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J 101 - 150 (1453 - 1483)

J 101

14.08.1453

Das ist beschehen an unnser lieben frawen abent der schidung nach crists gepurd viertzehenhundert und in dem drewundfunfczigisten iaren

Ulrich Baiersdorfer (Payrstorffer) aus [Ober- oder Unter-] Dolling (Tolling) [Lkr. Eichstätt] bekundet das Gut zu Pleiling (plaewling) [Stadt Vohburg a.d. Donau, Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm] betreffend, welches einst Stephan Satler, Zöllner in Regensburg, gehörte und später für das Liebfrauenstift in Ingolstadt gekauft wurde, welches ferner einst ein gewisser Kreibs aus Memingen [Menning, Stadt Vohburg a.d. Donau, Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm ?] bewirtschaftet hat und nun von Konrad (Chuntz) Haider aus [Ober- oder Unter-] Hartheim [Stadt Vohburg a.d. Donau, Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm] bewirtschaftet wird, dass er dieses Gut, welches er einst als Lehen innehatte und die Lehnschaft daran von dem Landgericht Hirschberg (hyrsperg) erhalten hat, nun dem Ingolstädter Liebfrauenstift übereignet hat. Baiersdorfer bekundet, dass er für das übereignete Gut auf alle Ansprüche verzichtet und erklärt sich bereit, dem Liebfrauenstift in allen Lagen als Vertreter und Bürge (fuerstand) zur Verfügung zu stehen.

S: Ulrich Baiersdorfer (Payrstorffer); Oswald (oswolt) Otlinger

A: Ulrich Baiersdorfer

E: Liebfrauenstift Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel (berieben)

 

J 102

18.06.1454

Der geben ist an Erichtag nor [?] corporis Christi als man zalt nach Cristi unsers lieben herrn gepurd tawswnt vierhundert fuenfftzig und in dem vierden iare et cetera

Leonhard (lienhart) Sedlmair aus Sulzbach (Sultzpach) und seine Ehefrau Katharina bekunden, dass sie die Hälfte des vierten Teils an dem Zehnt zu Westerham (Westerhaim) im Gericht Schrobenhausen [Westerham, Gem. Gachenbach, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen], die dem Leonhard als väterliches Erbe zugefallen ist, an Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche in Ingolstadt, und an Konrad Odenwalder [Ottenwalder], Rentamtmann (ueberreytter) der Stiftung der 15 Pfründen an dem Neuen Pfründnerhaus, verkauft haben, wobei die anderen Teile an dem Zehnten zu Westerham Heinrich von Gumppenberg, Erbmarschall in Oberbayern, gehören. Der Aussteller bekundet, dass er für den verkauften Teil 33 1/2 rheinische Gulden bezahlt bekommen hat, dass er auf alle Ansprüche an der übereigneten Hälfte des Viertels des Zehnts verzichtet und dass er dem Käufer bei eventuellen Rechtstreitigkeiten, die das Kaufobjekt betreffen, nach dem für Westerham geltenden Recht (als aygens des landes und der graffschaft recht ist) beistehen will. Als Gewährsmänner wurden eingesetzt: Hans Rauscher und Clas [Klaus] Schmidl aus Sulzbach [Stadt Aichach]. Im Leistungsfall sollen diese beiden Gewährsmänner durch Briefe oder Boten gemahnt werden können und danach, nach Ablauf von acht Tagen nach der ersten Mahnung, sich mit einem gerüsteten (laistparn) Pferd nach Aichach als Bürgen stellen, bis das Kaufobjekt für die Käufer wieder ausgelöst ist. Auch sollen die Käufer das Recht haben, im Schadensfall die Verkäufer zu pfänden.

S: Heinrich Haslinger, derzeit Pfleger zu Aichach und Landrichter zu Höchenwerg [Höhenberg?] [2 Siegel von Heinrich Haslinger oder ein in der Siegelankündigung fehlender Sieglername, wie vielleicht Ebenberger]; Jacob der Kemnatter; Hanns Scharer

A: Leonhard und Katharina Sedlmair

E: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Konrad Ottenwalder, Rentamtmann der Pfründnerhausstiftung

Z: Andre Ewyssellen, Ulrich Holtzkircher, beide Bürger zu Aichach; Hanns Proels, Bürger zu Aichach; Michel Kratzer

Pergament, 4 an Pergamentpressel angehängte Siegel (leicht beschädigt)

 

J 103

09.10.1454

Das ist geschechenn an mittnaichenn sand Dyonisiustag nach Cristi gepurd vierzechenn hundert iar und dar nach inn dem vierundfunffzigistenn iar

Hans (Hanns) Verg und seine Ehefrau Anna bekunden, dass sie an die Pfleger und den Kaplan des Ingolstädter Liebfrauenstifts für die ewige Messe an der Kapelle des neuen Pfründnerhauses, die zu Ehren des heiligen Geistes, der Jungfrau Maria und der heiligen Katharina gestiftet worden ist, eine Zinsabgabe über einen rheinischen Gulden (ainenn guldenn Reinisch iarlichs und ewigs gelcz), der jährlich zum Fest des heiligen Michael [September 29] gegeben wird, verkauft haben. Mit der Zinszahlung wird im darauffolgenden Jahr zu Michaelis begonnen. Der Zins wird aus einem den Ausstellern gehörenden Anger gezahlt, der zwei Tagwerk und zwei Mader groß ist, der am Ried bei Neuburg liegt und der an den Garten des Andre Sintzer angrenzt. Der jährliche Zins wurde für den Kaufpreis von 18 rheinische Gulden verkauft und die Verkäufer haben den Kaufpreis von den Pflegern der genannten Stiftung ganz bezahlt bekommen. Die Aussteller bekunden, dass der Zins über einen Gulden auch aus ihrem Ziegengarten (gais garttenn), der in dem Ziegengarten neben den Besitzungen des Hans Gebhart liegt, gegeben wird. Die Aussteller bekunden, dass sie für den Anger und den einen Gulden Ewiggeld den Käufern in Rechtsstreitigkeiten beistehen wollen. Sollten sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen und die Käufer dadurch Schaden leiden, so sollen die Käufer das Recht haben sie entsprechend dem entstandenen Schaden zu pfänden. Wenn die Verkäufer in künftiger Zeit den jährlichen Zins von einem Gulden nicht an Michaelis bezahlen, soll der jeweilige Inhaber des Zinsrechtes sie darum entsprechend pfänden können. Sollten sie dann ihr Pfand nicht bekommen, so haben sie das Recht sich des Angers und des Ziegengartens zu bemächtigen und bis zur Schadenstilgung zu behalten und zu benützen. Wenn aus dem Wismad [Mähwiese] und dem Ziegengarten der jährlich Guldenzins nicht mehr zu bezahlen sein sollte, haben die Käufer das Recht die Abgabe von den Verkäufern anderweitig einzufordern.

S: Stadt Neuburg

A: Hans und Anna Verg

E: Liebfrauenstift Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 104

06.08.1455

Das ist beschehen an mitwochen sant Sixten tag nach Cristi gepurd viertzehenhundert und in dem funfundfunftzigisten iar

Hans (Hanns) Vohburger, Bürger zu Ingolstadt, bekundet für sich, seine Ehefrau und seine Erben, dass das Ewiggeld über einen rheinischen Gulden, das er aus den insgesamt 16 Bifang umfassenden Besitzungen [Haus, Hofmark, Garten, Wiese, Grund und Boden, Acker] in der Fernen Irnau (Verren Ernaw), von denen der Acker einst neben jenem des Seitz Zerer gelegen ist, was alles Konrad Rauscher und dessen Ehefrau Kunigunde gehörte, nun Michael Fagner innehat (und yetzunt michl fagner des Gulden mair in der Ernaw ayden ynnhatt). Der Aussteller erklärt, dass einst seine Tante (meins vatter swester) Anna Ammain [?] den Gulden Ewiggeld von Kunigunde, geborene Vogel (des vogels tochter) geerbt hat und danach an ihn selbst weiterverkauft hat. Der Aussteller bekundet, dass er diesen Gulden Ewiggeld nun an Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche in Ingolstadt, und an Konrad Ottenwalder, Bürger und Überreiter [Rentamtmann] des genannten Liebfrauenstifts, für die ewige Messe an der Kapelle des Pfründnerhauses für 15 rheinische Gulden verkauft hat. Der Aussteller erklärt, dass er den Kaufpreis zur Gänze bezahlt bekommen hat und auf eventuelle Ansprüche gegenüber dem Messkaplan an dem Kaufobjekt verzichtet. Bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten das Kaufgut betreffend wollen sie den Käufern beistehen. Desweiteren wird erklärt, dass sie den Kaufbrief, den sie von Konrad Rauscher und dessen Ehefrau Kunigunde bekommen haben und der mit dem Siegel der Stadt Ingolstadt besiegelt ist und der von 1414 November 6 (an sand lienhartz tag nach Cristi gepurd vierczehenn hundert und in dem viertzehenden iar) datiert an die Käufer übergeben haben.

S: Herbert (Herwartt) Golnhuter, Kämmerer; Ulrich Fragner, beide Geschworene des Rates und Bürger zu Ingolstadt

A: Hans Vohburger

E: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche; Konrad Ottenwalder, Rentamtmann des Liebfrauenstifts

Z: Hanns Greyff und Ulrich Walch, beide Bürger zu Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel (das eine beschädigt)

 

J 106

23.04.1456

Geben an sand Jorgen tag als man zallt von kristy gepurde vierczechen hundert und in dem sechs unde funffczigistem iare

Anna Ackster, Bürgerin zu Ingolstadt, bekundet, dass sie dem Ingolstädter Liebfrauenstift Güter in Gerolfing [Stadt Ingolstadt] verkauft hat, die die Männer Petz Haindel, Hans Hecker und Ulrich Hecker innehaben und bewirtschaften, welche alle drei in Gerolfing leben. Die Güter bestehen aus drei Äckern im Gerolfinger Feld bei der Pfening [?] Grube in Richtung Dünzlau (pfening grueb gegen Tynnczlaw wertz) [Stadt Ingolstadt], sind zusammenhängend und grenzen an Güter des Leonhard Milchtaler (millichtaller). Ferner erklärt Hans Hecker, dass er seine 44 Bifang großen Besitzungen, die er von seiner verstorbenen Mutter Agnes (Angnesn) Tanderl ererbt hat, für 42 Pfund und 40 Pfennige Ingolstädter Währung verkauft hat. Die Güter auf jener Donauseite (enhalb der Tonnaw) der Varntzaw [?] werden an Albel Vischer und dem Hans Weber aus Hagau (Hagaw) [Stadt Ingolstadt] verkauft. Der Aussteller bekundet, dass er dafür auf alle Ansprüche an den drei Äckern verzichtet. In einem eventuellen Rechtsstreit bezüglich der Kaufobjekte wollen die Verkäufer den Käufern beistehen. Sollten die Verkäufer sich hieran nicht halten, so können die Käufer die Verkäufer auf Schadensersatz verklagen.

S: Konrad Eisenhofer, Pfleger zu Gerolfing

A: Anna Ackster

E: Liebfrauenstift Ingolstadt

Z: Jorg Mair und Michael Wild, beide Bürger zu Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (berieben)

 

J 107

16.10.1456

Der geben ist zu lanndshut an Sambstag Sannd Gallen tag nach kristi unnsers lieben herren geburde Viertzehenhundert und im sechsundfunfczigistenn iarenn Landshut

Herzog Ludwig [IX. der Reiche], Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Nieder- und Oberbayern, bekundet, dass er eine ewige Messe zu Ehren des heiligen Geistes und der heiligen Jungfrau und Martyrerin Katharina an der Kapelle des Neuen Pfründnerhauses zu Ingolstadt gestiftet hat. Ein jeder Kaplan, dem diese Messe verliehen wird, soll täglich oder wie ihm von bischöflicher Seite aufgetragen wird, in der genannten Kapelle die Messe lesen nachdem in der Pfarrkirche die Frühmesse beendet ist. Darüberhinaus soll der Kaplan nach Vorbild der drei Kapläne der drei Stiftungen zur heiligen Dreifaltigkeit, zum heiligen Geist und zur heiligen Barbara, welche in der Liebfrauenpfarrkirche jeweils für eine Woche jeden Abend die Vigil singen, so wie sie die Psalteristen am herzoglichen Grab nach der Vesper singen, jede vierte Woche die Vigil singen. Dabei kann sich der Kaplan durch einen anderen Priester vertreten lassen. Zur Finanzierung der gestifteten Messe wird erstens aus dem Herrenhof zu Irnsing [Stadt Neustadt an der Donau], der Hans und Wilhelm Pförringer gehört, eine Gült von zehn Pfund Pfennigen jährlich zu Sankt Martin [November 11] gegeben. Zweitens werden aus einem Haus in Ingolstadt, das an der Schutter liegt, das neben dem Haus des Götz Irher liegt und das einst einem gewissen Straucher gehörte, jährlich zwei rheinische Gulden, halb an Georgi [April 23], halb an Michaeli [September 29] gegeben. Ferner gibt Heinrich Hamer, Bürger zu Burgheim [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen], von mehreren Mähwiesen in Burgheim jährlich an Michaeli fünf rheinische Gulden. Von Hans und Jakob Hamberger (den hamppergern) aus Unterstall [Gde. Bergheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] werden aus ihrem Herrenhof jährlich an Michaeli drei rheinische Gulden gegeben. Von gewissen Grymen [Grimm?] aus Weichering [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] wird von einem Acker, der Lenngenacker genannt wird und der 60 Bifang groß ist, sowie aus mehreren Mähwiesen im Moos ein rheinischer Gulden an Sonnwend [Juni 21] gegeben. Ferner werden von Heinrich Hergollt, Bürger zu Kösching [Lkr. Eichstätt], von jenen Mähwiesen und Äckern, die in einer Kaufurkunde beschrieben sind, jährlich an Michaeli zwei Pfund Pfennige gegeben. Von Ulrich Heun (hewn), Bürger zu Kösching, wird von seinen Äckern auf den Feldern von Kösching jährlich am Fest Petri Stuhlfeier [Februar 22] ein Pfund Pfennige gegeben. Hans Taster aus Demling (Tomling) [Gde. Großmehring, Lkr. Eichstätt] gibt von seinen Äckern in [Groß-] Mehring [Lkr. Eichstätt] in der Herrschaft Vohburg [Lkr. Pfaffenhofen], jährlich an Michaeli 14 Schillinge Pfennige. Hans Verg aus Neuburg [an der Donau] gibt von einem Anger am Ried, den derzeit Jakob Ziegler bewirtschaftet, der zwei Tagwerk und zwei Mader misst und der neben dem Garten des Andre Snitzer liegt, jährlich an Michaeli einen rheinischen Gulden. Hans Vohburger, Bürger zu Ingolstadt, gibt von einem Haus, einem Wiesenflecken und einem Acker in der fernen Irnau [Stadt Ingolstadt], die derzeit ein gewisser Fragner bewirtschaftet, jährlich an Georgi einen rheinischen Gulden. Aus einem Gut zu Pleiling (plawling) [Stadt Vohburg an der Donau, Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm] in der Herrschaft Vohburg, das von Stephan Satler an die Stiftung gekommen ist und an Konrad Smoll vererbt ist, werden jährlich an Michaeli zwölf Schillinge Pfennige gegeben. Aus einem Haus und Stadel zu Ingolstadt, die von Marquard Schik an das Stift gegeben wurden, die am Graben der Alten Veste liegen und die Georg Schik zu Erbrecht verliehen sind, werden jährlich an Georgi steuerfrei sechs Schillinge Pfennige gegeben. Darüberhinaus bekommt der Kaplan der neuen Messe das Neue Haus, das für die Kaplanstelle gebaut wurde und das auf der Hofstatt neben dem Pfründnerhaus liegt, inklusive die dahinter liegende Stallung sowie der damit verbundenen Nutzungsrechte an Schutter und Cappel [?]. Ferner bekommt er einen sechs Bifang großen Moosgarten, der im Moos zu Ingolstadt am mittleren Weg neben dem Kellner [?] gelegen ist sowie ein fünf Bifang großes Grundstück in Osterdorf [Offendorf?]. Die vorgenannten Güter, Stücke und Gülten darf ein jeder Kaplan der neu gestifteten Messe nutzen. Der Aussteller bekundet, dass die Lehenschaft der Messe bei den bayerischen Herzögen bleiben soll. Sollte ein Wiederkauf der die Messe finanzierenden Güter von den jeweiligen Vertragspartnern eingefordert werden, so soll dieser mit Zustimmung des Pfarrers und des Propstes des Ingolstädter Stifts sowie des Kaplans geschehen. Das dann eingenommene Geld soll zum Wohl der neu gestifteten Messe angelegt werden. Der Herzog bekundet, dass die Stiftung noch der Zustimmung durch den Bischof von Eichstätt, Johann [III. von Eych], bedarf, um die er damit bittet.

S: Herzog Ludwig IX.

A: Herzog Ludwig IX.

E: Liebfrauenstift Ingolstadt

Pergament, an weiß-blauer Seidenkordel angehängtes Siegel (schwer beschädigt)

 

J 108

06.04.1457

Der brief ist geben an Mitwochen vor dem Sontag Judica in der Vassten nach cristi unnsers lieben herren gepurde vierczehenhundert und darnach in dem sybenundfunfczigisten iaren et cetera

Katharina (kathrey) Grimm (Grymin) und ihr Sohn Peter Grimm (Grymm) aus Weichering (weyhring) [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] bekunden, dass sie aus ihren derzeitigen Besitzungen, Haus, Stadel und Garten sowie der Hofreite in Weichering, die jährliche Gült (gült und kaufmans gut) über drei Pfund Wachs, die zu jedem Martinstag [November 11] gegeben wird, an die Kirchenpröpste und Pfleger der Kapelle des Neuen Pfründnerhauses in Ingolstadt, zu Beleuchtungszwecken, für acht Pfund Pfennige der Landeswährung verkauft haben. Vom kommenden Martinstag an wollen sie den Käufern entsprechend drei Pfund Wachs abliefern. Im Hinderungsfall haben die Käufer das Recht die Aussteller entsprechend zu pfänden. Sollten die Käufer dann das Pfändungsgut nicht bekommen, so sollen sie das Haus, den Stadel, den Garten und die Hofreite in Besitz nehmen dürfen und sich ihrer so lange bedienen bis die Schuld beglichen ist. In Rechtsstreitigkeiten, die die genannten Besitzungen und Abgaben betreffen, wollen die Aussteller die Käufer vertreten. Die Aussteller haben ein unbefristetes Wiederkaufsrecht jährlich zum Festtag der Heiligen Katharina [November 25] zum Kaufpreis von acht Pfund Pfennigen. Dabei muss der Wiederkauf bis spätestens zum Festtag des Heiligen Martin [November 11] desselben Jahres angekündigt werden. Ein Wiederkauf fände in Ingolstadt statt.

S: Herbert (Herwarden) Golnhüter, Geschworener des Rates; Erasmus Reiffensberger, beide Bürger zu Ingolstadt

A: Katharina und Peter Grimm

E: Kirchenpröpste und Pfleger der Kapelle des Neuen Pfründnerhauses Ingolstadt

Z: Konrad Engelbrecht und Hans Tiller der Peutler, beide Bürger zu Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel

 

J 109

10.06.1457

Geben an Sampstag in der Quattempper tze pfingsten do man tzalt nach Cristi unnsers lieben herren gepurde viertzehenhundert und darnach in dem sybenundfunfczigisten iaren et cetera

