weber oder seinen Erben soviel bezahlen, wie durch 4 Ehrenmänner (biderbermann) bestimmt wird, wovon die Aussteller 2 von des Stiftes Hintersassen und die andere Partei (sy) [ebenfalls] 2 Hintersassen des Stiftes bestimmen sollen. Sollten sich die 4 Ehrenmänner nicht einig werden, so soll durch einen fünften Hintersassen des Stiftes eine Mehrheit hergestellt werden, die entscheiden soll, wie viel für die Gebäude (zymmer) zu bezahlen ist. Dabei sollen jedoch jene 1500 Dachziegel berücksichtigt werden, die die Aussteller dem Ullrich [Weber] bereits geliehen haben. Anderweitig soll Ullrich Weber keine Ansprüche geltend machen können.

S: Johann Halbritter, Gabriel Glesein

A: Johann Halbritter und Gabriel Glesein

E: Ullrich Weber, Wirt der Schenke zu Schönesberg

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel (berieben)

 

J 078

08.05.1444

Das ist beschen an Freitag nach Sand Johans tag ante portam latinam nach Cristz gepuerd vierzehenhundert und im dem vier und vierczigisten iare

Konrad (Chunrad) Sanspeck, Bürger zu Ingolstadt, und seine Ehefrau Barbara, bekunden, dass sie gegenüber Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche von Ingolstadt, sowie gegenüber Konrad (Chunrad) Glaeczl [Glätzl] und Heinrich Widenman [Widenmann], Kirchpröpste der Liebfrauenkirche, den Betrag von 27 rheinische Gulden an aufgelaufenen Zinsen schuldig sind, zusammen mit (sambt) 3 rheinischen Gulden, die am vergangenen Festtag des heiligen Georg [April 23] fällig waren. Die Schulden rühren von einem Haus und einer Hofstatt der Aussteller zu Ingolstadt her, welche zwischen den Häusern des jungen Herzogs [Ludwig VIII.] (unsers iungen gnedigen herrn) [?] und den Häusern eines gewissen [N] Groll (des Grollen hewsern) liegen, und worüber ein Brief von Stephan Satler existiert, der ausweist wieviel von den Gütern abzuführen ist. Die Aussteller bekunden, dass sie die 27 Gulden und den fälligen Zins am nächsten Festtag des heiligen Michael [September 29] ihren Gläubigern bezahlen wollen. Sollten die Aussteller sich nicht an diese Zusage halten und sollten die Gläubiger dadurch Schaden nehmen, sei es durch Forderungen von Christen oder Juden (kristen oder juden), sei es durch Botenlohn (potenlon), Zehrgeld (zerung), Nachfolgekosten (nachraisen) oder Gerichtskosten, so sollen die Gläubiger sie an ihrem gesamten Hab und Gut entsprechend pfänden dürfen.

S: Konrad Sanspeck; Johann (Hannsen) Liebenknecht, Richter zu Ingolstadt

A: Konrad und Barbara Sanspeck [Sauspeck?]

E: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt; Chunrad Glaeczl und Heinrich Widenman, Kirchenpröpste der Liebfrauenkirche Ingolstadt

Z: Erasmus Reiffensperger, Johann (Hanns) Gaemlich

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel

 

J 079

03.12.1445

Zu Gerolfingen geben an Sant Soletag do man zalt nach Crists gepurt viertzehenhundert iar und darnach in dem funff und viertzigisten iare

Sertz [Servatius] Hulderbach (hulderpach) aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt] bekundet, dass er gegenüber den Geistlichen Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche in Ingolstadt, sowie Konrad Glaeczl [Glätzl] und Heinrich Widenman [Widenmann], Kirchpröpste des Liebfrauenstifts, 40 Pfund Pfennige Ingolstädter Währung für eine aufgelaufene Gült schuldig ist, die an einem Hof zu Gerolfing hängt, welchen er vom Liebfrauenstift überlassen bekommen hat. Der Aussteller bekundet, dass er die geschuldete Summe innerhalb von 5 Jahren zurückzahlen will, zu jeweils 8 Pfund Pfennigen zum Festtag des heiligen Martin [November 11] der Jahre 1445, 1446, 1447, 1448 und 1449. Zusätzlich will er die jährlich Gült für den genannten Hof zum Festtag des heiligen Michael [September 29], oder 8 Tage davor oder danach, bezahlen. Sollte sich der Aussteller nicht an diese Fristen für Schuld und Gült halten, so sollen die Gläubiger das Recht haben, sein Vorrecht (gunst) anderweitig zu verkaufen, wobei das Vorrecht (gunst) nicht so teuer (hoch) verkauft werden soll, wie Schuld und Gült zusammen wert sind. Die Gläubiger sollen dann Anspruch auf alle immobile und mobile Habe des Ausstellers haben. Der Aussteller bekennt ferner, dass er kein geraubtes Gut (Rawb) auf dem Land verkaufen will.

S: Melchior Balderstam, Pfleger zu Gerolfing; Johann (Hansen) Dachser, Bürger zu Ingolstadt

A: Sertz [Servatius] Hulderpach

E: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Konrad Glaeczl und Heinrich Widenman, Kirchenpröpste des Liebfrauenstifts Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel (das andere leicht beschädigt)

 

J 080

28.11.1446

Der geben ist an Montag nach sand Kathrein tag nach crist gepurt vierczehenhundert und in dem sechs und vierczigisten iar

Gabriel Glesein, Pfarrer, Konrad (Chunrad) Glaeczl [Glätzl] und Heinrich Widenman [Widenmann], beide Kirchenpröpste der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt, bekunden für sich und ihre Amtsnachfolger des Liebfrauenstiftes sowie für die Verweser des neuen Pfründnerhauses, dass Ullrich (ull) Weber, Wirt zu Schonleinsperg [wohl Schönesberg, Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen], die Baurechte an dem dortigen Wirtshaus (Tafern) an Konrad Vicker aus Berg im Gau (perg in dem gew) [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] verkauft hat. Die Aussteller bekunden ferner, dass zu diesem Zweck Verkäufer und Käufer zu ihnen gekommen sind und sie daraufhin dem Konrad Vicker die entsprechenden Rechte verliehen haben, nachdem dieser den vereinbarten Handlohn (hantlanng) gezahlt hatte. Der Käufer soll sich um sein Lehen kümmern und, falls ihm verborgene Lehen in Zukunft zu Teil werden (verswigne lehn erfuern) sollten, die dem Liebfrauenstift gehören, soll er dies den Ausstellern mitteilen und sich auch in allen anderen Belangen so verhalten, wie es treue Lehensleute und Zinsleute ihrer Herrschaft schuldig sind. Die Gült aus dem Wirtshaus soll jährlich gemäß den Angaben des Salbuchs (Salpuchs) im Pfründnerhaus abgegeben werden. Sollte Vicker die Rechte eines Tages veräußern wollen, so soll er sich an die Bestimmungen halten, wie sie die Urkunde des Ullrich Weber ausweist.

S: Gabriel Glesein; Konrad Glaeczl [Glätzl]

A: Gabriel Glesein, Konrad Glaeczl [Glätzl], Heinrich Widenman [Widenmann]

E: Konrad Vicker, Wirt der Taverne zu Schönesberg

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel (leicht beschädigt)

 

J 081

06.01.1447

Geben und beschehen an der hailigen dreyer kunig tage genant der Obrist tage nach krissti unsers lieben herrn gepurde als man zalt vierczehen hundert und im siben und vierczigistem iare et cetera

Ullrich (Ull) Weber aus Schonleitten [wohl Schönleiten, Gde. Petersdorf, Lkr. Aichach-Friedberg], Amtmann in Aindling (Ainlingen) [Lkr. Aichach-Friedberg], bekundet für sich, seine Ehefrau und seine zwei Erben, dass er einst durch Gabriel Glesein (Gabrihels Glesen), Pfarrer der Liebfrauenkirche zur Neuen Pfarrei (zur Newyen Pfarr) in Ingolstadt, sowie durch die Kirchpröpste, den Amtmann und Steuererheber (einbringer) bei der Zahlung der Gült in Bach (Pachh) [Gde. Todtenweis, Lkr. Aichach-Friedberg] und in Aindling, die in die Gerichte des Liebfrauenstifts gehören, in den vergangenen Jahren unberücksichtigt (unverechnet) geblieben ist. Weber bekundet, dass ihn nun sein Herr, Gabriel Glesein, nach Aichach (Archach) bestellt hat, um ihm für eine Berechnung (im ain rechnunge zue sein und ein benugen ze thuen) zur Verfügung zu stehen. Der Aussteller bekundet ferner, dass Glesein seinen Anwalt, Andreas Eysenlen, Bürger zu Aichach, und seinen Diener Hermann (Herman) den Zeidler (Zeidlar), Bürger zu Ingolstadt, zu dem Treffen entsandt hat und beide Seiten hinsichtlich der Berechnung übereingekommen sind. Demgemäß ist Ullrich Weber für die ausstehende Gült dem Liebfrauenstift 27 Pfund Pfennige, 7 lange Schillinge sowie 27 Pfennige schuldig. Desweiteren weist Ullrich Weber auf eine noch ausstehende Schuld (noch awsligender Gult und schulde) in Höhe von 7 Pfund [Pfennigen], 6 Schillingen und 9 1/2 Pfennigen hin und bittet um Ermäßigung, etwa durch Geldabzug an seinem Lohn und Sold. Weber bekundet, dass daraufhin ein fünfköpfiges Schiedsgericht aus Ulrich Eisenreich, Konrad Saniczeller [Sandizeller], beide aus Aichach, Benedikt Wieland aus Sankt Leonhard [wohl Sankt Leonhard im Forst, Gde. Wessobrunn, Lkr. Weilheim-Schongau], Johann (Hannsen) Biethener, Gerichtsschreiber zu Aichach, und Peter Riedermair, Bürger zu Aichach, geurteilt hat, dass dem Ullrich Weber für seine geleisteten Dienste und entstandenen Kosten (fur mein dienste und solde vorgemelt und zerunge wegen) an der erstgenannten Summe 14 Pfund, 4 Schillinge und 6 Pfennige abgezogen werden sollen, so dass auf ihm eine Restschuld von 13 Pfund Pfennigen verbleibt. Was an dieser Restschuld nicht getilgt werden kann, soll dem Ullrich Weber von seinen 14 Pfund Pfennigen abgezogen werden. Sollten aber die ausstehenden 7 Pfund Pfennige zur Gänze eingebracht werden, so soll Weber nur die 6 Pfund Pfennige schuldig sein. Die Schiedsleute haben ferner geurteilt, dass gegenüber Weber, seiner Ehefrau und seinen Erben keine etwaigen Forderungen an der [Erlass-] Summe von 14 Pfund Pfennigen, 4 Schillingen und 6 Pfennigen erhoben werden können. Seine Ehefrau und Erben sind auch von späteren Anprüchen und Forderungen ausgeschlossen. Ullrich Weber soll die vereinbarten 6 Pfund Pfennige unverzüglich an seinen Herrn bezahlen, nämlich 3 Pfund Pfennige zum kommenden Festtag des heiligen Martin [November 11] und die zweiten 3 Pfund Pfennige zum Festtag des heiligen Martin des nächsten Jahres 1448. Sollte die noch ausstehende Schuld über 7 Pfund nicht restlos gezahlt werden, so soll Ullrich Weber den Differenzbetrag zu den genannten Fristen je zur Hälfte bezahlen. Die entsprechenden Zahlungen sind dem Ullrich Weber zu quittieren. Zur Sicherheit der Gläubiger setzt Ullrich Weber als Pfand sein Haus in Schönleiten mit allem Zubehör, auch mit seinen 2 Äckern, die an der Straße nach Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] und den Äckern von Martin Hinderkircher liegen, ein und erklärt, dass die Gläubiger gegebenenfalls daran ein Pfändungsrecht haben sollen.

S: Konrad (Chunraten) Sandizeller (Saniczellers)

A: Ullrich Weber, Amtmann in Aindling

E: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt

Z: Peter der Riedermair, Johann (Hanns) Haen, Bürger zu Aichach

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (leicht berieben)

 

J 082

25.09.1447

Geben ist der brief nach Cristi gepurd viertzechenhundert und in dem syben und vierczigestem iare an Montag nachst nach sannt Mathias des heyligen czwelfpoten tag

Johann (Hanns) Pechrer, Bürger zu Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries], und seine Ehefrau Anna bekunden, dass sie an Johann (Hanns) Oedmair, der derzeit in Puch [Buch, Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] wohnt, und an dessen Ehefrau Elisabeth, ihre 6 Tagwerk große Mähwiese (wismad), die bei Haselbach (Haszelpach) [Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] vor dem Friedhof (vor der heyligen acker) liegt und die der Schafstall (Schaffstal) genannt wird, zusammen mit allem Grund und Boden, von einem Markstein zum anderen, sowie mit allem Zubehör, so wie es Nikolaus (Claus) Walther, der nun in Oting [wohl Otting, Lkr. Donau-Ries] wohnt, an die Aussteller zurückgegeben hat, für 30 rheinische Gulden verkauft haben. Die Aussteller bekunden, dass sie die Mähwiese den Käufern zu freiem Recht übertragen haben. Die Aussteller wollen das Kaufgut zu eigenem Recht übertragen und erklären für den Hinderungsfall, dass sie den Käufern eventuell dadurch entstandenen Schaden ersetzen wollen. Ferner soll die Mähwiese in der Familie Pechrer vererbbar sein, so dass die Familie damit wie mit eigenem Gut verfahren kann. Alle bisherigen Urkunden, die die Mähwiese betreffen, sollen künftig ungültig sein.

