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J 151 - 200 (1484 - 1522)

J 151

10.01.1484

Geschehen an Sambstag nach dem obersten von Cristi unsers herren geburd tausent vierhundert und im vierundachtzigisten iare

Ulrich Lehenmair aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt] bekundet, dass er an Georg Zingel, Lehrer der Heiligen Schrift an der Hohen Schule zu Ingolstadt und Domherr zu Eichstätt, eine jährliche ewige Gült von einem halben Pfund Pfennigen Ingolstädter Währung verkauft hat. Die Gült ist aus seinen insgesamt 32 Bifang großen Äckern, die im Gerolfinger Feld Richtung Ingolstadt neben einem Anwesen des Oswald Rüdner und des Berthold Heys aus Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] liegen, sowie aus seinen fünf Tagwerk großen Mähwiesen, die bei dem Hohen Steg in Richtung Neuburg [an der Donau, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] liegen und an eine Mähwiese des Pfarrers angrenzen, abzugeben. Beide Grundstücke besitzt der Aussteller als Freies Eigen. Der Kaufpreis betrug elf (aindlef) Pfund Pfennige. Für die verkauften Güter will der Aussteller dem Käufer in Rechtsstreitigkeiten beistehen. Die jährliche Abgabe soll als Gattergült alljährlich zum Festtag des heiligen Michael [September 29] oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder darnach zu Ingolstadt geleistet werden. Sollten die Aussteller dies nicht tun so haben die Gläubiger für Gült und Schaden ein entsprechendes Pfändungsrecht. Es besteht für die Aussteller ein Wiederkaufsrecht jährlich zu Sankt Michael, wobei ein solcher mindestens ein Vierteljahr zuvor anzukündigen ist.

S: Hanns Vederlein, geschworener Rat; Georg (Jörg) Sachser, Bürger zu Ingolstadt

A: Ulrich Lehenmair

E: Georg Zingel, Lehrer der Heiligen Schrift an der Universität Ingolstadt und Domherr zu Eichstätt

Z: Jorg [Georg] Würffel und Johannes Sünn, Studenten zu Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel

 

J 152

11.03.1484

Geschehen an pfintztag vor Sontag Reminiscere der heiligen fasten nach Christi unsers herren geburd Tausent vierhundert und im vierundachtzigisten iaren

Meister Johann Engel und seine Ehefrau Margarethe (Margreth), bekunden, dass sie an Doktor Wolfgang Peysser [?] und Meister Johann Erkendorf [?], Kämmerer der Universität von Ingolstadt, eine jährliche Gattergült über einen Sack Roggen und einen Sack Hafer, die über ihre Mutter und angeheiratete Verwandte (swiger) Elisabeth Engel, Bürgerin zu Aichach, an sie gekommen ist, nachdem Elisabeth Engel diese einst von Hans (Hanns) Zach aus Helenbach (helenpach) [Ellenbach, Gem. Hohenwart, Lkr. Pfaffenhofen a. d. Ilm ?] aus dessen Gütern zu Scheubuch [Schernbuch, Gem. Paunzhausen, Lkr. Freising ?] gekauft hat, verkauft haben. Die Aussteller bekunden, dass sie dafür einen Kaufpreis von 20 rheinischen Gulden bezahlt bekommen haben. Unberührt von diesem Rechtsgeschäft bleibt das Wiederkaufsrecht für Hans Zach bestehen.

S: Hans (Hanns) Hamberger aus Ingolstadt

A: Meister Johann Engel und seine Ehefrau Margarethe

E: Kammer der Universität Ingolstadt

Z: Hans (Hanns) Pfundsteter und Michael Ledermair, beide Bürger zu Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (fast vollständig verloren)

 

J 153

22.08.1484

Der geben ist Sonntags vor Sannt Bartholomeustag nach Christi unnsers liben [?] geburde Tausennt vierhundert und im vier und achtzigistem iaree

Bernhard Strobl (Strobell), Bürger von Ainlingen [Aindling, Lkr. Aichach-Friedberg], und seine Ehefrau Apollonia (Appollania) bekunden, dass sie eine jährliche und ewige Gült über anderthalb Gulden, die aus der Behausung und dem Stadel zu Aindling zu bestreiten sind, welche vorne an einem Platz liegen und von ihnen erbaut und erneuert wurden (Newes gezimertt und erpawn haben), an Gabriel Baumgartner und Johann [Johannes] Megersheimer, beide Doktoren und Kämmerer (chamrer) der Universität Ingolstadt für insgesamt 30 rheinische Gulden verkauft haben, welche sie bar von diesen bezahlt bekommen haben. Die angesprochenen Güter stehen auf dem Grund und Boden der Universität Ingolstadt, für den nach Aussage des Salbuchs jährlich 3 1/2 Schilling Pfennig als Zinsen zu geben sind. Die Aussteller bekunden, dass sie den Kämmerern der Universität Ingolstadt jährlich zum Festtag des heiligen Gallus [Oktober 16] die Gült über anderthalb rheinische Gulden geben wollen. Sollten die Aussteller dies nicht tun, so haben die Gläubiger oder ihre Amtleute ein entsprechendes Pfändungsrecht. Die Aussteller haben ein Wiederkaufsrecht zum Festtag des heiligen Gallus, wobei ein Wiederkauf bis spätestens zum Festtag des heiligen Jakob [wohl des Älteren, Juli 25] anzukündigen ist. Die Gült für den ihnen überlassenen Grund und Boden, der im Salbuch festgehalten ist, soll von diesem Verkauf nicht berührt werden.

S: Georg (Jorg) Ehinger, derzeit Gerichtsschreiber und Ungelter in Aichach

A: Bernhard und Apollonia Strobl

E: Kammer der Universität Ingolstadt

Z: Michael Strobl (michl strobbel) aus Algertshausen (alkertzhausen) [Stadt Aichach], Meister Hans (Hanns) Zimermann aus Obergriesbach (Obern Griespach) [Lkr. Aichach-Friedberg], Ulrich Bremser aus Oberschönbach (Ober Schönbach) [Gemeinde Kühbach, Lkr. Aichach-Friedberg]

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 154

17.10.1487

Actum decimaseptima mensis octobris anno domini Millesimo quadringentesimo octagesimo septimo

Georg Zingel, Doktor der Theologie, Kanoniker der Kirchen von Eichstätt und Regensburg und Lektor Ordinarius, und Johannes Eckental (Egkental), Magister Artium, Bakkalaureus der Heiligen Schrift (sacre pagine baccalarius) und Kollegiat (collegiatus) der Universität Ingolstadt, bekunden, dass sie als Testamentsvollstrecker (Testamentarii et Exemtores ultime voluntatis) des verstorbenen Wolfgang Vetter aus Herzogenburg [Niederösterreich?], Doktor der Künste und beider Rechte sowie Lektor, dem [nicht namentlich genannten] Kaplan der Heilig-Geist-Kapelle, die zum Kolleg der Universität gehört, einen jährlichen Zins über vier Schilling Pfennige Ingolstädter Währung übereignet haben (dedimus tribuimus et incorporavimus), der einst von Wolfgang Vetter gekauft wurde und der aus einem Acker in Gerolfing [Stadt Ingolstadt] gegeben wird, welcher in einem Feld in Richtung Ingolstadt liegt, der von Äckern begrenzt wird, die Oswald Ried und Berthold Hoys gehören, der 32 [Bifang] (perias scultatas) misst und der von Ulrich Lehenmair aus Gerolfing bewirtschaftet wird. Der genannte Zins wird ferner aus einer Wiese (ex prato) finanziert, die demselben Ulrich Lehenmair gehört, die in Richtung Neuburg [an der Donau] liegt, die „bei dem Hohensteg“ genannt wird und die von einem Grundstück eines Plebans begrenzt wird. Die Aussteller bekunden, dass sie den genannten Zins dem Kaplan zu vollem Recht übereignet haben und auf alle Ansprüche daran verzichten. Im Gegenzug soll der Kaplan und alle seine Nachfolger jährlich an Dezember 15 oder im Zeitraum von sieben Tagen davor oder darnach sechs Messen in der genannten Kapelle lesen oder lesen lassen: die erste zum Heiligen Geist, die zweite zur glückseligen Jungfrau, die dritte zum Heiligen Hieronymus, die vierte zur Heiligen Katharina und die übrigen zwei für die Verstorbenen. Zur Beleuchtung der genannten Messen ist der Kaplan außerdem ein Pfund Wachs schuldig. Für Ulrich Lehenmair aus Gerolfing besteht ein Wiederkaufsrecht des Zinses der vier Schilling aus Acker und Wiese für einen Preis von elf Pfund Pfennigen.