Hans Hecker aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt], der den durch das Ingolstädter Liebfrauenstift von den Domherren zu Eichstätt gekauften Hof [in Gerolfing] bewirtschaftet, bekundet, dass Gabriel Glesein, Pfarrer der Ingolstädter Liebfrauenkirche, und Konrad Otenwalder, Rentamtmann (überreitter) des Liebfrauenstifts, angehört haben, dass der Aussteller und andere Oberbauern (mair) des Liebfrauenstifts von den verkaufenden Eichstätter Domherren zugesichert bekommen haben, dass die Oberbauern ihre Rechte (gunst) und ihr Baurecht an den ihnen übergebenen Gütern behalten sollen. Der Aussteller weist darauf hin, dass, nachdem im vergangenen Krieg (nach dem krieg tzwischen der fursten) mehrere Besitzungen verbrannt und öd gefallen sind, er kraft seines Baurechts diese Güter wieder aufbauen will. Der Aussteller bekundet ferner, dass er deshalb Pfarrer Glesein und den Rentamtmann Otenwalder gebeten hat und ihnen an Eides statt gelobt hat, den ihm übergebenen Hof mit allem Zubehör wieder aufzubauen, ohne davon vom Ingolstädter Liebfrauenstift finanziell unterstützt zu werden (on der Stift engeltnus und kostung). Ausgenommen hiervon soll alles sein, das im Krieg der Landesfürsten verbrannt ist; Dieser Schaden möge mit der von ihm zu gebenden Gült verrechnet werden. Es folgt eine Auflistung der an seinem Hof hängenden Abgaben: Als Weisgült gibt der Aussteller von dem Gerolfinger Hof sechs Schillinge und 7 1/2 Pfennige, 50 Herbstkäse, 16 Herbsthühner, acht ungemästete Gänse, 100 Eier und schließlich drei Weisat [Abgaben] zu vier Käsen, einem Fastnachtshuhn und 30 Pfennigen. Als Getreideabgaben reicht er zwölf Muttel [Scheffel] Roggen und zwei Maltz [Malter] Hafer jährlich zu Michaeli [September 29] an den Kasten und die Amtleute des Liebfrauenstifts zu Ingolstadt. Sollte der Aussteller oder seine Nachkommen diese Abgaben nicht leisten, so dürfen die Vertreter des Liebfrauenstifts sie entsprechend pfänden. Sollten die Gläubiger dann ihr Pfandgut nicht bekommen oder sollte der Aussteller oder seine Nachkommen den Hof, die Räumlichkeiten im Dorf [Gerolfing] und die Felder nicht in Ordnung halten, so sollen sie ihr Vorrecht (gunst) und ihr Baurecht an ihren Besitzungen verlieren. In diesem Fall dürfen die Vertreter des Liebfrauenstifts die Besitzungen beschlagnahmen und zum Nutzen ihres Stiftes benutzen. Sollte der Aussteller oder einer seiner Nachkommen in einer Notsituation zum Verkauf der genannten Güter gezwungen sein, so soll er diese zuerst dem Ingolstädter Liebfrauenstift anbieten. Sollte dieses dann nicht kaufen, so sollen die Aussteller diese einem anderen Oberbauern verkaufen, der durch zwei weitere Oberbauern des Liebfrauenstiftes dafür als geeignet gehalten wird. Sobald dann von Verkäufer und Käufer jeder dem Stift vier rheinische Gulden als Handreichung gezahlt hat, soll das Stift dem neuen Käufer das Baurecht und das Vorrecht über die Güter verleihen. Es folgt eine Aufzählung der zu dem Hof zu Gerolfing gehörenden Güter: Die Äcker im Schutterfeld in der Nähe des Dachsberges, erstens der Slusselät [?] Acker, der an die Straße Richtung Sämhof [?] grenzt, der 26 Bifang groß ist und der als Anrainer Ullrich Hecker und einen gewissen Strölein hat; Ferner der Dornacker, der neben der Hofbreite und dem Anwesen eines gewissen Hämlein liegt und der 28 Bifang groß ist; Ferner ein Grundstück über zwölf Bifang, das oberhalb des Dachsberges liegt und das neben den Grundstücken des Hämlein und des Strölein liegt; Ferner ein Grundstück, das 40 Bifang groß ist und das von der Deubstraße (dewbstraß) [?] heraufreicht und neben den Anwesen des Strölein und des Hofbauer (hofpawrn) liegt; Ferner zwei Gewenntt [Gewende], die an die Dornenhecke grenzen und die an ihren unteren Teilen an die Anwesen eines gewissen Gerstner und des Konrad (Chunczel) Braun (prawn) angrenzen und die beide 21 Bifang groß sind; Ferner ein 13 Bifang großes Grundstück in der mittleren Schoß [?], das unten an das Anwesen des Gerstner, oben an den Zins-Acker angrenzt; Ferner zwei Gewentt [Gewende], jeweils 30 Bifang groß, welche an das vorgenannte 13 Bifang große Grundstück und an die Deubstraße angrenzen und welche oben an das Anwesen des Löffler, unten an das Anwesen des Konrad (Chuntz) Wollner angrenzen; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück, das ebenfalls in der mittleren Schoß [?] liegt und das neben den Anwesen des Strölein und des Konrad Braun (Chuntz Prawn) liegt; Ferner ein Grundstück über fünf Bifang, das bei dem Warthaus [?] liegt und in der Nähe der Anwesen von Konrad Schuster und einem gewissen Häml; Ferner ein Grundstück über 15 Bifang, das jenseits der Straße und vor dem Gewende des Ullrich Hecker liegt; Ferner ein Grundstück in der Eschenlohe [?] mit zehn Bifang, das zwischen den Anwesen des Heinz (Haintz) Gerstner liegt; Ferner ein weiteres Grundstück in der Eschenlohe mit 29 Bifang, das oben als Anrainer Heinz Schuster, unten einen gewissen Gerstner hat; Ferner ein Grundstück über 30 oder 31 Bifang, das im unteren Bereich an kleine Lehenäcker (Lehen äckerlein) von Heinz Schuster und einem gewissen Häml angrenzt; Ferner ein Grundstück über fünf Bifang, das neben dem Weg am Hungersberg [?] und neben dem Heiligen Acker [?] des Tünczel liegt; Ferner ein Grundstück über 14 Bifang ebenfalls am Hungersberg, das an den Schutter Sam [?] neben der Breite (Praittn) des Hofbauer angrenzt; Ferner ein Grundstück über elf Bifang, unterhalb der oberen Mühle oder unterhalb des Mühlackers; Ferner sieben Stückel [?], die an den Mühlzaun angrenzen; Neben diesen Grundstücken werden auch Grundstücke im Feld Richtung Dünzlau genannt: Ein Grundstück über 33 Bifang auf dem Erlach [?] neben den Anwesen des Thomas Murr und des Leonhard Milchtaler zu Dünzlau (Tunczelaw); Ferner ein Grundstück in der Eschenlohe über 40 Bifang, das daneben einen Slusselatter [?] hat und im oberen Bereich an Anwesen des Konrad Murr und des Hans (Hensel) Mayr angrenzt; Ferner ein sehr kurzes Grundstück über 36 Bifang in der Eschenlohe inklusive dem Furhaupt [?], das an Anwesen von Konrad Weber und im unteren Bereich an Anwesen des Löffler angrenzt; Ferner ein Grundstück vor den Anwanden [Grenzstreifen?] auf dem Mülsam [?] hinab über 13 Bifang, das an einen Acker angrenzt, der dem Hämlich gehört; Ferner 36 Stückel [?], die bei der Hamlich [?], neben dem Mühlgarten und neben einem Weg liegen; Ferner drei Gewende, die aneinanderhängen und die neben den Äckern liegen, die von einer gewissen Frau Ackster gekauft wurden, von denen das Erste 18 Bifang, das Zweite 16 Bifang und das Dritte 18 Bifang misst; Ferner ein Grundstück, das 20 Bifang groß ist, das von einem gewissen Leber [?] herabreicht, das an die Straße grenzt und neben den Grundstücken des Strölein und des Ullrich Hegker liegt; Ferner ein 17 Bifang großes Grundstück, das sowohl neben der Straße als auch neben dem Grundstück des Löfler liegt; Ferner ein elf Bifang großes Grundstück vor den Anwanden [Grenzstreifen?] in Richtung der Gestetten [?] hinab, das neben dem Anwesen des Hainlein liegt; Ferner ein Grundstück das 39 (on ain viertzigk) Bifang groß ist und das ebenfalls in der Nähe der Gestetten [?] liegt, das auch zwischen den Grundstücken des Oswald Ruden und eines gewissen Lehenmair liegt; Ferner ein acht Bifang großes Grundstück inklusive seiner Wiesenflecken, von welchen ein gewisser Mair einen Wiesenflecken besitzt; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück inklusive dem Gern [?], an welchen auf einer Seite ein gewisser Löffler, auf der anderen Seite ein gewisser Gerstner angrenzen; Ferner ein kurzes Äckerlein, das 22 Bifang groß ist und neben dem ein Grundstück des Tunczel [?] liegt; Ferner ein Grundstück, das zwölf Bifang groß ist, inklusive eines Fleckleins, das in der Kottigenpraitten [?] liegt und das auf der anderen Seite ein Grundstück des Hofbauer hat; Ferner ein drei Bifang großes Grundstück am Langenbrucker [Langenbruck, Lkr. Pfaffenhofen] Weg, das neben einem Grundstück des Hofbauer liegt; Ferner ein sieben Bifang großes Grundstück in der Nähe des Kaygartens [?], nach welchem der Kaygarten umzäunt ist und das neben einem Grundstück des Heinz Schuster liegt; Ferner ein Grundstück, das acht Bifang groß ist und das neben einem Grundstück des Reichmackel liegt; Ferner ein sieben Bifang großes Grundstück, durch das der Weg Richtung Lenden Weidach [?] führt und das an den Widemacker [Pfarrhofacker] des Pfarrers angrenzt; Ferner der 17 Bifang großer Griesacker [?], der neben den Grundstücken des Hubmair und des Häml liegt; Ferner ein Grundstück, das 11 1/2 Bifang groß ist und das neben dem Weg liegt, der zur Wegscheide hinausführt und das in der Nähe eines Grundstücks des Hofbauer liegt; Ferner ein Grundstück, das 16 Bifang groß ist, das hinter dem Dorf [Gerolfing] liegt, das der Slusselacker [?] genannt wird, und das an einer Seite an ein Grundstück des Häml angrenzt; Ferner sieben Stückel am Dorfgraben, die ebenfalls neben einem Grundstück des Hämlein liegen; Ferner ein Grundstück über zehn Bifang in der Nähe der Äcker einer gewissen Frau Achsster [?]; Im dritten Feld, das in Richtung Ingolstadt liegt, liegen die folgenden Besitzungen: Zwei Gewentel [Gewende, ein Ackermaß] zu elf Bifang, welche hinter dem Dorf [Gerolfing] liegen und an Grundstücke des Hämlein und des Hofbauer angrenzen; Ferner ein Grundstück mit 13 Bifang, das neben dem Grundstück des Michael Schwaiger liegt; Ferner 30 kurze Stückel, die auf dem Gehay [?] neben dem Grundstück des Hofbauer liegen; Ferner ein Grundstück, das neun Bifang groß ist, das ebenfalls neben dem Gehay [?] und neben einem Grundstück des Konrad (Chunczl) Braun (prawn) liegt; Ferner ein neun Bifang und zwei Gewende großes Grundstück, welche beide am Ingolstädter Weg liegen und an welche Grundstücke des Häml und des Andreas Vischer angrenzen; Ferner an der Weggabelung (wegsaid) 36 kurze Stückel, an welche Grundstücke des Reichmärckel und des Löffler angrenzen; Ferner ein fünf Bifang großes Grundstück am Berg [?], das im unteren Bereich an ein Grundstück des Heinz Schuster angrenzt; Ferner ein fünf Bifang großes Grundstück, das am Weg, der aus dem Dorf herausführt, liegt und an ein Grundstück des Strölein grenzt; Ferner ein sechs Bifang großes Grundstück am Berg, das neben einem Grundstück des Reichmärckel liegt; Ferner ein Grundstück über 16 Bifang und Stückel am Galgenberg [?] neben der Breite des Hofbauer und neben einem Grundstück des Konrad Braun; Ferner zwei Gewende, durch welche der Ingolstädter Weg führt und die an Grundstücke des Haml und des Ullrich Hegker angrenzen; Ferner ein Grundstück auf dem Kreuth (grewt) [?] mit 15 Bifang, das an ein Grundstück des Ullrich Beck (peck) angrenzt; Ferner ein Grundstück in dem Alltrör [?], ein kleiner Acker und eine Mähwiese von zusammen einem Tagwerk (fur ain tagwerch geraitt); Ferner bei der Brechstube (prechstuben) [?] elf Bifang, zwischen welchen ein Acker des Hämlein liegt, welche bis zur Lohe (lo) hinunterreichen und die Gern [?] mit einschließen; Ferner ein angrenzendes Grundstück mit 22 Bifang, das im oberen Bereich bei Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries?] an den Hofbauer angrenzt; Ferner ein 11 1/2 Bifang großes Grundstück bei Auckenpühel [?] neben einem Grundstück des Ullrich Hegker und des Gerstner; Ferner auf dem Auckenpühel [?] ein 26 Bifang großes Grundstück inklusive den Gern [?], das neben dem Acker des Strölein liegt; Ferner 13 Bifang vor den Anwanden [Grenzstreifen] in dem unteren Feld, neben welchen der Pfarrer einen Widemacker [Pfarrhofacker] besitzt; Ferner ein 29 (on ain dreysigk) Bifang großes Grundstück, das an ein Grundstück grenzt, das dem Kind der Samhoferin [?] gehört; Ferner ein 16 Bifang großes Grundstück, das bis zum Viehweg hinabreicht und neben einem Grundstück des Ullrich Hegker liegt; Ferner ein 26 Bifang großes Grundstück inklusive den Gern [?], das neben dem Graustümpfel [?] und neben einem Pfarrhofacker des Pfarrers liegt; Ferner ein 11 1/2 [Bifan] großes Grundstück in der Rabschoß [?], das an ein Grundstück des Heinz Gerstner angrenzt; Ferner in der Rabschoß [?] ein 22 Bifang großes Grundstück, an welches Grundstücke des Gerstner und des Hamlein angrenzen; Ferner sieben Stückel in der Duren [?] neben einer Hecke, an das Grundstück des Hamlein angrenzend; Ferner ein 30 Bifang großes Grundstück ebenfalls in der Dürren [?] auf der Roczgrub [?], neben welchem ein Grundstück des Tünczel liegt; Darüberhinaus gehören an Mähwiesen zu dem genannten Hof erstens die Teuswiesen [?] sowie vier Tagwerk im Altrör [?] unter dem Pämen [?], welche neben der großen Wiese des Hofbauer liegt; Ferner werden zwei Tagwerk in dem Altrör mit dem Pfleger [des Liebfrauenstifts] getauscht; Vier Tagwerk in dem Altrör werden mit dem Hämlein getauscht, neben denen ein gewisser Pleibimhaus [?] liegt; Vier Tagwerk werden mit dem Eittner und dem Klingl getauscht, neben welchen der Eittner und der Hofbauer Besitzungen haben; Ferner sechs Tagwerk im Wolffdrüssel [?], neben welchen der Wirt eine Wiese hat; Ferner hinter der Amerland [?] drei Tagwerk, die an die Tafer-Wiese [?] angrenzen; Ferner ein Tagwerk auf dem Urfars-Feld [?], neben welchem ein gewisser Ortel Vischer begütert ist; Ferner zwei Tagwerk auf den Lussen [?], die man sich mit Erhard Pecken [Beck?] teilt und die neben den Wiesen des Pflegers liegen; Ferner zwei Tagwerk am Kettensteg (kettenstecken) [?], die man sich mit dem genannten Peck teilt; Ferner drei Tagwerk auf dem Luss [?], die an ein Grundstück des Konrad Schmid angrenzen; Ferner ein Tagwerk an dem Säm [?] bei der Schergenwiese [?], die mit dem Hämlein getauscht werden; Ferner zwei Tagwerk ebenda, die neben Grundstücken des Heinz Gerstner liegen; Ferner ein Tagwerk zu Swarzprun [?], das an ein Grundstück des Murr von Dünzlau angrenzt; Ferner auf der Lohe (lo) zwei Tagwerk an dem Schergenweg, an welche ein Grundstück des Mathias (Matheis) Laydeant [?] angrenzt; Ferner ein Tagwerk in der Lohe, das an ein Grundstück des Mathias (Matheis) Schneider angrenzt; Ferner ein Tagwerk mitsamt einem Acker, das ebenfalls in der Lohe vor dem Durnacker liegt und das an ein Grundstück des Pfarrers angrenzt; Ferner in den Giessen [?] zwischen Grundstücken des Hämlein und des Ullrich Hegker, ein Wald (holz) und eine Mähwiese (wismad), die aneinander hängen; Die nun folgenden Mähwiesen werden unter den drei Oberbauern (mair) getauscht, so dass sie ein Jahr lang der junge Hegker, der alte Hegker und der Häml zusammen nutzen sollen; Im darauffolgenden Jahr soll der junge Hegker die vier Tagwerk bei der Rötzgrube [?] alleine nutzen; Ferner auf der Lohe zwei Tagwerk, die neben dem Tünczel [?] liegen; Ferner drei Tagwerk, die auf dem Altrör [?] in Richtung Kreutmühle (grewttmüll) [?] liegen und die man "auf den Rahen" nennt; Ferner zwei Tagwerk, die bei den Stegen in dem Altrör liegen; Ferner ein Tagwerk, das neben dem Zaun bei der Kreutmühle liegt; Ferner sechs Tagwek auf dem Schafwörth (schafwerd) [?] bei der Schwaige (swaig) [?]; Ferner vier Tagwerk auf der Schafwörth inklusive zweier dazugehöriger Tagwerk; Ferner drei Tagwerk auf den Lussen [?] neben dem Hofbauer; Ferner drei Tagwerk, die in ihrem oberen Bereich an ein Grundstück des Wirt (wird), in ihrem unteren Bereich an ein Grundstück des Hofbauer angrenzen; Ferner ein Tagwerk, das neben der Hofwiese auf der Unrain [?] liegt; Ferner fünf Tagwerk im Ablassmoos (im mos im ablas) [?]; Ferner vier Tagwerk und ein dazugehöriges Tagwerk bei der Kotwiese [?]; Ferner vier Tagwerk auf der Schockenden Wiese [?] bei der Reismühle (Reysmül) [?]; Ferner zu Dünzlau neben dem Mühlweg zwei Tagwerk; Ferner sechs Tagwerk bei der Hainlich [?] neben dem Mühlweg, die die Wasserwiese genannt wird; Ferner vier Tagwerk in dem Wolfdrüssel [?]; Ferner drei Tagwerk auf dem Gern [?]; Für die nachgenannten Mähwiesen arrangiert man sich [unter den Oberbauern] folgendermaßen: Erstens von den vier Tagwerk, die in dem Altrör [?] und zwischen den Äckern des Löffler liegen, bekommt der alte Hegker ein Tagwerk, der Häml ein Tagwerk und der junge Hegker zwei Tagwerk; Ferner hat die drei Tagwerk neben dem Zaun bei der Kreutmühle der Ullrich Hegker mit dem Vorster [?], im darauffolgenden Jahr die beiden anderen Maier [Oberbauern] ebenfalls mit dem Vorster inne; Die zwei Tagwerk auf der Fürch [?] neben dem Viehweg und dem Snelmülner [?] haben die drei Maier [Oberbauern] zusammen inne; Die zwei davor liegenden Tagwerk, die auf der Heillachen [?] heißen und die neben der Spitalwiese liegen, haben die drei Oberbauern ebenfalls miteinander inne; Ein Tagwerk auf der Stainpüg [?], das neben dem Wirt und neben dem Hofbauer liegt, hat ein Jahr Ullrich Hegker mit dem Wirt, im anderen Jahr die beiden anderen Oberbauern ebenfalls zusammen mit dem Wirt inne; Darüberhinaus werden auf der Taferwiese [?] vier Tagwerk berührt, von welchen Ullrich Hegker zwei Tagwerk und die beiden anderen Maier [Oberbauern] zusammen ebenfalls zwei Tagwerk innehaben; Die drei Tagwerk auf der Pernwiese [?] haben ein Jahr der alte Hegker und der Haml zusammen inne, im anderen Jahr werden jene in Geisenfeld [Lkr. Pfaffenhofen] genommen; Ein Tagwerk bei der Reismühle haben der alte Hegker und der Häml miteinander inne; Darüberhinaus gehört in den oben genannten Hof ein Hofstatt, welche die Swaigerin (Schwaiger) innehat und welche für Käse und Zins 36 Pfennige gibt; Hans Hecker bekundet, dass er die Angaben der vorgenannten Äcker, Mähwiesen, Holzmark und Hofstatt nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat. Sollte er etwas vergessen haben, so will er dies, sobald es ihm wieder einfällt die Amtleute des Stifts wissen lassen. Er bekundet weiter, dass er für die vorgenannten Punkte und Artikel dem Pfarrer und dem Rentsamtmann einen Treueid geleistet hat.

S: Konrad Eisenhofer, Pfleger zu Gerolfing; Hans Gläczl, Bürger und Geschworener des Rats zu Ingolstadt

A: Hans Hecker

E: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Konrad Ottenwalder, Rentamtmann des Liebfrauenstifts Ingolstadt

Z: Albrecht Rausch und Jacob Herdegen, beide Bürger zu Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel (das eine leicht berieben)

 

J 110

10.06.1457

Geben an Sampstag in der Quattempper tze pfingsten do man tzalt nach Cristi unnsers lieben herren gepurde vierczehenhundert und darnach in dem sybenundfünfczigisten iaren et cetera