S: Stadt Rain am Lech

A: Johann und Anna Pechrer, Bürger zu Rain am Lech

E: Johann und Elisabeth Oedmair aus Buch

Z: Johann (Hanns) Altwecker , Johann (Hanns) Reck, beide Bürger von Rain

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (berieben)

 

J 083

04.04.1447

Geben ist der brieff nach Cristi gepurd viertzehen hundertt und in dem siben und vierczigestem iare an Santt Ambrosy des heyligen Bischoffs tage

Johann (Hanns) Oedmair aus Buch (Puoch) [Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] und seine Ehefrau Elisabeth bekunden, dass sie an Gabriel Glesein, Pfarrer der Frauenkirche in Ingolstadt, an Konrad Glatzl [Glätzl] und an Heinrich Widenman [Widenmann], Kirchenpröpste der Frauenkirche in Ingolstadt, das Gut zu Buch, das sie von diesen innehaben, das zu der Stiftung (czw der Ordnung) der 16 Psalteristen in der Frauen-Pfarrkirche in Ingolstadt gehört und das aus der 6 Tagwerk großen Mähwiese (wismads) bei Haselbach [Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] besteht, welche dort vor dem Friedhof (vor der heyligen doselbs acker) liegt und der Schafstall (Schaffstal) genannt wird, von einem Markstein zum anderen, mit allem Zubehör, so wie es von Johann (Hanns) Pechrer, Bürger und Rat der Stadt Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries], und seiner Ehefrau Anna an die Aussteller gekommen ist, für 32 rheinische Gulden oberbayerischer Währung (an gold und gewicht nach lannds in Obern Bairn gemayner werung) verkauft haben. Die Aussteller bekunden, dass sie die genannte Mähwiese an die Kirchenpröpste und Pfleger zu freiem Recht übergeben haben, wie dies in Land und Grafschaft, in welchen die Mähwiese liegt, üblich ist. Sollten sich die Aussteller daran nicht halten, so erklären sie für allen den Käufern daraus entstehenden Schaden aufzukommen. Die Aussteller verzichten auf jeden Rechtsanspruch an dem genannten Kaufgut und erklären, dass die Käufer damit verfahren sollen, wie sie es auch mit anderen Eigengütern der Psalteristen-Stiftung (ordnung) halten.

S: Stadt Rain [am Lech]

A: Johann und Elisabeth Oedmair aus Buch

E: Gabriel Glesein, Pfarrer der Frauenkirche Ingolstadt; Konrad Glatzl und Heinrich Widenmann, Kirchenpröpste der Frauenkirche Ingolstadt

Z: Johann (Hanns) Altwecker , Johann (Hanns) Reck, beide Bürger von Rain

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (leicht berieben)

 

J 084

12.12.1447

Der geben ist an Erichtag vor sannd Lucie tag nach Crist gepurd vierzehenhundert iar und in dem syben und vierzegisten iare et cetera

Jörg (Jorg) Planck von Joszhofen [Joshofen, Stadt Neuburg an der Donau, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] und seine Ehefrau Barbara bekunden, dass ihnen Gabriel Glesein, Pfarrer der Frauenkirche zu Ingolstadt, Konrad Glaetzl [Glätzl] und Heinrich Widenmann (Widenman), Kirchenpröpste daselbst, die dem Frauenstift gehörende Mühle zu Bach (gelegen zum pach) [Gde. Todtenweis, Lkr. Aichach-Friedberg] im Landgericht Aichach zu Erblehen verliehen haben, worüber sie einen Erbbrief von diesen erhalten haben. Die Aussteller bekunden, dass sie ihren Lehensherrn gegenüber treu und gehorsam sein wollen und ihnen von der Mühle ab dem nächsten Jahr eine jährliche Gült von 2 Pfund Pfennigen zu Michaelis [September 29] zahlen wollen, sowie für Kleindienst 10 Hühner, 10 Käse, 100 Eier, ein Fastnachtshuhn sowie ein Weisat [Abgabe] von 3 Schillingen und 7 Pfennigen. Von dem kleinen zur Mühle gehörenden Garten wollen sie 3 Hühner und 3 Käse, oder dafür 18 Pfennige geben. Zu dem Lehensgut gehört ferner jener Teil an Acker und Mähwiese (wismad), den von dem geteilten Hof zu Bach (zum pach) die Vorfahren der Aussteller, die Müller waren, innehatten. Die Abgaben entsprechen jenen Abgaben der anderen Hofstätten und Hintersassen der Lehensherrn in diesem Gebiet. Die Aussteller bekunden, dass sie ihren Lehensherrn für das Erbrecht die Zahlung von 20 rheinischen Gulden und 3 rheinischen Gulden als Handlohn (hantlang) versprochen haben. Sie wollen sich um den baulichen Erhalt des Lehensgutes (an zymmern und stain auch an dem abwerch) kümmern, damit die jährliche Abgabe gesichert ist. Sollten die Aussteller oder ihre Erben dieser Pflicht nicht nachkommen, so haben die Lehensherrn das Recht sie zu mahnen und danach das Lehensgut einzuziehen und anderweitig wieder auszugeben. Die Aussteller sollen das Erbrecht an der Mühle auch weiterverkaufen können, jedoch nur, wenn baulicher Erhalt und jährliche Abgabe daraus sichergestellt sind. Ein entsprechender Käufer soll dann dem Pfarrer und den Kirchenpröpsten einen rheinischen Gulden als Handlohn (zehanntlang) zahlen.

S: Stadt Neuburg [an der Donau]

A: Jörg und Barbara Planck aus Joshofen

E: Gabriel Glesein, Pfarrer der Frauenkirche Ingolstadt; Konrad Glaetzl und Heinrich Widenmann, Kirchenpröpste des Frauenstifts Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 085

07.07.1448

Geben an Sunttag sand Wilbalds [?] tag des heiligen pischoffs Anno domini millesimo quadringentesimoquadragesimo octavo

Ulrich Fragner, Bürger von Ingolstadt, und seine Ehefrau Margarethe (Margreth) bekunden, dass sie bisher Ansprüche und Forderungen gegenüber Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche und des neuen Frauenstifts eben dieser Pfarrkirche zu Ingolstadt, wegen einer jährlichen Gült über 4 rheinische Gulden erhoben haben, die vor einiger Zeit die Witwe Elisabeth Hirfurtter dem Jörg Starchell aus Hunttzell [Hundszell, Stadt Ingolstadt], Bürger von Ingolstadt, aus dessen Gut, das der Weyr Garten genannt wird, zusammen mit Zubehör über 80 Bifang für 47 rheinische Gulden abgekauft hatte und worüber die Aussteller einen Kaufbrief in ihrer Gewalt hielten. Die Aussteller bekunden, dass sie meinten, rechtmäßige Erben der 4 rheinischen Gulden und des Kaufbriefs zu sein, und bekennen, dass sie nun mit Pfarrer Gabriel Glesein geschieden wurden und für künftige Zeiten keinerlei Rechte und Ansprüche die 4 rheinischen Gulden betreffend geltend machen können. Die entsprechende Urkunde wollen sie abgeben, etwaige andere Urkunden die das Gut und die Gült betreffen, sollen ungültig sein. Die Aussteller bekunden, dass ihnen im Rahmen des Schieds eine Geldsumme zugestanden und bezahlt wurde.

S: Konrad von Gumppenberg zu Scherneck, Pfleger in Ingolstadt

A: Ulrich und Margarethe Fragner aus Ingolstadt

E: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt

Z: Ulrich Axter (Axtter), Bürger zu Ingolstadt; Heinrich Genzinger (Genczinger) aus Ingolstadt (wonhafft daselbs)

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 086

09.02.1449

Beschehen an Sontag nach Sand Dorotheentag der heiligen Junckfrawen als man zalt von Cristi unsers lieben herren gepurd vierzehenhundert und darnach inn denn newnundvierzegisten iaren

Die Bürgermeister und Räte der Stadt Neuburg [an der Donau] bekunden, dass sie als Testamentsvollstrecker (geschafftherrn) der Messe, die die verstorbene Laneta von Freyberg zu Ehren der heiligen Dreifaltigkeit und der Gottesmutter gestiftet hat, mit Rat des Johann Kausch (Kawsch), derzeit Vikar des Peter [von Schaumberg], Bischof von Augsburg, und wegen der Bitte des Jörg Wild, derzeit Kaplan der genannten Messe, ein ordnungsgemäßes Tauschgeschäft (wegssel) den Weiler, der Moos [Gde. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] genannt wird und bei Straß [Gde. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] gelegen ist, und die daraus anfallenden Zinsen und Gült, welche zu genannter Messe gehören, betreffend vollzogen haben, nachdem es zu Streitigkeiten (geprechen irrung hindernuß und beschwaerung) Weiler und Zinsen betreffend gekommen war. Es wurde mit German Walthor, Bürger zu Neuburg, und dessen Ehefrau Margarethe festgestellt, dass bisher laut einer Urkunde ein Drittel des Zehnts zu Burgheim (Burckhaim) [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] und andere Gült sowie der Weiler Moos der Messe und ihrem Kaplan zustand. Die Aussteller bekunden, dass sie nun, um den Streit zu schlichten, den Weiler Moos mit allem Zubehör an German Walthor und seine Ehefrau Margarethe zu freiem Eigen übergeben, so wie es eine in dem Besitz der Aussteller befindliche Urkunde des Martin Hinderkircher (Hintterkircher) ausweist. Um den Fortbestand der Messe zu sichern, wird hiervon der Hof ausgenommen, der Varrach [wohl Vorra, Lkr. Nürnberger Land] genannt wird und der auch weiterhin zur Messe gehören soll. Der Wert des Weilers Moos mit seinem Zubehör, ausgenommen Varrach, wird auf 19 rheinische Gulden veranschlagt, je 15 Schillinge für einen Gulden gerechnet. Die Aussteller bekunden, dass sie für sich als Testamentsvollstrecker und für den Kaplan zu Gunsten von German und Margarethe Walthor auf alle Rechte an dem Weiler Moos verzichten. Die Aussteller erklären alle betreffenden Urkunden, insbesondere jene des Martin Hinderkircher, auszuhändigen, ausgenommen jene, die den Hof Varrach berühren. Für den dem German Walthor eventuell entstandenen Schaden wollen die Aussteller aufkommen.

S: Stadt Neuburg [an der Donau]

A: Bürger und Rat der Stadt Neuburg an der Donau

E: German und Margaretha Walthor aus Neuburg an der Donau

Z: Johann (Hanns) Tod, Dekan zu Bonsolgen [Honsolgen?] und derzeit Vikar und Verweser zu Neuburg; Ulrich Wenigel, Johann (Hanns) Rorenfelsser, beide Bürger zu Neuburg

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 087

11.03.1449

Das ist beschehen an Erichtag vor Sant Gregorii tag nach Cristi gepurd viertzehenhundert und in dem newn und vierczigisten iare

Georg (Jorg) Schik, Bürger zu Ingolstadt, bekundet, dass er an Gabriel Glesein, Pfarrer der Frauenkirche zu Ingolstadt, und an die Kirchenpröpste des Stifts des neuen Pfründnerhauses, seinen 6 Bifang großen Moosgarten (Moszgarten), der im Moos von Ingolstadt an dem mittleren Weg liegt und der an seiner Rechten an die Schutter angrenzt (zu der rechten hant gen der schutter), verkauft hat. Von dem [Moos] gehören bereits 4 Bifang dem Pfarrer, 5 Bifang dem Kellner von Osterdorf [Gde. Pappenheim, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen] und Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries]. Georg Schik bekundet, dass er den Moosgarten von seinen verstorbenen Verwandten, seinem Vetter Markward (Marquart) Schik und dessen Ehefrau Elisabeth geerbt hat und diesen als sein freies Gut nun für 4 Pfund Pfennige Ingolstädter Währung verkauft hat. Bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten will der Aussteller die Käufer gerichtlich vertreten und ihnen im Hinderungsfall entstandenen Schaden ersetzen. Der Aussteller bekundet, dass er zum Nutzen des Pfründnerhauses und dessen Pfleger auf alle Ansprüche an dem genannten Moosgarten verzichtet.