S: Johannes Plümel, Magister Artium, Lizentiat der Theologie und Rektor der Universität; Johannes Vederlein, Bürgermeister (magister civium) von Ingolstadt

A: Georg Zingel und Johannes Eckental

E: Kaplan der Heilig-Geist-Kapelle des Kollegs der Universität Ingolstadt

Z: Johannes Altenbeck, Notar und vereidigter Schreiber; Johannes [Hans] Stain, Pedell (bidetto) der Universität

Pergament, 2 an Wollkordel und Pergamentpressel angehängte Siegel (das eine leicht beschädigt, das andere in Spuren)

 

J 156

09.11.1489

Der geben ist am Montag nach Sant Lienhartz des hailigen Beichtingers tag des iars als man zalt nach geburt Cristi unnsers lieben herrn tausendt vierhundert unnd im neun unnd achtzigisten iare

Bernhard Strobel aus Aindling (Aynlingen) und seine Ehefrau Apollonia (Appolonia) bekunden, dass sie an Doktor Gabriel Baumgartner (Pomgarttner) und Doktor Johannes Megersheimer (Megershaymer) als den Kämmerern der Kammer der Hohen Schule und Universität zu Ingolstadt (Ynngelstatt) ihr Haus mit allem Zubehör (haus stadel und gunst), das im Markt Aindling liegt, das an ein Anwesen des Hans Stefan (Hanns Steffan), Marktschneider, angrenzt, und im oberen Bereich an eine Straße angrenzt, zu Freiem Eigen für einen Gulden (ain Summa guldin) verkauft haben. Die Aussteller verzichten auf allen Anspruch an den verkauften Gütern. Für die genannten Güter wollen die Aussteller den Käufern in Rechtsstreitigkeiten beistehen. Sollten die Aussteller dies nicht tun, so wollen sie den Käufern gegenüber schadensersatzpflichtig sein. Sollte es anderweitig Urkunden über die verkauften Güter geben, so sollen diese ungültig (ganttz tod unkrafftlos und vernicht) sein.

S: Markt Aindling

A: Bernhard und Apollonia Strobel

E: Kammer der Universität Ingolstadt

Z: Hans (Hanns) Stefan (Steffan), Marktschneider, und Ulrich Wolfhard (Wolffhart), beide Bürger zu Aindling

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (leicht beschädigt)

 

J 157

08.06.1490

Der geben ist an Erchtag nach Bonifacy als man zelt Tausent vierhundert und in den newntzigisten iaren

Georg (Jorg) Müllner, derzeit wohnhaft in Cratzhausen [etwa Kratzmühle, Gde. Kinding, Lkr. Eichstätt?], bekundet, dass er, weil er mit Krankheit und Alter beladen ist, seine Ehefrau Barbara ermächtigt hat (macht und gwalt ubergeben und bevolhen), für ihn in allen Rechtsangelenheiten zu handeln (all mein hanndell). Barbara soll für ihn Forderungen stellen, Schuld begleichen und sich gerichtlich verteidigen können (mein schuldt zu vordern einzupringen oder an meiner stat antwurt zugeben). Was Barbara in Georgs Vertretung tätigt, soll unwiderruflich gelten (onwidersprechlich zu halten), so, als wäre Georg persönlich anwesend gewesen. Ferner soll Barbara auch das Recht des Quittierens und des Eidleistens (gnugsamlich quittirn zymlich ayd zu schweren) innehaben. Die Bestimmungen beinhalten auch von Barbara eingebrachte Anwälte (sy oder ir nachgesetzt anwälldt).

S: Bürgermeister und Rat von Beilngries (peylngries)

A: Georg Müllner

Z: Pauls [Paul] Vorster, derzeit Bürgermeister, Hans (Hanns) Widman

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 162

27.08.1492

Der Geben ist auff Monntag nach Sanndt Bartholomestag Nach Christi unnsers lieben herrn gepurdt vierizehennhundert unnd im zwayundneuntzigistn iarn

Hans (Hanns) Hackh aus Bach im Landgericht Aichach (zu Aicher lanndtgericht) [wohl Gde. Todtenweis, Lkr. Aichach-Friedberg] und seine Ehefrau Anna bekunden, dass sie an die hochgelehrten Wolfgang (Wolffganng) Peysser [Peisser], Doktor, und Meister Hans (Hanns) Erlendorfer (Erlendorffer), beide Kämmerer der hohen Schule zu Ingolstadt, einen ewigen und jährlichen Zins über einen rheinischen Gulden in Landeswährung aus dem Lehen (ausser und ab unnserm lehen), das die Aussteller derzeit bewirtschaften und das sie zu Erbrecht besitzen, der jährlich an Michaeli [September 29] gezahlt wird, verkauft haben. Sollten die Aussteller diesen Zins nicht zahlen und die Käufer dadurch Schaden nehmen, etwa durch Zehrungsbriefe oder Botenlehen/Botenlohn (zerung brieffen bottenlen), auch dem entgangenen (verfalln) Zins, sollen die Aussteller verpflichtet sein ihn diese zu begleichen. Als Kaufpreis wurden den Ausstellern 20 rheinische Gulden bezahlt. Außerdem haben die Käufer im Falle, dass der Zins nicht gezahlt werden kann, ein entsprechendes Pfändungsrecht auf den Gütern der Schuldner bis ihnen alle Schuld beglichen ist. Die Aussteller haben ein Wiederkaufsrecht zu 20 rheinischen Gulden.

S: Hans (Hanns) Wappner, Ungelter zu Aichach

A: Hans und Anna Hackh

E: Kammer der Hohen Schule zu Ingolstadt

Z: Jacob [Jakob] Goldschmid, Bürger, und Alltus [Alto?] Wecker (Weckher), wohnhaft in Aichach

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (leicht beschädigt)

 

J 163

21.10.1492

Geben an Sontag nach Sand Gallntag nach Christi geburde vierzehnhundert und im zwayundnewnzigisten iarn

Leonhard (Lienhart) Sluet aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt] und seine Ehefrau bekunden, dass sie eine jährliche Gattergült über ein Scheffel (Schaff) Weizen (Korn), die jedes Jahr an Michaelis [September 29] gegeben wird, an die hochgelehrten Herren, Doktor Wolfgang Peysser und Meister Hans (Hanns) Erendorff, Kollegiaten und Kämmerer der Universität Ingolstadt, für insgesamt 38 rheinische Gulden verkauft haben. Sollten die Aussteller die Gült aus ihrem Hof einmal nicht reichen, so haben die Gläubiger auf all ihrem Gütern ein entsprechendes Pfändungsrecht, wie es für Herren- und Gattergült üblich ist. Der Aussteller bekundet, dass zu besserer Sicherheit seinen Verwandten und Nachbarn (unnsern guten frunde und nachpawrn) Christian (Christan) Hecker aus Gerolfing den genannten Herren und Kämmerern einen zwölf Bifang großen Acker, der in der Laube (in der lawben) [?] liegt und an Äcker von Hans Bauer (pawr) und Heinz (Haintz) Gerstner angrenzt, sowie einen Acker über 30 Bifang, der an der Straße in Richtung Neuburg [an der Donau] und an der langen Brücke (bey der lanngenbrugkn) liegt, welche ihm als Freieigen gehören, als Pfand eingesetzt hat. Im Falle, dass die Aussteller die Gült nicht reichen können, soll die Universität ein Pfändungsrecht [auch] an den Äckern des Christian Hecker haben. Christian Hecker erklärt, dass er ohne Zustimmung und Wissen der Universität seine verpfändeten Äcker nicht anderweitig verpfänden oder verkaufen (anderswohin nynder verkumbern) will. Es besteht ein Wiederkaufsrecht zum Preis von 38 rheinischen Gulden.

S: Ulrich Köning, Richter zu Ingolstadt

A: Leonhard Sluet

E: Kammer der Universität Ingolstadt

Z: Martin Satler und Lienhart Babst, beide Bürger zu Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 164

11.11.1492

Geschehen an Sand Martins tag des heiligen peichtigers von cristi unsers lieben herren geburd gezalt viertzehenhundert und im zwayundnewntzigisten iar

Hans (Hanns) Slueht aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt] bekundet, dass er eine jährlich Gattergült über ein Scheffel (schaf) Weizen (korn), die jedes Jahr an Michaelis [September 29] zu reichen ist, an seine hochgelehrten Herren Doktor Wolfgang Peysser [Peisser] und Meister Hans (Hanns) von Erbendorf, Kollegiate und Kämmerer der Universität Ingolstadt, für 40 rheinische Gulden verkauft haben. Die Gült wird aus einem Hof gereicht, den der Aussteller von der Universität zu Erbrecht besitzt. Sollte der Aussteller die Gült eines Jahres nicht reichen, so haben die Gläubiger ein entsprechendes Pfändungsrecht an seinem Erbrecht und all seinem Hab und Gut, wie es für Herren- und Gattergült üblich ist. Zu besserer Sicherheit hat der Vetter des Ausstellers, der ebenfalls Hans (Hanns) Slueht [Slüt] heißt und in Möring [Großmehring, Lkr. Eichstätt] wohnt, einen 24 Bifang großen Acker in Möring als Pfand eingesetzt, der in dem oberen Feld am Erlacher Weg [?], der nach Rain (zu rain) [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries?] führt, und neben einem Anwesen eines gewissen Criständerlein [?] liegt und den er zu Freiem Eigen besitzt. Sollte der Aussteller die Gült nicht reichen, so haben die Gläubiger auch auf den verpfändeten Acker des Vetters Anspruch. Der Vetter erklärt, dass er diesen Acker ohne Zustimmung und Wissen nicht anderweitig verpfänden oder verkaufen (verkumern) will. Es besteht ein Wiederkaufsrecht für die Aussteller zum Kaufpreis von 40 rheinischen Gulden.