Leonhard (lienhart) Hämlein aus Gerolfing, der einen Hof des Ingolstädter Liebfrauenstifts bewirtschaftet, den einst sein Schwager (Sweher) Seitz Hulderbach bewirtschaftet hat und der den Domherren des Domstifts Eichstätt abgekauft wurde, bekundet, dass Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche in Ingolstadt, und Konrad Otenwalder, Rentamtmann (überreitter) des Liebfrauenstifts, die Erklärung des Seitz Hulderbach angehört haben, dass dieser laut Zusage der Eichstätter Domherren seine ersessenen Rechte und Baurechte (gunst und pawrecht) an den ihm anvertrauten Gütern behalten soll. Der Aussteller bekundet, dass die Hofbesitzer und Oberbauern (mayrn) des Ingolstädter Liebfrauenstifts, die im Fürstenkrieg verbrannten und öd gefallenen Güter wieder herstellen wollen und darum ihre neuen Herren vom Ingolstädter Liebfrauenstift gebeten haben, von ihren überkommenen Rechten und Baurechten Gebrauch machen zu dürfen, was diese ihnen gewährten. Der Aussteller bekundet ferner, dass er dem Pfarrer und dem Rentamtmann gelobt hat, den ihm übergebenen Hof mit allem Zubehör wiederherzustellen und in Stand zu halten, ohne davon vom Ingolstädter Liebfrauenstift unterstützt zu werden. Ausgenommen hiervon sollen jene Güter werden, die im Krieg der Landesfürsten verbrannt sind und für deren Wiederherstellung der Aussteller um Unterstützung bittet. Die an seinen Gütern hängende Weisgült beträgt sechs Schilling, 7 1/2 Pfennig, 50 Herbstkäse, 16 Herbsthühner, acht ungemästete Gänse, 100 Eier sowie drei Weisat [Abgaben] zu jeweils vier Käsen, einem Fastnachtshuhn und 30 Pfennigen. Als Gattergült werden zwölf Schilling Pfennig gegeben, als Getreideabgabe zwölf Muttel [Scheffel] Roggen und zwei Maltz [Malter] Hafer jährlich an Michaeli [September 29] an den Kasten und die Amtleute des Liebfrauenstifts zu Ingolstadt abgegeben. Sollte der Aussteller oder seine Nachkommen die genannten Abgaben nicht pünktlich leisten, so dürfen die Gläubiger sie entsprechend pfänden. Sollten diese ihr Pfandgut dann nicht bekommen oder sollten der Aussteller oder seine Nachkommen das übergebene Gut nicht angemessen in Stand halten, so sollen sie ihre Rechte und ihr Baurecht an diesem Gut verlieren. Pfleger und Amtleute des Liebfrauenstifts sollen in diesem Fall das Gut in Besitz nehmen können und zum Nutzen des Liebfrauenstifts damit verfahren. Sollten der Aussteller oder seine Nachkommen aus einer Notsituation heraus zum Verkauf ihrer Rechte und Baurechte (gunst und pawrecht) gezwungen werden, so sollen sie dies tun dürfen, jedoch nicht ohne diese vorher dem Stiftspfleger angeboten zu haben. Sollten sie diese dann verkaufen, so sollen sie diese an einen anderen Oberbauern (mayr) des Stiftes verkaufen, der durch zwei andere Oberbauern dafür für tauglich erachtet worden ist. Käufer und Verkäufer schulden in einem solchen Fall dem Ingolstädter Liebfrauenstift jeweils vier rheinische Gulden als Handreichung (hanntlanng). Danach würde der Pfleger des Stifts dem Käufer die entsprechenden Rechte und Baurechte verleihen. Es folgt eine Aufzählung der zum Hof gehörenden Äcker, Mähwiesen, Wälder und Hofstätten: Die Äcker in dem Schutterfeld [?] in Richtung des Dachsberges [?], von denen erstens ein gewisser Säm [?] einen Acker mit 35 Bifang innehat, welcher am oberen Rain [?] an ein Grundstück des Matthias (Mathes) Schneider angrenzt; Ferner an dem Säm [Samholz?] ein Grundstück über 46 Bifang; Ferner einen dazwischen liegenden Acker, der zum Hof des Ullrich Hecker gehört; Ferner einen Acker an dem Säm [Samholz?] mit 48 (on tzwen fünfczigk) Bifang neben einem Anwesen des Matthias (Matheis) Laydrant; Ferner ein 36 Bifang großes Grundstück zu Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries?], das in der Nähe des genannten Ackers von Ullrich Hecker liegt; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, zwischen welchem Ullrich Hecker Grundstücke hat, wovon aber zehn Bifang am Dachsberg auf der Straße, neben Grundstücken des Hofbauer und des alten Hegker, zum Hof des Ausstellers gehören; Ferner 8 1/2 Bifang sowie fünf Bifang, die oben neben einem Grundstück des Tünczel [?] liegen; Ferner drei aneinander hängende Gewende (gewenntt) [Ackermaß], von denen jedes 15 Bifang misst und die im oberen Abschnitt an ein Grundstück des Ullrich Hegker, im unteren Abschnitt an ein Grundstück des Heinz (Haintz) Müllner angrenzen; Ferner sechs Bifang neben einem Grundstück des Konrad (Chunczel) Weber und fünf Bifang inklusive zweier Gewende; Ferner 28 Bifang neben einem Grundstück des Strölein [?], die an die Straße angrenzen; Ferner 14 Bifang neben einem Grundstück des alten Hegker und neben der Straße; Ferner 14 Bifang neben Grundstücken des alten Hegker und eines gewissen Pfadelbeck (pfadlpecken) [?]; Ferner vier Bifang auf der Laymgreppen [Lehmgrube?], die neben einem Grundstück des Konrad (Chunczel) Braun (prawn) liegen; Ferner außerhalb des Hungersbergs [?] ein 30 Bifang großes Grundstück, das an einen Acker angrenzt der zu Gaimersheim [Lkr. Eichstätt] gehört; Im Feld Richtung Dünzlau (Tunczelaw) gehören folgende Äcker zu dem genannten Hof: Erstens ein 44 Bifang großer Acker, der hinter dem Stadel des Ausstellers Hämlein liegt; Ferner ein 28 Bifang großer Acker, der hinter dem Stadel des Ullrich Hegker liegt; Ferner ein 22 Bifang großer Acker, der neben dem Stadel des Pfarrers liegt; Ferner ein 20 Bifang und 14 Stückel [?] großer Acker, der hinter einem Grundstück des Konrad Weber liegt; Ferner ein drei Bifang großes Grundstück an dem Säm [Samholz?], das neben einem Grundstück des Pfarrers liegt; Ferner ein drei Gewende großes Grundstück in der Laugen [?], das neben Grundstücken des Hofbauer und des Hegker liegt; Ferner ein 26 Bifang großes Grundstück, ein 24 Bifang großes Grundstück und ein 14 Bifang großes Grundstück, die alle drei neben dem Weg liegen, der auf die Gassen (neben dem weg auff die gassen) [?] heißt; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück am Griesacker [Sandacker?], das neben einem Grundstück des alten Hegker liegt; Ferner ein 25 Bifang großes Grundstück, das neben einem Grundstück des Pfarrers an dem Steig in Richtung Neuburg [an der Donau] liegt; Ferner ein Grundstück bei der Pfenning-Grube [?] in Richtung Dünzlau, das neun Bifang und ein Fürhäpp [?] misst; Ferner elf Bifang, die von den Äckern einer gewissen Ackssterin gekauft wurden und bei der Pfenning-Grube [?] liegen; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück, das neben dem Grundstück eines gewissen Tünczel an der Straße Richtung Dünzlau liegt; Ferner ein fünf Bifang großes Grundstück, das neben Grundstücken des Ullrich Hegker und eines gewissen Braun, ebenfalls an der Straße Richtung Dünzlau, liegt; Ferner ein 25 Bifang großes Grundstück inklusive der Gern [?], das neben einem Grundstück des Pfarrers am Weg in Richtung der Hainlich [?] liegt, plus ein Furhapp [?]; Ferner ein 14 Bifang großes Grundstück, das auf Höhe der oberen Mühle (obermül) [?] an das Moos [?] angrenzt, plus ein Fürhäpp [?]; Ferner ein 25 Bifang großes Grundstück, das ebenfalls auf Höhe der oberen Mühle an das Moos angrenzt und das neben dem Maierhof (mayr hoff) des Hofbauer liegt, plus ein Fürhäpp [?]; Ferner ein elf Bifang großes Grundstück, das neben dem Acker des alten Hegker liegt; Im dritten Feld, das in Richtung Ingolstadt und der Grewttmüll [Greutmühle?] liegt, folgende Besitzungen: Erstens zwei Gewende (gewenttel), von denen das erste sechs Bifang, das zweite acht Bifang misst und die beide hinter dem Grumat [?] in der Nähe des Dorfes liegen; Ferner drei aneinanderhängende Gewende, durch die der Weg nach Ingolstadt verläuft, die neben einem Grundstück des alten Hegker liegen, von denen die beiden ersten 32 Bifang, das dritte 22 Bifang groß ist; Ferner drei Gewende die neben einem Grundstück des Hegker liegen, durch deren erstes der Weg führt und das 18 Bifang groß ist, deren zweites 28 Bifang groß ist und deren drittes 21 Bifang und einen Gern [?] umfasst; Ferner ein Acker, der an das Valltor [?] angrenzt und der 18 Bifang und fünf Gern misst; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück, das an die Pflanzgärten angrenzt; Ferner zwei Gewende, die neben einem Grundstück des Hegker liegen und an ein Grundstück eines gewissen Jorg angrenzen und von denen eines fünf Bifang, das andere sieben Bifang misst; Ferner ein sieben Bifang großes Grundstück bei Arbasprun [?], das an die Grundstücke der Hegker angrenzt; Ferner 25 Bifang und fünf Gern, die an den Ingolstädter Weg angrenzen und neben einem Grundstück des Strölein liegen; Ferner ein 22 Bifang großes Grundstück, das über den Weg reicht und neben Grundstücken der beiden Hegker liegt; Ferner 32 Bifang und zwei Gern, die neben einem Grundstück des jungen Hegker bei den drei Pämen [?] liegen, plus ein Fürhäpp [?]; Ferner sechs Bifang neben dem Hofbauer; Ferner 27 Bifang, die am grasigen Weg [?] und neben einem Grundstück des alten Hegker liegen; Ferner ein 13 Bifang großes Grundstück, das neben einem Grundstück des Reichen Märckel [?] und ebenfalls am grasigen Weg liegt; Ferner ein 20 Bifang großes Grundstück, das neben einem Grundstück des Löffler liegt und an den Säm [?] angrenzt; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück, das in der Dürren [?] neben einem Grundstück des alten Hegker liegt und von welchem 6 1/2 Bifang davor neben einem Grundstück des Ullrich Hegker liegen; Ferner ein 14 Bifang großes Grundstück, das am Viehweg neben einem Grundstück des Ullrich Hegker liegt; Folgende Mähwiesen gehören zum Zubehör des Gerolfinger Hofes: Erstens zwei Tagwerk am Weg und ein Tagwerk am Säm [?] neben der Schergenwiese [?]; Ferner ein Tagwerk in dem Lendenweidach [?] neben einem Grundstück des Hofbauer; Ferner ein halbes Tagwerk auf der Lo [?] neben einem Grundstück des Hegker; Ferner zwei Tagwerk bei dem kleinen Anger (ängerlein) auf der Lo [?], die mit Ullrich (ullein) Hegker gewechselt werden; Ferner ein kleines Tagwerk auf der Lo [?], das man sich mit Ullrich Hegker teilt; Ferner zwei Tagwerk auf der Lo [?], die nahe am Dorf neben einem Grundstück des Gerstner liegen und die man sich mit Ullrich Hegker teilt; Ferner ein Tagwerk, das neben einem Grundstück des Gerstner in dem Altrör [?] liegt; Ferner gehören von vier Tagwerk in dem Altrör [?], die neben einem Grundstück des Löffler liegen, dem Aussteller Hämlein ein Tagwerk, dem alten Hegker ein Tagwerk und dem Ullrich Hegker zwei Tagwerk; Ferner teilt man sich vier Tagwerk, die neben der Hofwiese in dem Altrör [?] liegen, mit dem alten Hegker; Ferner drei Tagwerk, die neben einem Grundstück des Snelmülner [?] im Altrör herabführen und die man sich mit Andreas (Anderel) Schnitzer aus Gerolfing und Eittner [?] Schneider aus Ingolstadt teilt; Ferner drei Tagwerk, die in der Nähe der Stege bei der Greutmühle [?] liegen und die ein Ullrich Hegker zusammen mit dem Vorster [?] innehat, und das andere Jahr der Aussteller Häml zusammen mit dem alten Hegker und dem Vorster [?]; Ferner zwei Tagwerk auf der Fürch [?] neben dem Viehweg und dem Snellmülner [?], welche die drei Oberbauern (mayr) zusammen innehaben; Ferner fünf Tagwerk an dem Brunnen bei dem Graustümpfel [?], die man sich mit Ullich Hegker teilt; Ferner zwei davor liegende Tagwerk, die auf der Heillachen [?] genannt werden, die neben den Spital-Wiesen liegen und die die drei Oberbauern ebenfalls zusammen innehaben; Ferner sechs Tagwerk, die an den Graustümpfel [?] angrenzen und die man sich ebenfalls mit Ullrich Hegker teilt; Ferner ein Tagwerk auf der Stainpug [?], das ein Jahr Ullrich Hegker zusammen mit dem Wirt innehat, das andere Jahr die beiden anderen Oberbauern ebenfalls mit dem Wirt; Ferner auf der Taferwiese [?] vier Tagwerk, von denen Ullrich Hegker zwei innehat, die beiden anderen die anderen zwei Oberbauern; Ferner drei Tagwerk auf der Pern-Wiese [?], die ein Jahr lang der Häml und der alte Hegker innehaben, während sie im Jahr darauf jene in Geisenfeld [Lkr. Pfaffenhofen] nehmen; Ferner ein Tagwerk bei der Reismühle (Reysmüll) [?] im Moos, die der alte Hegker und der Häml zusammen innehaben; Die nun folgenden Mähwiesen teilen sich die drei Oberbauern (mairn) folgendermaßen: ein Jahr soll sie Ullrich Hegker alleine innehaben (newsst), im anderen Jahr sollen sie der Aussteller Häml und der alte Hegker zusammen innehaben: Erstens vier Tagwerk bei der Rotzgrube [?] auf der Lo [?]; Sodann zwei Tagwerk auf der Lo [?] neben einem Grundstück des Tünczel [?]; Ferner drei Tagwerk auf dem Altrör [?] bei der Greutmühle [?] welche man auf den Rahen [?] nennt; Ferner zwei Tagwerk bei dem Steg im Altrör; Ferner ein Tagwerk bei der Greutmühle und den Stegen; Ferner sechs Tagwerk auf dem Schafwörth (schafwerd) [?] bei der Schwaige; Ferner vier Tagwerk auf dem Schafwörth sowie zwei dazugehörige Tagwerk; Ferner drei Tagwerk auf dem Lussen [?] neben dem Hofbauer; Ferner drei Tagwerk, die mit der oberen Seite an ein Grundstück des Wirts angrenzen, mit der unteren Seite neben einem Grundstück des Hofbauern liegen; Ferner ein Tagwerk, das neben der Hofwiese auf der Unrain [?] liegt; Ferner fünf Tagwerk, die im Moos am Ablass [?] liegen; Ferner vier Tagwerk sowie ein dazugehöriges bei der Kottwiese [?]; Ferner vier Tagwerk auf der Schockenden Wiese [?] bei der Reismühle; Ferner in Dünzlau neben dem Mühlweg zwei Tagwerk; Ferner sechs Tagwerk bei der Hamlich [?] neben dem Mühlweg, die die Wasserwiese genannt wird; Ferner im Wolffdrüssel [?] vor den Giessen [?] vier Tagwerk sowie drei dazugehörige Tagwerk auf dem Gern [?]; Der Aussteller bekundet, dass ihm allein acht Tagwerk auf der Veltwiese [?] beim Brunnen gehören sowie der Wald und die Mähwiese, der Bereich in den Giessen [?], sowie die Hofstätten die zum genannten Hof gehören; Ein gewisser Peter Braun gibt aus einer Hofstatt und einem Garten drei Weisat zu jeweils zwei Käsen und 16 Pfennig an Zinsabgabe; Heinz Schuster gibt von einer Hofstatt drei Weisat zu jeweils zwei Käsen und 16 Pfennig als Zinsabgabe; Ullrich Zimmermann gibt von seiner Hofstatt drei Weisat zu jeweils zwei Käsen und 16 Pfennig; Paul Trucksscheff [?], dessen Hofstatt zur Hälfte zum Hof des Ullrich Hegker und zur Hälfte zum genannten Hof gehört, gibt jedem Hof drei Weisat zu jeweils zwei Käsen und 16 Pfennig; Es wird bekundet, dass die genannten Äcker, Mähwiesen, Wälder und Hofstätten auf Angaben des Vaters des Ausstellers beruhen; Sollte hierbei etwas vergessen worden sein, so will dies der Aussteller den Amtleuten des Liebfrauenstifts baldmöglichst zur Kenntnis bringen; Der Aussteller bekundet, dass er sich an alle seine Pflichten gegenüber dem Pfarrer und Rentamtmann des Liebfrauenstifts halten will und diesen Treue gelobt hat.

S: Konrad Eisenhofer (Eysenhofers), Pfleger zu Gerolfing; Hans Gläczl, Bürger und Geschworener des Rats zu Ingolstadt

A: Leonhard Hämlein

E: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Konrad Ottenwalder, Rentamtmann des Liebfrauenstifts Ingolstadt

Z: Albrecht Rausch und Jacob Herden, beide Bürger zu Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel in Papierhülle (Schriftbild unbeschädigt)

 

J 111

10.06.1457

Geben an Sampstag in der Quattempper tze Pfingsten Do man tzalt nach Cristi unnsers lieben herren gepurde viertzehenhundert und darnach in dem Sybenundfunfczigisten iaren et cetera

Ulrich Hegker der Jüngere aus Gerolfing, der zwei Höfe des Ingolstädter Liebfrauenstifts bewirtschaftet, die einst sein Schwager Hans Tänderlein bewirtschaftet (pawtt) hat und die den Domherren des Domstifts Eichstätt abgekauft wurden, bekundet, dass Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche von Ingolstadt, und Konrad Otenwalder, Rentamtmann (überreitter) des Ingolstädter Liebfrauenstifts, zuständigkeitshalber seinen obengenannten Schwager und andere ehemalige Oberbauern (mair) der [Eichstätter] Domherren angehört haben. Es wird bekundet, dass den Antragstellern einst zugesichert wurde, dass sie auch nach der Übereignung der Kaufgüter ihre Rechte und ihr Baurecht (an irer gunst und pawrecht) behalten sollen. Der Aussteller bekundet, dass auch die im Fürstenkrieg verbrannten und öd gefallenen Güter von den entsprechenden Oberbauern wiederhergestellt wurden, dass ihnen ihre alten Rechte erneuert (vernewtt) wurden und ihnen darüber eine Urkunde ausgestellt wurde, obwohl sie ihre alten Rechte nicht durch Urkunden belegen konnten. Der Aussteller bekundet, dass er seinen neuen Herren, dem Pfarrer und dem Rentamtmann, gelobt hat, dass er seine beiden Höfe mit allem Zubehör in gutem baulichen Zustand erhalten will ohne finanzielle Unterstützung von Seiten des Ingolstädter Liebfrauenstifts (on der Stift engeltnus und kostung). Ausgenommen hiervon sollen alle Schäden sein, die durch den Krieg der Landesfürsten entstanden sind und für welche der Aussteller um Unterstützung und Hilfe bittet, etwa durch eine entsprechende Berücksichtigung bei der Abgabe seiner Gült. Es folgt eine Auflistung der Gültabgaben: Als Weisgült sind 12 1/2 Schilling Pfennig, 50 Käse, 32 Herbsthühner, 16 ungemästete Gänse, 200 Eier, drei Weisat [Naturalabgaben] zu jeweils acht Käsen, zwei Fastnachtshühnern und 60 Pfennig abzugeben. Als Getreideabgaben (an traid) sind [für die zwei Höfe] 24 Muttel [Scheffel] Roggen und vier Maltz [Malter] Hafer jährlich an Michaelis [September 29] an den Kasten und die Amtleute des Stiftes in Ingolstadt zu geben. Sollte der Aussteller oder seine Nachkommen bei diesen Abgaben säumig werden, so dürfen die Gläubiger sie dafür entsprechend pfänden. Sollten die Gläubiger ihr Pfand dann nicht erhalten oder sollte der Aussteller oder seine Nachkommen die ihnen überlassenen Güter nicht in angemessenem Zustand halten, so sollen die Aussteller ihre Rechte an den beiden Höfen verwirkt haben. In einem solchen Fall sollen die Vertreter des Liebfrauenstifts die beiden Höfe beschlagnahmen können und zum besten Nutzen des Stiftes wieder ausgeben. Sollte der Aussteller oder seine Nachkommen aus einer Notsituation heraus zum Verkauf ihrer Rechte gezwungen sein, so dürfen sie dies tun, jedoch nicht ohne diese nicht zuerst den Vertretern des Liebfrauenstifts angeboten zu haben. Sollten diese in diesem Fall diese Rechte nicht kaufen wollen, so dürfen die Verkäufer diese mit Zustimmung zweier anderer Oberbauern des Stiftes an einen anderen Oberbauern des Stiftes verkaufen. Nachdem dann sowohl Verkäufer als auch Käufer für jeden Hof dem Ingolstädter Liebfrauenstift jeweils vier rheinische Gulden als Handreichung (zu hanntlang) gezahlt hat, sollen die Rechte des Verkäufers entgegengenommen und auf den Käufer verliehen werden. Es folgt eine Auflistung der zu den beiden Höfen gehörenden Äckern, Mähwiesen (wiesmeder), Gehölzen und Hofstätten: Die Äcker in dem Schutterfeld, die in Richtung des Dachsberges liegen, erstens ein Acker an dem Sam [Samholz?], der 33 Bifang misst und neben einem Grundstück des jüngeren Hämlein [?] liegt; Ferner ein Acker an dem Sam [?], der ebenfalls neben einem Grundstück des Hämlein liegt und der 40 Bifang misst; Ferner ein Acker von 40 Bifang, der ebenfalls an dem Sam [?] und neben einem Grundstück des Hämlein liegt; Ferner ein Acker, der ebenfalls an dem Sam [?] und neben einem Grundstück des Hämlein liegt und der 33 Bifang misst; Ferner ein Acker an dem Säm [?], der neben einem Grundstück des Löffler [?] liegt und 30 Bifang groß ist; Ferner ein Grundstück, das an die Straße grenzt, das 20 Bifang groß ist und das neben einem Grundstück des alten Hegker liegt; Ferner ein 30 Bifang großes Grundstück, das in der Nähe des Dachsberges und neben einem Grundstück des Hofbauer liegt; Ferner zwei Gewende [?], die an den Dachsberg angrenzen, von welchen eines 19 Bifang, das andere 16 Bifang groß ist; Ferner ein acht Bifang großes Grundstück, das an der Straße und neben einem Grundstück des alten Hegker liegt; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück, das oben an der Straße neben einem Grundstück des Laydrantt [?] liegt; Ferner ein zwölf Bifang großes Grundstück, das an der Straße und neben einem Grundstück des Hämlein liegt; Ferner vier Gewende [?], die an der Deubstraße [?] liegen, zum Han [?] heraufführen und neben einem Grundstück des Hessenhofer [Hessenhof, Gde. Buxheim, Lkr. Eichstätt] liegen, von denen das erste 18 Bifang, das zweite 24 Bifang, das dritte 48 (on tzwen fünfczigk) Bifang und das vierte 60 Bifang misst; Ferner zwei Gewende (gewentlach), die an der Deubstraße [?] und oberhalb eines Grundstücks eines gewissen Braun (prawn) liegen, das erste neun Bifang groß, das zweite zehn Bifang groß; Ferner jenseits (enhalb) der Deubstraße [?] ein 20 Bifang großes Grundstück, das neben einem Grundstück des Pfarrers liegt; Ferner ein 20 Bifang großes Grundstück in der Nähe der Oberen Mühle und neben einem Grundstück des Löffler; Ferner in unmittelbarer Nähe der Oberen Mühle, nämlich an deren Zaun, ein 20 Stücke (stücklach) großes Grundstück; Im zweiten Feld, das Richtung Dünzlau (Tünczelaw) [Stadt Ingolstadt] hinausführt, folgende Äcker: Ein Acker, der hinter dem Garten eines gewissen Käsner liegt sowie zwei Gewende in der Nähe des Dorfes, von denen das erste 22 Bifang, das zweite 23 Bifang groß ist; Ferner zwei Gewende, die hinter einem Grundstück eines gewissen Walther liegen und von denen das erste 25 Bifang, das zweite 29 Bifang groß ist; Ferner ein 15 Bifang großes Grundstück, das hinter einem Grundstück des Konrad (Chunczel) Weber und neben einem Grundstück des Hämlein liegt; Ferner zwei Gewende, die zwischen dem Weg und einem Grundstück des Hämlein liegen und von denen das eine 17 Bifang groß ist, das andere 16 Stückel [?]; Ferner ein fünf Bifang großes Grundstück, das neben einem Grundstück eines gewissen Tünczel [?] in der Nähe des Säm [?] liegt; Ferner ein fünf Bifang großes Grundstück, das auf dem Säm [?] und neben einem Grundstück eines gewissen Strölein liegt; Ferner ein 28 Bifang großer Acker, der auch auf dem Säm liegt und der der Trogacker [?] genannt wird; Ferner zwei Gewende auf dem Säm [?], von denen eines acht, das andere neun Bifang groß ist; Ferner 20 Stückel [?] in der Laugen [?], die neben einem Grundstück des Strölein liegen; Ferner ein 25 Bifang großes Grundstück, das neben einem Grundstück eines gewissen Gerstner liegt und das der Griesacker genannt wird; Ferner ein acht Bifang großes Grundstück, das vor dem Griesacker und neben einem Grundstück des Hämlein liegt; Ferner ein acht Bifang großes Grundstück an der Weggabelung (wegschaid), das neben einem Grundstück des Hofbauer liegt; Ferner ein 20 Bifang großes Grundstück, das bei dem Kaygarten [?] und neben Grundstücken des alten Hegker und des Hofbauer liegt; Ferner ein fünf Bifang großes Grundstück, das neben dem Langenbrucker Weg [Langenbruck, Lkr. Pfaffenhofen] und neben dem Zaun liegt; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das in seinem oberen Bereich neben Grundstücken des alten Hecker und des Hofbauer liegt; Ferner ein acht Bifang großes Grundstück, das vor der Egartten [?] liegt sowie ein 40 Bifang großes Grundstück, das in der Kottigenpraitten [?] liegt, welche auch zu den Höfen gehört; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück, das vor der genannten Egartten [?] liegt; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das an dem Grasigen Weg [?] und neben einem Grundstück eines gewissen Gerstner liegt; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück, das in Richtung eines gewissen Leber [?] und neben einem Grundstück eines gewissen Tünczel [?] liegt; Ferner ein 24 Bifang großes Grundstück, das oberhalb des Grundstücks des Leber und neben einer Wiese liegen; Ferner 16 Stückel [?] und ein Fürhäpp [?], welche neben einem Grundstück des Heinz (haintz) Schuster liegen; Ferner ein vier Bifang großes Grundstück, das neben einem Grundstück des Hämlein liegt und durch welches ein Weg verläuft; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das ebenfalls neben einem Grundstück des Hämlein liegt und durch welches ebenfalls ein Weg verläuft; Ferner ein acht Bifang großes Grundstück, das an den Weg angrenzt und neben einem Grundstück des Tünczel liegt; Ferner ein 30 Bifang großes Grundstück, das ebenfalls an den Weg angrenzt und neben einem Grundstück des alten Hegker liegt; Ferner ein danebenliegendes, acht Bifang großes Grundstück, das zwischen dem Weg und einem Anwesen des Hofbauer liegt; Ferner ein 24 Bifang großes Grundstück, vor welchem ein Fürhäpp [?] neben einem Grundstück des Hämlein liegt; Ferner ein 15 Bifang großes Grundstück, das an den Weg Richtung Dünzlau angrenzt; Ferner zwei Gewende, von denen ein jedes acht Bifang misst und die ebenfalls an den Weg Richtung Dünzlau angrenzen; Ferner zwei Gewende, die jeweils neun Bifang messen und die ebenfalls an den Weg Richtung Dünzlau angrenzen; Ferner ein 30 Bifang großes Grundstück, das in der Nähe eines steinernen Kreuzes (stainein krewtz) ebenfalls an den Weg Richtung Dünzlau angrenzt; Ferner jene Teile der Äcker, die von einer gewissen Frau Acksster gekauft wurden und 21 Bifang groß sind; Im dritten genannten Feld, welches in Richtung der Stadt [Ingolstadt] und der Greutmühle (Grewtmüll) liegt, folgende Äcker: Erstens zwei Gewende, die in Richtung des Kaygartens liegen, von denen das eine neun Bifang, das andere 37 Bifang misst; Ferner drei Gewende, die an das Kay [?] angrenzen, von denen das erste 40 Bifang, das zweite und das dritte jeweils 12 Bifang messen; Ferner ein Grundstück, das am Weg liegt, der von Gerolfing heraus führt, neben Hessenhof (dem hessenhofer) liegt und der zehn Bifang misst; Ferner ein 15 Bifang großes Grundstück, das an dem Weg liegt, der zum Steinernen Kreuz führt; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück, das an das Kay [?] angrenzt; Ferner ein zweigeteilter Acker, der durch den Weg geteilt wird, dessen Teil, der an ein Grundstück des Hämlein angrenzt 24 Bifang groß ist und dessen anderer Teil 16 Bifang groß ist; Ferner ein Acker, der neben einem Grundstück des alten Hegker liegt, der jenseits des Weges liegt und der 25 Bifang misst; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das an das Altrör [?] angrenzt und neben einem Grundstück des Hofbauer liegt; Ferner ein 20 Bifang großes Grundstück, das oben am Berg (hie oben am perg) und neben einem Grundstück des Gerstner liegt; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das neben einem Grundstück des Hämlein und ebenfalls am Berg liegt; Ferner ein fünf Bifang großes Grundstück, das den ebengenannten Grundstücken gegenüber (dargegen) und neben einem Grundstück des Hofbauer liegt; Ferner drei Gewende, die jenseits des Weges und neben einem Grundstück des Hämlein liegen, von denen das erste 19 (on aintzwaintzigk) Bifang misst, das zweite und das dritte jeweils 20 Bifang messen; Ferner drei Gewende jenseits des Weges, die neben einem Grundstück des Hämlein liegen und von denen das erste 20 Bifang, das zweite und das dritte jeweils 18 Bifang messen; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das sowohl neben einem Grundstück des Tünczel [?], als auch neben dem Altrör [?] liegt; Ferner ein 28 Bifang großes Grundstück, das bei den drei Pämen [?] und neben einem Grundstück des Hämlein liegt; Ferner zwei Gewende an dem Awckenpühel [Aukenbühl?], von denen das erste 13 Bifang, das zweite 20 Bifang misst; Ferner ein 30 Bifang großes Grundstück, das ebenfalls am Awckenpühel [?] und neben einem Grundstück des alten Hegker liegt; Ferner ein 16 Bifang großes Grundstück, das neben dem Altrör [?] am Awckenpühel [?] liegt; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das tiefer, neben einem Grundstück des Tünczel liegt; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das zwischen dem grasigen Weg und einem Grundstück des Hofbauer liegt; Ferner ein 16 Bifang großes Grundstück, das an den Viehweg angrenzt und neben einem Grundstück des Hämlein liegt; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück am grasigen Weg, das neben einem Grundstück eines gewissen Laydrant liegt; Ferner ein sechs Bifang großes Grundstück, das vor dem grasigen Weg und neben einem Grundstück des Konrad Braun (Chunczel Prawn) liegt; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das an den grasigen Weg angrenzt und neben einem Grundstück des Strölein liegt; Ferner ein acht Bifang großes Grundstück, das an die Krumppenlo [?] angrenzt und neben einem Grundstück des Pfarrers liegt; Ferner ein 14 Bifang großes Grundstück, das in der Dürren [?] und neben einem Grundstück des Hämlein liegt; Darüberhinaus gehören auch die folgenden Mähwiesen (wismad) zu den beiden genannten Höfen: Erstens eine sechs Tagwerk großes Mähwiese, die in dem Lendenweidach [etwa Hennenweidach?] und zwischen Feldern liegt; Ferner eine zehn Tagwerk große Mähwiese in dem Altrör [?], die die Langwiese genannt wird; Ferner eine daneben liegende vier Tagwerk große Mähwiese, sowie eine unterhalb liegende ein Tagwerk große Mähwiese; Ferner eine drei Tagwerk große Mähwiese beim Galgen; Ferner eine zwei Tagwerk große Mähwiese auf dem Wag [?]; Ferner nochmals zwei Tagwerk auf dem Wag [?], die neben der Wiese eines gewissen Scherg (neben des Schergen wissen) liegt; Ferner eine vier Tagwerk große Mähwiese, die im Moos oberhalb von Dünzlau liegt; Ferner eine zwei Tagwerk große Mähwiese, die bei dem Dürren See [?] liegt; Ferner eine sechs Tagwerk große Mähwiese, die hinter dem Amerland [?] liegt; Ferner wird festgehalten, dass ein gewisser Wattenbühl (wattenpühel) je ein Jahr fünf Tagwerk, im darauffolgenden Jahr sechs Tagwerk umfassen soll, und dass sich hierbei mit den Fischern abgewechselt wird (die wechseln sich gen den vischern); Ferner ein zwei Tagwerk großes Wiesengrundstück, das in der Täfernwiese liegt; Ferner eine zwei Tagwerk große Mähwiese, die bei Dünzlau neben dem Mühlweg [?] liegt und die der Aussteller ein Jahr nutzen darf, die in den darauffolgenden zwei Jahren aber von den anderen beiden Oberbauern (mairen) genutzt wird; Ferner von einem sechs Tagwerk großen Wiesengrundstück in der Wasserwiese [?] gehören dem Aussteller drei Tagwerk, während die übrigen drei Tagwerk den beiden anderen Oberbauern gehören; Ferner das vier Tagwerk große Wiesengrundstück in der Pernwiese [?] darf der Aussteller ein Jahr nutzen, während es im jeweils anderen Jahr von [dem Kloster] Geisenfeld genutzt wird (das ander iar nymbt man das gen geysenfelt); Ferner eine drei Tagwerk große Mähwiese, die neben dem Zaun bei der Greutmühle (Grewtmüll) [?] liegt, nutzt ein Jahr der Aussteller zusammen mit einem gewissen Vorsster, im anderen Jahr die beiden anderen Oberbauern ebenfalls mit dem Vorsster; Ferner eine vier Tagwerk große Mähwiese in dem Altrör [?], die zwischen den Äckern liegt und die von allen drei Oberbauern gemeinsam genutzt wird; Ebenso haben die drei Oberbauern eine zwei Tagwerk große Mähwiese auf der Fürch [?] gemeinsam inne; Ferner eine zwei Tagwerk große Mähwiese in der Heillachen [?] bei dem Grauen (Grawen) Stümpfel [?] haben die drei Oberbauern zusammen inne; Ferner eine fünf Tagwerk große Mähwiese bei dem Grauen Stümpfel [?] soll jeweils ein Jahr der Aussteller benutzen, im darauffolgenden Jahr der Hämlein; Ferner eine im oberen Bereich gegenüberliegende Mähwiese mit sechs Tagwerk soll jeweils ein Jahr vom Aussteller genutzt werden, im darauffolgenden Jahr von dem Hämlein; Ferner eine zwei Tagwerk große Mähwiese auf dem Schafwörth (schafwerd), welche ein Jahr der Aussteller, im anderen Jahr der alte Hegker benutzt; Ferner eine ein Tagwerk große Mähwiese bei der Steinpüg (Stainpüg) [?], die ein Jahr der Aussteller zusammen mit dem Wirt, im anderen Jahr der Häml zusammen mit dem Wirt benutzen soll; Eine ein Tagwerk große Mähwiese auf der Unrain [?] soll ein Jahr der Aussteller, im anderen Jahr der Hämlein benutzen; Ferner soll hinsichtlich der Holzmark [?] und der Mähwiese in den Giessen [?], welche zwischen der Hofgiessen [?] und einem Grundstück des alten Hegker liegen, bekannt gegeben sein, dass die nachfolgenden Mähwiesen abwechselnd von den drei Oberbauern benutzt werden; Demgemäß soll Ullrich Hegker das eine Jahr das alleinige Nutzungsrecht daran haben, im darauffolgenden Jahr der alte Hegker mit dem Häml zusammen; Erstens eine fünf Tagwerk große Mähwiese in dem Ablass [?]; Ferner eine vier Tagwerk große Mähwiese in der Kottwiese [Kothau?] sowie ein dazugehöriges Tagwerk; Ferner eine ein Tagwerk große Mähwiese bei der Reismühle (Reysmüll) [?], die die Scheckendwiese [?] genannt wird; Ferner eine ein Tagwerk große Mähwiese bei der Greutmühle [?]; Ferner eine drei Tagwerk große Mähwiese bei der Greutmühle auf den Rahen [?]; Ferner eine zwei Tagwerk große Mähwiese bei den Stegen [?]; Ferner eine vier Tagwerk große Mähwiese vor den Giessen [?] auf der Eez [?]; Ferner eine drei Tagwerk große Mähwiese auf den Lussen [?]; Ferner eine sechs Tagwerk große Mähwiese auf dem Schafwörth (schafwerd); Ferner eine vier Tagwerk große Mähwiese auf dem Schafwörth; Ferner wird festgehalten, dass ein gewisser Paul Trükckschef eine Hofstatt innehat, die zur Hälfte zu den oben genannten zwei Höfen und zur anderen Hälfte zu dem Hof des Hämlein gehört, und deshalb an beide jeweils drei Abgaben (weisat) von jeweils zwei Käsen und 16 Pfennigen leistet; Ferner gibt auch Heinz Schmid für eine Hofstatt als Abgabe 36 Pfennige; Ferner gibt Ullrich Waltherer für seine Hofstatt insgesamt 48 (on tzwenfünfczigk) Pfennige; Ferner gibt Rudolf (Rudel) Schwaiger (Swaiger) für seine Hofstatt ebenfalls 48 Pfennige; Ferner gibt auch Ullrich Beck (Peck) für seine Hofstatt 36 Pfennige; Ferner gibt Leonhard (Lienhart) Pranner für seine Hofstatt 36 Pfennige; Der Aussteller Ullrich Hegker bekundet, dass er die gemachten Angaben zu Äckern, Mähwiesen, Gehölzen und Hofstätten nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat und für den Fall, dass er etwas vergessen hat, will er dies den Amtleuten des Liebfrauenstifts unverzüglich mitteilen; Darüberhinaus bekundet der Aussteller, dass er seinem Lehensherrn die Treue gelobt hat und ihnen darüber diese Urkunde hat ausstellen lassen.