S: Johann (Hansen) Dachser, Erasmus Reiffensberger (Reiffenspergers)

A: Georg (Jorg) Schik, Bürger zu Ingolstadt

E: Gabriel Glesein, Pfarrer der Frauenkirche zu Ingolstadt; die Kirchenpröpste der neuen Pfründnerhausstiftung

Z: Johann (Hanns) Genczinger, Ulrich Huber, beide Bürger zu Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel (das eine berieben, das andere beschädigt)

 

J 088

29.06.1449

Geschehen zu Inngolstat an Sand Peter und Pauls der heiligen zwelifpoten tag nach kristi gepurde vierczehenhundert und im nawn und vierczigistem iare

Heinrich von Gumppenberg, Erbmarschall in Oberbayern, bekundet, dass er auf Befehl seines Herrn, des Fürsten Heinrich [XVI., des Reichen], Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Nieder- und Oberbayern [Bayern-Landshut], zusammen mit den herzoglichen Räten Wilhelm von Aichberg, Heinrich Nothaft, Georg (Jorg) Klosner, Georg (Jorg) von Kamer, Konrad Gumppenberger, Johann (Hanns) Seywoltstorffer [Seyboltstorffer] und Urban Mauttner zu Gericht gesessen hat und dass der vor ihm erschienene Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt, vertreten durch Michael Riedrer, Kanzler Herzog Heinrichs, Pfarrer zu Taufkirchen [Lkr. Erding oder Lkr. München] und Redner des Gabriel Glesein, sowie durch Johann (Hanns) Schramm, Kämmerer zu Ingolstadt und Rechtsbeistand (Anweiser) des Gabriel Glesein, bekundet hat, dass ihm wegen ettlicher Vogteirechte, Gerichtsbarkeiten und Gültrechte zu Sielenbach [Lkr. Aichach-Friedberg] im Gericht Aichach, welche das genannte Stift der Liebfrauenkirche einst gekauft und länger als das Landrecht erlaubt innehatte bislang kein Streit erwachsen sei und er über die Stücke in Sielenbach Kaufbriefe besitzt. Seit 6 Jahren nun würde Peter Marschall in der Vogtei und im Gericht durch übertriebenes Scharwerk (scharrberich) und Schäferei (schaffrey) widerrechtlich die Leibeigenen belasten, weshalb Gabriel Glesein den Peter Marschall nun gerichtlich verfolgen (daran zuweisen) und entstandenen Schaden ersetzt haben will. Daraufhin ließ Peter Marschall zu Stumpfberg durch seinen Redner Georg (Jorg) Ahaimer vortragen, dass er nur auf die Klage antworten will, die die Leibeigenen in Aichach wegen Weideplätzen (gesuchs) und wegen der Schäferei (schaffrey) gegen ihn erhoben haben. Ein Gutteil der nun anwesenden Räte sei bereits damals anwesend gewesen. Die Räte bestätigen, dass sie damals dabei waren und dass deshalb die Streitparteien wegen beider Streitsachen zu dem heutigen Gerichtstag geladen wurden. Daraufhin brachte Gabriel Glesein als Vogtherr seiner Leibeigenen vor, dass Peter Marschall die Schäferei auf die Leibeigenen geschlagen hätte, diese dadurch in den vergangenen 6 Jahren Not gelitten (mu gehabt) hätten und an ihren Weideplätzen mit Gewalt und widerrechtlich belastet worden wären. Dadurch hätten die Leibeigenen Verluste bei Nahrung, Weideplätzen und Gült erlitten. Peter Marschall solle daher mit der Schäferei aufhören und entstandenen Schaden ersetzen. Hierauf antwortete Peter Marschall, dass die Güter, auf welchen Gabriel [Glesein] meint Vogtei- und Gerichtsbarkeitsrechte zu haben, sein Sohn Georg (Jorg) Marschall von der Äbtissin von Altomünster (Alttenmunster) [Lkr. Dachau] gekauft hat und er somit Gabriel weder an Vogtei- noch an Gültrechten unrecht getan hat und dies auch nie tun will. Sollte Gabriel [Glesein] aber an Vogtei- und Gültrechten Abbruch geschehen sein, so will Peter Marschalk darauf antworten. Peter Maschalk bekundet, dass es ihn wundert, dass Gabriel Glesein ihm Schaf- und Treibrechte abspreche, da es offenkundig sei, dass er seine Schafe nicht nach Sielenbach sondern nach Schafhausen [Gde. Sielenbach, Lkr. Aichach-Friedberg] auf die Weide treibe, so wie auch seine Vorgänger die Schenken und die aus dem Geschlecht Stumpffberg verfahren sind. Peter Marschalk bekundet, dass er alle seine Schafe in einem Zwingerbau halte, in welchem seine Vorfahren einst bis zu 1500 Schafe gehalten haben, halte er nun nur 500 Schafe. Peter Marschalk bekennt, dass er länger als zulässig Nutznießer gewesen ist und wünscht, dass sein Kaufbrief auf Stumpffberg als Haussitz und Hofmark lauten soll. Peter Marschalk erwähnt, dass er vorher einige Zeit Pfleger in Friedberg gewesen ist und dass er sich bereit erklärt nach Landesrecht und nach Ausweis den [Sal-]Buches den Nutzen (nucz und gewer) auszutragen, dass aber Gabriel Glesein ihn ungerechtfertigt angegriffen hat. Darauf antwortete Gabriel Glesein, dass auf den bevogteten Gütern der Marschalk die Armleute [?] über viele Jahre hinweg über Gebühr und unrechtmäßig belastet hat, da weder Grund noch Boden ihm gehörten, sondern dem Stift zu Ingolstadt vogt- und gerichtsbar sind. Gabriel Glesein konnte ein Vidimus eines Kaufbriefs Stumpffberg betreffend vorzeigen, welches auswies, dass weder von Stumpffberg noch von Sielenbach die Rede gewesen ist, und dass laut Urkunde und Vidimus Peter Marschalk in Sielenbach nur einen Hof, 4 oder 5 Hofstätten mit seinen 800 oder 900 Schafen beweiden soll. Hinsichtlich seiner Vorfahren wurde Wilhelm Schenk befragt, welcher ettliche Schaft [?] hielt, der jedoch wegen der Schafweide 4 Höfe unbenutzt (od) liegen ließ. Daraufhin fragten die Räte den Peter Marschalk, ob er in Zukunft die Schäferei an den entsprechenden Orten einstellen, die Armleute [?] schadlos halten und ihnen entstandenen Schaden ersetzen will. Hierauf antwortete dieser, dass Sielenbach zum Sitz Stumpffberg gehöre und dass der Marschall dort 9 Höfe in der Umgebung von Sielenbach und 13 oder 17 Hofstätten habe und dass seine Vorfahren schon seit sehr langer Zeit ihre Schäferei dort innehaben. Er bekundet weiter, dass er das Gut Stumpffberg vor langer Zeit gekauft hat und will dies nach Landesrecht und Aussage des [Sal-]Buches austragen. Schließlich hat die Mehrheit der Räte hinsichtlich der Schäferei entschieden, dass Peter Marschalk rechtsgültige Dokumente vorbringen soll, die seine Aussagen beweisen. Sollte er dies nicht können so soll er bei Gott und den Heiligen seine Aussagen beeiden. Die Rechtmäßigkeit (daz sein ayd rain und nit mayn sey) soll dann von 2 Unparteiischen beeidet werden. Es wird eine Frist von 45 Tagen [drein vierczehen tagen und drein tagen), in etwa zum nächsten herzoglichen Hofgericht, oder zu einem frei gewählten Tag des Herzogs gesetzt. Sollte der Herzog in der nächsten Zeit keine Muße dafür haben, so wird der Gerichtstermin entsprechend verschoben. Der Aussteller bekundet, dass er diesen Gerichtsbrief beiden Parteien ausgehändigt und mit seinem Siegel besiegelt hat.

S: Heinrich von Gumppenberg

A: Heinrich von Gumppenberg, Erbmarschall in Oberbayern

E: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 089

07.07.1449

Geben an Montag Sannd Wilbolcz tag nach Christi geburd viertzehen hundert und in dem newnundvierczigistem iare

German Walthor, Bürger von Neuburg [an der Donau], bekundet, dass er den Dritten Teil am Zehnt zu Burgheim, der in Zusammenhang mit Schonleinsperg [Schönesberg, Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] vom Liebfrauenstift und dem Neuen Pfründnerhaus in Ingolstadt lehenrührig ist, und den er dementsprechend von Gabriel Glesein, derzeit Pfarrer des Liebfrauenstifts, als Lehen empfangen hat, gegenüber dem Rat der Stadt Neuburg, als Testamentsvollstrecker der verstorbenen Laneta von Freyberg, und gegenüber Georg Wild, Kaplan der Messe, welche von eben jener Laneta von Freyberg gestiftet wurde, an der Frauenkirche (in unser frawen munster und pfarrerkirchen) von Neuburg, mit dem Einveständnis des Pfarrers Gabriel Glesein, gegen den Weiler und andere unten aufgeführte Güter zu Moos [Gde. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] im Neuburger Gericht, eingetauscht hat. Die Stiftung in Ingolstadt soll an diesem Tausch keinen Schaden nehmen. Der Aussteller bekundet, dass er Weiler und Güter von Moos, die bisher als Ludeigen [freies Grundeigentum] bestanden (die vorher lawtter aigen gewesen sind), anstelle des Drittels des Burgheimer Zehnts des Ingolstädter Liebfrauenstifts, in ein Lehen umgewandelt hat, und dementsprechend als Lehen empfangen hat. Er will dem Ingolstädter Liebfrauenstift gegenüber treu und gehorsam sein. Sollte er von anderen, verschwiegenen Lehen erfahren, so will er dies seinem Lehensherrn über die Pfleger des Stifts mitteilen. Es folgen die dem Liebfrauenstift zu Lehen gemachten Güter bei Moos: Das Gut, das der Ratzer innehat, gibt jährlich ein Mader oder 15 Pfennige sowie 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat und ferner 80 Pfennige Weisat an Michaelis [September 29]; Ferner gibt Abtasmair [Abtsmeier] gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, ferner 4 Scharwerker oder 6 Pfennige für einen Scharwerker, ferner ein Mader oder 15 Pfennige sowie ein Fastnachtshuhn; Ullrich Müllner gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, ferner 60 Pfennige Weisgült an Michaelis; Michael Westermair gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, ferner 21 Pfennige Hofstattgeld an Georgi [April 23], ferner 2 Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, ferner 5 Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Reinhart gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 20 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, 2 Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, 5 Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli und ein Fastnachtshuhn; Jakob Adler gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 13 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, 2 Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, 5 Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Schemß gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, ein Mader oder 15 Pfennige, 4 Scharwerker oder 6 Pfennige für einen Scharwerker sowie ein Fastnachtshuhn; Heiligmair gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 2 Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, 4 Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Matz (Macz) gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 12 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, 2 Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, 5 Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Schillein gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 12 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, 2 Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, 5 Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Johann (Hanns) Bauer (Pawr) gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 15 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, 2 Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, 5 Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Paul (Pauls) Acker (Ackers) gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 15 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, 2 Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, 5 Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Die Samerin gibt jährlich 3 Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, einen rheinischen Gulden an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Lutz Fischer gibt jährlich zu Lichtmess [Februar 2] einen rheinischen Gulden. Der Aussteller bekundet, dass er der Stiftung zu Ingolstadt diese Urkunde übergeben und mit seinem eigenen Siegel besiegelt hat.

S: German Walthor, Bürger von Neuburg [an der Donau]; Peter Hirn, Bürger und Gerichtschreiber von Neuburg

A: German Walthor, Bürger von Neuburg an der Donau

E: Gabriel Glesein, Pfarrer des Liebfrauenstifts zu Ingolstadt; neues Pfründnerhaus zu Ingolstadt

Z: Hans Verg, Ulrich Wenigel, beide Bürger von Neuburg

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel (berieben)

 

J 090

07.07.1449

Der geben ist zu Newnburg an Montag sand Wilbalcz tag nach Christi geburd vierczehen hundert und darnach in dem newnundvierczigisten iaren

Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt, bekundet, dass hinsichtlich des dritten Teils an dem Zehnt zu Burgheim, über welchen Urkunden existieren und der bisher in Zusammenhang mit Schonleinsperg [Schönesberg, Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] von dem Liebfrauenstift und dem neuen Pfründnerhaus in Ingolstadt lehenrührig war, German Walthor, Bürger zu Neuburg [an der Donau], von ihm, Gabriel Glesein, bisher dieses Zehnt-Drittel zu Lehen empfangen hat. Der Aussteller bekundet, dass German Walthor nun dieses Zehnt-Drittel gegenüber dem Rat der Stadt Neuburg als dem Testamentsvollstrecker der verstorbenen Frau Laneta von Freyberg, sowie mit Georg Wild, Kaplan der Messe, welche durch Laneta von Freyberg am Liebfrauenmünster und der Pfarrkirche von Neuburg gestiftet wurde, gegen einen Weiler und weitere Güter bei Moos im Neuburger Gericht eingetauscht (abgewechsselt) hat. Gabriel Glesein bekundet, dass Weiler und Güter zu Moos, die bisher zu eigen (lawtter aigen) gewesen sind, künftig an Stelle des Zehnt-Drittels ein Lehen des German Walthor und seiner Erben sein sollen und dass er German Walthor in seine neuen Lehen eingesetzt hat. Sollte German Walthor von verschwiegenen Lehen erfahren, so soll er dies seinen Lehensherrn über die Pfleger mitteilen. Es folgt eine Aufzählung der Güter bei Moos: Das Gut, das der Ratzer innehat, gibt jährlich ein Mader oder 15 Pfennige sowie drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat und ferner 80 Pfennige Weisat an Michaelis [September 29]; Ferner gibt Abtasmair [Abtsmair?] gibt jährlich drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, ferner vier Scharwerker oder sechs Pfennige für einen Scharwerker, ferner ein Mader oder 15 Pfennige sowie ein Fastnachtshuhn; Ullrich Müllner gibt jährlich drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, ferner 60 Pfennige Weisgült an Michaelis; Michael Westermair gibt jährlich drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, ferner 21 Pfennige Hofstattgeld an Georgi [April 23], ferner zwei Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, ferner fünf Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Reinhart gibt jährlich drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 20 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, zwei Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, fünf Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli und ein Fastnachtshuhn; Jakob Adler gibt jährlich drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 13 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, zwei Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, fünf Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Schemß gibt jährlich drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, ein Mader oder 15 Pfennige, vier Scharwerker oder sechs Pfennige für einen Scharwerker sowie ein Fastnachtshuhn; Heiligmair gibt jährlich drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, zwei Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, vier Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Matz (Macz) gibt jährlich drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 12 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, zwei Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, fünf Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Schillein gibt jährlich drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 12 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, zwei Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, fünf Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Johann (Hanns) Bauer (Pawr) gibt jährlich drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 15 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, zwei Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, fünf Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Paul (Pauls) Acker (Ackers) gibt jährlich drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, 15 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, zwei Mader oder 15 Pfennige für ein Mader, fünf Schillinge an Pfennigen Weisgült an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Die Samerin gibt jährlich drei Weisat oder 24 Pfennige für ein Weisat, einen rheinischen Gulden an Michaeli sowie ein Fastnachtshuhn; Lutz Fischer gibt jährlich zu Lichtmess [Februar 2] einen rheinischen Gulden. Der Aussteller bekundet, dass er dem German Walthor diese Urkunde übergeben und mit seinem eigenen Siegel besiegelt hat.