S: Ulrich Kyening, Richter zu Ingolstadt

A: Hans Slueht [Slüt]

E: Kammer der Universität Ingolstadt

Z: Christoph (Cristoff) Hohenwarter (Hohenwartter), Gerichtsschreiber, und Nikolaus (Niclas) Schmid (Smid), Bürger zu Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 165

nicht datiert, um 1500

Die Kapläne (caplenn), Patres (vatter) und der Konvent des [Augustiner-Chorherren] Stifts zu Schamhaupten (schamhabtt) [Diözese Regensburg] schreiben an den Fürsten [Herzog Georg der Reiche von Bayern-Landshut?] und Herrn, dass sie auf Geheiß des Fürsten oder der fürstlichen Räte und Statthalter zu einem Gerichtstag (tag) bereitwillig (one alle waigerung) erschienen sind. Sie erklären, dass sie mit dem Frühmessner (fuemesser) wegen einer ubergültt [Übergült], von der sie glauben, dass sie dem Kloster zusteht, in Streit geraten waren und wünschen, dass die Streitsache wieder ihrem ordentlichen Richter in Regensburg (wider fur unsern ordennlichen Richter gen Regennspurg) übertragen (geschobenn) wird. Es wird festgehalten, dass der Frühmesner in dieser Angelegenheit einst geflohen ist. Die Aussteller erklären, dass sie den Fürsten als ihren Herrn (als unnsern vatterlichen herrn) ansehen wollen und für ihn täglich Fürbitten beten wollen.

A: Kapläne, Patres und Konvent von Schamhaupten

Papier, nicht besiegelt

 

J 168

01.05.1493

Gescheen zu Newburg am Mitwoch Philippi unnd Jacobi der hailigen zwelfpotten Nach Cristi unnsers lieben herrn gepurde vierzehenhundert unnd in dem dreyundnewntzigsten iare

Ulrich Albersdorfer (Alberstorffer) und Kaspar (Caspar) Morhart, Rentmeister Herzog Georgs [des Reichen] von Nieder- und Oberbayern im Oberland, bekunden, dass wegen eines Streits (irrung unnd zwitrecht) zwischen Rektor, Kämmerern und Räten der Universität Ingolstadt einerseits und Stefan Reisner, sowie seinen Söhnen Georg (Jorig) und Wolfgang (Wolfganng) Reisner andererseits, der einen Hof zu Aindling (Ainling) [Lkr. Aichach-Friedberg] zum Gegenstand hatte, der der Universität gehört und den Stefan Reisner einst innehatte, und den nun Stefan Reisner ohne Ursache (ungeursachet) beschädigt (mit pranndt und annderm mergklichen schaden) hat. Es wird bekundet, dass die Streitparteien durch Anwälte und Bevollmächtigte vor dem herzoglichen Gericht erschienen sind: Die Universität ist vertreten durch ihren Kämmerer Doktor Wolfgang Beisser [Peisser], die Reisner sind vertreten durch Hans (Hanns) Reisner aus Taitenweis [Todtenweis, Lkr. Aichach-Friedberg], Symon [Simon] Reisner aus Almering [Allmering, Lkr. Aichach-Friedberg], Leonhard (Linhart) Kellner aus Aindling (Ainling) und Sixtus Lindenmair (Linndenmair) aus Taitnweis [Todtenweis], Söhne, angeheiratete Verwandte (aidem), Brüder und Schwager der Streitpartei. Ulrich Albersdorfer bekundet, dass sowohl Peisser als auch Reisner, Kellner und Lindenmair vor ihm geschworen haben, dass sie das gefällte Urteil akzeptieren werden. Daraufhin wurde der Streit entschieden wie nachfolgt: Erstens soll die ungerechtfertigte Fehde und Feindschaft (vehd unnd veintschafft) von Stefan, Georg und Wolfgang Reisner gegenüber der Universität und deren Leibeigenen (Armenleuten) beigelegt sein. Auch alle anderen Rechtsstreitigkeiten und eventuell ausstehenden Forderungen, die den genannten Hof in Aindling betreffen, sollen mit dem vorliegenden Schied (entschid) ausgeräumt und beigelegt sein. Sollte sich eine der Streitparteien hieran nicht halten, so droht schwere herzogliche Strafe. Da nun durch die Reisner ein gewisser Seitz Schneider (Sneider), ein [Chor-]knabe des Münsters (von Münster ain knab) der einst Lorenz hieß, in einem Stadel verbrannt ist, wurde auf Klage (clag und anruffen) dessen Vaters Schneider und mit Zustimmung der Reisner entschieden, dass dem Pfarrer von Todtenweis (Taittenweis) zwei rheinische Gulden gegeben werden, damit dieser in der Pfarrkirche in Aindling für den verstorbenen Knaben in den nächsten vier Wochen Vigilien und zehn gesprochene Messen feiern und den Knaben beerdigen (zu der erden bestetten unnd begeen lassen) kann. Außerdem sollen sie dem Vater des verstorbenen Knaben sechs rheinische Gulden bezahlen, drei am nächsten Festtag des heiligen Veit [Juni 15], drei am nächsten Festtag des heiligen Gallus [Oktober 16]. Die beiden Reisner, Kellner und Lindenmair beeiden ihre Bürgschaft für die drei Reisner. Es wird bekundet, dass sowohl die Universität, als auch die Bürgen und die Reisner jeweils einen gleichlautenden Brief bekommen haben.

S: Ulrich Albersdorfer; Kaspar Morhart; Ruprecht Gotzman, Pfleger zu Nwburg [Neuburg an der Donau]

A: Ulrich Albersdorfer und Kaspar Morhart

E: Universität Ingolstadt

Z: Ulrich Stengel (Stengell), Georg (Jorig) Käls, Georg (Jorig) Schuster, Hans (Hanns) Weitschuh (Weitschuch) und Konrad (Cuntz) Hafner, alle Räte und Bürger

Pergament, 3 an Pergamentpressel angehängte Siegel (das eine leicht beschädigt)

 

J 169

05.12.1493

Geben am pfintztag nach Sannt Barbara der heyligen Jungkfrauen tag Nach cristi unnsers lieben herrn gepurt vierzehenhundert unnd im dreyundneuntzigisten iarn