S: Konrad Eisenhofer, Pfleger zu Gerolfing; Hans Gläczl, Bürger und Geschworener des Rates zu Ingolstadt

A: Ulrich Hegker der Jüngere

E: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Konrad Ottenwalder, Rentamtmann des Liebfrauenstifts Ingolstadt

Z: Albrecht Rausch, Jacob Herdegen, beide Bürger zu Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel (fast vollständig verloren)

 

J 112

10.06.1457

Geben an Sampstag in der Quattempper zu pfingsten do man zallt nach Cristi unnsers lieben herren gepurde viertzehenhundert und darnach in dem sybenundfunfczigistem iare

Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche in Ingolstadt, und Konrad Otenwalder, derzeit Rentamtmann (uberreitter) des Ingolstädter Liebfrauenstifts, bekunden, dass die Oberbauern (mair), die die Güter des Ingolstädter Liebfrauenstifts in Gerolfing [Stadt Ingolstadt] bewirtschaften und die den Domherren des Domstifts Eichstätt abgekauft wurden, mit Namen Hans Hegker, Ulrich Hegker und Leonhard (lienhart) Hamlein, zu ihnen gekommen sind und erklärt haben, dass sie Rechte und Baurechte (gunst und pawrecht) an den ebenfalls von den Domherren von Eichstätt abgekauften Gütern haben, obwohl sie darüber keine Schriftstücke vorweisen können. Es wird bekundet, dass die drei Oberbauern erklärt haben, dass ihnen von den Eichstätter Domherren zugesichert worden ist, dass sie trotz des Kaufes ihre Rechte und Baurechte behalten sollen. Es wird bekundet, dass das Landesrecht vorschreibt, dass jemand, der meint an einem Gut Rechte und Baurechte zu haben, diese Rechte jedoch älter als drei Jahre sind, dies mit Schriftstücken belegen muss (der solle das weysen mit briefen). Deshalb sei den drei Oberbauern von ihren guten Herren und Gönnern geraten worden, sich diese Briefe von den Ausstellern zu besorgen, damit ihnen später keine Nachteile gegenüber den Nachkommen der Aussteller entstünden, die den Sachverhalt dann vielleicht nicht mehr kennen würden. Deshalb haben die drei Oberbauern die Aussteller gebeten, ihnen ihre Rechte und Baurechte zu erneuern und ihnen darüber Urkunden auszustellen, nach Überprüfung der gemachten Zusagen der Eichstätter Domherren. Es wird bekundet, dass die drei Oberbauern von ihren Baurechten nach dem Krieg der Fürsten, in welchem viele Güter verbrannt und öd gefallen sind, weitesgehend ohne Unterstützung des Liebfrauenstifts Gebrauch gemacht haben, wenngleich ihnen für diese Zeit die Zahlung ettlicher Gülten erlassen worden ist. Hinsichtlich der im Landesfürstenkrieg verbrannten Baulichkeiten sind die Oberbauern auch mit einer Hilfe bedacht worden und baten auch das Ingolstädter Liebfrauenstift um Unterstützung (erung und schannckung). Die Aussteller bekunden, dass sie die Oberbauern in der Wiederherstellung ihrer Güter unterstützen wollen und deshalb Leonhard dem Heimlein die Rechte und das Baurecht auf dem Hof, den vor Zeiten sein Schwager und Gevatter, der verstorbene Seitz Hulderbach bewirtschaftete, mit allem Zubehör erneuert haben. Die Begünstigten sollen die ihnen anvertrauten Güter in gutem Zustand erhalten und nichts davon entfremden. Die von den überlassenen Gütern zu gebende Gült beträgt als Weisgült sechs Schilling und 7 1/2 Pfennig, 50 Herbstkäse, 16 Herbsthühner, acht ungemästete Gänse, 100 Eier, drei Naturalabgaben (weisat) zu jeweils vier Käsen, einem Fastnachtshuhn sowie als Gattergült zwölf Schilling Pfennig und 30 Pfennig pro Abgabe; Ferner müssen als Getreideabgaben zwölf Mutel [Scheffel] Roggen und zwei Malter (malltz) Hafer jährlich an Michaeli [September 29] an den Kasten des Liebfrauenstifts in Ingolstadt gegeben werden; Sollten die Begünstigten bei der Zahlung der Gült säumig werden, so sollen sie die Abgaben innerhalb der Frist, wie sie in dem Lehensrevers des Hämlein genannt ist, zahlen. Sollte Hämlein durch eine Notsituation zum Verkauf seiner Rechte gezwungen sein, so darf er dies nur tun nachdem er diese Rechte zuerst dem Liebfrauenstift zum Kauf angeboten hat. Sollte das Liebfrauenstift dann nicht kaufen, so darf er mit Zustimmung des Liebfrauenstifts und mit Zustimmung zweier anderer Oberbauern seine Rechte an einen anderen Oberbauern verkaufen. Diesem Käufer sollen die Rechte dann von Seiten des Liebfrauenstifts verliehen werden. In einem solchen Fall müssen Käufer und Verkäufer dem Stift als Handreichung (hanntlang) jeweils vier rheinische Gulden zahlen. Es wird bekundet, dass Leonhard Hämlein hinsichtlich seines Teils an der Schanckung und Erung [?], nämlich 12 1/2 rheinischen Gulden, genüge getan hat. Es wird bekundet, dass Leonhard Hämlein alles Zubehör des Hofes in seinem Gagenbrief [Lehensrevers?] aufgeführt hat. Sollte er in seinem Lehensrevers etwas vergessen haben, so soll Leonhard Hämlein dies unverzüglich mitteilen.

S: Gabriel Glesein; Konrad Ottenwalder; Hans Gläczl, Bürger und Geschworener des Rats der Stadt Ingolstadt

A: Gabriel Glesein, Konrad Ottenwalder

E: Leonhard Hämlein, Oberbauer in Gerolfing

Z: Albrecht Rausch und Jacob Herdegen, beide Bürger zu Inngolstatt

Pergament, 3 an Pergamentpressel angehängte Siegel verloren

 

J 113

19.09.1457

Geben an Montag vor sannt Matheus des heiligen Zwelfpoten und ewangelisten Als man tzalt nach Cristi unnsers lieben herrn gepurde viertzehenhundert und darnach in dem sybenundfunfczigisten iaren et cetera

Georg (Görg) Schick, Bürger von Ingolstadt, und seine Ehefrau Dorothea bekunden, dass sie die Behausung und die ganze Hofstatt, die zu Ingolstadt sowohl hinter der alten Veste am Graben als auch neben der Behausung der Brüder des Eichstätter Dominikanerklosters liegen, die einst seinem Verwandten (freundt) Marquard Schick gehörten und die dieser zusammen mit seinem ganzen übrigen Hab und Gut (aller ander hab ligender und varnder) dem Neuen Pfründnerhaus übereignet hat, und die die Aussteller im Jahr 1452 von Gabriel Glesein, Pfarrer, und Konrad Otenwalder, Rentamtmann (uberreitter) des Ingolstädter Liebfrauenstifts, zu Erbrecht erhalten (bestanden) haben, mit der Bestimmung, dass sie davon in den ersten drei Jahren jährlich sechs Schilling Pfennig [180 Pfennig], in den darauffolgenden Jahren jährlich ein Pfund Pfennig [240 Pfennig] am Festtag des heiligen Georg [April 23] als Zins zahlen. Die Aussteller bekunden, dass sie über dieses Rechtsgeschäft ihren Vertragspartnern eine Urkunde ausstellen sollten, dies jedoch bisher nicht leisten konnten, weil die Aussteller bisher dafür gekämpft haben, dass die von ihnen zu reichende Abgabe bei sechs Schilling Pfennig auch nach Ablauf der ersten drei Jahre bleiben soll. Es wird bekundet, dass der Streit nun durch erbare Leute beigelegt wurde und die Aussteller einem jeden Kaplan der Kapelle des genannten Pfründnerhauses für jene Messe, die von Herzog Ludwig vor kurzem gestiftet worden ist und den Zins aus dem entsprechenden Haus zum Unterhalt dieser Messe vorgesehen hat, jährlich im Zeitraum von acht Tagen vor oder nach dem Festtag des heiligen Georg, sechs Schilling Pfennig in Ingolstädter Stadtwährung zahlen sollen. Die Aussteller bekunden, dass sie für die Zahlung der jährlichen Steuer selbst sorgen wollen. Sollten sie die Zahlung einmal nicht leisten, so soll der Kaplan oder dessen Anwalt das Recht haben, die Aussteller entsprechend zu pfänden. Sollten diese ihr Pfandgut dann nicht bekommen, so dürfen sie die genannte Behausung mitsamt dem Stadel und der Hofrait in Besitz nehmen und so lange benutzen bis ihnen ihr Zins und der ihnen entstandene Schaden ersetzt worden ist. Ferner wurde vereinbart, dass die Aussteller für Instandhaltungsmaßnahmen selbst aufkommen sollen ohne dafür vom Kaplan finanziell unterstützt zu werden. Sollten die Aussteller diesen Pflichten nicht nachkommen, so kann der Kaplan sie entsprechend darauf hinweisen. Sollten sie dann diesen Forderungen des Kaplans nicht nachkommen, so sollen sie dadurch ihr Erbrecht an den entsprechenden Gütern verlieren. In einem solchen Fall kann der Kaplan die Güter verleihen an wen er will. Sollten die Aussteller aus einer Notsituation heraus zum Verkauf der Behausung gezwungen sein, so sollen sie dies tun können, nachdem sie diese zuvor dem Kaplan angeboten haben.

S: Herbert (Herward) Golnhuter, Bürger und Geschworener des Rates von Ingolstadt; Hans Vischer, Bürger von Ingolstadt

A: Georg und Dorothea Schick

E: Gabriel Glesein, Pfarrer; Konrad Ottenwalder, Rentamtmann des Liebfrauenstifts Ingolstadt

Z: Konrad Gemlich, Heinrich Stauthamer, beide Bürger; Peter Perchinger, Gerichtsschreiber zu Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel

 

J 114

10.01.1458

Geben am pfincztag nach dem heiligen obersten genant der heiligen drey kunig tag Nach Cristi unseres lieben herrn gepurde vierczehen hundert und in dem acht und funfczigisten iare

Hans Züfras (czüfras), Bürger von Burgheim (buergkham) [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen], und seine Ehefrau Margret bekunden, dass sie den Pflegern des Ingolstädter Liebfrauenstifts eine jährliche Gült über zwölf Schilling Pfennig Ingolstädter Währung, die sie jedes Jahr an Michaelis [September 29] an eben diese Pfleger zahlen, verkauft haben. Die jährliche Gült wird aus den nachfolgenden Stücken gezahlt: aus dem Haus der Aussteller samt der Hofreit und allem Zubehör zu Burgheim (buergham), welche zwischen den Häusern eines gewissen Gerad [Gerhard?] und des Michael Sayler [Sailer] liegen; Ferner aus drei Tagwerk an Mähwiesen, die in der Hohenau (hochenaw) [?] zwischen Mähwiesen des Ulrich Greyner [Greiner] und eines gewissen Rutmann [?] liegen, und die in ihrem oberen Bereich an eine Mähwiese eines gewissen Schacz [?] von Rayn [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries?] angrenzen, und die ihnen [auch weiterhin] als freies Eigen gehören; Ausgenommen hiervon wird eine Abgabe über einen rheinischen Gulden, die aus dem genannten Haus an den Frühmessner (fruemesser) von Burgheim gezahlt wird, sowie eine Abgabe über vier Pfennig, die ihrem Herrn aus dessen Marktrecht [Markt Burgheim] zusteht; Von jedem der drei Tagwerk an Mähwiesen sind ferner eine Abgabe über 24 Pfennig ausgenommen, zusammen also (tut) 72 Pfennig, die den prugkhaymen [Burgheimer Bürgern?] zu Moreshaim [Marxheim?] zustehen. Die Aussteller bekunden, dass sie den Kaufpreis von 30 Pfund Pfennig von den Pflegern und Amtleuten des Liebfrauenstifts bezahlt bekommen haben. Die Aussteller erklären, dass sie künftig jährlich an Michaelis oder im Zeitraum von acht Tagen danach, die Gült von zwölf Schilling Pfennig an die Pfleger des Liebfrauenstifts zahlen wollen. Die Aussteller sind künftig verpflichtet das Ingolstädter Liebfrauenstift in Rechtsstreitigkeiten die genannten Besitzungen betreffend zu vertreten. Sollte die jährliche Abgabe nicht pünktlich entrichtet werden, so haben die Vertreter des Liebfrauenstifts das Recht ihre Schuldner entsprechend zu pfänden. Sollten sie ihr Pfandgut dann nicht bekommen, so dürfen sie die entsprechenden Güter in Besitz nehmen, benutzen und wie anderes Eigengut des Stifts anderweitig verleihen, bis sie den ausstehenden Zins und den dadurch entstandenen Schaden ersetzt bekommen haben. Von dieser Regelung sollen der Frühmessner von Burgheim und die Prugkhaymen [Burgheimer Bürger?] zu Morcshayen [Marxheim, Lkr. Donau-Ries?] ausgenommen sein. Der Inhaber der vorliegenden Urkunde soll die entsprechenden Rechte gegenüber den Ausstellern haben. Ferner bekunden die Aussteller, dass ihnen die Käufer ein Wiederkaufsrecht zu 30 Pfund Pfennig Ingolstädter Währung gewährt haben. Im Falle eines Wiederkaufs müsste dieser spätestens bis zum Martinstag [November 11] angekündigt werden, und würde dann zum darauffolgenden Festtag Heilig Drei König [Januar 6] (zu dem heiligen obersten) in der Stadt Ingolstadt stattfinden.