S: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt

A: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche in Ingolstadt

E: German Walthor, Bürger zu Neuburg an der Donau und Vasall der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (berieben)

 

J 091

08.09.1449

Und ist der brief geben zw landshut am Montag unnser lieben frawen tag alls sy geborn ward Nach Cristi unnsers lieben hern geburde virtzehenhundert und im newnundviertzigisten iare

Heinrich [XVI.], Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Nieder- und Oberbayern, bekundet für sich, seinen Sohn Ludwig [IX.], seine beiden [noch lebenden] Erben und alle seine Nachkommen, dass einst sein verstorbener Vetter, Ludwig der Ältere [Ludwig VII. der Bärtige von Bayern-Ingolstadt], Fürst, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern und Graf von Mortani [Mortain], die Stiftung eines Neuen Pfründnerhauses mit 15 Pfründnern in Ingolstadt vorgenommen hat, jedoch zu seinen Lebzeiten nicht mehr vollenden konnte. Die angesprochene Stifftung ist Gott, dem heiligen Geist, der Jungfrau Maria, den zwölf Apsteln und der heiligen Jungfrau Katharina geweiht. Herzog Heinrich bekundet, dass er als nächster Erbe Ludwigs der Stiftung die nachfolgenden Güter, Stücke und Gülten, die von Herzog Ludwig gekauft wurden und davor nicht den bayerischen Herzögen gehörten oder Teil des Landes Bayern gewesen sind, so wie die entsprechenden Kaufbriefe dies ausweisen, übergeben hat: Erstens das neue Haus, das das Pfründnerhaus genannt wird, das an der Schutter zu Ingolstadt liegt und das Heinrichs verstorbener Vetter [Ludwig VII.] hat erbauen lassen, soweit es von Mauern und Grenzen (Marcken) umschlossen ist, samt der dazugehörigen Wege und Straßen und samt den den 15 Pfründnern zustehenden Wohnungen, die diese mit ihren Pflegern und Knechten benützen dürfen; Ferner einen Hof in Ebenhausen [Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm] im Gericht Reichertshofen [Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm], den derzeit Andreas Rain bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst 15 Schilling Pfennige und als Getreideabgabe (an traid auf beschaw) drei Scheffel Roggen, ein Scheffel Weizen, ein Scheffel Gerste und drei Scheffel Hafer abgibt; Alles vorgenannte ist auf neun Pfund Pfennige veranschlagt (alles angeslagen bey newn pfund pfennig); Ferner die Behausung und die ganze Hofmark zu Schonlensperg [Schönesberg, Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen], wie sie in einem Kaufbrief Herzog Ludwigs [VIII.] des Jüngeren [von Bayern-Ingolstadt] beschrieben werden; Ferner einen Herrenhof (sedelhof) ebenda, den ein gewisser Kolb bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst elf (aindlef) Schilling Pfennige und als Getreideabgabe acht Säcke Roggen, zwei Säcke Weizen, zwei Säcke Gerste und acht Säcke Hafer abgibt; Ferner einen zweiten Herrenhof, den Andreas Baumann bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst ebenso elf Schilling Pfennige, acht Säcke Roggen, zwei Säcke Weizen, zwei Säcke Gerste und acht Säcke Hafer abgibt, alles Rainer [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] Maßes; Ferner das Gasthaus (Tafern) ebenda, das sechs Rheinische Gulden abgibt; Die dortige Badstube gibt fünf Schilling und sieben Pfennige ab, ein dortiges Gärtchen gibt 32 Pfennige; Ferner werden sechs Hofstätten übergeben, wobei von je einer Hofstatt, Stefan Schuster und Erhard Schneider je 40 Pfennige, Leonhard Baumann von einer Hofstatt drei Schilling und zehn Pfennige, ein gewisser Rodel von einer Hofstatt 80 Pfennige, Gerhanser von einer Hofstatt 40 Pfennige und Traubmayr von einer Hofstatt 40 Pfennige geben; Übergeben werden auch mehrere Baumgärten (pawngartten) ebenda: Vom Baumgarten des Kolb werden zwei rheinische Gulden gegeben; vom Garten des Baumann zehn Schilling Pfennige; Vom Garten, der gegenüber der Taverne liegt und den derzeit Vel [Raphael? Valentin? Ulrich?] Weber bewirtschaftet, welcher darauf etwas bauen will, werden sechs Schilling und zehn Pfennige gegeben; Vom Garten, der hinter der Taverne liegt, zwölf Schilling Pfennige; Von dem Häuschen und der Hofstatt, die man auf letztgenannten Garten gebaut hat, 45 Pfennige; Ferner gibt Vel Weber von einem Hanfgarten vier Schilling Pfennige; Von der drei Tagwerk großen Mähwiese (wismad) am Anger, die derzeit Johann (Hanns) Odmayr aus Buch (Puch) [Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] bewirtschaftet, werden zweieinhalb Pfund Pfennige gegeben; Von der Taverne zu Bonsal (Pansalgn) [Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] drei Schilling Pfennige; Das Gericht zu Schönesberg und zu Bonsal sowie die Holzmark sind nicht veranschlagt, die anderen Geld- und Getreideabgaben jedoch zusammen auf 37 1/2 Pfund Pfennige; Ferner werden übergeben: Ein Hof, ein Gütl und ettliche Hofstätten zu Neukirchen [Gde. Thierhaupten, Lkr. Augsburg] im Gericht Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries], wobei der Hof, der von einem gewissen Tegerpeck bewirtschaftet wird, als Weisgült und Kleindienst sieben Schillinge und 22 Pfennige, sowie acht Säcke Roggen und acht Säcke Hafer Rainer [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] Maßes abgibt; Das Gütl, das Ulrich Wiert bewirtschaftet, gibt einen Sack Roggen und einen Sack Hafer; Von den Hofstätten gibt Ulrich Wiert von zwei Hofstätten zusammen 30 Pfennige; Ein gewisser Mullich gibt ebenfalls von zwei Hofstätten 30 Pfennige; Ein gewisser Tauscher gibt von einer Hofstatt 15 Pfennige; Schmid gibt von einer Hofstatt ebenfalls 15 Pfennige; Ebenso geben Vaigel, Schiltknecht, Gebhart, Schweiger (Swaiger), Ullrich Ott und ein gewisser Brunner (Prunner) von je einer Hofstatt je 15 Pfennige; Von einem Gütl in Axtbrunn [Gde. Petersdorf, Lkr. Aichach-Friedberg] werden als Weisgült und Kleindienst 42 Pfennige, ein Sack Roggen und anderthalb Säcke Hafer Rainer Maßes [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] abgegeben; Eine Hufe zu Hetzlarn [Hölzlarn, Gde. Thierhaupten, Lkr. Augsburg] gibt als Weisgült und Kleindienst fünf Schilling und siebeneinhalb Pfennige, sowie drei Säcke Roggen, zwei Metzen Weizen (kern), zwei Metzen Gerste und drei Säcke Hafer Rainer Maßes [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries]; Die genannten Stücke zu Neukirchen, Axtbrunn und Hölzlarn sind auf elf Pfund und sechs Schilling Pfennige veranschlagt; Ferner wird ein Hof in Sunigen [Sinning, Gde. Oberhausen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] im Neuburger Gericht übergeben, den Peter Mair bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst zehn Schilling und 22 1/2 Pfennige, sowie 36 Metzen Roggen, vier Metzen Weizen, vier Metzen Gerste und 36 Metzen Hafer Rainer Maßes [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] abgibt; Ferner eine Hofstatt ebenda, die der Schmid innehat und die zwei Metzen Hanf, als Weisat zwölf Pfennige und für ein Fastnachtshuhn sieben Pfennige gibt; Die ebengenannten zwei Stücke zu Sinning werden auf fünf Pfund und vier Schilling Pfennige veranschlagt; Ferner wird das Ursar [Unterstall?] zu Hennprunn [?] im Neuburger Gericht übergeben, das acht Pfund und 55 Pfennige gilt; Weil die Donau (Tonaw) die Mähwiese, die Weide, den Wald und einen Fischgrund beschädigt hat (so vasst hinprochen), hat man den veranschlagten Wert jedoch für sechs Jahre um fünf Pfund und 30 Pfennige herabgesetzt; Ferner wird das Gut bei Purckain [Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] übergeben, das der Swal [Schwall] genannt wird und das Bernhard Solbeck innehat und das am Weißen Sonntag drei Dienste [?] und eine Erung [?] gibt, wovon jedes vier Schilling Pfennige wert sein soll; Ferner werden an Georgi [April 23] als Weisgült drei Pfund Pfennige und an Michaeli [September 29] als Weisgült 22 Schilling Pfennige abgegeben, sowie 150 Hühner zu [jeweils] vier Pfennigen und ettliche [Hühner] zu [jeweils] zwei Pfennigen; Ferner sollen 20 Schilling Pfennige für eine 80 Tagwerk große Mähwiese gegeben werden, da das Fischgewässer ausgetrocknet ist [?]; Von einer besonderen Mähwiese, die der Elsenwerd [?] genannt wird, gibt der Staber vier Schilling Pfennige und zwölf Pfennige für zwei Hühner; Das genannte Gut Swal [?] liegt derzeit verlassen und wird daher auf elf Pfund und zwölf Pfennige veranschlagt; Ferner wird die Vogtei über Güter im Aichacher Gericht übergeben, welche der Äbtissin von Altomünster (Alltenmunnster) gehörten, die von Mathes von Camer samt allen Zubehörs gekauft worden sind und welche auf 15 Pfund und fünf Schilling Pfennige veranschlagt sind; Ferner zwei Teile an dem Groß- und Kleinzehnt zu Zuchering, Hagau, Winden und Seehof [alle Stadt Ingolstadt], sowie die Zehnt-Hofstatt, aus der der Zehnt zu Stadel [?] gegeben wird, samt 40 Rugkein [Roggen-?] und 40 Habrein [Hafer-?] Garb [Garben?] aus dem Grundstück (Widem) zu Zuchering, und die Ochsenacker [?] Gült über 28 Pfund und 30 Pfennige; Ferner die Behausung in der Irrnaw [Irnau] zwischen den Wassern bei Ingolstadt mit allem Zubehör, wie es die Kaufurkunde des Johann (Hannsen) Liebenknecht ausweist; Ferner der Hof ebenda, den Ulrich Guldein bewirtschaftet und der 15 Pfund Pfennige abgibt; Der [Hof] von der Swaig [?] gibt zwei Pfund und sechs Schilling Pfennige; Der andere Hof ebenda gibt 14 Pfund Pfennige und das Fischgewässer 20 Schilling Pfennige; Die Holzmark ebenda ist nicht veranschlagt; Dies vorgenannte ist auf 34 Pfund und 60 Pfennige veranschlagt; Ferner werden ettliche Äcker in den Feldern zu Ingolstadt und anderes Gut übergeben, das Marquard Schick und seine Ehefrau Elisabeth an das Pfründnerhaus gegeben haben, nämlich in dem oberen Feld [?] vier Schilling und 14 Bifang, in dem mittleren Feld [?] sechs Schillinge und 26 Bifang, in dem niederen Feld [?] sechs Schillinge und elf Bifang; Die genannten Äcker, die zwei Scheffel Roggen, ein Viertel Weizen, ein Viertel Gerste und zwei Scheffel Hafer abgeben, sind derzeit verlassen; Ferner werden von einer Pewntt [Peunt] zu Hundszell [Stadt Ingolstadt], die der Osterhaintz innehat, 15 Schilling Pfennige als Bürgerzins an das [Pfründner-]Haus gegeben; Ferner von Potzel in der Ernaw [Irnau?], von dem Acker und Garten des Fragner, als Bürger-Zins vier Schilling Pfennige; Ferner gibt der Schermlein von Hain [?] von einer Hofstatt 60 Pfennige; Ferner wird aus dem Pflantzl-Haus, das hinter dem Haus des Schick in Ingolstadt liegt, als Bürger-Zins vier Schilling Pfennige gegeben; Ferner aus dem Haus des Bertold (Todel) Maurer, das gegenüber dem Haus des Schick liegt, als Bürger-Zins vier Schilling Pfennige; Ferner gibt der Garten beim Roten Turm (bey dem Roten Turn) [Fernere Irnau?], den die Donau beschädigt hat, nachdem er wieder instand gesetzt (besenlich) ist, als Bürger-Zins sechs Schilling Pfennige; Die genannten Stücke des Schick sind auf 6 1/2 Pfund Geld veranschlagt; Von den genannten Äckern werden den Bürgern als Zins ein Pfund Pfennige für jenes Haus gegeben, zu dem ein Häuschen gehört, das auf dem Graben hinter der alten Festung in Ingolstadt liegt; Ein Hof zu Kösching, den Johann (Hanns) Slutt zu Erbrecht innehat und der als Weisgült und Kleindienst zwei Pfund, sieben Schilling und zwölf Pfennige, sowie vier Scheffel Roggen, ein Scheffel Weizen und fünf Scheffel Hafer gibt, ist ein Lehen von der Äbtissin von Niedermünster [Regensburg], das sie als Vertreterin des Niedermünster-Stiftes einem gewissen Trager [?] verliehen hat; Die obengenannte Gült des Hofes ist auf 15 Pfund Geld veranschlagt; Es folgen die Güter und Stücke in Niederhaunstadt [Unterhaunstadt, Stadt Ingolstadt]: Erstens ein Hof ebenda, den Konrad (Kuntz) Pantz bewirtschaftet, gibt als Weisgült und Kleindienst 14 Schilling und 25 Pfennige, sowie als Getreideabgabe sechs Scheffel Roggen, ein halbes Scheffel Weizen, ein halbes Scheffel Gerste und acht Scheffel Hafer; Ferner ein Hof den Konrad (Kuntzl) Mair bewirtschaftet, gibt als Weisgült und Kleindienst zwei Pfund, fünf Schilling und elf Pfennige, sowie sieben Scheffel Roggen, ein Scheffel Weizen, ein Scheffel Gerste und sieben Scheffel Hafer; Ferner ein Hof ebenda, den der Remlein bewirtschaftet, gibt als Weisgült zwei Pfund und 17 Pfennige, sowie sechs Scheffel Roggen, ein Scheffel Weizen, ein Scheffel Gerste und sechs Scheffel Hafer; Ferner der Bach und das Fischgewässer ebenda, gibt ein Pfund Pfennige, von der Flur daselbst für Hühner und Eier 57 Pfennige; Ferner werden von dem dortigen Hirten für Hühner und Eier 57 Pfennige gegeben; Von der Hofstatt des Herman Mair 54 Pfennige; Stefan Tratz gibt von einer Hofstatt 60 Pfennige, Johann (Hanns) von Kamb von einer Hofstatt 54 Pfennige; Ein gewisser Rudel gibt von einer Hofstatt 54 Pfennige; Das Wirtshaus (Tafern) ebenda gäbe, wenn es besetzt wäre, 40 Pfennige; Das dortige Gericht ist nicht veranschlagt. Die Gült zu Unterhaunstadt ist in einem Kauf auf insgesamt 64 Pfund Pfennige veranschlagt; Wenn die Getreideabgaben in Form von Geld abgeführt werden, so kommen diese auf 38 oder 40 Pfund Geldes [Pfennige]; Die genannten Stücke und Güter zu Unterhaunstadt sind vom [Dom-]Stift Eichstätt lehnrührig, weshalb Herzog Heinrich erklärt, dass er die Übertragung dieser Güter noch mit Johann [III. von Eych], Bischof von Eichstätt, und dem Domkapitel von Eichstätt absprechen will. Insgesamt bringt alle obengenannte Gült laut Veranschlagung 219 Pfund, drei Schillinge und 12 Pfennige. Der Aussteller bekundet, dass er auf alle genannten Güter, Stücke und Gült verzichtet und dementsprechend die Pfleger des Pfründnerhauses diese Güter, Stücke und Gült zum besten Nutzen des Pfründnerhauses gebrauchen sollen, jedoch jährlich dem Herzog darüber Rechenschaft abzulegen haben. Der Herzog will die Pfleger mit seinen anderen Pflegern, Vögten und Amtleuten unterstützen. Die betroffenen Bauern und Hintersassen werden von allen anderen Steuern, vom Scharwerksdienst und der Nachtseld [unentgeltliche Beherbergung und Versorgung mit Lebensmitteln] befreit. Auf den betroffenen Gütern bleibt es jedoch bei der herzoglichen Obrigkeit (obrikeit gerechtigkait und vordrunng), falls es etwa zu einer allgemeinen Landsteuer kommen sollte oder man die Hintersassen zum Heeresdienst, zur Befestigung von Burgen (Gslosser) oder zum Scharwerksdienst benötigen sollte. Alle 15 Pfründner sollen täglich zur Glöckelmesse (Glockelmess) in die Pfarrkirche Zu Unserer Frau gehen und im Chorgestühl beim Grab ihre Gebete verrichten. Sie sollen sich vor Beginn des Hochamtes vor [dem Altar?] der heiligen Dreifaltigkeit einfinden und nicht eher gehen, bevor sie nicht ihre Tagesgebete (tagzeit) geleistet haben und das Hochamt zu Ende ist. Als Presenntz [Präsenzgeld] erhalten sie dafür pro Pfründner sieben Pfennige Ingolstädter Währung. Außerdem sollen die 15 Pfründner täglich zu den sieben Gebetszeiten die nachfolgenden Zahlen an Vater Unser und Ave Maria beten: Zur Mette 24, zu den Laudes sechs, zur Prim sieben und ein Glauben[-sbekenntnis], zur Terz sieben, zur Sext sieben, zur Non sieben, zur Vesper zwölf und zur Komplet sieben und ein Glauben[-sbekenntnis]; Zu den Antiffen [Antiphonen?] der Liebfrauenkirche sollen drei Vater Unser gebetet werden, dazu für die lebenden Stifter 15 und für die verstorbenen Stifter 15 Vater Unser und jeweils genauso viele Ave Maria. Sollte eine dieser 15 Personen an Kirchgang oder Gebeten nachlässig oder säumig werden, so soll dieser vom Pfarrer oder einem Pfleger daraufhin zur Rede gestellt werden und dafür gesorgt werden, dass dieser künftig ein ordentliches und friedliches Leben führt. Sollte dies nicht helfen, so sollen entsprechende Verfehlungen an den Herzog gemeldet werden. Sollte eine derartige Person jedoch durch eine Krankheit beeinträchtigt sein, so soll dies berücksichtigt werden und dieselbe Person soll ihre Gebete, soweit möglich, im Pfründnerhaus verrichten. Pfarrer und Probst sollen für einen mitfühlenden Umgang mit dem Kranken sorgen. Sollte einer der Pfründner sterben, so ist es an dem Herzog einen Neuen einzusetzen (leyhen). Es steht dem jeweiligen Herzog frei, auch Wappen führende Leute (ettlich geborn wappens gnoß lewt) in das Pfründnerhaus aufzunehmen, wobei dann einem jeden täglich zwölf Pfennige als Präsenzgeld gezahlt werden sollen, sofern die eingenommene Gült dies erlaubt. Die Anzahl der 15 Pfründner soll durch eine solche Politik jedoch nicht reduziert werden. Auch sollen solche Pfründner keine anderen Rechte und Pflichten haben als andere Pfründner. Der Aussteller bekundet, dass er für die Stiftung und Gottesdienstordnung, sowie für die Übergabe der von Eichstätt lehnrührigen Güter, Gülten und Stücke Johann [III. von Eych], Bischof von Eichstätt, um Genehmigung gebeten hat.