Es wird bekundet, dass es zu einem Streit (spenn) zwischen den hochgelehrten Herren, Doktor Wolfgang (Wolfganng) Peisser (Peysser) und Meister Hans (Hanns) Erndorf als Kämmerer (Camrer) und als Vertreter des Rektors und der Räte der Universität Ingolstadt einerseits, und ihren Hintersassen und Leibeigenen (Armenleut) zu Ainling [Aindling, Lkr. Aichach-Friedberg], nämlich Jakob (Jacob) Strauss (Straus), Öllerbauer (öller pawr), sowie Willibald (Wilbolt) Mair, Leonhard (Linhart) Pöglin, Konrad (Conradt) Leitner (Leytner), Hans (Hanns) Marktschneider (Marcktschneider), Konrad (Conntz) Mertel, Scheflerin [?], Hans (Hanns) Ziegler, Bernhard (Bernhart) Strobel, dem jungen Hans (Hanns) Dürrn, dem alten Hans (Hanns) Dürrn, Leonhard (Linhart) Schneider (Schneyder), Heinz (Haintz) Zäherlein und Hans (Hanns) Mertel (Mertell) andererseits, einen von den Leibeigenen erlittenen Schaden betreffend gekommen war. Zu dem Schaden war es durch einen von Angehörigen der Familie Reisner (Reyssner) verursachten Brand (pronnst) gekommen. Die Leibeigenen wollen, dass ihnen die dadurch entstandenen Schulden der Universität gegenüber ersetzt werden. Es wird bekundet, dass die Streitparteien vor Ulrich Albersdorfer (Alberstoffer) und Kaspar (Caspar) Morhart, beide Rentmeister im Oberland, erschienen sind und ihre Angelegenheiten, so die seit der vergangenen Osterwoche ausstehende Schuld, vorgetragen haben. Die Kämmerer der Universität und ihr Anwalt Kaspar (Caspar) Fischer (Vischer), Kastner der Universität, sowie die Leibeigenen aus Aindling haben geschworen, das Urteil ohne Widerspruch (on verrer waigerung) akzeptieren zu wollen. Es wurde entschieden: hinsichtlich der Klage (anzug) des Jacob Strauss sollen diesem die Kämmerer, der Rektor und die Räte der Universität nicht mehr schuldig sein sollen als seine Klage beinhaltet. Obwohl die mit dem Kastner der Universität bereits verrechneten 7 1/2 rheinischen Gulden berücksichtigt sind, schuldet Jakob Strauß der Universität als Abgabe (anfall) immer noch 16 rheinischen Gulden und 16 Pfennigen, sechs Säcke und ein Vierling Roggen, drei Vierling Weizen (keren), einen Metzen und einen halben Vierling Gerste, 5 1/2 Säcke, zwei Metzen und ein Vierling Hafer, alles Aindlinger Maßes. Diese Schulden soll er im Zeitraum von acht Jahren, jedes Jahr zu jeweils zwei rheinischen Gulden und zwei Pfennigen, abbezahlen, im neunten Jahr soll er drei Säcke, im zehnten Jahr ebenfalls drei Säcke und ein Vierling Roggen, im elften Jahr drei Säcke Hafer und im zwölften Jahr soll er 2 1/2 Säcke, zwei Metzen und ein Vierling Hafer, drei Vierling Weizen und einen Metzen, sowie ein halbes Vierling Gerste abgeben. Die erste Rate ist am nächsten Festtag Maria Lichtmess [Februar 2] zu zahlen. Danach sollen die Raten jedes Jahr am Festtag Simon und Judas [Oktober 28] gezahlt werden. Die gewöhnlich Gült muss Jakob Strauß natürlich dennoch zusätzlich abführen. Ferner wird in der Sache des Öllerbauer (Oller pawr) entschieden, dass dieser der Universität 23 rheinische Gulden, fünf Schilling und zehn Pfennig, sowie 11 1/2 Säcke Roggen, fünf Säcke und 2 1/2 Metzen Hafer, einen Sack Dinkel (vesen), zwei Vierling Weizen (kern) und drei Vierling Gerste schuldig ist. Von seiner Schuld werden ihm jedoch drei Säcke und 3 1/2 Metzen Roggen, drei Säcke und 2 1/2 Metzen Hafer, zwei Vierling Weizen und drei Vierling Gerste erlassen. Die übrige Schuld von 23 rheinischen Gulden, fünf Schilling und zehn Pfennige, sowie acht Säcke Roggen, zwei Säcke Hafer soll er innerhalb der nächsten zwölf Jahre bezahlen, nämlich jedes Jahr zwei rheinische Gulden und einen Sack Getreide, so lange bis seine Schuld beglichen ist. Ferner wird in der Sache des alten Willibald (Wilbalt) Mair entschieden, dass dieser der Universität zehn rheinische Gulden, drei Säcke und drei Vierling Roggen, 1 1/2 Säcke, zwei Metzen und ein Vierling Hafer, einen Metzen und einen halben Vierling Gerste sowie drei Vierling Weizen Aindlinger Maßes schuldet. Die Getreideschuld wird ihm zur Gänze erlassen, so dass er der Universität noch zehn rheinische Gulden schuldet, die er in den nächsten zehn Jahren, je einen Gulden, bezahlen soll. Die berechnete Schuld des Konrad (Conrat) Leitner (Leytner) beträgt zwölf rheinische Gulden und 47 Pfennige, sowie zwei Säcke und ein Vierling Roggen, zwei Säcke, einen halben Metzen und einen Vierling Hafer, einen Metzen und einen halben Vierling Gerste sowie drei Vierling Weizen. Die Getreideschuld wird ihm erlassen, so dass er in den nächsten zwölf Jahren jedes Jahr mit einem rheinischen Gulden und vier Pfennigen seine Restschuld begleichen soll. Ferner wird in der Sache des Hans (Hanns) Marktschneider entschieden, dass sich dessen Schuld auf 14 rheinische Gulden, drei Schilling und elf Pfennige, sowie auf zwei Säcke und ein Vierling Roggen, 1 1/2 Säcke, zwei Metzen und ein Vierling Hafer, eine Metze und ein halbes Vierling Gerste und drei Vierling Weizen beläuft. Von dieser Schuld wird ihm die Getreideschuld erlassen, so dass er die Restschuld in den nächsten sieben Jahren zu jeweils zwei rheinischen Gulden und 14 1/2 Pfennigen bezahlen soll. Ferner wird die Schuld des Konrad (Conntz) Mertl auf zwölf rheinische Gulden und sechs Pfennige, sowie zwei Säcke und ein Vierling Roggen, einen Sack und 1 1/2 Metzen Hafer, eine Metze und einen halben Vierling Gerste, drei Vierling Weizen festgesetzt. Die Getreideschuld und der Betrag von zwei rheinischen Gulden und sechs Pfennigen wird ihm erlassen, so dass er die Restschuld von zehn rheinischen Gulden in den nächsten zehn Jahren zu je einem Gulden begleichen soll. Ferner schuldet die Schäflerin elf rheinische Gulden, fünf Schilling und 24 Pfennige, sowie zwei Säcke und ein Vierling Roggen, 1 1/2 Säcke, zwei Metzen und ein Vierling Hafer, eine Metze und ein halbes Vierling Gerste und drei Vierling Weizen. Die Getreideschuld und der Betrag von drei rheinischen Gulden, fünf Schilling und 24 Pfennigen wird ihr erlassen, so dass sie die Restschuld von acht rheinischen Gulden in den nächsten acht Jahren zu je einem Gulden begleichen soll. Ferner soll die Schuld des Hans (Hanns) Ziegler über 65 rheinische Gulden, nach verstrichener Frist und nach Verrechnung von 7 1/2 rheinischen Gulden, künftig nur mehr auf 22 rheinische Gulden, fünf Schilling und 17 Pfennige, sowie auf zwei Säcke und ein Vierling Roggen, zwei Säcke und drei Vierling Hafer, eine Metze und ein halbes Vierling Gerste, drei Vierling Weizen lauten. Davon wird ihm die Getreideschuld erlassen, so dass er in den nächsten neun Jahren jedes Jahr 2 1/2 rheinische Gulden und sieben Pfennige bezahlen soll. Ferner wird die Schuld des Bernhard (Bernhart) Strobel auf 18 rheinische Gulden und sechs Pfennige, sowie auf zwei Säcke und ein Vierling Roggen, drei Säcke, 1 1/2 Metzen und ein Vierling Hafer, eine Metze und ein halbes Vierling Gerste festgesetzt. Die Getreideschuld wird ihm erlassen, die Geldschuld jedoch soll er in den nächsten neun Jahren zu jeweils zwei rheinischen Gulden bezahlen. Ferner wird die Schuld des jungen Hans (Hanns) Dürrn auf 12 1/2 rheinische Gulden und 48 Pfennige, sowie auf zwei Säcke und ein Vierling Roggen, zwei Säcke, eine halbe Metze und 1 1/2 Vierling Hafer, eine Metze und ein halbes Vierling Gerste, drei Vierling Weizen festgesetzt. Wegen seiner Forderung soll ihm nichts erlassen werden, sondern er soll in den nächsten sieben Jahren jedes Jahr 1 1/2 rheinische Gulden, im achten Jahr zwei Gulden und 48 Pfennige, im neunten Jahr die Roggenschuld, im zehnten Jahr die Schuld an Hafer, Gerste und Weizen bezahlen. Ferner wird die Schuld des alten Hans (allt Hanns) Dürrn auf 17 rheinische Gulden und 30 Pfennige, sowie zwei Säcke und ein Vierling Roggen, einen Sack, eine Metze und ein Vierling Hafer, eine Metze und ein halbes Vierling Gerste, drei Vierling Weizen festgesetzt. Auch er soll eine Schuld erlassen bekommen. In den nächsten acht Jahren soll er je zwei rheinische Gulden, im neunten Jahr einen rheinischen Gulden und 30 Pfennige sowie die Schuld an Hafer, Gerste und Weizen, im zehnten Jahr schließlich die Schuld an Roggen bezahlen. Ferner wird die Schuld des Leonhard (Linhart) Schneider auf acht rheinische Gulden und sechs Schilling Pfennige, sowie auf zwei Säcke und ein Vierling Roggen, zwei Säcke und drei Vierling Hafer, eine Metze und ein halbes Vierling Gerste, drei Vierling Weizen festgesetzt. Auch ihm wird nichts erlassen. Er soll stattdessen in den nächsten vier Jahren jedes Jahr zwei rheinische Gulden und 45 Pfennige, im fünften Jahr seine Roggenschuld, im sechsten Jahr seine Hafer-, Gersten- und Weizenschuld begleichen. Ferner wird die Schuld des Heinz (Haintz) Zäherlein (Zäherlin) auf 13 rheinische Gulden und drei Schilling Pfennige, sowie auf zwei Säcke, eine Metzen und ein Vierling Roggen, zwei Säcke, eine Metze und ein Vierling Hafer, eine Metze und ein halbes Vierling Gerste und drei Vierling Weizen festgesetzt. Ihm wird kein Schulderlass gewährt. In den nächsten vier Jahren soll er jedes Jahr dreiGulden, im fünften Jahr einen Gulden und drei Schilling Pfennige sowie alle Getreideschuld begleichen. Ferner wird die Schuld des Hans (Hanns) Mertl auf 23 rheinische Gulden und 23 Pfennige, sowie auf zwei Säcke und ein Vierling Roggen, zwei Säcke und drei Vierling Hafer, eine Metze und einen halben Vierling Gerste und drei Vierling Weizen festgesetzt. In den nächsten zehn Jahren soll er in den ersten acht Jahren jährlich 2 1/2 Gulden und 81 1/2 Pfennige, im neunten Jahr die Schuld an Roggen und im zehnten Jahr die Schuld an Hafer, Gerste und Weizen begleichen. Alle Leibeigenen sollen ihre erste Rate am kommenden Festtag Maria Lichtmess [Februar 2] bezahlen und die darauf nächstfolgende am Festtag der heiligen Simon und Judas [Oktober 28]. Danach sollen die Raten an den Abgabetagen der gewöhnlichen jährlichen Gült abgeführt werden. Obwohl die Reisner die Leibeigenen widerrechtlich beschädigt haben, erwächst den Leibeigenen daraus kein Recht auf Schuldenerlass gegenüber ihren Herren. Es wird festgehalten, dass einer jeden genannten Person eine Abgabe (anfal) von 7 1/2 rheinischen Gulden angerechnet wurde, falls diese Abgabe bereits geleistet worden war, dass aber dennoch die übrige Schuld pünktlich bezahlt werden soll. Ulrich Albersdorfer und Kaspar Morhart bekunden, dass sie der Universität und den Leibeigenen jeweils einen gleichlautenden Brief ausgefertigt haben.