S: Rat des Marktes Burgheim (margks czu purgkham)

A: Hans und Margret Züfras

E: Pfleger des Liebfrauenstifts zu Ingolstadt

Z: Michael Sailer (Sayler) und Bernhard Nätel, beide Bürger zu Burgheim

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (berieben)

 

J 115

24.01.1458

Geben an Erichtag vor sand Pauls tag bekerung als man zallt vonn Kristi gepurde unser lieben heren vierczechen hundert iar darnach in dem acht und fünffczigistem iare

Leonhard (lienhart) Hämlein, der einen Hof des Ingolstädter Liebfrauenstifts in Gerolfing bewirtschaftet, bekundet, dass er den Pflegern und Amtleuten des Liebfrauenstifts zu Gottesdienstzwecken eine jährliche Gült von einem Pfund Pfennig Ingolstädter Währung verkauft hat. Der Aussteller bekundet, dass er diese Gült, die er wegen einer Verteuerung (ubertewrung) der ursprünglich für seinen Hof festgesetzten Gült verkauft, aus seinen Rechten und Erbrechten (gunst und erbrecht) bezieht und dass ihm der Kaufpreis von 20 Pfund Pfennig zur Gänze bezahlt wurde. Ferner bekundet Leonhard Hämlein, dass er künftig jährlich zum Festtag des heiligen Michael [September 29] die Gült über ein Pfund Pfennig zu Ingolstadt bezahlen will. Im Hinderungsfall haben die Gläubiger ein außergerichtliches Pfändungsrecht (so mugen sy uns oder dieselben darumb pfennten an alles gericht). Sollten die Gläubiger ihr Pfandgut dann nicht bekommen, so dürfen sie sich in den Besitz des Rechts (gunst) und Erbrechts an genanntem Hof, dessen Zubehör und aller Besitzungen des Ausstellers bringen und sich ihrer so lang als stiftisches Eigengut bedienen bis ihnen die Gült und der entstandene Schaden bezahlt worden sind. Wie es für eine ewige Gült üblich ist, will der Aussteller seine Käufer hinsichtlich der Gült, sowie der Rechte und Erbrechte an dem genannten Hof und dessen Zubehör in Rechtsstreitigkeiten vertreten. Ausgenommen hiervon soll die gesetzte Gült und die Gerichtsbarkeit auf dem genannten Hof sein. Der Aussteller bekundet, dass die Käufer ihm ein Wiederkaufsrecht des Zinses über ein Pfund Pfennig gewährt haben. Ein Wiederkauf muss jedoch bis spätestens zum Martinstag [November 11] angekündigt werden und fände dann zum darauffolgenden Festtag Maria Lichtmess [Februar 2] in Ingolstadt statt.

S: Erasmus (Erasm) Reiffensberger (Feiffansperger) und Ulrich Moringer, beide Bürger zu Ingolstadt

A: Leonhard Hämlein

E: Pfleger und Amtleute des Liebfrauenstifts zu Ingolstadt

Z: Hans Hecker und Ulrich Hecker, beide wohnhaft (gesessen) in Gerolfing

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel (das andere leicht beschädigt)

 

J 116

17.01.1459

Das nach Cristi unnsers lieben herren gepurde Tausent vierhundert und in dem Neun und funnffczigisten iar in der sybenden kaiserlichen zinszal Indiction genannt des allerheiligisten in got vatter und herren herrn Pyus Pabst des anndern des namen ersten iar und des allerdurchlewchtigisten und unüßberwintlichisten fürsten und herrn herrn Fridrichen von gotz genaden Römischen kaisers zu allen zeiten merer des reichs hertzoge zu Osterreich zu Steyr zu Kärrndn zu Crayn und Grave zu Tyrol et cetera meins allergenedigisten herrn seins Reichs der kumigklichen regierung in dem Neunzehenden und des kaisertumbs in dem Neunden iare an Erichtag nach Marcelli des sybenzehenden tags des monetz January in der ersten stund nach mittag zu Ingolstat in Albrecht Rawsch burger daselbs haws an dem unndern fletz desselben haws

Konrad Ackermann (Chunrad Agkerman), Kleriker des Bistums Augsburg und öffentlicher Schreiber kraft kaiserlicher Autorität, bekundet, dass er die Verweser des Ingolstädter Liebfrauenstifts angehört und die gegenüber dem Vogt von Neuburg (Newnburg) vorgelegten Papierzettel (papirne zedl), in welchen die Verweser auf eine Bedrängung mit dem Hinweis auf den römischen Kaiser [Friedrich III.], den sie um die Ausstellung von Apostelbriefen ersucht haben, antworten, angesehen hat und daraufhin das vorliegende öffentliche Notariatsinstrument (offen instrument) durch einen seiner Vertreter (getrewen) hat schreiben lassen, da er selbst zu dieser Zeit unabkömmlich war. Konrad Ackermann weist darauf hin, dass er die vorliegende Urkunde zwar nicht geschrieben, aber die ihm vorgelegten Zettel selbst kollationiert (colacioniert) und die vorliegende Urkunde selbst mit seinem Notarszeichen versehen und unterschrieben hat. Es wird kundgetan, dass vor dem urkundenen öffentlichen Schreiber und Notar und den weiter unten genannten Zeugen persönlich die folgenden Leute erschienen sind; Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche in Ingolstadt, und Konrad Otenwalder, beide Verweser des Liebfrauenstifts, sind im Auftrag Herzog Ludwigs [IX. der Reiche von Bayern-Landshut] erschienen und haben mündlich eine Appellation und Berufung vorgebracht (verkundet und bemeldet). Hierin wurden sie von ihrem Anwalt (Clagfürer) Bernhard Nätel, Bürger zu Burgheim (purckhaim) [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen], vertreten, der bereits eine Woche zuvor, 1459 Januar 9 (Erichtag nach Erhardi des Neunden tags January) in der Sache eines Raubes (entwernus) gegen Konrad Hausner von Stettberg (Chunraden Hawsner von Stetperg) vor dem Vogt und der besetzten Schranne von Neuburg [an der Donau] vorstellig wurde. Im Namen von Gabriel Glesein und Konrad Otenwalder hat Bernhard Nätel damals seine Appellation und Berufung bei Georg (Jörgen) Eysenreich [Eisenreich], Vogt von Neuburg [an der Donau], und Peter Hirn (hyrn), Gerichtsschreiber in Neuburg, eingereicht und dem Vogt einen papiernen Zettel, der sein Anliegen beinhaltet, dessentwegen sie vor dem römischen Kaiser Berufung eingelegt haben, mit der Absicht das Urteil zu bessern, übergeben. Danach haben sie den Vogt von Neuburg gebeten, ihnen einen Apostel- bzw. Abschaidbrief [?] zu übergeben. Der Inhalt der Bedrängnisbriefe (zedl solicher beswaernus) lautet wie folgt: Inserierte Urkunde [1459 Januar 9]: Bernhard Nätel, Bürger von Burgheim, bekundet, dass er als Vertreter von Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche in Ingolstadt, und Konrad Otenwalder, beide Verweser des Ingolstädter Liebfrauenstifts, und als Vertreter von Herzog Ludwig, des Erbstifters, und auf Grund seines Lanngetreit [langen Streites?], der sich nun etwa im fünften Jahr befindet, von seinem Berufungsrecht gegenüber der seiner Partei gemachten Bedrängung Gebrauch gemacht, und gegen Konrad Hausner zu Stettberg hinsichtlich eines Raubes (entwerung) des Elsenwörths (Elssenwerds), der auch Stäberwörth (Staeberwerd) genannt wird und alles, was im Neuburger Gericht von der Donau weggeschwemmt wurde und nun wieder aufgeschüttet worden ist, geklagt hat. Bernhard Nätel bekundet, dass die angesprochenen Güter zu einem Lehen des Ingolstädter Liebfrauenstifts gehören, das er verliehen bekommen hat und das der Swal [?] genannt wird. Er bekundet, dass sich Konrad Hausner zu Stettberg dieser zu Erbrecht verliehenen Güter widerrechtlich bemächtigt hat und die darauf stehenden Bäume hat fällen (abhawen und raewten) lassen und einen Teil der Güter verkauft hat. Es folgt ein Zitat aus einem Gesetzbuch (den artickel des puchs zelesen): Wer seines Eigengutes oder Lehens gewaltsam und widerrechtlich beraubt wird, soll im Falle eines Rechtsstreites seine Aussagen beeiden. Daraufhin soll der Ankläger mit zwei ehrbaren Männern belegen, dass er rechtmäßiger Eigentümer oder Lehensnehmer des entsprechenden Gutes ist. Die beiden Ehrenmänner sollen ihre Aussagen ebenfalls beeiden. Wer daraufhin besser bezeugen kann, dass es sich um sein rechtmäßiges Eigen oder Lehen handelt, soll das entsprechende Gut nutzen (sitzen in nutz und gewer) dürfen. Dem Richter sind 65 Pfund Pfennig zu zahlen und auch die Zeugen sollen dem Amtmann einen Betrag zahlen wie es Recht ist. Bernhard Nätel erklärt daraufhin, dass er zu einer besseren Läuterung (zu mer leuttrung) [?] auf den folgenden Gesetzartikel hingewiesen hat: Wer ein Gut als Eigengut oder Lehen nutzt und seine Rechte daran bezeugt (ertzeugt) hat, der soll von niemandem mit Gegenzeugen [?] darum angegriffen werden. Ferner bittet Bernhard Nätel um Beachtung des folgenden Artikels: Wenn jemand an seinem Eigengut oder Lehen rechtlich angegriffen wird und auf Urkunden verweisen kann, die belegen, dass er sein Gut ohne Rechtsansprüche (on alle ansprach) anderer innehat, so bedarf er keiner Zeugen; Kann er nicht auf entsprechende Urkunden (brief oder hantuesst) verweisen, so soll er seinen Standpunkt entsprechend durch Zeugen darlegen. Ferner legt Bernhard Nätel einen Kaufbrief vor, der mit einem Siegel des verstorbenen Herzogs Ludwig [VII. des Gebarteten von Bayern-Ingolstadt] besiegelt ist, in welchem das Grundstück, das der Swal [?] genannt wird, beschrieben wird und auch eine Mähwiese und ein Zins eines gewissen Staber [?] berührt wird. In diesem vorgelegten Kaufbrief wird beschrieben, wie der Swal [?] einst vom Herzogtum Bayern lehnrührig war und künftig dem Ingolstädter Liebfrauenstift zu Eigen gehört. Bernhard Nätel erklärt, dass er hofft, damit seine Rechte hinreichend belegt zu haben. Sollte dies jedoch noch nicht ausreichen, so möchte er auch auf den folgenden Artikel verweisen: Wenn ein Kloster oder ein Gotteshaus sein Seelgerät ein Jahr, einen Tag und sechs Wochen unbestritten nutzt, so soll es der entsprechenden Einrichtung auch weiterhin rechtmäßig gehören. Es wird bekundet, dass nach diesen Ausführungen Nätels von Seiten des Konrad Hausner zu Stettberg keine Antwort kam, sondern dass dieser lediglich nach Ausreden suchte (so haben wir doch desmals von dem hausner nicht antwurt erkriegen mugen Nayn oder Ja dann das er ausred suchet) und auf seine Unschuldigkeit hinwies. Daraufhin wurde vom Vogt geurteilt, dass Konrad Hausner zu Stettberg auf die Vorwürfe zu antworten habe. Hinsichtlich der vorgelegten Urkunde wurde jedoch geurteilt, dass dieser für den Rechtsstreit nicht einschlägig ist, weshalb er vom Vogt ausgeschieden wurde und Bernhard Nätel in dieser Sache andere Urkunden vorlegen müsse. Neben dieser Urkunde [1459 Januar 9] wurde bereits am Mittwoch vor Pfingsten 1458 [Mai 17] beim Hofgericht von den Räten des Hofgerichts zu Neuburg [an der Donau] ein Urteil gesprochen. Daraufhin wurde am Dienstag vor Fronleichnam 1458 [Mai 30] das Ratsurteil vor der Schranne zu Neuburg öffentlich gemacht (geöffent worden), nach welchem Konrad Hausner zu Stettberg dem Bernhard Nätel auf dessen Anklage antworten sollte und daraufhin Recht gesprochen werden sollte. Zu seiner Verteidigung brachte Konrad Hausner vor, dass er die Autorität des Ratsgerichts nicht anzweifle und darauf verweisen will, dass in dem bestehenden Urteil lediglich stehe, dass er dem Nätel auf dessen Anklage antworten solle. Konrad Hausner stellte fest, dass ihn Bernhard Nätel an seinem eigenen ererbten Gut anklagt und plädierte für eine Anwendung der Rechte des Gesetzbuches. Demgemäß müsste der Ankläger Nätel dem Angeklagten Hausner zunächst eine Sicherheit bieten (vor vergewissen) [?] und gegebenenfalls Schadensersatz leisten, sowie dem Richter ein Pfund Pfennig zahlen, bevor der Angeklagte auf die Anschuldigungen antworten muss. Hierauf erwiderte Bernhard Nätel, dass er nicht daran zweifle, dass sich der Vogt noch an das gesprochene Urteil und an das Urteil des Rates erinnern könne, und dass er deshalb erwarte, dass ihm Konrad Hausner nun gemäß dem Hofurteil mit ja oder nein antworten solle. Sollte Konrad Hausner mit nein antworten, so will er diesen rechtlich verfolgen. Bernhard Nätel verwies darüberhinaus auf das Gesetzbuch, wonach einer, der gerichtlich angegriffen wird, darauf mit ja oder nein antworten (laugen oder iehen) [leugnen oder gestehen] soll und danach geurteilt werden soll. Ferner bat Bernhard Nätel den Vogt, dass er den Konrad Hausner anhalte, dass er dem Urteil des Hofrats Genüge tue und nicht gegen diesem Urteil widerspreche. Darauf antwortete Konrad Hausner, dass er sein ererbtes Gut schon vom Vater des Bernhard Nätel innehatte und nutzen durfte und daran nie angegriffen wurde. Dies solle Bernhard Nätel erst widerlegen und dann ein Urteil gesprochen werden. Daraufhin gab der Vogt fünf ehrbaren Männern der Schranne das Wort: Hans Kälbel, Bürgermeister, plädierte dafür, dass der Nätel dem Hausner keinen Beweis schulde und dass das Urteil des Rates Herzog Ludwigs respektiert werden solle und Hausner mit ja oder nein antworten solle. Dem Urteil des Kälbel folgte Hans Rormieller [Rormüller]. Hans Beisser [peisser] hingegen plädierte dafür, dass zunächst Nätel dem Hausner Sicherheiten bieten solle. Dem Plädoyer Hans Beissers folgten daraufhin auch Georg (Jörg) Schmid und Hans Widenman, womit diese drei eine Mehrheit bildeten. Bernhard Nätel erklärte sein Nichteinverständnis und verkündete, dass er Berufung einlegen möchte. Es wird verkündet, dass die Berufung in der Quatember vor Weihnachten 1458 [Dezember 20 bis 23] vor den herzoglichen Rat des Oberlandes beim Hofgericht zu Ingolstadt gelangt ist, dabei dem Plädoyer des Beisser gefolgt wurde und die Berufung für 1459 Januar 9 vor der Schranne in Neuburg, in Gegenwart des Konrad Hausner und des Bernhard Nätel, angesetzt worden ist. Bernhard Nätel erklärt, dass er seine Beschwerde nun vorbringen will, dass er nämlich seit fünf Jahren gegen die Nutzung durch Konrad Hausner klage und dass er von diesem mit Gewalt seiner Güter entsetzt worden sei. Bernhard Nätel beklagt, dass sowohl das Gesetzbuch als auch die von ihm vorgebrachten Urkunden missachtet worden seien. Bernhard Nätel besteht darauf, dass Konrad Hausner auf seine Anklage antworte und dem Plädoyer des Kälbel gefolgt werde. Nätel erklärt ferner, dass er auch ein drittes mal an den römischen Kaiser Friedrich appellieren will, dort in Berufung gehen will und von diesem einen Apostel- bzw. Abschaidbrief erbitten will. Der Schreiber der Urkunde erklärt, dass er auf Bitten von Gabriel Glesein und Konrad Otenwalder vorliegende und eventuell zukünftige Notariatsinstrumente schreiben will.

S: [Notarszeichen]

A: Bernhard Nätel [Konrad Ackermann]

E: Gabriel Glesein und Konrad Ottenwalder als Verweser des Ingolstädter Liebfrauenstifts

Z: Klaus (Claus) Planerber, Kaspar (Caspar) Wagner, beide Bürger zu Ingolstadt

Pergament

 

J 117

11.02.1459

Der geben ist an Suntag Invocavit als man zalt nach Cristi gepurd vierczechenhundert und im newn und funfczigisten iare

Konrad (Chunrad) Vicker und sein leiblicher Sohn Sigmund bekunden für sich, ihre Ehefrauen und ihre Erben, dass ihnen Gabriel Glesein (Glasein), Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt, und Konrad Otenwalder, beide Verweser des Ingolstädter Liebfrauenstifts, für das Baurecht an der Taverne in Schonleinsperg [Schönesberg, Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen], für die Zahlungen an Ulrich (Ülein) den Weber sowie für Bau- und Ausbesserungsarbeiten 80 rheinische Gulden bezahlt haben. Mit der Zahlung der 80 Gulden sind alle Forderungen beglichen.

S: Bürgermeister und Rat der Stadt Neuburg [an der Donau]

A: Konrad und Sigmund Vicker

E: Gabriel Glesein und Konrad Ottenwalder als Verweser des Ingolstädter Liebfrauenstifts

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (leicht beschädigt)

 

J 118

10.09.1460

Datum Eystet die decima mensis Septembris anno domini millesimoquadringentesimosexagesimo

Johannes [III. von Eych], Bischof von Eichstätt, schreibt an Gabriel Glesein, Pleban der Pfarrkirche der Seligen Jungfrau [Liebfrauenmünster] in der Stadt (in opido) Ingolstadt und in der Diözese Eichstätt, dass er wegen der Vakanz an der Pfarrkirche Sankt Moritz in Ingolstadt und in der Diözese Eichstätt, die durch den Tod des außerhalb der Römischen Kurie (extra Romanam curiam) verstorbenen Konrad Ulmer, des letzten Inhabers der genannten Pfarrei, entstanden ist, den ehrwürdigen Kleriker Eberhard Graf auf Vorschlag von Georg Mair, Pfarrer (presbyter) und rechtlicher Vertreter des Abtes [Peter II.] und des Konventes des Benediktinerklosters St. Moritz in Niederaltaich (in inferiori Altach) in der Diözese Passau, welchen das Patronats- und Präsentationsrecht (ius patronatus seu presentandi) zu gehören scheint, als [neuen] Rektor und Pleban (pro rectore et plebano) der Pfarrkirche St. Moritz anerkannt (recepimus) hat, ihn kraft seines Ordinationsrechtes (auctoritate ordinaria) in die Pfarrkirche St. Moritz eingesetzt (instituimus) und ihm jene Pfarrei mit allen Rechten und allem Zubehör verliehen (contulimus) hat. Ferner überträgt er ihm die Seelsorge, die Lenkung des Volkes (regimen populi) und die heiligen Reliquien der Ingolstädter Moritzkirche.

S: Johannes [III. von Eych], Bischof von Eichstätt [Vikariatssiegel]

A: Johannes [III. von Eych], Bischof von Eichstätt

E: Gabriel Glesein, Pleban der Pfarrkirche der Seligen Jungfrau in Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (in Spuren)

 

J 119

10.12.1460

Der geben ist zu Dillingen an Mitwochen nach Sant Niclas tage anno domini millesimo quadringentesimo sexagesimo

Peter [von Schaumberg], Kardinal der heiligen römischen Kirche und Bischof von Augsburg, bekundet, dass er am Montag nach der Oktave des Festtags des obersten Tags [1460 Januar 14] als kaiserlicher Kommissar zu Gericht gesessen hat und auf Bitten des Bernhard Nätel und des Konrad Otenwalder, Anwalt der Ingolstädter Liebfrauenkirche, die Kommission verlesen ließ. Daraufhin wurde Mathias (Mathyam) Nauder (Nawter), als Vorsprecher zwischen den zwei Parteien der Pfleger der Ingolstädter Liebfrauenkirche einerseits und Konrad Hausner zu Stettberg andererseits bestimmt. Da das Urteil gegen die Ingolstädter und für Konrad Hausner ausgefallen war, haben sie an den römischen Kaiser appelliert. Das auf ihre Appellation hin ausgestellte öffentliche Notariatsinstrument, das einen Gerichtsstreit und eine Beschwerde der Ingolstädter beinhaltet, wird auf Antrag der Ingolstädter Partei verlesen. Darüberhinaus wurde vorgebracht, dass bereits beim Landgericht zu Neuburg festgestellt wurde, dass zum Eigentum des Ingolstädter Liebfrauenstifts ein Grundstück an der Donau, das der Elsenwörth (Elssenwerd), als Teil des Lehens, das der Swal [?] genannt wird, gehört und das ihnen Konrad Hausner widerrechtlich entwendet (entwert) hätte. Weil der Hausner leugte, wünschen die Ingolstädter, dass nach Auskunft des Buches [?] Recht gesprochen werde. Daraufhin wurde geurteilt, dass der Hausner ihnen auf die Klage antworten solle, ausgenommen jedoch jenen Brief, der dem Hausner nicht von einem Fronbote übermittelt wurde. Die Ingolstädter Partei beruft sich darüberhinaus auf eine in dem Notariatsinstrument festgehaltene Feststellung der Räte des Herzogs Ludwigs, welche ihnen bestätigte, dass ihnen Konrad Hausner auf ihre Anklage, so wie es im Register steht, antworten solle. Da nun die Anwälte des Liebfrauenstifts wegen der rechtswidrigen und gewalttätigen Entwendung ihres Eigentums auf eine Rechtssprechung gemäß des [Gesetz-]Buches verwiesen, dessen entsprechender Artikel besagt, dass der Besetzer durch zwei ehrbahre Männer belegen muss, dass er die entwendeten Güter bereits vorher rechtmäßig besessen hat. Ein weiterer Artikel des Gesetzbuches besagt, dass, sobald ein Kloster oder ein Gotteshaus ein Seelgerät länger als Jahr und Tag plus sechs Wochen ohne rechtlichen Einwand benutzt, es dieser geistlichen Einrichtung gehören solle. Da ihnen Konrad Hausner nicht ohne eine vorherige Versicherung (ein gewisheit) antworten wollte, was von zwei Leuten des Urteilsgremiums als rechtswidrig erachtet wurde, soll der Swal [Schwall, Überflutungsbereich?], da er von der Herrschaft Bayern an das Liebfrauenstift gekommen ist, mit allem Zubehör, Wasser, Grund und Urfar [Fähre], rechtmäßig dem Liebfrauenstift gehören und innehaben. Die Ingolstädter Partei plädiert deshalb dafür, die Appellation als gültig anzuerkennen und erklärt, dass sie den Swal [?] rechtmäßig von der Herrschaft Bayern besitze, ihn ohne Rechtseinwände besessen habe und dieser rechtswidrig von Konrad Hausner entwendet worden sei. Konrad Hausner zu Stettberg antwortet hierauf durch seinen Vorsprecher Johannes Sattler, Kaplan zu Burgheim [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen], dass beim Gerichtstag in Neuburg (Nwburg) Bernhard Nätel als Rechtsbeistand auftrat, nun aber der Pfarrer [Gabriel Glesein] und der [Konrad] Otenwalder bei dieser Kommission auftreten würden. Außerdem sei nicht berücksichtigt worden, ob Bernhard Nätel sein Vorrederecht an diese übertragen hätte. Deshalb soll die Kommission entweder als nicht rechtmäßig (untuchtig) erkannt werden oder aber nur Bernhard Nätel als Vortragender angehört werden. Außerdem hätte die Partei des von Stettberg die Mehrheit des Urteilsgremiums für sich. Ferner sei die Appellation nicht an den Kaiser, sondern an den Herzog Ludwig zu richten und deshalb nichtig (untuchtig). Hinsichtlich einer Anschüttung (anschuttens) [etwa der Swal?] bringt die Partei des von Stettberg vor, dass diesem diese von seinem Vater vererbt wurde und diese seit mindestens 30 Jahren in ihrem Familienbesitz ist und in stiller Nutzung (in stiller nutz und gewere) verblieb. Deshalb soll der Mehrheitsentscheid gemäß des Gesetzbuches gültig bleiben, in dem es heißt, dass wenn jemand ein Gut besitzt und er deshalb rechtlich angegriffen wird, so soll er dem Ankläger zuerst eine Versicherung (gewisheit) leisten. Deshalb sei die Appellation rechtswidrig. Außerdem sei ihm weder das Notariatsinstrument noch ein Apostelbrief (die appostel) [?] niemals von einem Richter oder Notar verkündet worden. Demgemäß plädiert die Partei des Konrad Hausner von Stettberg dafür, die Appellation als nichtig und das Mehrheitsurteil als gültig zu betrachten. Hinsichtlich der Redegewalt des Bernhard Nätel wurde so verfahren, dass er diese an die Pfleger übergebe, woraufhin die Kommission als rechtmäßig weitergeführt wurde. Auch die unmittelbare Appellation an den Kaiser soll rechtens sein, da das herzogliche Gericht in Neuburg ein Urteil gefällt hatte und es daraufhin nicht mehr nötig war, sich nochmals an ein herzogliches Gericht zu wenden. Die Appellation an den Kaiser soll demnach gültig sein. Ferner wird entschieden, dass der von Konrad Hausner von Stettberg zitierte Gesetzbuch-Artikel nicht einschlägig ist (mocht den husner nit behelffen), da Hausner nie eine Gewähr (gewere) besessen, geschweige denn ausgeübt (usgetragen) hat. Wenngleich Hausner dies leugnet, so hat über mindestens sechs Jahre hin kein Rechtseinwand gegen die Nutzung durch das Liebfrauenstift stattgefunden. In Hinblick auf Hausners Einwand, die Appellation sei ihm nicht richtig verkündet worden, wird festgestellt, dass Hausner auf die Hauptstreitsache reagiert (der husner zu der hauptsach geantwurt) hätte und deshalb dieser Einwand nicht verfangen soll. Da der vom Neuburger Richter ausgestellte und auch dem Kaiser übermittelte Apostelbrief [?] nun öffentlich verlesen wurde, war es nicht nötig, ihn an Konrad Hausner zu übermitteln. Außerdem ist es üblich, dass der Richter nur der Beschwerde-Partei eigens Briefe (in sunderbrieve) übermittelt. In Folge dessen, soll das Neuburger Urteil als ungültig und die Appellation an den Kaiser als rechtmäßig erachtet werden. Darauf weist Konrad Hausner erneut darauf hin, dass ihm weder Appellation noch Apostelbriefe niemals zur Kenntnis gebracht wurden. Deshalb plädiert er erneut dafür, die Appellation als nichtig, das Urteil der Neuburger Landschranne als rechtens zu erachten. Nach Rede und Widerrede, urteilt der Bischof als kaiserlicher Kommissar, dass Bernhard Nätel als Anwalt, sowie Gabriel Glesein und Konrad Otenwalder als Kirchenpröpste rechtmäßig [an den Kaiser] appelliert hätten, dass ihre Beschwerde rechtens gewesen sei und dass ihnen Konrad Hausner auf ihre Anklage anworten solle. Der Bischof erklärt ferner, dass beide Parteien über seinen Urteilsspruch Urkunden ausgestellt bekommen haben.