S: Heinrich XVI. von Bayern-Landshut

A: Heinrich XVI. von Bayern-Landshut

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Wolle- und Papierhülle (schwer beschädigt)

 

J 092

08.09.1449

Und ist der brief geben zu landshut an montage unnser lieben frawntage alssi geporn ward nach cristi unnsers lieben herren gepurde virczehenhundert und im newnundvirczigisten iaren

Heinrich [XVI.], Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Nieder- und Oberbayern, bekundet für sich, seinen Sohn Ludwig [IX.], Fürst, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, seine beiden [noch lebenden] Erben und alle seine Nachkommen, dass er gleich seinen Altvorderen, den Fürsten aus dem Haus Bayern, zu Ehren Gottes und der Jungfrau Maria, nachdem sein verstorbener Vetter, Fürst Herzog Ludwig der Ältere [Herzog Ludwig VII. der Gebartete von Bayern-Ingolstadt], Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern und Graf von Mortain (Morttani), eine Psalteristen-Stiftung ins Leben gerufen hat, dergemäß in der Pfarrkirche zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt der Psalter gelesen wird, die auch einen Organisten umfasst, der zu allen Hochfesten, allen Donnerstagen (pfincztage) und zum Fronleichnamsfest mit der Orgel spielen soll, diese Stiftungen jedoch zu seinen Lebzeiten nicht mehr vollenden konnte, nun acht Psalteristen dazu bestimmt hat, dass vier von ihnen von zwölf Uhr mittags bis zur Vesper am Grab den Psalter lesen, die zweiten vier nach der Vesper die Vigil singen sollen und dabei immer einer der drei Kapläne anwesend sein soll, so wie es die Stiftbriefe vorschreiben. Sollte die Vigil vor sechs Uhr nachmittags beendet werden, soll die Zeit bis sechs Uhr mit dem Lesen des Psalters verbracht werden. Der Psalter soll von einem Tag zum nächsten Tag fortlaufend gelesen werden und dabei kein Psalm ausgelassen werden. Die Psalteristen sollen auch bei allen anderen gesungenen Gottesdiensten und Prozessionen anwesend sein. Zwischen dem Mittwoch in der Karwoche (martterwochen) und der zweiten Vesper am Sonntag acht Tage nach Ostern (bis an den sunttag achttag nach ostern zu der anndern vesper) sollen die Psalteristen die Vigil jedoch nicht beten. Ebensowenig zwischen der ersten Vesper am Pfingstsamstag bis zur zweiten Vesper am Sonntag acht Tage nach Pfingsten. Ebensowenig soll man sie beten an den entsprechenden acht Tagen zu Weihnachten, nicht am Abend vor Christi Himmelfahrt, nicht am Abend vor Heilig Drei König (oberst abendt), nicht an einem Vorabend vor einem Marienfest, nicht am Vorabend vor einem Festtag eines der zwölf Apostel und auch nicht am Vorabend vor dem Fest Johannes des Täufers. Jedoch an allen anderen Tagen zu den vorgenannten Zeiten. Herzog Heinrich bekundet, dass er dafür den acht Psalteristen und dem Organisten die nachfolgenden Güter, Stücke und Gülten übereignet hat: Erstens die Güter zu Gerolfing [Stadt Ingolstadt] und Bergheim (perckhaim) [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen], die von den Domherren von Eichstätt gekauft wurden; Ferner zwei Höfe zu Gerolfing, die der Tannderl bewirtschaftet und die als Weisgült und Kleindienst drei Pfund, fünf Schilling und drei Pfennige, sowie 4 1/2 Scheffel Roggen und sechs Scheffel abzüglich sechs Metzen Hafer abgeben; Ferner ein Hof, den der Hainlein bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst drei Pfund, drei Schilling und 11 1/2 Pfennige abgibt, sowie neun Viertel Roggen und drei Scheffel abzüglich drei Metzen Hafer; Ferner ein Hof ebenda, den der Hegker bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst 15 Schilling und 11 1/2 Pfennige gibt, sowie neun Viertel Roggen und drei Scheffel abzüglich drei Metzen Hafer; Ferner ein Gut zu Bergheim, das Götz Diepold bewirtschaftet und das als Weisgült und Kleindienst elf Schilling und 14 Pfennige gibt, sowie anderthalb Scheffel Roggen, anderthalb Viertel Weizen und drei Scheffel abzüglich drei Metzen Hafer; Die genannte Gült zu Bergheim und Gerolfing ist auf 36 Pfund und sechs Schilling Pfennige veranschlagt; Es werden darüberhinaus auch die Gülten zu Bach (czum Pach) [Gde. Todtenweis, Lkr. Aichach-Friedberg] im Gericht Aichach übergeben: Erstens ein Hof, den Seitz Vogel bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst zwei Pfund und 14 1/2 Pfennige gibt, sowie sechs oder sieben Säcke Roggen und sechs oder sieben Säcke Hafer; Ferner ein anderer Hof ebenda, der zwischen den Hofstetern [Hofstättern] und dem Mülner aufgeteilt ist und der als Weisgült und Kleindienst zwei Pfund und 15 Pfennige abgibt, sowie sechs oder sieben Säcke Roggen und sechs oder sieben Säcke Hafer; Ferner folgende Hofstätten: Die Hofstatt des Lutz gibt als Zins und Kleindienst vier Schilling und 22 Pfennige; Ferner eine Hofstatt, die ein gewisser Ruger innehat und dessen Zins in Weisgült und Kleindienst des geteilten Hofes enthalten sind, weil dieser Hof auf eben dieser Hofstatt steht; Ferner die Hofstatt eines gewissen Leo, die als Zins und Kleindienst 74 1/2 Pfennige gibt; Ferner gibt die Hofstatt des Kasmair als Zins und Kleindienst 74 1/2 Pfennige; Die Hofstatt des Possoltz gibt als Zins und Kleindienst 74 1/2 Pfennige; Die Hofstatt des Ullrich Zinzer (czinczers) gibt als Zins und Kleindienst ebenfalls 74 1/2 Pfennige; Konrad (Kuncz) Schneider (sneyder) gibt für die Hofstatt des Försters (vorster) als Zins und Kleindienst 74 1/2 Pfennige; Die Mühle zu Bach gibt als Weisgült und Kleindienst zwei Pfund, drei Schilling und 25 Pfennige; Der Großzehnt zu Bach ist auf drei Säcke Roggen und drei Säcke Hafer Aindlinger [Lkr. Aichach-Friedberg] Maßes veranschlagt; Der Kleinzehnt zu Bach ist auf fünf Schilling Pfennige veranschlagt; Ettliche Mähwiesen zu Bach, von denen jährlich etwas verkauft wird, sind auf sechs Pfund Pfennige veranschlagt; Ferner werden übergeben: Der Baumgarten (pawngarttten) sowie der Burgstall, einschließlich dem Förster und dem Grashüter (newst der vorster und Graszhay); Sollten die drei Holzmarken abgelöst werden können, dann sollen diese etwa fünf oder sechs Pfund Pfennige abzugeben pflichtig sein; Die genannte Gült zu Bach ist auf fünf Schilling Pfennige veranschlagt, wobei die jährlich zu begehenden Stumpf-Jahrtage [?] mit 24 Pfund und drei Schilling Pfennigen zu Buche schlagen; Darüberhinaus wird die Gült von einer Vogtei im Gericht Friedberg übergeben, die dem Georg Kaib abgekauft wurde, die auf Gütern der Äbtissin von Altomünster [Lkr. Dachau] liegt und die auf 14 Pfund, drei Schilling und zehn Pfennige, in Form von Geld oder als Getreideabgabe, veranschlagt ist; Ferner ein Hof zu Mittenhausen [Nähermittenhausen oder Fernmittenhausen, Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] in Gericht Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries], der als Weisgült und Kleindienst fünf Schilling und 18 Pfennige gibt, sowie acht Säcke Roggen, einen Sack Weizen, einen Sack Gerste und acht Säcke Hafer Rainer Maßes [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries]; Die Gült [des Hofes zu Mittenhausen] ist auf acht Pfund und 45 Pfennige veranschlagt; Ferner ein Hof zu Buch [Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] im Gericht Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries], der als Weisgült und Kleindienst ein Pfund, sechs Schilling und 17 Pfennige gibt; An Getreide gibt dieser Hof, der auch einen Anbau hat, 6 1/2 Säcke Roggen, einen Sack Weizen, einen Sack Gerste und 6 1/2 Säcke Hafer; Die Gült dieses Hofes ist auf acht Pfund und 7 1/2 Pfennig veranschlagt; Insgesamt bringt alle vorgenannte Gült eine Summe von 91 Pfund, sechs Schilling und 2 1/2 Pfennige; Der Aussteller bekundet, dass er auf alle vorgenannten Güter, Stücke und Gült verzichtet. Der Pfarrer der Liebfrauenkirche [von Ingolstadt] und der ihm zur Seite gestellte Probst sollen diese Güter, Stücke und Gült zum Wohl der Stiftung gebrauchen, jedoch sollen sie jährlich dem Herzog hierüber Rechenschaft (Rechnung) ablegen. Der Herzog bekundet, dass er die Begünstigten stets mit Pflegern, Vögten und Amtleuten unterstützen will, so wie es sich für ihn als Erbstifter gebührt. Die übergebenen Güter und darauf lebenden Menschen werden von allen Steuern, Scharwerksdiensten und der Nachtseld, die sie gegenüber Amtleuten, Jägern und Waidleuten schuldig sein könnten, befreit. Für einen dauerhaften Erfolg des genannten Gottesdienstes wird den acht Psalteristen eine jährliche Gült von neun Pfund Pfennigen gewährt, die ihnen vier mal jährlich zu den Quatember Fastenzeiten in Form von 18 Schilling gezahlt wird. Dafür sollen sie jeden Tag zum Zwölfuhrläuten in ihren Chorröcken (in iren korrocken) mit dem Gebet beginnen und den Leuten damit ein gutes Beispiel zur Andacht geben. Auch zur Vigil, zu anderen Gottesdiensten und zu Prozessionen sollen sie fleissig beten. Auch der Organist soll zu jeder Quatember-Zeit 18 Schilling Pfennige erhalten. Sollte jedoch einer der drei Kapläne das Organistenamt als Verweser versehen, so soll ihm zu seiner herkömmlichen Gült noch ein Pfund Pfennige zusätzlich gegeben werden. Sollte einer der Begünstigten am Gebet säumig werden, so soll er durch den Pfarrer und den Stiftsprobst zunächst ermahnt werden. Sollte der Übeltäter nach zwei bis drei Ermahnungen sein Verhalten aber nicht ändern, dann dürfen Pfarrer und Stiftsprobst ihm seine Gült kürzen. Sollte selbst dies nichts nützen, dann soll der Fall an den Herzog gemeldet werden, der dann den Übeltäter absetzen und einen neuen Psalteristen einsetzen will. Für geistliche Vergehen soll jedoch nicht der Herzog, sondern der Bischof zuständig sein. Wenn einer der Psalteristen aus redlichem Grund zu einer Reise aufbrechen muss (uber vellde must), so soll er dies mit Erlaubnis des Pfarrers tun dürfen, für sich jedoch davor einen Ersatz suchen, damit der Gottesdienst ungeschmälert weitergeführt werden kann. Auch im Krankheitsfalle eines Psalteristen soll für Ersatz gesorgt werden. Herzog Heinrich bittet abschließend Johann [III. von Eych], Bischof von Eichstätt, dass er der genannten Stiftung und Gottesdienstordnung zustimmen möge.