S: Ulrich Albersdorfer; Kaspar Morhart

A: Ulrich Albersdorfer, Kaspar Morhart

E: Universität Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel (das andere leicht beschädigt)

 

J 172

26.09.1494

Datum Ratispone die veneris vicesimasexta Mensis Septembris Anno domini millesimoquadringentesimo nonogesimoquarto

Ruprecht (Rupertus) [II. von Pfalz-Simmern], Bischof von Regensburg und Herzog von Bayern, bekundet, dass einst Nikolaus [Cusanus], Priester der römischen Kirche San Pietro in Vincoli und Kardinallegat des apostolischen Stuhls für Deutschland zugestanden hat, dass alle Gläubigen, die die Kirche (ecclesiam beate marie virginis) [Mariä Himmelfahrt] in Neuses (Newsäss) [Gde. Altmannstein, Lkr. Eichstätt] in der Diözese Regensburg an den Festtagen Weihnachten [Dezember 25], Beschneidung des Herrn [Januar 1], Erscheinung des Herrn [Januar 6], Ostern, Christi Himmelfahrt, Fronleichnam sowie an Pfingsten (Penthecostes), an Mariä Geburt [September 8], Mariä Lichtmess (Purificacionis) [Februar 2], Mariä Verkündigung [März 25], Mariä Himmelfahrt [August 15] und an dem Festtag der Geburt Johannes des Täufers [Juni 24] und dem Festtag der Apostel Petrus und Paulus [Juni 29] sowie am Fest der Kirchweihe und des Kirchenpatronats alljährlich (annuatim) andächtig aufsuchen (devote visitaverint) und zur Wiederherstellung, Erhaltung und Instandhaltung (reparacionem conservacionem et manutencionem) der Kirchengebäude oder für die Ausstattung der Kirche mit Kelchen, Büchern oder anderen kirchlichen Ornamenten (Calicum librorum et aliorum ornamentorum ecclesiasticorum) der genannten Kirche etwas darbieten (porrexerint), einen Ablass über 100 Tage erhalten sollen, so wie es in einer Urkunde (in litteris patentibus) enthalten ist, die hierüber ausgefertigt und mit dem Siegel des Kardinallegaten besiegelt ist. Bischof Ruprecht bekundet ferner, dass er allen Gläubigen, die die oben genannte Kirche an den genannten Festtagen aufsuchen, einen zusätzlichen Ablass von 40 Tagen (quadraginta dies de iniunctis eis penitencys) gewährt.

S: Vikariatssiegel (Sigillique Vicariatus nostri) des Bistums Regensburg

A: Ruprecht, Bischof von Regensburg

E: Augustiner-Chorherrenstift Schamhaupten

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Stoffsäckchen (gebrochen)

 

J 173

01.02.1496

Geschehen an Montag vor unnser lieben frawen lichtmestag Nach Cristi unnsers lieben herrn gepurde Tawsenntt vierhundertt und im sechsundnewntzygistenn iare

Leonhard (Lienhart) Sluet [Schlüt, Schlüter] aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt] bekundet, dass er zusammen mit seiner Ehefrau Kunigunde an Doktor Wolfgang Peysser [Peisser] und an Lizentiat Johannes Plümel, beide derzeit Kämmerer der Universität zu Ingolstadt, eine jährliche Gült über ein Scheffel (Schaff) Weizen, das aus ihrem Erbrecht an dem von ihnen bewirtschafteten Hof zu Gerolfing, der der Universität gehört, für insgesamt 40 rheinische Gulden Ingolstädter Stadtwährung verkauft hat. Die Eheleute erklären, dass sie künftig jedes Jahr das Scheffel Weizen am Festtag des heiligen Michael [September 29] oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach an den Kasten zu Ingolstadt abführen wollen. Sollten die Aussteller die Gült eines Jahres nicht abführen, so haben die Gläubiger ein entsprechendes Pfändungsrecht, bis ihnen Gült und alle entstandenen Kosten und Schäden ersetzt sind, selbst wenn dies die Morgengabe von Kunigunde berühren sollte (der ich obgenannte Kunigund und ein yegliche fraw umb Morgengab und ander vermachung gefreytt sein mochte). Sollte es hinsichtlich der verkauften Gült zu Rechtstreitigkeiten kommen, so wollen die Verkäufer den Käufern hierbei beistehen. Es besteht ein Wiederkaufsrecht zum Festtag des heiligen Michael oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach für 40 rheinische Gulden Ingolstädter Währung.

S: Albrecht Städler, Richter zu Ingolstadt

A: Leonhard und Kunigunde Schlüt

E: Kammer der Universität Ingolstadt

Z: Leonhard (Lienhart) und Seitz (Seytz) die Sweicker [Schweiger], Bürger daselbst [zu Ingolstadt?]

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel verloren

 

J 174

25.05.1496

Geben unnd geschehen an Mittwochen in der heiligen pfingstfeirn des iars als man zalt nach Cristi unnsers lieben herren gepurdt vierzehenhundert unnd sechsundneunzig iare

Hans (Hanns) Mair, Konrad (Conrat) Limbeck, Hans (Hanns) Rebhähnlein (Rebhänlin), Sebastian Mair, Peter Hirsch (Hirs), Konrad (Conrat) Fleischmann (Fleischman), Hans (Hanns) Hager und Barbara Schneider (Sneiderin), alle aus Unterhaunstadt (Niderhawnstat) [Stadt Ingolstadt], bekunden, dass ihnen die hochgelehrten Herren, Doktor Wolfgang (Wolffgann) Peisser und Meister Hans (Hanns) Engel (Enngel), als Kämmerer der Universität Ingolstadt einen Hofstattflecken, der außerhalb des Dorfes [Unterhaunstadt] zwischen einem den Hofstattflecken etwas umgebenden Weiher und dem Ort wo einst ein Burgstall gestanden hatte liegt, zu gleichen Teilen zusätzlich zu ihren Hofstätten verliehen (zugeaignet unnd verlyhen) haben. Von diesem neu verliehenen Hofstattflecken soll insgesamt ein jährlicher Zins von einem Pfund Pfennige gezahlt werden, von jedem Lehnsnehmer jeweils 30 Pfennige. Der Hofstattflecken wird von den Lehnsnehmern zu Eigengut besessen und darf nicht weiter veräußert (verkumbern oder verlassen) werden. Der ewige Zins ist jedes Jahr am Festtag des heiligen Martin [November 11] oder im Zeitraum von acht Tagen davor oder danach zu reichen.

S: Hans (Hanns) Hemberger (Hemperger) aus Ingolstadt

A: Hans Mair, Konrad Limbeck, Hans Rebhähnlein, Sebastian Mair, Peter Hirs, Konrad Fleischmann, Hans Hager, Barbara Schneider

E: Kammer der Universität Ingolstadt

Z: Hans (Hanns) Schöllkopf und Klaus (Claus) Messer, beide Bürger zu Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 175

29.06.1496

Besigelt und geben an sant Peter und Pauls der heiligen zwelfpotten tag des iars als man zalt nach Cristi gepurdt vierzehenhundert und sechsundnewnzig iare

Stefan (Steffan) Bantz (Banntz) und seine Ehefrau Elisabeth (Elsbeth) bekunden, dass die hochgelehrten Herren, der Rektor, die Kämmerer und Räte der Universität Ingolstadt, ihre [Lehens-]Herrn ihren Hof in Unterhaunstadt (Niderhawnstat), den die Aussteller schon seit Langem bewirtschaften und immer noch innehaben, ihnen zu Leibrecht (Leibgerechtigkeit) verkauft haben, worüber eine Urkunde desselben Datums ausgefertigt wurde. Die Aussteller erklären, dass sie gelobt und versprochen haben, für ihre Lebenszeit Bauern (pawleut) der Universität sein und den ihnen anvertrauten Hof in gutem Zustand halten wollen. Als jährliche Gült (bedingter gult) wollen die Aussteller an den Kasten der Universität in Ingolstadt vier Scheffel (Schaff) Roggen, vier Scheffel Hafer, ein Scheffel Weizen (waitzen) und ein Scheffel Gerste, jeweils Ingolstädter Maßes abführen. Als Weisgült wollen sie ihren Herren zwei Gulden und 25 Pfennige reichen und für Scharwerksdienste zur Verfügung stehen. Sollten die Aussteller sich nicht an diese Vereinbarungen halten, haben ihre Herren ein entsprechendes Pfändungsrecht. Nach dem Tod der Aussteller soll der Hof wieder frei sein und an die Universität zurückfallen (haimgefallen sein). Ihre Erben sollen keinen Anspruch auf den Hof haben, allein hinsichtlich des Feldbaus (veldpaws) soll im Jahr des Todes der Eltern so verfahren werden, wie es auch sonst in Todesfällen mit solchen Gütern in dieser Gegend gehandhabt wird.