S: Peter von Schaumberg, Kardinal und Bischof von Augsburg

A: Peter von Schaumberg, Kardinal und Bischof von Augsburg

E: Gabriel Glesein und Konrad Ottenwalder, Kirchenpröpste des Ingolstädter Liebfrauenstifts

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel verloren

 

J 120

10.02.1461

Der geben ist an Erichtag Sant Scolastice tag als man zalt vierczechenhundert und darnach im ain und sechczigisten iare

Jörg (Jorg) Eisenreich (Eysenreich), Vogt zu Neuburg [an der Donau] (Neunburg), bekundet, dass vor ihm Bernhard Nätel als Bevollmächtigter des Ingolstädter Liebfrauenstifts im Gericht erschienen ist, so wie es bereits vor langer Zeit einmal in Neuburg stattgefunden hat, und ließ durch seinen Vorsprecher gegen Konrad Hausner zu Stettberg Anklage wegen einer gewalttätigen und widerrechtlichen Besetzung (entwernus) eines geerbten Gutes erheben, das einst dem Liebfrauenstift gehörte und der Elsenwörth (Elssenwerd) genannt wird, welchen man auch den Staberswerd [Staberswörth] nennt und der zum jenem Lehen gehört, das der Schwal [?] genannt wird. Es wird bekundet, dass die Ingolstädter Partei so lange geklagt hat, bis es zu einem Urteil mit Mehrheitsentscheid gekommen ist, wobei sie sich durch diesen Mehrheitsentscheid bedrängt (beswert) fühlten. Daraufhin sind sie bei Herzog Ludwig [IX. von Bayern-Landshut] und seinen herzoglichen Räten in Berufung gegangen um vor dem Römischen Kaiser [Friedrich III.] ein neues Urteil zu erlangen. Daraufhin wurde ihnen vom Römischen Kaiser ein Kommissar gegeben, nämlich Peter [von Schaumberg], Kardinal und Bischof von Augsburg, welcher sich der Sache angenommen hat und daraufhin ein Urteil gefällt hat und worüber es einen Urteilsbrief gibt. Nach diesem Urteil soll Hausner auf die Anklage antworten. Es folgt ein Insert: Nach Rede und Widerrede wird entschieden, dass Bernhard Nätel als Anwalt des Gabriel Glesein und des Konrad Otenwalder, Kirchenpröpste, dass er rechtmäßig appelliert [in Berufung gegangen] habe und dass die Ingolstädter Partei durch das Mehrheitsurteil unrechtmäßig bedrängt worden ist [Inserierter Urkundenabschnitt von 1460 Dez 10]. Daraufhin hat nun Bernhard Nätel ein öffentliches Notariatsinstrument des kaiserlichen Kommissars vorbringen lassen und verlesen lassen, und in welchem auch die Gegenrede eines gewissen Kälbel [?] enthalten ist, und welche lautet: Hans Kälbel, Bürgermeister, hat nach Ablegung eines Eides entschieden, dass der Nätel den Hausner wegen einer Besetzung angeklagt hat und dass Nätel dem Hausner deshalb keine Versicherung (nicht schuldig zu vergewissen) leisten braucht und deshalb das Urteil der herzoglichen Räte bestehen bleiben soll. Demgemäß soll Konrad Hausner auf die Anklage Nätels mit ja oder nein antworten und daraufhin Recht gesprochen werden. Ferner wird eine Argumentation eines gewissen Peisser zitiert: Hans Peisser argumentiert, dass Nätel den Hausner an seinen Gütern berührt, hinsichtlich derer Hausner in stiller Nutzung und Gewähr (in stiller nucz und gewer) saß, hat, dass aber Hausner nie auf die Anklage des Nätel eingegangen sei, sondern eine Versicherung gefordert hat, gemäß eines Gesetzes-Artikels, der besagt, dass wenn jemand einen anderen wegen eines Eigens oder Lehens anklagt, so soll auch der Nätel dem Hausner zuvor Versicherung leisten (vergewissenn). Daraufhin ließ nun Bernhard Nätel vortragen, dass er begehrt, dass nach dem Kaiserlichen Urteil verfahren werde, und dass in dem Rechtsstreit der nun bereits rund fünf Jahre dauere, der Elsenwörth, der auch Stäberwörth (Stäberwerd) genannt wird, sowie alles was die Donau einst fortgeschwemmt (hinprochen) hat, jedoch wieder aufgeschüttet (wyder daran geschutt) worden ist, und das im Gericht Neuburg liegt, was eben zum Lehen des Ingolstädter Liebfrauenstiftes gehört, das der Swal [?] genannt wird, und das er zu Erbrecht innehabe. Da sich nun der genannte Hausner unterstanden hat und den Elsenwörth, den man auch Stäberwörth nennt, gewalttätig und widerrechtlich in Besitz genommen hat und daraufhin das darauf stehende Holz hat roden (abhawen auch rewtten) lassen und einen Teil des Grundes verkauft hat, wo doch der Grund diesseits und jenseits der Donau zusammen mit dem Urfar [?] und der Wasserbereich dem Ingolstädter Liebfrauenstift gehört, und dennoch auf die Verlesung eines Gesetzesartikels besteht, so will der Aussteller demgemäß, dass der Ankläger mit zwei ehrbaren Männern beweist, dass er von seinem rechtmäßigen Gut entsetzt worden ist. Die beiden Gewährsmänner sollen dazu einen Eid leisten. Wer sein Eigengut und Lehengut dementsprechend bezeugt hat, soll dieses in Nutz und Gewähr besitzen. Wenn er daraufhin Recht bekommen hat, soll er dem Richter 65 Pfung Pfennig schuldig sein. Nachdem dieser Gesetzesartikel verlesen war, hat Bernhard Nätel bekundet, dass er wünscht, dass ihm der Hausner nun mit ja oder nein auf seine Anklage antworte. Darauf bringt Konrad Hausner vor, dass er hört er solle die Anklage des Nätel leugnen oder bejahen (laugen oder jechen), und deshalb entscheidet er sich, die Anklage zu verneinen (nu späch er nain zu seiner clag). Demnach habe Hausner kein Gut des Ingolstädter Liebfrauenstiftes widerrechtlich in seinen Besitz gebracht, sondern als Erbe von seinem Vater und seiner Mutter besessen. Darauf antwortete Bernhard Nätel, dass er diese Leugnung nicht hinnehmen will, sondern den Hausner deshalb verklagen (weisen) will. Daraufhin stellt Nätel zwei Zeugen vor Gericht und so wurde zunächst von Nätel ein starker Eid geschworen, dass Hausner gewalttätig und widerrechtlich sich des Grund und Bodens des Liebfrauenstiftes bemächtigt habe, der dann von den beiden Zeugen bestätigt wurde. Nätel begehrt die Wiedereinsetzung in die genannten Güter. Dieser Bitte kommt Jörg Eisenreich nach und setzt Nätel in die entsprechenden Güter wieder ein. Dem Bernhard Nätel wird auf Wunsch dieser Vorgang beurkundet.

S: Jörg Eisenreich, Vogt zu Neuburg

A: Jörg Eisenreich

E: Bernhard Nätel, Bevollmächtigter des Ingolstädter Liebfrauenstifts

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (leicht beschädigt)

 

J 121

11.02.1461

Geben an Mittichen nach Sand Scolastica tag virginis nach Christi unnsers lieben Herren gepurde viertzehenhundert und in dem ainundsechtzigisten iare

Konrad Hausner zu Stettberg, derzeit Pfleger zu Gansheim (Ganshaim) [Gem. Marxheim, Lkr. Donau-Ries], bekundet, dass er einst einen Wörth (ains werdes), der an dem Gestadt [?] der Donau und gegenüber des Stettberges [?] im Gericht Neuburg liegt, bewirtschaftet, gerodet und Teile davon verkauft hat. Er bekundet ferner, dass er an diesem Wörth von Gabriel Glesein, Pfarrer, und Konrad Otenwalder, Überreiter [Rentamtmann] des Ingolstädter Liebfrauenstifts und des Neuen Pfründnerhauses zu Ingolstadt, sowie von Bernhard Nätel, Bürger zu Burgheim und Klagführer des Liebfrauenstiftes, gerichtlich angeklagt wurde, dass eben dieser Wörth als Eigengut (aigenhafft gut) zu dem dem Liebfrauenstift gehörenden Gut, das der Schwal [?] genannt wird, gehöre, welchen Bernhard Nätel von dem Liebfrauenstift zu Erbrecht innehat. Im Verlauf der Rechtsstreitigkeiten wurde nun entschieden, dass weder seine Vorfahren noch Konrad Hausner selbst an diesem Wörth und seinem Zubehör keine Rechte besitzen sollen, weder im oberen Bereich, noch im unteren Bereich oder dem daran angrenzenden Gebiet. Gemäß dem Gerichtsentscheid soll sich Konrad Hausner widerrechtlich des Wörths bemächtigt haben und erklärt deshalb, dass er zu Ehren der Jungfrau Maria auf allen Grund und Boden des Wörths, sowie auf alle Einnahmen durch Rodung und Verkäufe an demselben verzichten will. Er erklärt, dass er keinerlei Forderungen und Ansprüche (kainerley vordrung noch ansprach) mehr an dem genannten Gut und dessen Zubehör (grundt und podem gerawts und ungerawtz wasser holtz wismad stock noch stain) gegenüber dem Ingolstädter Liebfrauenstift, seinen Pflegern, noch dem Pfarrer, noch dem Otenwalder, noch dem Nätel und auch nicht deren Nachfolgern stellen will.

S: Konrad und Brigitta Hausner; Hans Hofman, Rentmeister im Oberland

A: Konrad Hausner zu Stettberg

E: Liebfrauenstift Ingolstadt

Z: Jacob Herdegen zu Ingolstadt und Andre Wüst, Schulmeister zu Neuburg

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel

 

J 122

27.03.1461

Der geben ist An Sant Rüpprechtz tag in der vasten da man zalt nach Cristi gepurt Tausent vierzechenhundert und dar nach in dem ain und sechtzigistem iare

Johannes (Johanns) [Rothuet], Propst, und der Konvent des Augustiner-Chorherren-Stifts (Sandt Augustins Orden) Indersdorf (Undensdorff) im Bistum Freising, bekunden, dass sie mit Gabriel Glesein (Gläsein), Pfarrer, und Konrad Otenwalder (Ottenwalder), derzeitige Verweser des Ingolstädter Liebfrauenstiftes, eine 70 Pfennige umfassende jährliche Vogtgült, welche bisher das Ingolstädter Liebfrauenstift aus einer Hufe in Freimann (Freymannen) im Gericht Kranzberg (in kransperger gericht) [Lkr. Freising] und davor das [Benediktinerinnen-] Kloster Altomünster (gotzhaws zu Altenmünster) [Lkr. Dachau] eingenommen hatte, eingetauscht (ainen aufrechten und redlichen wechsel getan) haben. Es wird bekundet, dass die Verweser des Ingolstädter Stiftes an ihren bisherigen Rechten verzichten und den Ausstellern hierüber eine Urkunde ausgestellt haben. Die Aussteller erklären, dass sie dem Ingolstädter Liebfrauenstift im Gegenzug für die Vogtgült die Äcker zu Gerawt [?], welche an die Holzmark Schenkenbrunn (Schenckenprun) [?] angrenzen, die zu Sulzbach (Sulczpach) [wohl Stadtteil von Aichach, Lkr. Aichach-Friedberg] zählt und die derzeit ein gewisser Leonhard (lienhart) Vögelein innehat, sowie die Holzmark, die an dem Sygrün [?] liegt und um welche herum ein Weg verläuft (da ain weg zu ring umb get) angrenzen. Diese Güter gehörten den Ausstellern als Freies Eigen (freys ledigs aigen) überlassen und erklären ihren Verzicht an diesen. Die Aussteller erklären, dass sie für die abgegebenen Güter ihren Vertragspartnern als Rechtsvertreter beistehen wollen. Sollten sich die Aussteller nicht an diese Zusage halten, so dürfen ihre Vertragspartner sie entsprechend zu Schadensersatzleistungen heranziehen.

S: Propst und Konvent des Augustiner-Chorherrenstifts Indersdorf

A: Johannes Rothuet und der Konvent von Indersdorf

E: Gabriel Glesein und Konrad Ottenwalder, Verweser des Ingolstädter Liebfrauenstifts

Z: Hanns Rinckhaimer, Chorbruder zu Indersdorf (undensdorf); Engelhard Weichsser; Erhard Pelhaimer; Erhard Sintzenhauser, Richter zu Indersdorf

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel (das eine leicht beschädigt)

 

J 123

25.06.1461

Geben an pfintztag nach Sant Johanns tag Simbenden [Sonnwend] nach Cristi unnsers lieben herren geburt viertzehen hundert und in dem aina und Sechtzigistem iare

Leonhard (lenhart) Vögellen zu Oberschnaitpach [Oberschneitbach, Lkr. Aichach-Friedberg] bekundet, dass ihm von Gabriel Glesein, Pfarrer der Ingolstädter Liebfrauenkirche, und Konrad Otenwalder (Ottenwallder), Rentamtmann (überreytter) des Liebfrauenstifts, drei kleine Äcker (drew äckerlein) im Feld zu Oberschneidbach, die zu dem Gerewtt [Gereut] gehören, sowie zusätzlich das Hinterholz (hinderholcz), das am Sulzbacher Gemain [Gemeinde] liegt und um welches ein Ringweg verläuft (und da ein weg zu Ryng umb gett), was alles einst der Kirche zu Indersdorf (understorff) gehörte und zusammen mit anderen Gütern dem Ingolstädter Liebfrauenstift von der Indersdorfer Kirche durch Tausch überlassen wurde, zu Pawrecht [Baurecht] verliehen wurde. Leonhard Vögellen bekundet, dass er dem Ingolstädter Liebfrauenstift für die drei kleinen Äcker und die genannte Hofmark den Treueeid geleistet hat und gelobt hat, diese Grundstücke zu erhalten und nichts davon veräußern zu wollen. Hierfür soll der Aussteller jährlich an Michaelis [September 29] oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach eine Herrngült (zu Rechter Hern Güllt) von drei Schilling Pfennig der Landeswährung reichen. Sollten die Gläubiger die Herrngült nicht bekommen, so dürfen sie ihre Schuldner entsprechend pfänden. Sollten die Gläubiger ihr Pfandgut dann nicht bekommen, dürfen sie die angesprochenen Güter besetzen und für sich nutzen bis sie den Schaden beglichen bekommen haben. Andererseits darf der Aussteller und seine Nachkommen das genannte Baurecht verkaufen, jedoch nicht ohne es zuerst dem Liebfrauenstift angeboten zu haben. In einem solchen Fall muss der Aussteller einen möglichen Käufer von seiner Nachbarschaft (nachperschafft) bestätigen und für geeignet befinden lassen. Sollte der Aussteller oder seine Nachkommen das genannte Gut öd fallen lassen, so soll ihm auch das Paltman-Gut (des Paltmans güttel), das einer Heiligen [Kirchenpatronin] zu Sulzbach gehört, entzogen werden und von den entsprechenden Pflegern einem anderen verliehen werden.

S: Hans Scharres [Scharrer?], Bürger zu Aichach

A: Leonhard Vögellen

E: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Konrad Ottenwalder, Rentamtmann des Liebfrauenstifts Ingolstadt

Z: Hans Prols, Wilhelm Schrampomer, beide Bürger zu Aichach

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 125

10.06.1462

Geben an pfincztag nach dem heiligen pfinstag nach Cristi unnsers lieben herren gepurde viertzehenhundert und darnach in dem zwayundsechtzigisten iaren

Hans Plockstetter aus Pleiling (pleuling) [Stadt Vohburg a.d. Donau, Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm] bekundet, dass er das Baurecht (pawrecht) an einem Gut zu Pleiling, das einst Stephan Sailer, Zöllner zu Regensburg, gehörte und nun zur Messe in dem Pfründnerhaus zu Ingolstadt gehört, von Konrad Smolln gekauft hat und zwar mit Zustimmung von Gabriel Glesein, Pfarrer, und Hans Eystetter, Mitgeselle des Ingolstädter Liebfrauenstifts, beide Anwälte des Konrad Kastner, Pfarrer zu Moching [Marching, Stadt Neustadt a.d. Donau, Lkr. Kelheim] und Kaplan der genannten Messe. Es wird bekundet, dass Hans Plockstetter dem Konrad Kastner das genannte Baurecht überlassen hat und ihm auch einen Acker und einen Hühnerberg (hünerperg) zurückgegeben hat, die Kastner ihm einst als Pfand überlassen hatte.

S: Hans Vischer, Kämmerer zu Ingolstadt; Erasmus Reiffenberger, Bürger zu Ingolstadt

A: Hans Plockstetter

E: Gabriel Glesein, Pfarrer des Liebfrauenstifts Ingolstadt; Hans Eystetter, Mitgeselle des Liebfrauenstifts Ingolstadt

Z: Hanns Greiff, Artollff Angermair, Unterkämmerer; Hans Schonkind, Rentamtmann (überreitter)

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel

 

J 126

11.06.1462

Geben an freytag nach dem heiligen pfingsttag nach Cristi unsers lieben herren gepurde viertzehenhundert und darnach in dem zway und sechtzigisten iar

Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt, und Hans (Hanns) Eystetter, Mitgeselle (mitgesell) bei der Liebfrauenpfarrei, beide derzeit Anwälte von Konrad Kastner, Pfarrer zu Moching [Marching, Stadt Neustadt a.d. Donau, Lkr. Kelheim] und Kaplan der Messe an dem Ingolstädter Pfründnerhaus, bekunden, dass Konrad Smoll aus Tewssing [Theißing, Gde. Großmehring, Lkr. Eichstätt] einst ein Baurecht an einem Gut zu Pleiling (plawling) [Stadt Vohburg a.d. Donau, Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm] innehatte, welches zu der genannten Messe gehört und von einem gewissen Stephan Satler, einst Zöllner in Regensburg, herrührt. Eben dieses Baurecht hat nun Smoll an Hans den Pockstetter aus Pleiling mit Zustimmung der Aussteller samt eines Ackers, der an dem Hühnerberg (hunerperg) liegt, der 18 Bifang groß ist und der als Furpfand [?] zu dem Gut gehört, für 14 Pfund und 70 Pfennige verkauft. Auf Grund dessen sind die beiden Kaufvertragspartner vor die Aussteller getreten und haben diese gebeten, dass sie den Käufern das Baurecht und das Furpfand neu verleihen. Die Aussteller bekunden, dass sie daraufhin den Kaplan Konrad Kastner in diese Lehen samt allem Zubehör eingesetzt haben. Daraufhin hat der Belehnte durch Handgeben und an Eides statt die Treue gelobt, dass er für den Erhalt des Lehens sorgen will. Sollte der Belehnte zu dem verliehenen Gut etwas hinzufügen, so soll er deshalb nicht mit einer Erhöhung an der Gült (höhrung an der gult) belegt werden. Wie auch ihr Vorgänger Smoll, sollen die Belehnten innerhalb der kommenden zwei Jahre Äcker und Mähwiesen zu dem verliehenen Gut hinzukaufen und dem Gut als Furpfand hinzufügen (in das gütl legen zu ainem furpfant). Ferner sollen die Belehnten künftig einem jeden Kaplan der genannten Messe jährlich zu Michaeli [September 29], oder im Zeitraum von acht Tagen davor oder danach, in Ingolstadt eine Herrengült über zwölf Schilling Pfennig Ingolstädter Währung. Sollten sie diese nicht abführen, so dürfen sie deshalb entsprechend gepfändet werden. Sollten die Belehnten aus einer Notsituation zum Verkauf des Baurechts gezwungen sein, so dürfen sie dies tun, nicht jedoch ohne es nicht vorher dem Kaplan angeboten zu haben. Sollte dieser dann nicht kaufen wollen, so dürfen sie es einem anderen geeigneten Baumann (pawman) anbieten.

S: Gabriel Glesein; Hans Vischer, Kämmerer zu Ingolstadt

A: Gabriel Glesein und Hans Eystetter

E: Konrad Kastner, Kaplan der Messe am Ingolstädter Pfründnerhaus

Z: Herwartt Golhutter, Jörg (Jorg) Gol, beide Bürger von Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel (das eine berieben, das andere verloren)

 

J 127

15.10.1462

Geben an freyttag vor sand Galntag als man zallt von Kristi gepurde unsers lieben herren vierczechen hundertt iar und darnach inn dem zwayund sechczigistem iare

Agnes Klosterbader (Closterpaderin), Bürgerin von Ingolstadt, bekundet, dass ihr verstorbener Ehemann Ulrich Klosterbader (Closterpader) zu Lebzeiten einen ewigen Jahrtag gestiftet (gemacht und geordentt) hat und dazu dem Kloster des Franziskanerordens zu Ingolstadt 62 Pfennig Ingolstädter Währung aus der Badstube der Ausstellerin, das Klosterbad genannt, gegeben hat. Die Ausstellerin bekundet, dass die Brüder und Herren des Franziskanerklosters diesen Jahrtag jährlich im Zeitraum von acht Tagen vor oder nach dem Festtag des heiligen Bartholomäus [August 24] feiern sollen und zwar in Form einer gesungenen Vigil sowie einem morgendlichen Seelenamt (sell ambt) inklusive einer Kanzelpredigt (auff der kanczl verkünden nach gewonnhait des obgenanntten closters). Sollte dieser Messfeier eines Jahres nicht nachgekommen werden, so hat die Ausstellerin und ihre Nachkommen, beziehungsweise der Inhaber der Badstube, das Recht (gewallt), die 62 Pfennige zurückzuziehen und sie zur einen Hälfte den Armen des Spitals (armen lewtten in das Spittall) und zur anderen Hälfte den Armen [des Aussätzigenhauses] von Heilig Kreuz (den armen leutten gein heillig Krewcz) zu geben, so lange bis die Jahrtagmesse wieder ordnungsgemäß abgehalten wird. Außerdem soll der Jahrtag der Ausstellerin in jedem Jahr angekündigt werden, damit er nicht ohne ihr Wissen begangen wird. Die 62 Pfennige will die Ausstellerin jährlich am Festtag des heiligen Bartholomäus steuerfrei an den Guardian (Iardian) und den Konvent des Franziskanerklosters abgeben. Sollten diese 62 Pfennige eines Jahres nicht abgeführt werden, so darf das Kloster die Ausstellerin entsprechend außergerichtlich (an alles gericht) pfänden, wie es für eine ewige Gült und ewigen Zins üblich ist.