S: Heinrich XVI. von Bayern-Landshut

A: Heinrich XVI. von Bayern-Landshut

Pergament, an weiß-blauer Seidenkordel angehängtes Siegel

 

J 093

08.09.1449

Und ist der brive Geben zu landshut an Montag unser lieben frauen tag als sy geborn ward als man zallt nach cristi unsers lieben herrn geburde viertzehenhundert und im newundviertzigisitem iare

Heinrich [XVI.], Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Nieder- und Oberbayern, bekundet für sich und den Fürst, seinen Sohn Ludwig [IX.], Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, dass er, nachdem der Fürst und Herzog Ludwig der Ältere [Herzog Ludwig VII. der Gebartete von Bayern-Ingolstadt], Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern und Graf von Mortain, sein verstorbener Vetter, einst acht Schulmänner (schuler) an der Ingolstädter Pfarrkirche Unserer Lieben Frau gestiftet hat, die das [Hoch-]Amt der heiligen Dreifaltigkeit täglich zwischen der Seelmesse und der Frühmesse, und danach das [Hoch-]Amt des heiligen Geistes unter der Frühmesse, jedoch an seiner Stelle montags ein Seelenamt, sowie samstags ein [Hoch-]Amt der Jungfrau Maria singen, wobei jedes mal einer von ihnen den Altardienst verrichten soll und von dem Pfarrer und dem Schulmeister die besten Knaben dafür ausgewählt werden sollen. Zu diesem Zweck hat Herzog Ludwig der Gebartete von Paul Schenk (paulsen schenkhen) die nachfolgenden Güter, Stücke und Zehnten abgekauft und übergeben: Im Gericht in Aindling [Lkr. Aichach-Friedberg] im Gericht Aichach und im Bistum Augsburg: Einen Hof, den Claus Saherl bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst 15 Schilling und 28 Pfennige, sowie sechs Säcke Roggen, vier Metzen Weizen, einen Sack Gerste und fünf Säcke Hafer Aindlinger Maßes gibt; Ferner einen Hof ebenda, den der Strasser bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst zwölf Schilling und 29 Pfennige, sowie drei Säcke Roggen und drei Säcke Hafer abgibt; Ferner einen Hof ebenda, den der Mautlein bewirtschaftet und der als Kleindienst 68 Pfennige, sowie drei Säcke Roggen und drei Säcke Hafer abgibt; Dazu wurden auch ettliche Hofstätten in Aindling übergeben: Eine Hofstatt, die Katharina Kramer innehat und die 54 Pfennige abgibt; Ferner gibt Hans Schuster für eine Hofstatt ebenfalls 54 Pfennige; Des Pfarrers Hofstatt gibt 78 Pfennige; Martin Leittner gibt von einer Hofstatt 54 Pfennige; Ein gewisser Schaller gibt von einer Hofstatt 42 Pfennige; Georg (Jorg) Burger gibt von einer Hofstatt ebenfalls 42 Pfennige; Georg Preu (Prew) gibt von einer Hofstatt drei Schilling und 18 Pfennige; Franz Kirsner gibt von einer Hofstatt ebenso drei Schilling und 18 Pfennige; Anna Kramer gibt von einer Hofstatt 45 Pfennige; Ein gewisser Snelein gibt von einer Hofstatt 32 Pfennige; Ein gewisser Hertzog gibt von einer Hofstatt drei Schilling und 24 Pfennige; Konrad (Contz) Clas gibt von seiner Hofstatt 63 Pfennige; Die Hofstatt des Zellner gibt zusammen mit einem kleinen Anger (und ain angerlin) vier Schilling und drei Pfennige; Ferner wird ein Hof in Hausen [Markt Aindling] übergeben, den ein gewisser Grunballd [Grünwald] bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst ein Pfund und 29 Pfennige, sowie zwei Säcke Roggen und zwei Säcke Hafer abgibt; Ferner eine Hufe zu Punnepach [Binnenbach, Markt Aindling, Lkr. Aichach-Friedberg], die Hans Mair Ulrich bewirtschaftet und die als Weisgült und Kleindienst fünf Schilling und sieben Pfennige, sowie zwei Säcke Roggen und zwei Säcke Hafer abgibt; Ferner den ganzen Kleinzehnt zu Undelsstorff [Gundelsdorf, Markt Pöttmes, Lkr. Aichach-Friedberg], Atmurshausen [wohl Appertshausen, Gem. Petersdorf, Lkr. Aichach-Friedberg] und Eysingersdorff [Eisingersdorf, Markt Aindling, Lkr. Aichach-Friedberg], der sieben Schilling Pfennige gilt; Ferner die Holzmarken, die das Hantal [?], das Aindlinger Loch [?] und Atmansperg [?] genannt werden; Ferner der Groß-Zehnt zu Hausen, der 17 Säcke Roggen, 15 Säcke Hafer, vier Säcke Weizen (vesen) und zwei Säcke Gerste gilt; Der Zehnt, welcher zu Undelsdorff aus einem Hof sowie aus zwei Höfen zu Atmairshusen [wohl Appertshausen] abgeführt wird, sowie der Zehnt zu Binnenbach gelten zusammen acht Säcke Roggen, sieben Säcke Hafer, sieben Säcke Weizen und zwei Säcke Gerste; Ferner wird der Großzehnt zu Eisingersdorf übergeben, von welchem drei Praitten [große Ackerstücke] ausgenommen sind und der sieben Säcke Roggen, fünf Säcke Hafer, vier Säcke Weizen und zwei Säcke Gerste Aindlinger Maßes gilt; Die genannten Güter, Zehnten und Stücke des Paul Schenk sind auf insgesamt 35 oder 36 Pfund Pfennige veranschlagt; Jeder der acht Schulmänner soll zu den vier Quatember-Terminen jeweils ein Pfund Pfennige erhalten, und davon dem Schulmeister zu jedem Quatember-Termin sechs Schilling Pfennige abführen. Sollte es einer der Schulmänner an Fleiß mangeln lassen, so sollen Pfarrer und Schulmeister einen anderen an seiner Stelle einsetzen. Nachdem Herzog Ludwig der Gebartete zu seinen Lebzeiten seine Stiftung nicht mehr vollenden konnte, erklärt nun Herzog Heinrich der Reiche, dass er mit der gesamten Lehnschaft hinsichtlich der obengenannten Güter auf alle Ansprüche verzichtet. Mit dem Stiftungsgut sollen der Pfarrer der Liebfrauenkirche und der Stiftspropst nach ihrem Gutdünken verfahren können. Sie sollen dem Herzog jedoch jährlich darüber Rechenschaft ablegen; Die genannten Güter und Hofstätten werden mitsamt den darauf lebenden Leuten von aller Steuer, vom Scharwerksdienst und von der Nachtselde befreit, und sollen daraufhin von allen Amtleuten, Jägern und Waidleuten unbehelligt bleiben. Der Herzog behält sich jedoch seine Obrigkeitsrechte vor und bekundet, dass die angesprochenen Leute sehr wohl zu einer allgemeinen Landsteuer, zum Heeresdienst, zum Festungsbau und zum Scharwerksdienst zum Nutzen des Landes herangezogen werden können. Herzog Heinrich bittet abschließend Johann [III. von Eych], Bischof von Eichstätt, um Bestätigung seiner Stiftung und Gottesdienstordnung.