S: Hans (Hanns) Schreyer aus Ingolstadt

A: Stefan und Elisabeth Bantz

E: Kammer der Universität Ingolstadt

Z: Hans (Hanns) Widmann (Widman) und Bartholomäus (Bartlme) Sattler, beide Bürger zu Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 177

24.08.1497

Geben an dem Tag Bartholomei als man zalt vonn cristi geburde Tausent vierhundert unnd inn den sibenunndnewntzigisten iaren

Georg (Jörg) Sandtmair aus Winkelhausen (Winckelhausen) [Gde. Langenmosen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] und seine Ehefrau Anna bekunden, dass sie eine jährliche Gattergült über einen Sack Weizen und einen Sack Hafer, jeweils Schrobenhauser Maßes, die aus den folgenden Gütern zu reichen ist, verkauft haben: Erstens aus einem Anger, der Mühlanger genannt wird und der fünf Tagwerk (taberch) und ein Mäder (ainmädig) groß ist und der in Grabmühle [Gde. Langenmosen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] liegt und dort an die Ach [Gde. Langenmosen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] und an eine Mähwiese des Leonhard (Lenhard) Eigle angrenzt; Ferner aus einem Acker der auf der Schelmgreppen [?] liegt, der 16 Bifang groß ist und der an beiden Seiten an einen Acker des Bernhard Rumel angrenzt. Diese ersten beiden Stücke werden zu Freieigen besessen. Ferner aus einem Acker, der 20 Bifang groß ist und im gemeinen Feld liegt, der zu Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries?] an einen Acker des Wilhelm Schneider und an seiner anderen Seite an den Birkweg (pirgkweg) angrenzt und aus dem eine halbe Metze Weizen an die Kirche Unser Lieben Frauen [Dom] zu Augsburg abgeführt wird. Die Aussteller bekunden, dass sie die genannte Gült an Margaretha Beck (Peckin), Bürgerin zu Schrobenhausen, für 22 rheinische Gulden Landeswährung verkauft haben. Die Aussteller versprechen, der Margaretha Beck den Sack Weizen und den Sack Hafer als Gattergült jährlich am Festtag Maria Lichtmess [Februar 2] oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach reichen zu wollen. Im Hinderungsfall hat Margaretha Beck ein entsprechendes Pfändungsrecht. Es besteht für die Aussteller ein Wiederkaufsrecht jedes Jahr am Festtag Maria Lichtmess oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach.

S: Zacharias Mändlenn [?], Landrichter in Schrobenhausen

A: Georg und Anna Sandtmair

E: Margaretha Beck, Bürgerin zu Schrobenhausen

Z: Leonhard (Lenhard) Wagmann (Wagman) und Hans (Hanns) Obermüller, beide Bürger zu Schrobenhausen

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (leicht beschädigt)

 

J 178

04.10.1497

Geben an sant Francissen tag als man zelt von geburt cristi unnsers lieben hern tausetvierhundert nunczig und im sybenden iare

Stefan (Steffan) Schopper, Bürger zu Ingolstadt, und seine Ehefrau Anna bekunden, dass sie den hochgelehrten Herrn Johannes von Wolfstein (vonn Wolfstain), Doktor und Pfarrer der Pfarrkirche St. Moritz [in Ingolstadt], Ulrich Fragner und Erasmus (Erasm) Wieland (Wielandt), Kirchenpröpste derselben Moritzkirche, eine jährliche Gült über sechs Schillinge und 24 Pfennige Landeswährung, die aus ihrer Behausung und Hofreit gegeben wird, die an ein Anwesen der Marienkirche ob der Schutter (unnser frawen uf der Schuter) und auf der anderen Seite an das Haus des Hans (Hanns) Teubler (Tewbler) angrenzt, sowie aus ihrem Anger am Ringsee, der neben dem Anger einer gewissen Hainwerderin liegt, für insgesamt 17 Pfund Pfennige Landeswährung verkauft haben. Mit Beginn des nächsten Festtages des heiligen Johannes (Sant Johanns tag zu Sunwenden) [1498 Juni 24] wollen die Aussteller [?] dem Pfarrer Johannes von Wolfstein und den Kirchpflegern von St. Moritz die Abgabe über sechs Schilling und 24 Pfennige in Ingolstadt reichen. Sollten die Aussteller [?] die Abgabe eines Jahres nicht leisten, haben die Gläubiger ein entsprechendes Pfändungsrecht. Sollten die Gläubiger ihr Pfändungsgut dann nicht bekommen, dürfen sie die Besitzungen ihrer Schuldner besetzen und so lange benutzen bis ihnen Schuld und Schaden ersetzt sind, wie es für ewige Gült üblich ist. Hinsichtlich der entsprechenden Güter wollen die Aussteller den Käufern in Rechtstreitigkeiten beistehen, wie es für freies Eigen der Stadt Ingolstadt üblich ist. Von der genannten Verfügung nicht berührt werden sollen zwei Gulden jährliche Gült, die einst einem gewissen Ulrich Fischer (Vischer) jedes Jahr von dem Anger zustanden, sowie von den genannten sechs Schillingen und 24 Pfennigen ein Betrag von 60 Pfennigen, der einerseits für den Jahrtag des verstorbenen Priesters Ludwig Sattler, andererseits für alle Pfarrer, Gesellen und Schulmeister von St. Moritz vorgesehen sind, die donnerstags vor der Frühmesse eine Prozession abhalten. Es besteht ein Wiederkauf zum Festtag des heiligen Johannes. Die Aussteller erklären, dass sie das Geld so anlegen wollen, dass der genannte Jahrtag und die genannte Prozession auch künftig sicher gestellt sind.

S: Willibald (Wilbolten) Schwab (Swab), Bürgermeister und Hans (Hanns) Greiff, geschworene Räte (Iurorn-Rats) zu Ingolstadt

A: Stefan und Anna Schopper

E: Pfarrer und Kirchenpröpste der Pfarrkirche St. Moritz zu Ingolstadt

Z: Konrad (Cuntz) Sclosser und Hans (Hanns) Nagler, beide Bürger zu Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel

 

J 179

18.12.1497

Datum in praedicto nostro Monasterio Alltha Inferiori sub anno a Nativitate Domini millesimo quadringentesimo nonagesimo septimo decimo ottavo die Mensis decembris

Abt Johannes [III. Simerl], Prior Kilian und der ganze Konvent des Benediktinerklosters Niederaltaich (allthe inferioris) [Gem. Niederalteich, Lkr. Deggendorf] in der Diözese Passau bekunden, dass einst vor den ehrwürdigen Richtern (iudicibus) des Eichstätter Hofes, zwischen dem Herrn Johannes von Wolfstein, Doktor der Rechte, Eichstätter Propst und Vikar der Pfarrkirche St. Moritz in Ingolstadt in der Diözese Eichstätt, sowie dem Abt und Konvent von Niederaltaich auf der einen Seite, und Äbtissin Katharina [von Stetten] und dem Konvent des Benediktinerinnenklosters Geisenfeld [Lkr. Pfaffenhofen an der Ilm] in der Diözese Regensburg auf der anderen Seite, in einem Streit über den Zehnt und das Zehntrecht (ius decimandi) aus bzw. an gewissen Äckern verhandelt wurde. Als dieser Streit vor die genannten Richter und vor den Priester Antonius Flores, Doktor beider Rechte, Protonotar des apostolischen Stuhls und Kaplan seiner Heiligkeit des Papstes [Alexander VI.], getragen wurde, entschied Antonius Flores, dass von allen Äckern, die zwischen den gekennzeichneten (signatos et descriptos) Steinen und der Stadt Ingolstadt liegen, Abt Johannes und seine Nachfolger sowie der Propst und Vikar Johannes und dessen Nachfolger für die Pfarrkirche St. Moritz den ganzen Großzehnt und Kleinzehnt (omnem decimam maiorem et minorem) einnehmen dürfen (colligere percipere et sublevare). Im Gegenzug soll der Äbtissin und dem Konvent von Geisenfeld jedes Jahr und ausnahmslos ein Scheffel Getreide (unam scaffam bladi) Ingolstädter Maßes zustehen, wovon ein Viertel Weizen (tritici), das andere Viertel Winterweizen (siliginis), das dritte Viertel Gerste (ordei) und das vierte Viertel Hafer (avene) sein soll. Ebenso soll der Vikar Johannes [von Wolfstein] ein Scheffel Getreide abzuführen schuldig sein. Gabriel [von Eyb], Bischof von Eichstätt, erklärt, dass er gemäß seines Ordinationsrechtes (auctoritate ordinaria) diese Entscheidung bestätigt hat (approbavit et confirmavit). Es wird bekundet, dass dies auch in Anwesenheit von Georg [dem Reichen], Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Ober- und Niederbayern, geschehen ist. Damit jedoch Johannes von Wolfstein wegen der ihm auferlegten Abgaben nicht übermäßig belastet wird, wird ihm vom Kloster Niederaltaich ein Scheffel Getreide zurückgegeben bzw. erlassen.