S: Hans Liebknecht (liebenknecht), Richter zu Ingolstadt

A: Agnes Klosterbader

E: Kloster des Franziskanerordens zu Ingolstadt

Z: Stephan Schiderl, Hans Geudner (Gewdnar), beide Bürger von Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (beschädigt)

 

J 128

26.02.1463

Das ist beschehen an Sambstag vor dem Sontag Invocavit nach Christi unnsers lieben herren geburde Vierczehenhundert und in dem drew und sechczigisten iar

Hans Kolb und Andre Baumann (Pawman), beide Sedelmaier [Pächter eines Sedelhofes], sowie Ulrich Eckstein (Egkstain), Wirt der Taverne zu Schönleinsberg (Schonleinsperg) [Schönesberg, Gem. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen], bekunden, dass sie an Gabriel Glesein, Pfarrer der Ingolstädter Liebfrauenkirche, und an Konrad Otenwalder, Rentamtmann (überreitter) des Ingolstädter Liebfrauenstift, einen Zins über sechs Schilling Pfennig Landeswährung verkauft haben, die jährlich an Michaeli [September 29] aus den zu Erbrecht verliehenen zwei Sedelhöfen sowie aus der Taverne abzugeben sind. Es wird bekundet, dass sie den Kaufpreis von insgesamt 15 Pfund Pfennigen bezahlt bekommen haben. Vom kommenden Michaelstag an wollen die Aussteller die Abgabe über sechs Schilling Pfennig ohne Verzug leisten. Im Hinderungsfall haben die Käufer das Recht, die Aussteller entsprechend zu pfänden, wie es für Herrengült üblich ist. Sollten die Käufer dann ihr Pfandgut nicht bekommen, so dürfen sie sich des Erbrechts bemächtigen und es so lange nutzen bis ihnen Schuld und Schaden ersetzt ist. In Rechtsstreitigkeiten wollen die Aussteller den Käufern beistehen. Es besteht ein Wiederkaufsrecht für 15 Pfund Pfennig jährlich zum Festtag des heiligen Martin [November 11]. Ein Wiederkauf müsste 14 Tage vorher angekündigt werden und fände in Ingolstadt statt.

S: Hans Steyrer, wohnhaft in Ingolstadt

A: Hans Kolb, Andre Baumann und Ulrich Eckstein

E: Gabriel Glesein, Pfarrer der Ingolstädter Liebfrauenkirche; Konrad Ottenwalder, Rentamtmann des Ingolstädter Liebfrauenstifts

Z: Meister (Maister) Friedrich (Fridrich), Werkmeister (werkchmaister) des Baus zu Unserer Frauen [?]; Paul Maurer, Bürger von Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (beschädigt)

 

J 129

18.11.1463

Geben an freytag vor Elizabeth als man tzalt von Cristi gepurd Tausent vierhundert und darnach in dem drew und sechtzigisten iar

Ulrich Radmann und seine Ehefrau Anna sowie Konrad (chuntz) Schmid und seine Ehefrau Margarethe (Margredt) bekunden, dass sie an die Pfleger des Ingolstädter Liebfrauenstifts eine jährliche Gült über sechs Schilling Pfennige Ingolstädter Stadtwährung verkauft haben, welche jährlich an Michaeli [September 29] an die Pfleger abzugeben ist. Diese Gült rührt von folgenden Gütern her: eine ein Tagwerk große Mähwiese (wismatz), die in der Hohen Au liegt, ferner ein Juchert Acker, der in Gempfinger [Stadt Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] Feld an der Breite liegt, ferner ein Juchert Acker, das an dem Eichenstock (Aichen Stock) [Pfosten, Grenzpfahl oder Baumstumpf aus Eichenholz] zwischen einem Anwesen eines gewissen Täntzel [Denzel] Wagner und dem Anwesen eines gewissen Ullrich Rüdel liegt. Diese Grundstücke sind ihnen als Freies Eigen überlassen. Ausgenommen werden 24 Pfennige der Brückzöllner (prückern) in Marxheim [Lkr. Donau-Ries]. Der Kaufpreis von 15 Pfund Pfennige wurde den Ausstellern von den Pflegern und Amtleuten des Liebfrauenstifts zur Gänze bezahlt. Vom kommenden Michaelstag, oder im Zeitraum von acht Tagen danach, wollen die Aussteller und ihre Nachkommen die genannten Abgaben über sechs Schilling Pfennige in Ingolstadt leisten und erklären ihren Verzicht auf den Zins. In Rechtsstreitigkeiten wollen die Aussteller den Käufern beistehen (ir recht gewern vertreter und verantburter sein). Sollten die Aussteller sich nicht an diese Zusage halten, die Käufer aber deshalb Schaden nehmen, so verpflichten sich die Aussteller ihnen diesen Schaden zu ersetzen. Sollten die Aussteller oder die Inhaber der genannten Güter einst die Abgaben nicht pünktlich leisten, so haben die Käufer ein Recht sie entsprechend zu pfänden, wie es für Ewigzins und Herrengült üblich ist. Sollten diese ihr Pfandgut dann nicht bekommen, so dürfen sie die entsprechenden Güter besetzen und so lange wie Eigengut nutzen, ausgenommen die Brückzöllner von Marxheim, bis ihnen Gült und Zins bezahlt und der entstandene Schaden ersetzt ist. Es besteht ein Wiederkaufsrecht des jährlichen Zinses über sechs Schilling Pfennige zum Preis von 15 Pfund Pfennige Ingolstädter Währung. Ein Wiederkauf wäre bis zum Martinstag [November 11] anzukündigen und zum darauffolgenden Obersten Tag [Januar 6] in Ingolstadt durchzuführen.

S: Markt Burgheim (margt zw Bürckhaim)

A: Ulrich und Anna Radmann, Konrad und Margarethe Schmid

E: Pfleger und Amtleute des Ingolstädter Liebfrauenstifts

Z: Peter Knor und Bernhard Nätel, beide Bürger zu Burgheim

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (leicht beschädigt)

 

J 130

19.12.1463

Das ist beschehen und der brief ist geben an Montag vor sant Thomas tag des heiligen zwelfpoten nach Cristi unnsers lieben herren gepurd viertzehenhundert und in dem drewundsechtzigisten iare

Hans (Hanns) Schlüt aus Gerolfing (Gerlfing) [Stadt Ingolstadt] und seine Ehefrau Elisabeth bekunden, dass sie an Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche in Ingolstadt, und Konrad Otenwalder (Ottenwalder), derzeit Rentamtmann (uberreiter) der Güter des Liebfrauenstifts, den jährlichen Zins von einem Pfund Pfennigen verkauft haben, der jährlich an Michaeli [September 29] von ihren Erbrechten [zu Erbrecht besessenen Gütern] zu bezahlen ist und der an dem Hof zu Gerolfing hängt, den er [Hans Schlüt] von seinem Schwager Ulrich Hegker gekauft hat. Die Aussteller bekunden, dass sie den Kaufpreis von 20 Pfund Pfennigen Landeswährung zur Gänze bezahlt bekommen haben. Die Aussteller verpflichten sich als Inhaber des Erbrechts vom nächsten Michaelstag an die Abgabe über ein Pfund Pfennige leisten wollen. Das noch ausstehenden Zahlungen an den Schwager Hegker werden von dieser Regelung nicht berührt (doch unentgolten meinem obgenannten Swager an seiner schuld). Ebensowenig andere Gülten, die an das Ingolstädter Liebfrauenstift von demselben Hof abzuführen sind. Bei Nichtzahlung der Gült haben die Käufer ein Pfändungsrecht, wie es für Herrengült üblich ist. Sollten die Gläubiger dann ihr Pfandgut nicht bekommen, so dürfen sie die entsprechenden Erbrechte in ihre Gewalt bringen und so lange nutzen, bis ihnen der geschuldete Zins und der entstandene Schaden bezahlt sind. Die Aussteller erklären ihren Verzicht auf die Einnahme des genannten Zinses. Die Aussteller wollen den Käufern für das entsprechende Gut in Rechtsstreitigkeiten beistehen, wie es für Freies Eigen üblich ist. Sollten sie dies nicht tun, müssen sie dadurch entstandenen Schaden ersetzen. Es besteht ein Wiederkaufsrecht zum Kaufpreis von 20 Pfund Pfennigen. Ein Wiederkauf müsste bis zum Michaelstag angekündigt werden und fände dann am darauffolgenden Martinstag [November 11], beziehungsweise im Zeitraum von acht Tagen davor oder danach, in Ingolstadt statt. Sollten die Aussteller den Zins verkaufen wollen, so sollen sie dies dem Liebfrauenstift melden und dafür Sorge tragen, dass die Abgabe ordnungsgemäß gezahlt wird.

S: Mathias Wildenwarter (Matheis Wildenwartter), Pfleger zu Gerolfing

A: Hans und Elisabeth Schlüt

E: Gabriel Glesein, Pfarrer der Ingolstädter Liebfrauenkirche; Konrad Ottenwalder, Rentamtmann des Ingolstädter Liebfrauenstifts

Z: Christoph (Cristoff) Riederer und Konrad Reymolt, beide aus Gerolfing

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 131

11.01.1466

Das ist beschehen und der brieff ist geben an freytag nach der heyligen drey künig tag nach Christi unsers lieben herren gepurdt vierzehen hundert und in dem segs und sechtzigistem

Bernhard (Bernhart) Solbeck, den man Nätel nennt und der Bürger von Burgheim ist, und seine Ehefrau Margarethe (margred), bekunden, dass sie an das Ingolstädter Liebfrauenstift, nämlich an das neue Pfründnerhaus, eine jährlich Gült über vier rheinische Gulden Landeswährung verkauft haben, die jährlich an Michaeli [September 29] zu reichen ist und die von zu Erbrecht verliehenen Gut herrührt, das der Swol [Swal?] genannt wird und das im Gericht Neuburg [Neuburg an der Donau] liegt. Die Aussteller bekunden, dass sie den Kaufpreis von 80 rheinischen Gulden Landeswährung von den Pflegern des Liebfrauenstifts angesichts ihrer derzeitigen Notlage (zw grosser anligenden nottdurft) zur Gänze bezahlt bekommen haben. Vom nächsten Michaelstag an wollen die Aussteller den Zins über vier rheinische Gulden zusammen mit anderer Gült, die von dem Gut Swal an das Liebfrauenstift fällig ist, bezahlen. Sollte die Gült einmal nicht bezahlt werden, so haben die Käufer ein Pfändungsrecht, wie es für Herrengült üblich ist. Sollten sie ihr Pfandgut dann nicht bekommen, so dürfen die Gläubiger die enstprechenden Güter in ihren Besitz bringen und so lange nutzen, bis der ausstehende Zins und der ihnen Schaden ausgeglichen sind. Die Aussteller verzichten auf jeglichen Anspruch am Zins über die vier rheinischen Gulden. Im Falle eines Rechtsstreites wollen die Aussteller den Käufern beistehen. Sollten die Aussteller dieser Pflicht nicht genüge leisten, sind sie den Käufern gegenüber schadensersatzpflichtig. Es wird bekundet, dass Gabriel Glesein, derzeit Pfarrer (pharrer) der Liebfrauenkirche, und Konrad Otenwalder, Rentamtmann (yber reytter) und derzeitig Pfleger des Liebfrauenstifts den Ausstellern ein Wiederkaufsrecht eingeräumt haben. Ein solcher Wiederkauf des Zinses über vier rheinische Gulden ist sowohl zur Gänze als auch in Teilen möglich und zwar zu einem, zwei oder drei Gulden. Für je einen Gulden an Zins wären in einem solchen Fall zwanzig Gulden zu bezahlen. Ein Wiederkauf wäre zum Martinstag [November 11] anzukündigen und dann zum darauffolgenden Festtag Maria Lichtmess [Februar 2] durchzuführen. Der Wiederkauf fände dann in der Stadt Ingolstadt statt.

S: Markt Burgheim

A: Bernhard Solbeck, genannt Nätel, und Margarethe Solbeck

E: Neues Pfründnerhaus des Liebfrauenstifts Ingolstadt

Z: Andres Schmid, Michel Schüster, beide Geschworene des Rates des Marktes zu Burghaim

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel

 

J 132

01.06.1466

Geben an Sunttag vor unnsers lieben herren fronleychnams tag nach Cristi unnseres lieben herren geburde vierczechen hundert iar und darnach in dem sechsundsechczigistem iare

Leonhard Pünhart [Bunhart], Bürger zu Ingolstadt, bekundet, dass er an Jörg Mair, derzeit Pfarrer der Pfarrkirche St. Moritz, und an die Pfarrei von St. Moritz eine ein Tagwerk große Mähwiese verkauft hat, die zwischen den Anwesen des Jardel [?] Mossner und des Hans Lehner liegt und an die Wiese eines gewissen Han [?] angrenzt. Die verkaufte Mähwiese liegt außerdem an der Wernau (wernnawe) [?] in der Nähe der Lehmgrube (laymgrube). Zu dem übereigneten Gut gehören auch sechs Bifang an Äckern, die einst zur Pfarrei St. Moritz gehört haben und die hinter Hard [?] und zwischen einem gewissen Hillermesser und den Lössen [?] liegen. Der Aussteller bekundet, dass er den Kaufpreis von neun rheinischen Gulden zur Gänze bezahlt bekommen hat. Er verzichtet für die übereigneten Güter auf jeglichen Anspruch. Der Aussteller bekundet, dass er dem Käufer in Rechtsstreitigkeiten beistehen will, wie es für Freies Eigen üblich ist. Sollte der Aussteller dies nicht tun, so hat der Käufer entsprechend Schadensersatzanspruch.

S: Ulrich Pfragner [Fragner], derzeit Bürgermeister der Stadt Ingolstadt; Herbert Golnhüter, Bürger und Geschworener des Rates zu Ingolstadt

A: Leonhard Pünhart

E: Pfarrkirche St. Moritz zu Ingolstadt

Z: Steffan Schiderl und Pärtl [Bartholomäus] Hützhofer, beide Bürger zu Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel (das eine verloren, das andere beschädigt)

 

J 133

28.09.1466

Geben an Sunttag vor sand Michelstag nach Cristi unsers lieben herren geburde vierczechen hundert iar und darnach in dem sechs und sechczigistem iare

Klaus (Clos) Ziegler (Zyegler), Bürger der Blaufärber (plabuarber) zu Ingolstadt, bekundet, dass er an die Widmung (widem) der Pfarrei St. Moritz zu Ingolstadt und deren derzeitigen Pfarrer Jörg Mair seine Wiese, die hinter einem gewissen Hard [?], in einem drei Tagwerk großen Netzstall [?], neben einem Anwesen des Konrad (Cuncz) Schuster und neben einem seiner eigenen Äcker liegt, für 57 1/2 Pfund Pfennige zu Leitkauf (leyt kauf) verkauft hat. Der Aussteller bekundet, dass er den Kaufpreis zur Gänze bezahlt (verricht und gewert) bekommen hat und zwar dadurch, dass Pfarrer Mair Äcker abgelöst [verkauft] hat, die in Möringen [Großmehring?] in dem sogenannten Erlach-Feld (erlach veld) liegen und bisher zur Widmung (widem) der Pfarrei St. Moritz gehörten. Diese Äcker hat der Pfarrer nun auf Rat seines Herrn, des hochwürdigen Fürsten Wilhelm [von Reichenau], Bischof von Eichstätt, zum Nutzen der Pfarrei eingetauscht (verkert und verwechselt), indem er für das eingenommene Geld zusätzlich zu der Wiese des Ausstellers auch noch eine ein Tagwerk große Mähwiese von Leonhard Punharter [Bunharter] gekauft hat. Auf diese beiden Wiesen haben die Bürgermeister und der Rat von Ingolstadt dem genannten Pfarrer Jörg Mair ein halbes Pfund Pfennige als jährliche Steuer auferlegt (zu stewr gelegt und geslagen), wobei künftige Pfarrer von St. Moritz diese beiden Wiesen betreffend darüberhinaus nicht belastet (beswärt) werden sollen. Der Aussteller bekundet, dass er hiermit auf alle Ansprüche an der drei Tagwerk großen Mähwiese verzichtet. Für die drei Tagwerk erklärt der Aussteller, dem Käufer in allen Rechtsstreitigkeiten beistehen zu wollen, wie es für Freies Eigen üblich ist. Sollte der Aussteller dies nicht tun, so ist er dem Käufer gegenüber schadensersatzpflichtig. Auf Befehl (bevelhnus) des Bischofs und Bitten des Ausstellers hat die Stadt Ingolstadt diese Urkunde besiegelt.

S: Stadt Ingolstadt

A: Klaus Ziegler, Bürger der Blaufärber zu Ingolstadt

E: Pfarrei St. Moritz zu Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (beschädigt)

 

J 134

30.05.1467

Der geben ist an Sambstag nach unnsers herren fronleichnams tag Nach desselben unnsers herren gepurde vierzehenhundert und im sybenundsechczigisten iaren

Gabriel Glesein, Pfarrer der Ingolstädter Liebfrauenkirche, und Gilg [Ägidius] Holich [Holch], Bürger von Ingolstadt und Rentamtmann (überreyter) des Ingolstädter Liebfrauenstifts, bekunden, dass einst Hans Weylhamer aus Aichach und seine Ehefrau Dorothea das Baurecht (pawrecht), das auf der Taverne in Schönleinsberg [Schönesberg, Gem. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] im Gericht Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] liegt, zusammen mit allem Zubehör, von ihnen für 60 rheinische Gulden gekauft haben und dass darüber eine Urkunde (haubtbrief) existiert, die mit den Siegeln von Pfarrer Glesein und Rentamtmann Holich besiegelt ist und die von 1465 März 1 (an Freitag vor dem weyssen Sonntag in dem fünfundsechtzigisten iar) datiert. Es wird bekundet, dass nun Hans und Dorothea Weylhamer dieses Baurecht an Sixtus den Sailer (Sayler) aus Ehekirchen (Ekirchen) [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] und dessen Ehefrau Dorothea für ebenfalls 60 Gulden verkauft haben und ihnen den genannten Hauptbrief übergeben haben. Da dieser Verkauf mit Zustimmung der Aussteller erfolgte, haben diese das Baurecht von Hans und Dorothea Weylhamer zurückgenommen (aufgenomen) und es für die Zukunft an Sixt und Dorothea Sailer verliehen. Gemäß dem Hauptbrief sind die neuen Lehensnehmer verpflichtet, die entsprechenden Abgaben an das Liebfrauenstift zu leisten (vergülten und verzinsen) und die übergebenen Güter zu erhalten (wesenlich halten sollen an den zymern und der hofrait). Außerdem sollen sie jedes Jahr pelltzer [?] in den Garten planzen (setzen). Ferner wurde den Lehensnehmern die kleine Grube (grübl) überlassen, das unterhalb eines kleinen Weihers (weyerlein) hinter der Badstube liegt, in welchem sie Fische züchten (ziehen) dürfen und davon als jährliche Gült 25 Pfennige an das Liebfrauenstift abführen sollen. Sollten Sixtus und Dorothea Sailer ihr Erbrecht einst verkaufen wollen, so sollen sie dies mit Zustimmung der Pfleger des Liebfrauenstifts tun können.

S: Gabriel Glesein, Hans Steyrer aus Ingolstadt

A: Gabriel Glesein, Pfarrer der Ingolstädter Liebfrauenkirche; Gilg Holich, Rentamtmann des Ingolstädter Liebfrauenstifts

E: Hans und Dorthea Weylhamer aus Aichach

Z: Ulrich Möringer und Hans (Hanns) Rayger, beide Bürger zu Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel (beschädigt)

 

J 135

15.12.1467

Das ist beschehen und der brief geben an Erichtag nach Lucie Nach crists unsers lieben herren gepurd vierczehenhundert und in dem sibenundsechczigisten iare

Stephan Hulderbach (Hulderpach) aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt] bekundet, dass er an das Ingolstädter Liebfrauenstift eine jährliche Gült über ein halbes Pfund Pfennige Ingolstädter Stadtwährung verkauft hat, die jedes Jahr an Michaeli [September 29] abzugeben ist und die von zwei seiner Äcker herrührt, die im Gerolfinger Feld liegen. Einer dieser beiden Äcker liegt neben einem Anwesen des Erhard (Erhart) Gerstner und misst 44 Bifang, der andere Acker liegt am Dachsberg (dachsperg) neben einem Anwesen eines gewissen Stolzenberger (Soltzenperger) und misst neun Bifang. Der Aussteller erklärt, dass er den Kaufpreis von zehn Pfund Pfennigen Ingolstädter Währung zur Gänze von den Pflegern und Amtleuten des Liebfrauenstifts bezahlt bekommen hat. Vom nächsten Michaelstag an will der Aussteller spätestens acht Tage nach Michaeli die Gült von einem halben Pfund Pfennigen steuerfrei und ohne irgendwelche Abzüge (abgangk) an die Pfleger des Liebfrauenstifts in Ingolstadt bezahlen. Der Aussteller bekundet, dass er auf alle Ansprüche an dem übereigneten Gut verzichtet und den Käufern in Rechtsstreitigkeiten, die das Gut betreffen, beistehen will, wie es für Freies Eigen üblich ist. Sollte der Aussteller dies nicht tun, ist er den Käufern gegenüber schadensersatzpflichtig. Sollte der Aussteller die genannte Gült nicht ordnungsgemäß bezahlen, so können die Käufer ihn entsprechend pfänden, wie es für Herrengült üblich ist. Sollten die Gläubiger dann ihr Pfandgut nicht bekommen, dürfen sie die genannten Äcker besetzen und nutzen bis ihnen die Schuld bezahlt und der entstandene Schaden ersetzt ist. Es besteht ein Wiederkaufsrecht für zehn Pfund Pfennige, wobei dieser von dem Aussteller bis zum Festtag des heiligen Michael angekündigt werden muss und dann zum darauffolgenden Martinstag [November 11] stattfinden würde.