S: Heinrich XVI. von Bayern-Landshut

A: Heinrich XVI. von Bayern-Landshut

E: Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt; Stiftspropst der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (beschädigt)

 

J 094

30.09.1450

Der geben ist an Mittbochen nach sannd Michels tag nach christi gepurde vierczehenhundert und darnach in dem funfczigistenn iarn et cetera

German Walther, Bürger zu Neuburg, und seine Ehefrau Margarethe (Margreth) bekunden, dass sie ihren Weiler, der das Moß [Moos, Gde. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] genannt wird, der in der Nähe von Straß (Stroß) im Landgericht Neuburg [an der Donau] liegt, dem Michael Riederer (Riedrer), Propst [des Kollegiatstifts?] zu Altötting (Alten Oetingen) und Kanzler Herzog Ludwigs [IX. von Bayern-Landshut], mit den nachfolgenden Stücken und Gülten übereignet haben. Es folgen die dazugehörigen Stücke und Gült: Eine Hofstatt, die derzeit der Ratzer innehat, gilt jährlich ein Mader, drei Weisat, ein Fastenhuhn sowie 80 Pfennige Weisgült an Michaelis [September 29]; Ferner gibt der Apttissin Mair [Abtesmair?] jährlich Weisat, vier Scharwerk, ein Mader sowie ein Fastnachtshuhn; Ferner gibt Ullrich Mulner jährlich drei Weisat und 60 Pfennige Weisgült an Michaelis; Ferner gibt Michael Westermair jährlich drei Weisat und 21 Pfennige Hofstattgeld an Georgi [April 23], sowie zwei Mader und fünf Schilling Pfennige Weisgült an Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; Ferner gibt ein gewisser Reinhart jährlich drei Weisat (weyshait) und 20 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, sowie zwei Mader und fünf Schilling Pfennige Weisgült an Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; Ferner gibt Jacob Adler jährlich drei Weisat und 13 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, sowie zwei Mader und fünf Schilling Pfennige Weisgült und ein Fastnachtshuhn; Ferner gibt ein gewisser Schein jährlich drei Weisat, ein Mader, vier Scharwerker und ein Fastnachtshuhn; Ferner gibt der Heiligen Mair [Heilmair?] jährlich drei Weisat, zwei Mader und vier Schilling Pfennige Weisgült an Michaelis sowie ein Fastnachtshuhn; Ferner gibt eine gewisse Maetz jährlich drei Weisat und zwölf Pfennige Hofstattgeld an Georgi, sowie zwei Mader und fünf Schilling Pfennige Weisgült an Michaelis und ein Fastnachtshuhn; Ferner gibt der Schillein jährlich drei Weisat, zwölf Pfennige Hofstattgeld an Georgi, sowie zwei Mader, fünf Schilling Pfennige Weisgült an Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; Ferner gibt Hans Bauer (pawr) jährlich drei Weisat und 15 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, sowie zwei Mader, fünf Schilling Pfennige Weisgült an Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; Ferner gibt Paul (Pauls) Acker (Ackers) jährlich drei Weisat und 15 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, sowie zwei Mader, fünf Schilling Pfennige Weisgült an Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; Ferner gibt die Samerin jährlich drei Weisat und einen rheinischen Gulden an Michaelis sowie ein Fastnachtshuhn; Für vorgenannte Naturalabgaben kann alternativ jeweils auch für ein Fastnachtshuhn sechs Pfennige, für ein Weisat 24 Pfennige, für einen Mader 15 Pfennige und für jeden Scharwerker sechs Pfennige abgegeben werden, was die Herrschaft dann akzeptieren muss. Desweiteren gibt noch Lutz Fischer (Vischer) jährlich an Michaelis einen rheinischen Gulden; German Walther bekundet, dass er alles vorgenannte einst dem Stift zur Liebfrauenpfarrkirche zu Ingolstadt zu freiem Lehen gemacht hat, es danach von Gabriel Glesein, dem Kirchenpropst desselben Stifts wieder zu Lehen empfangen hat und nun mit allem Zubehör an Michael Riedrer verkauft hat. German Walther bekundet, dass er auf alle Ansprüche an den verkauften Gütern zu Moos (ze mosen)verzichtet und erklärt für den Hinderungsfall, dass er allen dem Käufer entstandenen Schaden ersetzen will. Alle auffindbaren Urkunden, die die verkauften Güter betreffen, sollen übergeben werden. Urkunden, die nicht aufgefunden werden, sollen gegenüber der vorliegenden Urkunde ungültig (kraftlos und tod sein wider disen und andern brief) sein.

S: German Walther; Georg (Gorgen) Jawprucker, Kastner; Peter Hyren, Gerichtschreiber zu Neuburg

A: German und Margarethe Walther aus Neuburg an der Donau

E: Gabriel Glesein, Kirchenpropst des Liebfrauenstifts zu Ingolstadt

Z: Heinrich Katzpeck, Ulrich Ackerlein, beide Bürger zu Neuburg [an der Donau]

Pergament, 3 an Pergamentpressel angehängte Siegel (leicht beschädigt)

 

J 095

11.04.1452

Der geben ist an Erichtag in der heiligen Osterwochen nach cristi gepurd viertzehen hundert und in dem zway und funftzigisten iare

Gabriel Glesein, Pfarrer der Kirche Zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt, und Konrad (Chunrad) Otenwalder, Überreiter [Rentamtmann], bekunden, dass sie als Vertreter des neuen Pfründnerhauses zu Ingolstadt, folgende Äcker mit drei Feldern, welche von Marquart Schick und seiner Ehefrau Elisabeth (Elspet) an das Pfründnerhaus übergeben wurden, zu Erbrecht an Michael Wild, Bürger zu Ingolstadt, und dessen Ehefrau Anna verliehen haben. Es folgt eine Aufzählung der übergebenen Güter: Im sogenannten Oberen Feld einen Acker, der 25 Bifang groß ist; Ferner ein sechs Bifang großes Grundstück an dem Pirckach [Birkach?]; Ferner ein Acker, der 33 1/2 Bifang groß ist und der an den Weg des Pirckach grenzt; Ferner ein Acker, der 32 Bifang groß ist und der daran schräg (twerchs) angrenzt; Ferner ein Grundstück, das 8 1/2 Bifang groß ist und das an [ein Grundstück des] Hans Härtel Ledrer stößt; Ferner ein Acker, der 26 Bifang groß ist und der an das mittlere Feld stößt. Im sogenannten Mittleren Feld einen Acker, der 23 Bifang groß ist und der an den grasigen [mit Gras bewachsenen] Weg grenzt; Ferner ein Acker ebenda, der ebenfalls an den grasigen Weg angrenzt und der fünf Bifang groß ist; Ferner ein Acker, der 34 Bifang groß ist und der ebenfalls an dem grasigen Weg liegt; Ferner ein Acker, der 36 Bifang und 6 1/2 Stückl groß ist und der an die Au (Aw) angrenzt; Ferner ein Acker, der 65 Bifang groß ist und der an seiner Längsseite an die Au angrenzt; Ferner ein Acker, der 41 Bifang groß ist und der hinter dem Hart (hard) liegt und über den Weg [hinaus] reicht. Im sogenannten Niederen Feld einen Acker, der drei Schilling abzüglich zwei Bifang misst und der an den Weg angrenzt, der vor Hart liegt; Ferner sechs Bifang, die Peter von Felden dem Stift für eine Geldschuld geliehen hat, die durch den grasigen Weg in Richtung Smittstat [Schmidstatt?] liegen und nicht weit von den Praitten [breites Grundstück] des Pfarrers entfernt liegen; Ferner ein Acker, der 19 Bifang groß ist und der an zwei Seiten an Grundstücke des Lohmair angrenzt; Ferner ein Acker, der 43 1/2 Bifang groß ist und der an Grundstücke des Hawnsteter [Haunstetter?] angrenzt und wovon ein Viertel der Getreideernte an [Kloster] Seligenthal (Säldental) [?] in Landshut abzugeben ist; Ferner ein Acker, der 22 Bifang groß ist und der in der Ebene (ligt auf der eben) liegt; Ferner ein Acker, der zehn Bifang groß ist und der neben dem Anger des Pfarrers zu Sankt Moritz liegt; Ferner ein Acker, der 19 Bifang groß ist und der an einen großen Acker stößt, welcher Hans Hofmann gehört. Alle obengenannten Äcker sollen in gutem Zustand erhalten werden und nichts von ihnen entfremdet werden. Dem Stift des Pfründnerhauses sollen von den unten aufgeführten und von den Käufern als Furpfand [Unterpfand] gestellten Äckern, die Käufer jährlich an Michaelis [September 29] folgende Abgaben leisten: zwei Schäffel Roggen, zwei Schäffel Hafer sowie ein Viertel Gerste Ingolstädter Maßes. Sollten diese Abgaben nicht jährlich geleistet werden, können die Käufer durch den Aussteller, den Pfleger oder einen Überreiter [Rentamtmann] entsprechend gepfändet werden; Folgende Äcker haben die Käufer als Unterpfand gestellt, die bislang ihr rechtmäßiges Eigentum gewesen sind: Im sogenannten Oberen Feld: Ein Grundstück, das 12 1/2 Bifang groß ist und auf dem Lohgraben liegt, sowie 15 1/2 Stückl, die daneben liegen und an das Grundstück des Spitals angrenzen. Im sogenannten Niederen Feld: ein Acker, der 25 Bifang groß ist und der an den Anger des Pfarrers angrenzt; Sollten Michael Wild und seine Ehefrau oder ihre Erben wegen Krankheit oder Not ihre Erbrechte an den oben genannten Äckern oder an ihrem Unterpfand verkaufen wollen, so sollen sie dies mit Wissen des Pfarrers der Liebfrauenkirche und nach Billigung des neuen Käufers durch vier ehrbare Männer tun können. Ein neuer Käufer soll die Güter zu den oben genannten Rechten und Pflichten innehaben. Bei jedem Verkauf ist dabei sowohl von Käuferseite als auch von Verkäuferseite ein Handlohn von jeweils drei Schilling Pfennigen an den Pfleger zu zahlen.

S: Gabriel Glesein, Konrad Otenwalder

A: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Konrad Otenwalder, Rentamtmann

E: Michael und Anna Wild aus Ingolstadt

Z: Hans Putenfelder, Kaplan der Messe der heiligen Dreifaltigkeit; Hans Härttl, der Lederer; Georg (Jorg) Mair; Hans Wieland, alle Bürger zu Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel (das eine berieben)

 

J 096

11.04.1452

Geben an Mitwochen in der heiligen Osterwochen do man zalt nach Cristi unnsers lieben herren gepurde viertzehenhundert und darnach in dem zwayundfunfczigisten iaren et cetera

Michael Wild, Bürger zu Ingolstadt, und seine Ehefrau Anna bekunden, dass sie die nachfolgend genannten Äcker in den drei Feldern zu Ingolstadt, welche einst von dem verstorbenen Marquart Schick und seiner Ehefrau Elisabeth (Elspethen) an das neue Pfründnerhaus zu Ingolstadt übergeben wurden, von Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt, und von Konrad (Chunraden) Ottenwalder, derzeit Rentamtmann (uberreitter) des Liebfrauenstiftes zu Erbrecht verliehen bekommen haben. Es folgt eine Aufzählung der übergebenen Güter: Im sogenannten Oberen Feld einen Acker, der 25 Bifang groß ist; Ferner ein sechs Bifang großes Grundstück an dem Pirckach [Birkach?]; Ferner ein Acker, der 33 1/2 Bifang groß ist und der an den Weg des Pirckach grenzt; Ferner ein Acker, der 32 Bifang groß ist und der schräg (twerchs) daran angrenzt; Ferner ein Grundstück, das 8 1/2 Bifang groß ist und das an den Hans Härtel Ledrer stößt; Ferner ein Acker, der 26 Bifang groß ist und der an das mittlere Feld stößt. Im sogenannten Mittleren Feld einen Acker, der 23 Bifang groß ist und der an den grasigen [mit Gras bewachsenen] Weg grenzt; Ferner ein Acker ebenda, der ebenfalls an den grasigen Weg angrenzt und der fünf Bifang groß ist; Ferner ein Acker, der 34 Bifang groß ist und der ebenfalls an dem grasigen Weg liegt; Ferner ein Acker, der 36 Bifang und 6 1/2 Stückl groß ist und der an die Au (Aw) angrenzt; Ferner ein Acker, der 65 Bifang groß ist und der an seiner Längsseite an die Au angrenzt; Ferner ein Acker, der 41 Bifang groß ist und der hinter dem Hart (hard) liegt und über den Weg [hinaus] reicht. Im sogenannten Niederen Feld einen Acker, der drei Schilling abzüglich zwei Bifang misst und der an den Weg angrenzt, der vor Hart liegt; Ferner sechs Bifang, die Peter von Felden (Velden) dem Stift für eine Geldschuld geliehen hat, durch die der grasige Weg in Richtung Smittstat [Schmidstatt?] verläuft und die nicht weit von den Praitten [breites Grundstück] des Pfarrers entfernt liegen; Ferner ein Acker, der 19 Bifang groß ist und der an zwei Seiten an Grundstücke des Lohmair angrenzt; Ferner ein Acker, der 43 1/2 Bifang groß ist und der an Grundstücke des Hawnstetter [Haunstetter?] angrenzt und wovon ein Viertel der Getreideernte an [Kloster] Seligenthal (Saldental) [?] in Landshut abzugeben ist; Ferner ein Acker, der 22 Bifang groß ist und der in der Ebene (ligt auf der eben) liegt; Ferner ein Acker, der zehn Bifang groß ist und der neben dem Anger des Pfarrers zu Sankt Moritz liegt; Ferner ein Acker, der 19 Bifang groß ist und der an einen großen Acker stößt, welcher Hans Hofmann gehört. Alle obengenannten Äcker sollen in gutem Zustand erhalten werden und nichts von ihnen entfremdet werden. Die Aussteller bekunden, dass sie an den Kasten des Stiftes des Pfründnerhauses jährlich an Michaelis [September 29] folgende Abgaben als Gattergült leisten wollen: zwei Schäffel Roggen, zwei Schäffel Hafer sowie ein Viertel Gerste Ingolstädter Maßes. Sollten diese Abgaben nicht jährlich geleistet werden, können die Käufer durch den Pfleger oder den Überreiter [Rentamtmann] entsprechend gepfändet werden; Sollte eine entsprechende Pfändung nicht möglich sein, so sollen die Gläubiger die oben genannten Güter und die nachfolgenden Äcker als Unterpfand (furpfand) behalten, bis sie ihre Schuld beglichen bekommen haben. Es folgt eine Auflisten des gestellten Unterpfands: Im sogenannten Oberen Feld: Ein Grundstück, das 12 1/2 Bifang groß ist und auf dem Lohgraben liegt, sowie 15 1/2 Stückl, die daneben liegen und an das Grundstück des Spitals angrenzen. Im sogenannten Niederen Feld: ein Acker, der 25 Bifang groß ist und der an den Anger des Pfarrers zu Sankt Moritz angrenzt; Sollten Michael Wild und seine Ehefrau oder ihre Erben wegen Krankheit oder Not ihre Erbrechte an den oben genannten Äckern oder an ihrem Unterpfand verkaufen wollen, so sollen sie dies mit Wissen des Pflegers und des Rentamtmanns des Pfründnerhauses und nach Billigung des neuen Käufers durch vier ehrbare Männer tun können. Ein neuer Käufer soll die Güter zu den oben genannten Rechten und Pflichten innehaben. Bei jedem Verkauf ist dabei sowohl von Käuferseite als auch von Verkäuferseite ein Handlohn von jeweils drei Schilling Pfennigen an den Pfleger zu zahlen.