S: Abt und Konvent von Niederaltaich

A: Kloster Niederaltaich

E: Propst der Pfarrkirche St. Moritz zu Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel verloren

 

J 180

14.06.1498

Gebenn an unnsers liebenn herrnn fronleichnams tag als mon zalt vonn cristi geburde Tausent vierhundert unnd inn dem achtunndnewnntzigistem iare

Margaretha (Margretha) Beck (Peckin), Bürgerin zu Schrobenhausen, bekundet, dass sie die jährliche Abgabe [Gattergült] von einem Sack Weizen und einem Sack Hafer Schrobenhauser Maßes, welche ihr jedes Jahr am Fest Mariä Lichtmess [Februar 2] gereicht wird und welche sie laut einer Urkunde, die mit dem Siegel des Landrichters Zacharias Mandl besiegelt ist und vom Festtag des heiligen Bartholomäus des Jahres 1497 datiet, von Georg (Jörg) Sandtmair aus Winkelhausen (Wingkelhausen) [Gde. Langenmosen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] gekauft hat, nun an die Universität und Hochschule Ingolstadt, in Person von deren Aichacher [Lkr. Aichach-Friedberg] Kastner Michael, für 22 Gulden [weiter-] verkauft hat. Die Ausstellerin bekundet, dass künftig die Universität, ihr Kastner oder Rentamtmann (überreitter) die genannten zwei Säcke Getreide einnehmen und notfalls auch pfänden dürfen, so wie Margaretha es laut der Urkunde (hawbtbrief), den sie den Käufern nun übergeben (übergeantwurt) hat, bisher auch handhaben durfte. Die Ausstellerin verzichtet auf alle Ansprüche an der verkauften Abgabe. Das Recht auf Ablösung [Wiederkauf?] der Gült behält sich die Ausstellerin jedoch vor (vorbehaltnn die ablosung wie dann die der hawbtbrieff auff zil unnd zeit inn sich helt).

S: Bürgermeister und Rat der Stadt Schrobenhausen

A: Margaretha Beck

E: Universität Ingolstadt

Z: Hermann (Herman) Bierbräu (Pierprew) und Jakob (Jacob) Stadtschreiber (Statschreiber), beide Bürger zu Schrobenhausen

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 181

16.07.1498

Der geben ist am monntag nach Sand margrethen der heiligen Junckfrauen tag als man zalt nach Kristi gepurdt viertzechen hundert unnd dar nach in dem achtunnd Neuntzigissten iarn

Klaus (Claus) Sacherlen, Hans (Hanns) Marktschneider (Marckschneider), Kainrad (Cainrat) Leitner (Leittner), Hans (Hanns) Dürr (Dür), Margaretha (Margreth) Schaffler (Schafflerin), Leonhard (Lienhart) Schneider, Michael (Michel) Heuberger (Hewberger), Jakob (Jacob) Strauss (Straws), Konrad (Conrat) Mertel, Leonhard (Lienhart) Ziegler, Hans (Hanns) Sacherlen, Leonhard (Lienhart) Beglen, Paul Üller, Anna Mair, Witwe (wittib) des Willibald (Wilbold) Mair, alle aus Ainlingen [Aindling, Lkr. Aichach-Friedberg], sowie Kainrad (Cainratt) Mair aus Appmershaussen [Appertshausen, Gde. Petersdorf, Lkr. Aichach-Friedberg] bekunden, dass sie ihre Lehen zu Aindling, die aus getrennten Höfen geformt wurden und wie es das Salbuch der Universität ausweist, mit allem Zubehör und allen Gewohnheiten und Rechten, von den hochgelehrten Herren Georg Engel (Enngel), Doktor der heiligen Schrift, und Johann Ramelsbach (Ramelspach), Lizenziat beider Rechte, beide Kämmerer der Universität Ingolstadt, zu Erblehen verliehen bekommen haben, und darüber jeder der Aussteller eine Urkunde mit demselben Datum dieser vorliegenden Urkunde erhalten hat. Die Aussteller bekunden, dass sie gelobt haben künftig Bauleute (pawleutt) der Universität sein zu wollen und alle ihnen verliehenen Güter in gutem Zustand erhalten und nichts davon entfremden wollen. Die Aussteller wollen an den Kasten der Universität zu Aichach die jährlichen Abgaben (güllten) an Geld und Getreide abführen, wie es im Salbuch der Universität festgehalten ist. Außerdem erklären sie, die geschuldeten Scharwerksdienste (gepurlichen Scharbergken) als Hintersassen treu leisten wollen. Sollte einer der Lehnsnehmer ungehorsam werden und die Universität dadurch Schaden erleiden, so wollen die übrigen Lehnsnehmer für diesen Schaden aufkommen. Die Kämmerer sollen diesbezüglich ein entsprechendes Herrenrecht (vollen herrn Recht macht und gewalt) haben und ihre Schuldner entsprechend pfänden können. Sollte durch Tod, Kauf, Tausch, Übergabe oder Heirat ein Lehngut den Besitzer wechseln, so ist der Universität für das Aufgeben und den Antritt des Besitztums jeweils ein Betrag von sechs Schilling Pfennigen zu geben (zu abfart sechs schilling des geleich zu auffartt auch sechs schilling pfennig).

S: Bürgermeister und Rat von Aindling

A: Klaus Sacherlen, Hans Marktschneider, Kainrad Leitner, Hans Dürr, Margaretha Schaffler, Leonhard Schneider, Michael Heuberger, Jakob Strauss, Konrad Mertel, Leonhard Ziegler, Hans Sacherlen, Leonhard Beglen, Paul Üller, Anna Mair, Kainrad Mair

E: Kasten der Universität Ingolstadt zu Aichach

Z: Bernhard (pernhart) Purenhausser und Leonhard (lienhart) Vischer, beide Bürger zu Aindling

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 182

10.11.1498

Geschehen an Sambstag Sand Marteins abent Nach Cristi unnsers lieben herrn gepurde Tausennt vierhundertt und im achtund Newntzigistn iaren

Hans (Hanns) Decker (Degker), Schneider (Sneyder) aus Demling (Temling) [Gde. Großmehring, Lkr. Eichstätt], und seine Ehefrau Petronella bekunden, dass sie an Johannes von Wolfstein (Johansen vom Wolfstain), Pfarrer der Kirche Sankt Moritz in Ingolstadt, und an Ulrich Fragner und Erhard (Erhartt) Möringer, Angehörige des Rats und Kirchenpröpste zu Sankt Moritz, zum Jahrtag von Heinrich (Hainrich) Loffler, dem verstorbenen Seelmesner (Selmesser), eine jährliche und ewige Gült (jarlichs und ewigs gellts) über vier Schilling Pfennige Landeswährung, die erstens aus einem 21 Bifang großen Acker zu Klebhawsen [Klebhausen, heute Katharinenberg, Gde. Großmehring, Lkr. Eichstätt], der zwischen Anwesen von Peter Weber und Hans (Hanns) Kern liegt, sowie aus der Behausung und Hofreit der Aussteller in Demling, welche sie bewohnen und welche zwischen Anwesen des Georg (Jorg) Hohenberger (Hohenperger) und des Leonhard (lienhartt) Eurung (Ewrung) liegt, gegeben werden. Aus dieser Abgabe war einst eine Abgabe über zwei Pfund Wachs an die Kirche der Heiligen (daraus vormaln zway pfundt wachs den heyligen daselben unentgollten) daselbst [in Demling?] ausgenommen; Ansonsten soll den Käufern alles zu Freiem Eigen gehören. Die Aussteller bekunden, dass sie dafür einen Kaufpreis von zehn Pfund Pfennigen [Ingolstädter] Stadtwährung bezahlt bekommen haben und dass sie vom nächsten Festtag des heiligen Michael [September 29] an genannten Pfarrer und genannte Kirchenpröpste in Ingolstadt die Abgabe von vier Schilling Pfennigen reichen wollen. Sollten sie diese Angabe eines Jahres nicht leisten, so haben die Gläubiger ein entsprechendes Pfändungsrecht. Sollten sie dann ihr Pfandgut nicht bekommen, so dürfen sie alle Besitzungen ihrer Schuldner besetzen und benützen, bis ihnen ihre Gült und der entstandene Schaden bezahlt ist. Die Aussteller erklären, dass sie für die übergebenen Güter ihren Käufern in Rechtsstreitigkeiten beistehen wollen. Es besteht ein Wiederkaufsrecht zum Kaufpreis von zehn Pfund Pfennigen jedes Jahr zum Festtag des heiligen Michael oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach.