S: Peter Hausner aus Ingolstadt; Erasmus Reiffensberger, Bürger zu Ingolstadt

A: Stephan Hulderbach

E: Liebfrauenstift Ingolstadt

Z: Hanns Slüt aus Gerolfing und Konrad (Chuntz) Reinlein aus Haunstadt (hawnstat)

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel

 

J 136

15.12.1467

Das ist beschehen und der brief geben an Erichtag nach Lucie Nach Cristi unsers herren gepurd vierczehen hundert und in dem syben und sechczigisten iare

Michael (Michel) Kolb aus Lenting (Lentting) [Lkr. Eichstätt] im Gericht Vohburg, bekundet, dass er an das Ingolstädter Liebfrauenstift eine jährliche Gült über ein Pfund Pfennige Ingolstädter Währung, die alljährlich an Michaelis [September 29] an die Pfleger des genannten Stifts von seinem 20 Bifang großen Acker, der in dem Feld liegt, das der Trayber [?] genannt wird und in der Nähe des grasigen Weges in Richtung Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries?] liegt, und der auf einer Seite an einen Acker angrenzt, den ein gewisser Hartl [?] bewirtschaftet und dem Kollegiatstift Ilmmünster [Lkr. Pfaffenhofen] gehört, und der auf seiner anderen Seite an einen Acker angrenzt, den ein gewisser Zwickl (Czwickl) bewirtschaftet und der zum Kasten von Vohburg gehört, verkauft hat. Davon berührt werden auch die Behausung, der Stadl und die ganze Hofmark in Lenting, welche ebenfalls neben einem Anwesen des Härtl [Hartl?] liegen und welche der Aussteller als freies Eigen besitzt, ausgenommen lediglich zwölf Pfennige aus dem genannten Haus, die einem gewissen Tanner [?] gehören. Der Aussteller erklärt, dass er den Kaufpreis von 20 Pfund Pfennigen Ingolstädter Währung zur Gänze von den Pflegern und Amtleuten des Liebfrauenstifts erhalten hat und dass er vom nächsten Michaelstag an, spätestens aber acht Tage danach, dem Stift das eine Pfund Pfennige in der Stadt Ingolstadt übergeben will und zwar ohne jeden Abzug, wie etwa einer Steuer. Der Aussteller erklärt, dass er auf alle Ansprüche an dem verkauften Zins verzichtet und dass er dem Liebfrauenstift in eventuellen Rechtsstreitigkeiten, die die entsprechenden Güter betreffen, beistehen will, wie es für freies Eigen üblich ist. Ausgenommen hiervon ist wiederum die Abgabe über zwölf Pfennige, die dem Tanner [?] aus der Behausung und Hofstatt zusteht. Sollte der Aussteller sich nicht an seine Pflicht des Rechtsbeistandes halten und dem Liebfrauenstift daraus ein Schaden entstehen, so ist er diesem gegenüber schadensersatzpflichtig. Sollte der Aussteller den Zins nicht ordnungsgemäß abführen, so können die Gläubiger ihn entsprechend pfänden, wie es für solchen Zins und Herrengült üblich ist. Sollten diese dann das Pfandgut nicht bekommen, so dürfen sie den Acker, die Behausung und alles Zubehör besetzen und so lange wie stiftisches Eigengut benutzen, bis ihnen der Zins und die Gült sowie entstandener Schaden beglichen sind. Es wird bekundet, dass das Liebfrauenstift den Ausstellern ein Wiederkaufsrecht eingeräumt hat. Ein Wiederkauf müsste von den Ausstellern bis zum Michaelstag angekündigt werden und fände zum darauffolgenden Martinstag [November 11] in Ingolstadt statt.

S: Peter Hausner (Hawsner) aus Ingolstadt; Erasmus Reiffensberger (Reiffensperger), Bürger zu Ingolstadt

A: Michael Kolb

E: Liebfrauenstift Ingolstadt

Z: Ulrich Funck aus Lenting und Hildebrand (Hiltprant) Gogl

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel verloren

 

J 137

27.07.1368

Datum anno domini millesimo CCC° sexagesimo octavo dez Pfincztages nach sand Jacobs tag

Paul (Pauls), der Vogt von Aerenbach [Arnbach, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen], bekundet zusammen mit seiner Ehefrau (hausfruwere) und seinen Erben, dass er seinem angeheirateten Verwandten (sweger) Konrad (Chunrer), dem pewr [Bauer?] von Pfenach [?], sowie dessen Ehefrau und Erben, die Erlaubnis (gütleichen willen) gegeben hat, das Gut, das der Swal [?] genannt wird, samt Mähwiese (wismaid), Fischgewässer (vischwazzer) und Wörth (werd), gelegen im Gericht Neuburg [an der Donau] zu verkaufen (verchauffen) oder zu verpfänden (verchumbern) an wen sie wollen. Wer immer das genannte Gut von Konrad kaufen will, dem will der Aussteller das Gut samt dem darauf sitzenden Konrad und samt der dazugehörigen Staet [Fester Wohnsitz? Bestätigung?] übergeben (vertreten und versten).

S: Paul, Vogt von Arnbach

A: Paul, Vogt von Arnbach

E: Käufer des Gutes Swal im Gericht Neuburg an der Donau

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (beschädigt)

 

J 140

14.09.1471

Der geben ist an Sampstag vor Mathey des heyligen zwelfpoten tage nach Cristi unsers liebenn herren gepurde vierzehennhundert iar und darnach im ainsundsibenczigistenn iare

Gilg [Ägidius] Holch, Rentamtmann (uberreytter) des Liebfrauenstifts und Bürger von Ingolstadt, bekundet, dass ihn Sixtus (Six) Sailer (Sayler) und dessen Ehefrau, die ihr Bau- und Erbrecht, das sie an der Taverne in Schonlesperg [Schönesberg, Gem. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] im Gericht Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] kraft zweier Urkunden und nach Zustimmung des verstorbenen Gabriel [Glesein] und des Ausstellers gekauft haben, um Erlaubnis gebeten haben, obengenanntes Bau- und Erbrecht wegen einer Notsituation zu verkaufen. Nachdem Gilg Holch seine Zustimmung gegeben hat, hat das Ehepaar Sailer das Bau- und Erbrecht an Hans Herman und dessen Ehefrau Margarethe verkauft und ihnen die entsprechenden Urkunden dabei übergeben. Der Aussteller bekundet, dass er das Baurecht von Sixtus und Dorothea Sailer zurückgenommen (aufgenomen) hat und kraft der vorliegenden Urkunde an Hans und Margarethe Herman verliehen hat. So wie die ehemaligen Inhaber der Taverne an das Liebfrauenstift Gült und Zinsen abzuführen hatten, so sollen auch die künftigen Inhaber diese Abgaben leisten und das anvertraute Gut in gutem Zustand erhalten (und die auch wesennlich mit pelczern pelczstocken und zewun darczu an den zymern und der hoffraytt hallten sollen).

S: Gilg Holch; Hans Per [Bär?]

A: Gilg Holch, Rentamtmann des Ingolstädter Liebfrauenstifts

E: Sixtus und Dorothea Sailer, Wirte der Taverne zu Schönesberg

Z: Anderl Pawr [Andreas Baur], Bürger zu Ingolstadt und der junge (Jung) Kolb aus Schonlesperg [?]

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel (das andere beschädigt)

 

J 141

18.01.1472

Der geben ist an Sampstag vor Sand pauls tag bekerung nach Cristi unsers lieben herren gepurde Tausennt vierhundert und darnach im Zwayundsibenczigistenn Iare

Christl [Christian oder Christoph] Riederer und seine Ehefrau Margarethe (margreth) aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt] bekunden, dass sie an Gilg [Ägidius] Holch, dereit Rentamtmann (überreytter) für die Güter des Ingolstädter Liebfrauenstifts, ihre jährliches Ewiggeld über ein Pfund Pfennige, die jedes Jahr am Festtag des heiligen Andreas (yeden Sand andrestag) [November 30] aus ihren Erbrechten abführen, die sie auf dem Hof des Liebfrauenstifts in Gerolfing haben, für 20 Pfund Pfennig verkauft haben. Die Aussteller bekunden, dass sie diese 20 Pfund Pfennig an Hans Bräu (prew) aus Ainling [Aindling, Lkr. Aichach-Friedberg] abgeben, der ihnen diese Summe aus seinen Erbgütern (erbstucken) vorgestreckt hatte. Vom kommenden Andreastag an wollen die Aussteller ein Pfund Pfennig in Landeswährung an das Ingolstädter Liebfrauenstift zahlen. Andere Gült, die von ihrem Hof an das Liebfrauenstift abzuführen ist, soll hiervon nicht berührt werden. Sollten die Aussteller ihre Abgabe einst nicht leisten, so dürfen die Gläubiger sie deshalb entsprechend außergerichtlich pfänden. Sollten diese ihr Pfandgut nicht bekommen, so dürfen sie das Erbrecht der Aussteller so lange benutzen bis ihnen Gült und Schaden beglichen sind. Die Aussteller erklären, dass sie auf alle Ansprüche an der Gült verzichten und erklären, dass sie den Käufern in Rechtsstreitigkeiten die das Kaufgut betreffen beistehen wollen wie es für Freies Eigen üblich ist. Es besteht ein Wiederkaufsrecht für die Aussteller. In einem solchen Fall müssen die Aussteller einen Wiederkauf bis zum Festtag des heiligen Martin [November 11] ankündigen und können dann im Zeitraum von acht Tagen vor oder nach dem Andreastag [November 30] das Kaufgut für 20 Pfund Pfennige zurückkaufen. Der Kaufpreis wäre dann in Ingolstadt zu bezahlen.

S: Peter Hausner (hawsner) aus Ingolstadt; Sixtus (Six) Oberbach (Oberpach), Bürger von Ingolstadt

A: Christl und Margarethe Riederer

E: Gilg Holch, Rentamtmann des Ingolstädter Liebfrauenstifts

Z: Hans Schluet aus Gerolfing und Konrad (Kuncz) Zeller aus Zuchering [Stadt Ingolstadt]

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel

 

J 142

19.11.1472

Geschehen zu Inglstat am Pfintztag Elisabeth vidue Nach Cristi unnsers lieben herrn geburde Vierzehenhundert und im zwayundsibentzigisten iare

Die Räte des Fürsten Ludwig [IX.], des Pfalzgrafen bei Rhein und Herzogs in Nieder- und Oberbayern, Martin Mair, Friedrich Mauerkircher (Maurkiricher), Propst [des Kollegiatstifts] von Altötting, beide Doctor, sowie Christoph (Cristoff) Dorner, Kanzler, und Hans Hofmann (Hanns Hofman), Rentmeister im Oberland, bekunden, dass es zu einem Streit (irrung) zwischen der Universität (gemainer Universitet) und Heinrich Ebran, Trager [?] des Christoph Gumppenberger einerseits, und dem Abt und Konvent des [Zisterzienser-]Klosters Fürstenfeld (fürstenvellden) [Lkr. Fürstenfeldbruck] andererseits wegen des großen und kleinen Zehnts zu Enckershawsen [?] gekommen war. Außerdem war es zu einem Streit zwischen der Universität und Ebran einerseits und dem Pfarrer von Gachenbach (Gachenpach) [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] und dem Kloster Fürstenfeld andererseits gekommen. Es wird bekundet, dass beide Parteien zum Verhör durch die herzoglichen Räte erschienen sind und dass diese entschieden haben, dass der große und kleine Zehnt zu Enckershausen[?] zur einen Hälfte der Universität und dem Gumppenberger, zur anderen Hälfte dem Kloster Fürstenfeld gehören soll. Was den großen und kleinen Zehnt eines gewissen Riede [?] anlangt, soll der Univsersiät und dem Gumppenberger ein Drittel, dem Kloster Fürstenfeld aber zwei Drittel zustehen. Hinsichtlich der umzäunten Äcker in Gachenbach wird entschieden, dass der Zehnt von jenen Äckern, die vor dem Jahr 1462 eingezäunt wurden (was derselben einfaung vor den negstvergangen zehen iarn geschehen), dem jeweiligen Pfarrer von Gachenbach zustehen soll. Sollte die Umzäunung der Äcker allerdings erst in den vergangenen zehn Jahren stattgefunden haben, von jenen Äckern soll eine Hälfte der Universität und dem Gumppenberger, die andere Hälfte dem Pfarrer zustehen. Hinsichtlich 15 Garben [?] des vergangenen Jahres 1471, derentwegen der Anwalt der Universität, Heinrich Ebran anstelle des Gumppenberger mit dem Pfarrer von Gachenbach in Streit liegt, sowie hinsichtlich sechs von dem Pfarrer eingenommene Garben [?] aus dem Gachenbacher Kirchgut, wird entschieden, dass die 15 Garben der Universität und dem Gumppenberger, die sechs Garben dem Pfarrer gehören sollen. Den großen und kleinen Zehnt von Enckershausen sollen Universität und Gumppenberger mit dem Kloster Fürstenfeld noch in diesem Jahr miteinander teilen. Dieses Urteil soll die Urkunden der Universität und des Gumppenberger und auch das Salbuch des Klosters Fürstenfeld nicht weiter berühren.

S: Christoph Dorner, Kanzler; Hans (Hanns) Hofman, Rentmeister

A: Martin Mair, Friedrich Mauerkircher, Christoph Dorner, Hans Hofman

E: Universität Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel (das eine schwer beschädigt)

 

J 143

11.09.1473

Datum ingoltstat am samptag nach unnser lieben frawen tag Nativitate nach Cristi gepurt Tawsent vierhundert und im drewundsibiczigistem iar

Caspar [Kaspar] Stengel, Bürger zu Ingolstadt, und seine Ehefrau Elisabeth (Elisaweth) bekunden, dass sie den Doktoren und Meistern, die an der Universität von Ingolstadt zu Lesern bestellt sind, ihren Weiler, der das Moos [Gem. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] genannt wird und in der Nähe von Straß [Gem. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] im Landgericht Neuburg [an der Donau] liegt, und den Elisabeth Stengel von ihrem verstorbenen Bruder Michael Riedrer, Dompropst zu Regensburg, geerbt hat, für eine jährliche Einnahme von 16 rheinischen Gulden, verkauft haben. Sie verkaufen ihre Besitzungen für eine nicht genannte Summe Geldes als freies und unbevogtetes (unvogtbers) Gut. Die Gülten, Zinsen und Renten sollen unverändert bleiben, so wie sie einst Hans (Hanns) Hofman und danach Herr Michael [Riedrer] innehatten. Zu dem Weiler gehört auch eine Hofstatt, welche ein gewisser Ratzer (Raczer) innehat. Die Aussteller bekunden, dass sie den Käufern in Rechtsstreitigkeiten, die das Kaufgut betreffen, beistehen wollen. Sollten die Aussteller das nicht leisten, so haben die Käufer hierfür einen Schadensersatzanspruch. Die Aussteller verzichten auch auf alle Ansprüche an dem verkauften Weiler Moos und erklären, dass sie den Käufern alle hierzu nötigen Urkunden übergeben wollen. Gegenüber dem vorliegenden Brief sollen alle vorherigen Urkunden ungültig (kraftlos unnd tod) sein.

S: Kaspar Stengel; Martin Mair, Rat und Doctor; Heinrich von Hertenberg (Hertenwerg), Hofmeister; Hans Hanreiter, alle wohnhaft in Ingolstadt

A: Kaspar und Elisabeth Stengel

E: Lesenden Doktoren und Meister der Universität Ingolstadt

Pergament, 4 an Pergamentpressel angehängte Siegel (Siegel 1 schwer beschädigt, Siegel 2 und Siegel 3 beschädigt)

 

J 147

30.04.1482

Der gebenn ist an Eritag nach dem Sonntag Jubilate do man zalt nach Cristi unnsers liebenn herrn geburde Tausennt vierhundert und in dem zwayundachtzigistenn iarenn

Jobs [Jobst bzw. Jodok, oder Hiob] im Loch, derzeit Spitalmeister [des Heilig-Geist Spitals] in Eichstätt, und seine Ehefrau Kunigunde bekunden, dass sie an Konrad (Cuntzen) Neumair (Newmair) aus Eitensheim (Eytenshaim) [Lkr. Eichstätt] und dessen Ehefrau Margarethe (margrethen) ihren Hof mit allem Zubehör, der ebenda [in Eitensheim] liegt, zu Erbrecht verliehen (verlihenn und gelassen) haben und dass diese den Hof künftig bewirtschaften (pawn nutzen niessen) dürfen. Dafür sollen die Lehensnehmer alljährlich an den Kasten in der Stadt Eichstätt eine Herrengült von einem Malter (mutt) Korn [Weizen] sowie von 30 Metzen Hafer abführen, wobei 40 Metzen einem Malter entsprechen sollen. Ferner sollen sie noch einen Metzen Erbsen (arbais) abführen, wobei alles in [der Qualität von] Kaufmannsgut und in Eichstätter Maß sein soll. Ferner noch zwei Gulden Weisgült (wisgelts), eine gemästete Gans am Martinstag [November 11] und zwei Fastnachtshennen, wie es als vererbte Herrengült und Gattergeld üblich ist, und nur solange die Lehnsnehmer von Naturkatastrophen verschont bleiben (daran uns weder schaur beses und ungewiter noch kainerlai anders gants kain schaden bringen noch fugen sol). Sollten die neuen Lehensnehmer den jährlichen Zins nicht ordnungsgemäß zahlen und die Aussteller dadurch Schaden nehmen, so haben diese ein Schadensersatzrecht. Ferner sollen die Lehnsnehmer den ihnen anvertrauten Hof samt allem Zubehör in gutem Zustand und in seinem jetzigen Bestand erhalten (nichts daraus noch davon verkumeren verkauffen tailen zetrennen versetzen verwechseln). Sollten die Lehnsnehmer sich nicht daran halten, so sollen entsprechende Rechtsgeschäfte ungültig sein und die Lehnsnehmer damit ihren Anspruch auf das Lehen verwirkt haben. Sollten die Lehnsnehmer zu einem Verkauf des Erbrechts gezwungen sein, so dürfen sie dies nur, nachdem sie es zuvor den Ausstellern angeboten haben. Sollten die Aussteller dann nicht kaufen wollen, so dürfen die Lehnsnehmer es verkaufen an wen sie wollen. Sollte das Lehngut durch Tod und Erbe in andere Hände fallen, so sind die entsprechenden Erben dazu verpflichtet, sich das Gut von den Ausstellern verleihen zu lassen. Für die Weisgült von einem [?] Gulden besteht für Konrad Neumair ein Wiederkaufsrecht zu 20 Gulden zum Festtag des heiligen Michael [September 29]. Ein solcher Wiederkauf muss einen Monat zuvor angekündigt werden.

S: Jobst im Loch; Herman Kalmüntzer [Kallmünzer], Bürger zu Eichstätt

A: Jobst im Loch, Spitalmeister in Eichstätt

E: Kasten der Stadt Eichstätt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel (das eine verloren, das andere leicht beschädigt)

 

J 148

06.12.1482

Der geben ist an Freytag Nickolay nach cristy unsers lieben herrn gepurde Tausennt vierhundert und in dem zway und achtzigistem iare

Wilhelm Lewtzl [Leutzl] aus Obernschnaypach [Oberschneitbach, Lkr. Aichach-Friedberg] und seine Ehefrau Anna bekunden, dass ihnen Jorig Wurffl [Georg Würffel] als Propst und Anwalt der Universität von Ingolstadt (Inguldstatt) folgende Güter verliehen hat: ein Stück Land (greuth) über zwei Juchert in Sultzpach [Sulzbach, Lkr. Aichach-Friedberg]; Ferner ein Egerten [Brachland], das in diesem Stück Land liegt und an ein Anwesen eines gewissen Leonhard Krabler aus Sulzbach angrenzt; Ferner ein Juchert, das in Verbindung (rürt an den) mit einem gewissen Hans Loher steht und das an einen Waldbereich (holcz) eines gewissen Küssers angrenzt, samt dem dazugehörigen Geding [?]. Das genannte Stück Land über zwei Juchert soll künftig von den beiden Ausstellern bewirtschaftet werden (reutten pawen nutzen und niessen) dürfen. Als Gegenleistung sollen die Aussteller an die Universität jährlich am Festtag der heiligen Apostel Simon und Judas [Oktober 28] als Gült 56 Pfennige in oberbayerischer Landeswährung abgeben. Sollten die Aussteller diese Abgabe nicht leisten, so haben die Gläubiger auf deren Behausung und Hofstätte zu Oberschneitbach (Schnaitpach) ein Pfändungsrecht, und zwar so lange, bis den Gläubigern die Gült und der daraus entstandene Schaden bezahlt sind. Nach eventuellen Todesfällen ist das Gut immer von der Universität zu Lehen zu nehmen.

S: Jorg [Georg] Ehinger, Ungelter [?] und Gerichtsschreiber zu Aichach

A: Wilhelm und Anna Leutzl

E: Universität Ingolstadt

Z: Leonhard Hörndl, Kastner der Universität, und Jorg [Georg] Vorster [Förster] aus Oberschneitbach

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 149

29.11.1482

Unnd geben ist an freittag vor Anndree apostoli Anno domini octuagesimo secundo

Ullrich (Ull) Lewtzll [Leutzl] aus Krottenried [Knottenried bei Oberschneitbach, Lkr. Aichach-Friedberg] und seine Ehefrau Elisabeth (Ellspet) bekunden, dass ihnen Jorig Würffll [Georg Würffl] als Propst und Anwalt der Universität von Ingolstadt ein Stück Land (greuth) über sechs Juchert zu Sultzpach [Sulzbach, Lkr. Aichach-Friedberg] verliehen hat, das am Ödenperg [?] liegt und wovon anderthalb [Juchert] in der Holzmark der Universität, sowie [weitere Teile] im Bezirk (geding) des Herzogs und des Zellter [?] zu Grispechkerzell [Griesbeckerzell, Lkr. Aichach-Friedberg] liegen. Es wird bekundet, dass die Lehnsnehmer das ihnen anvertraute Gut künftig bewirtschaften dürfen und dafür ihren Lehensherrn jährlich am Festtag der heiligen Apostel Simon und Judas [Oktober 28] eine Gült über fünf Schilling und 18 Pfennige in oberbayerischer Landeswährung leisten sollen. Sollten die Aussteller diese Gült nicht ordnungsgemäß zahlen, haben die Gläubiger auf dem gesamten Gut der Aussteller zu Knottenried ein Pfändungsrecht. Die Aussteller und ihre Nachkommen wollen das Gut stets von der Universität zu Lehen nehmen und für jedes Juchert zehn Pfennige als Lehngeld geben. Das Lehngut soll von den Ausstellern in gutem Zustand erhalten werden.

S: Jorig [Georg] Ehinger, derzeit Ungelter und Gerichtsschreiber in Aichach

A: Ullrich und Elisabeth Leutzl

E: Universität Ingolstadt

Z: Leonhard Hörndll [Hörndl], Kastner der Universität Ingolstadt; Jorig [Georg] Zach, Bürger zu Aichach; Jorig [Georg] Vorster [Förster] und Jorig [Georg] Ziegller [Ziegler], beide aus Oberschneitbach (obernsnaitpach)

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 150

15.02.1483

Der geben ist an Sambtztag vor Suntag Invocavit nach Cristy unnsers lieben herren geburde Tausent vierhundert und im drewundachtzigisten iaren

Georg (Jörig) Ehinger, Ungelter (ungellter) und Gerichtsschreiber Georgs [des Reichen], Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Nieder- und Oberbayern, zu Aichach, bekundet, dass Georg (Jorg) Zingel (Zingl), Domherr zu Eichstätt und Ordinarius, sowie Meister Wolfgang Öder [?], beide Kämmerer der Universität von Ingolstadt, mit Zustimmung der Universitäts-Kammer die Nutzung des Burgstalls (Burckstals), der Sulzbach (Sultzpach) [Lkr. Aichach-Friedberg] genannt wird, vererbt haben. Ebenso alles Zubehör wie den Graben, einen kleinen Hof und einen Baumgarten. Künftig darf der Aussteller diese Güter zu Erbrecht gebrauchen. Ohne Einwilligung der Universitätskammer will der Aussteller von den Steinen des Burgstalls jedoch keine Behausung und Festung bauen. Auch will er keine für diesen Bereich unzuständige Gerichtsbarkeit hinzuziehen. Als Gült will er an die Kammer eine jährlich Abgabe von vier rheinischen Gulden zahlen, die er alljährlich am Festtag des heiligen Gallus [Oktober 16] abgeben will. Sollte der Aussteller dies nicht tun, so haben die Gläubiger ein entsprechendes Pfändungsrecht.

S: Georg Ehinger; Kaspar Ehinger aus Ehing [?]

A: Georg Ehinger, herzoglicher Ungelter und Gerichtsschreiber in Aichach

E: Kammer der Universität Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel


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