S: Haymran [Emmeram] Startzhauser, Richter; Herbert (Herlbortten) Golnhüter, Bürger und Geschworener des Rates zu Ingolstadt

A: Michael und Anna Wild aus Ingolstadt

E: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Konrad Ottenwalder, Rentamtmann des Liebfrauenstifts Ingolstadt

Z: Hans Putenfelder, Kaplan der Messe der heiligen Dreifaltigkeit; Hans Haerttel der Ledrer; Georg (Jorg) Mair; Hans Wieland; alle Bürger zu Ingolstadt; Andre Rormair, Wagner; Stephan Yedung, Grabloder; beide Bürger zu Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel (leicht beschädigt)

 

J 097

19.12.1452

Geben mit Urtaill unter des landgerichtz anhangendem insigell versigelt zu dietfurtt an Eritag vor sant Thomas tag des tzwelfboten nach crists gepurtt viertzehen hundertt und im tzwayundfunffzigisten iaren et cetera

Friedrich von Egloffstein (Eglofstain), Landrichter Herzog Albrechts [III. des Frommen] von Bayern[-München] in der Grafschaft Hirschberg (hirsperg) [Stadt Beilngries, Lkr. Eichstätt], bekundet, dass zu einem offenen Landgericht Werner Marschall von Eibwang (Eywangk) [Gde. Kinding, Lkr. Eichstätt] vor ihm erschienen ist, um mit Gerichtsbriefen und einer eidesstattlichen Erklärung eines Fronboten einen Schaden in Höhe von 100 Mark Silber zu belegen, der an Gütern entstanden ist, die Ulrich Hemberger der Jüngere in den Grafschaften Hirschberg und Graisbach (graispach) [Gem. Marxheim, Lkr. Donau-Ries] bewirtschaftet. Werner Marschall von Eibwang verweist besonders auf den Schaden an dem Zehnt zu Ürchelshaim [Irgertsheim, Stadt Ingolstadt], welchen er einst nach (gen) Ingolstadt verkauft hat. Als Knecht des jungen Herrn von Heideck (Haydeck) sei er, Ulrich Hemberger, deshalb zusammen mit dem Schreiber des Herrn von Heideck, einem gewissen Randeck, nach Weißenburg gekommen, und wollte von einem Juden die Summe von acht Gulden (acht guldein zu schäden) aufbringen (auspringen) [und dafür wohl den von Randeck als einen adeligen Bürgens stellen]. Der Jude (der leb jud) konnte jedoch keinen Adeligen als Bürgen nehmen, da es Juden verboten sei, Edelmänner, im Gegensatz zu Stadtbürgern (bueger in der Statt), als Bürgen zu nehmen. Deshalb musste Ulrich Hemberger daraufhin zu seinem Herrn nach [Burg] Bechthal (Pechtall) [Gde. Raitenbuch, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen] reiten, den Randeck [in Weißenburg] zurücklassen, und [Werner] Marschall [von Eibwang] bitten, ihm das Geld zu leihen (ausprecht). Es wird bekundet, dass daraufhin ein gewisser Oswald Zwinger (tzwinger) von Juden acht Gulden empfangen hat und diese acht Gulden über den Randeck dem Ulrich Hemberger zukommen ließ. Dafür musste Hemberger dem Oswald Zwinger versprechen, dass er ihn von seiner Bürgschaft über die acht Gulden wieder lösen wird. Da eine Bezahlung an den Juden immer noch aussteht und Ulrich Hemberger immer noch nicht bezahlen kann, wurde nun entschieden, dass der Gläubiger Werner Marschall von Eibwang die entsprechenden Güter samt dem Zehnt an sich nehmen soll, bis der Schaden von 100 Mark Silber ersetzt ist. Sollte ihm von Seiten der Fürsten und Herrn von Bayern, besonders von Herzog Albrecht, von ihren Amtleuten und Dienern, von Grafen, Freiherren, Rittern oder Knechten, von den Einwohnern der Grafschaften Hirschberg und Graisbach, eben von allen Landsassen des Hauses Bayern geholfen werden, soll dies rechtens sein.

S: Landgericht der Grafschaft Hirschberg

A: Friedrich von Egloffstein, herzoglicher Landrichter in der Grafschaft Hirschberg

E: Inhaber des Zehnts zu Irgertsheim

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (berieben)

 

J 098

22.02.1453

Der geben ist an pfincztag sannt Peters tag genantt cathedra nach Crist gepurd viertzehenhundert und in dem drewundfunftzigistem iare

Leonhard (Leonhartt) Stumpff aus Zusmarshausen [Lkr. Augsburg] bekundet, dass er einst dem Liebfrauenstift zu Ingolstadt eine jährliche Gült über 25 Pfund Pfennige verkauft hat, die aus den Gütern in Bach (pach) [Bach, Gde. Todtenweis, Lkr. Aichach-Friedberg] gezahlt wird. Dabei hat er sich vorbehalten in die Güter einzusetzen wen er will (die gut mein lebtag selb zu besetzen und entsetzen) und auch, dass alle Abgaben, die 25 Pfund Pfennige übersteigen an ihn abzuführen sind. Er bekundet, dass selbst wenn der Pfarrer der Frauenkirche, der auch Propst [des Liebfrauenstifts] ist, die entsprechenden Güter seinerseits als Lehen ausgeben sollte, so soll dennoch der Überschussbetrag (uberteurung), der über die 25 Pfund Pfennige hinausgeht, ihm bis zu seine Tode zustehen. Leonhard Stumpff bekundet, dass ihm bislang noch kein Überschussbetrag ausgezahlt worden sei und dass es deshalb zwischen ihm und dem Ingolstädter Stift zu Streit gekommen ist. Daraufhin haben Thomas Peuschwerer (Pewscherer), Schwager des Leonhard Stumpff, und Hans Hofmann, beide Rentmeister (Rantmaister) in Oberbayern entschieden, dass der Pfarrer und Propst sowie seine Nachkommen dem Leonhard Stumpf für den nicht bezahlten Überschussbetrag der vergangenen Jahre 60 Pfund Münchner Pfennige zahlen sollen und dass dieser Überschussbetrag auch in Zukunft zu berücksichtigen ist. Leonhard Stumpff bekundet, dass er diese 60 Pfund Pfennige daraufhin erhalten hat und nun auf alle Ansprüche für vergangene Zeiten gegenüber dem Liebfrauenstift und dessen Angehörigen verzichtet hat.

S: Leonhard Stumpff; Thomas Peuscherer, Rentmeister und Schwager des Leonhard Stumpff

A: Leonhard Stumpff aus Zusmarshausen

E: Liebfrauenstift Ingolstadt

Z: Sigmund von Grawt zu Straß, Jägermeister im Oberland (oberlannd); Peter Hyren, Gerichtschreiber zu Neuburg [an der Donau]

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel (das andere schwer beschädigt)

 

J 099

14.05.1453

Der brief ist geben an Mantag nach dem Auffartag nach Cristi gepurt vierczehenhundert und in dem drewundfunfczigisten iar

Ulrich Baiersdorfer (Payrstorffer) aus Tolling [Ober- oder Unterdolling, Lkr. Eichstätt] bekundet, dass er die Vogtei, die er an einem Gut (guetl) zu Pleiling (plawling) [Stadt Vohburg a.d. Donau, Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm] hatte, an Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche, und an Konrad Ottenwalder, derzeit Rentamtmann (uberreitter) der Güter des Liebfrauenstifts und Kaplan des Pfründnerhauses, zu ewigem Besitz (zu ainem staeten ewigen kauf) verkauft hat, nachdem das Gut einst Stephan Satler, Zöllner (zollner) in Regensburg, gehörte und von diesem an das Liebfrauenstift in Ingolstadt verkauft wurde. Das angesprochene Gut zu Pleiling hatte einst ein gewisser Krebs aus Menningen [Menning, Stadt Vohburg a.d. Donau, Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm] bewirtschaftet; Es wird bekundet, dass das Gut derzeit von Konrad (Chuntz) Haider (Hayder) aus Harchaim [Ober- und Unterhartheim, Stadt Vohburg] bewirtschaftet wird und dass die Vogtei daran über einen gewissen Dietrich Hexenacker (Haechsenacker) an den Aussteller gekommen ist. Ulrich Baiersdorfer bekundet, dass ihm der Kaufpreis zur Gänze bezahlt worden ist und dass er infolgedessen auf alle Ansprüche an der Vogtei verzichten will. Sollte Baiersdorfer sich nicht an diese Zusagen halten, so will er der Käuferseite allen Schaden aus widerrechtlich gestellten Ansprüchen ersetzen.

S: Ulrich Baiersdorfer; Konrad Hintzenhauser aus Kasen [Kasing?]

A: Ulrich Baiersdorfer

E: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Konrad Ottenwalder, Rentamtmann des Liebfrauenstifts Ingolstadt

Z: Ulrich Schatzl, Andre Ziegler aus Dolling (Tolling)

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel (leicht berieben)

 

J 100

31.07.1453

Geben zu Eystet an Erichtag vor Sand Peters tag ad vincula genannt Nach Cristi unsers lieben hern gepurt do man zalt Tausend vierhundert und darnach in dem drew und fuenfczigisten iaren

Johann [III. von Eych], Bischof von Eichstätt, bekundet, dass er mit Zustimmung seines Domkapitels und auf Bitten Ludwigs [IX. des Reichen], Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Nieder- und Oberbayern, drei Höfe, vier Hofstätten, die [niedere] Flurgerichtsbarkeit (den flurhiertenstab), die Taverne, die Gerichtsbarkeit (Gericht), die Ehaft [Gemeinderechte] und das Fischgewässer, alles in Unterhaunstadt (Nidernhawnstat), - zu den Konditionen zu welchen Georg (Jörg) von Laiming (Laymingen) einst in Ettling (Ötling) vom Eichstätter Domstift Lehen hatte - was einst von den Vorfahren Herzog Ludwigs für die Ingolstädter Liebfrauenpfarrkirche und das Neue Pfründnerhaus angekauft wurde, diesen beiden Einrichtungen nun übereignet (geaigent haben und aigen) hat. Die genannten Güter und Rechte sollen künftig bei der genannten Liebfrauenstiftung als rechtmäßiges Eigentum bleiben und die Pfleger und Amtleute dieser Stiftung sollen darüber ohne Einspruchsmöglichkeit des Eichstätter Domstiftes verfügen können. Der Bischof bekundet, dass die übereigneten Güter in Unterhaunstadt aus den Eichstätter Lehenbücher (lehenpuchern) getilgt worden sind. Es wird bekundet, dass im Gegenzug Herzog Ludwig zwei Stücke an das Eichstätter Domstift übergeben hat, die einst vom Herzogtum Bayern (Fürstentumb zu Bairn) lehnrührig waren, nämlich ein Hof zu Trumetzhaim [Trommetsheim, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen] mit allen Hofrechten im Dorf und allem Zubehör, welchen Hanns Strobel derzeit innehat und welcher einst einem gewissen Ötinger (des Ötingers gewest) gehörte, sowie ein Hof ebenda, den derzeit Georg (Jörg) Haylman [Heilmann] aus Weißenburg innehat. Diese beiden Stücke soll das Eichstätter Domstift ohne Einspruchrecht Herzog Ludwigs künftig als Lehen ausgeben dürfen. Dompropst Heinrich, Dekan Johann und das ganze Kapitel des Eichstätter Domstifts bekunden ihre Zustimmung zu der Übereignung der Stücke in Unterhaunstadt und erklären, dass sie das Kapitelsiegel an diese Urkunde angehängt haben.

S: Johann [III. von Eych], Bischof von Eichstätt; Kapitel des Eichstätter Domstifts

A: Johann [III. von Eych], Bischof von Eichstätt

E: Liebfrauenstift Ingolstadt

Pergament, 2 an Baumwollschnur angehängte Siegel (beide leicht beschädigt, das eine mit Siegelumschrift: S[IGILLUM] IOHANNIS DEI GRATIA EPI[SCOPUS] ECCL[ES]IE EYSTETENSIS, das andere ohne Siegelbild)


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