S: August Saller aus Ingolstadt

A: Hans und Petronella Decker

E: Pfarrkirche St. Moritz zu Ingolstadt

Z: Heinrich (Hainrich) Brunner und Georg (Jorg) Keck (Keckh), beide Bürger zu Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (leicht beschädigt)

 

J 184

04.04.1500

Geben an Samptztag vor dem Suntag Iudica Inder heyligen vasten nach der gepurd Christi unsers lieben herrn Tausent und fünffhundert iare

Paul Stigelwirt aus Casten [wohl Einödhöfe Kastenbauer bei Handzell] und seine Ehefrau Veronika (Voronica) bekunden, dass sie ihre Hofmark zu Handzell (hantzell) [Gde. Pöttmes, Lkr. Aichach-Friedberg], die im unteren Bereich an ein Waldstück (holtz), das "zum Steinweiher" (zu Stain weyer) genannt wird und Georg (Jorg) von Gumppenberg gehört, im oberen Bereich an ein Waldstück der Liebfrauenkirche (unser frauen holtz) [?], im vorderen Bereich an den Schweizer Schlag (sweitzer schlag) [?], der der Pecken Schlag genannt wird, und im hinteren Bereich auch an ein Waldstück der Liebfrauenkirche [?] angrenzt, an den geistlichen Herrn Sebastian Fabri, Pfarrer zu Handzell, für 39 Gulden Landeswährung, sowie für einen Gulden für den Leikauf (und ain gulden ze leykauff) [Gelöbnistrunk beim Abschluss eines Handels], verkauft haben. Die Aussteller erklären, dass sie auf alle Ansprüche an der veräußerten Hofmark verzichten. Sollte der viel genannte (dickgenanttem) Käufer die übereigneten Güter betreffend in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden, so wollen ihm die Aussteller hierbei beistehen.

S: Simon Kindhauser (Kindhausser), Vogt zu Rain [am Lech]

A: Paul und Veronika Stigelwirt

E: Sebastian Fabri, Pfarrer zu Handzell

Z: Georg (Jorg) Metzger der Jüngere und Wolfgang Lindemair, beide Bürger zu Pöttmes (petmis)

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (berieben)

 

J 185

05.04.1500

Der geben ist am Sontag Iudica in der vasten des Iars als man zalt nach Cristi unsers lieben herrn gepurdt funfzehenhundert iare

Moritz Vogel, derzeit wohnhaft in Unterhaunstadt (niderhaunstat) [Stadt Ingolstadt], bekundet, dass er von den hochgelehrten Herren, Doktor Peter Burckhart und Meister Peter Brönhofer [Grünhofer?], beide derzeit Kämmerer der Universität Ingolstadt, den der Universität eigenen Hof in Unterhaunstadt, den der Aussteller bereits seit einiger Zeit bewirtschaftet zu Erblehen verliehen bekommen hat. Der Aussteller erklärt, dass er über diese Belehnung eine Urkunde desselben Datums wie der vorliegenden Urkunde erhalten hat und bekundet, dass er seinen Herren gelobt und versprochen hat, künftig ihr treuer Ackerbauer (ir getrew pawlewt haissen) sein zu wollen. Er will künftig Schaden von der Universität abwenden und die ihm anvertrauten Güter ungeschmälert in gutem Zustand erhalten. Als jährliche Gattergült will der Aussteller dem Kasten der Universität ein Scheffel Weizen, drei Scheffel Roggen, ein Scheffel Gerste und drei Scheffel Hafer Ingolstädter Maßes in der Qualität Kaufmannsgut, ferner eine Geldabgabe von zwei Pfund und 17 Pfennigen Ingolstädter Währung, sowie sechs Metzen Vogthafer [Zinshafer für den Vogt] Ingolstädter Währung als Weisgült und Kleindienst reichen. Sollte das Getreide durch Gewitter, Krieg oder Frost (schawr oder kriegslewff oder durch gefrurne) verderben, so sind von der Universität und vom Aussteller jeweils zwei ehrbare Männer auszuwählen, die den entstandenen Schaden bewerten und der Universität eine angemessene Gült benennen, bei der es bleiben soll. Der Aussteller ist, wie andere Hintersassen auch, der Universität jährliche Scharwerksdienste schuldig. Sollte die Universität durch ungehorsames Verhalten des Ausstellers geschädigt werden, so ist dieser Schaden vom Aussteller zu ersetzen. Sollte der Schaden nicht ersetzt werden, hat die Universität ein entsprechendes Pfändungsrecht.

S: Hans (Hanns) Schreyer aus Ingolstadt

A: Moritz Vogel

E: Kammer der Universität Ingolstadt

Z: Stefan (Steffan) Bantz und Anthon (Anthoni) Ziegler, beide aus Unterhaunstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel mit Rücksiegel

 

J 186

06.05.1500

Geschehn an Mittichen nach des heiligen Krewtz tag Inventionis nach Cristi unnser lieben herrn gepurde im funffzehennhundertistn iare

Ulrich Fragner und Ulrich Wieland (Wielanndt), Bürger zu Ingolstadt, sowie Margaretha (Margreth) und Magdalena, eheliche Töchter des verstorbenen Peter Wieland (Wielanndt) und Bürgerinnen zu Ingolstadt, bekunden, dass sie zusammen zu ewigem Kauf an die Geistlichen Johannes (Johannsen) Geier (Geir), Pfarrer, und an Moritz Vogel, Stefan (Steffan) Bantz, Leonhard (lienhart) Pantzen, Peter Scheickner, Conradt Fleischman, Friderich Franck, Anthoni Ziegler, Bernherd Schadenbeck, Sebastian Mair, Oswald Müller, Hanns Rebanlen, Peter Wägel und Conradt Linbeck, alle aus Unterhaunstadt (Nydernhawnstat) eine 16 Tagwerk große Mähwiese, die an einem Bach bei einem Steg liegt, deren kleinerer Teil im Bereich des Burgfriedens der Stadt Ingolstadt und deren größerer Teil jenseits des Baches liegt, für insgesamt 254 rheinische Gulden verkauft haben. Ulrich Fragner erklärt, dass ihm einst die Hälfte dieser Mähwiese [acht Tagwerk] gehört hat, dem Ulrich Wieland sechs Tagwerk und den beiden Schwestern zusammen zwei Tagwerk, jeweils als Freies Eigen. Demgemäß soll die Nachbarschaft von Unterhaunstadt die 16 Tagwerk große Mähwiese innehaben. Die Aussteller verzichten auf alle Ansprüche an der genannten Wiese. Für die genannte Wiese wollen die Aussteller ihren Käufern in allen Rechtsstreitigkeiten beistehen. Es wird bekundet, dass die Ingolstädter Stadtsteuer (stattstewr) von dem Geschäft nicht berührt werden soll.

S: Ulrich Fragner; Hans (Hanns) Greiff (Greyff), Bürger und Mitglied des Inneren Rats zu Ingolstadt

A: Ulrich Fragner, Ulrich Wieland, Margaretha Wieland, Magdalena Wieland

Z: Georg (Jorg) Walch, Bäcker, und Leonhard (Lienhart) Bapst, Schreiner, beide Bürger zu Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel (schwer beschädigt)

 

J 187

06.05.1500

Der geben ist an Mitwoch nach Misericordia domini des iars als man zalt nach Cristi unssers lieben herrn gepurdt fünfzehenhundert iare

Johannes Geier (Geyer), Pfarrer, Moritz Vogel, Stefan (Steffan) Bantz (Banntz), Leonhard (Lienhart) Bantz (Banntz), Peter Scheickner (Scheigkner), Konrad (Conrat) Fleischmann (Fleischman), Anton (Anthoni) Ziegler, Werner (Wernher) Schadenbeck, Sebastian Mair, Oswald Müllner (Mülner), Hans (Hanns) Rebhähnlein (Rebhänlin), Peter Wackel (Wagkel), Konrad (Conradt) Limbeck (Lymbeck) und Friedrich (Friderich) Frank (Franck), alle aus Unterhaunstadt (Niderhaunstat) [Stadt Ingolstadt] bekunden, dass sie an die hochgelehrten Herren Peter Burckhart, Doktor der Medizin (in der Ertznei doctor), und Peter Grünhofer, Meister der sieben freien Künste (in den siben freyen künsten Maiser), beide derzeit Kämmerer der Universität Ingolstadt, eine jährliche Gattergült über neun Pfund und 45 Pfennige Ingolstädter Währung, wobei acht Schillinge einem Pfund entsprechen, zum Kaufpreis von 262 1/2 rheinischen Gulden verkauft haben. Die Gattergült wird aus einer 16 Tagwerk und ein Mader großen Mähwiese der Aussteller in Unterhaunstadt gereicht, die beim Dorf [Unterhaunstadt] an einem Bach liegt und an einer Seite jenseits eines Grabens an den Ingolstädter Burgfrieden angrenzt und neben dem Ingolstädter Feld an die Burgersäm [Bürgersaum?] stößt, an der anderen Seite neben dem Oberhaunstädter Feld liegt. Die Aussteller bekunden, dass sie die Mähwiese von Ulrich Fragner, Ulrich Wieland (Wielannd), und Margaretha (Margareth) und Magdalena (Magdalen), eheliche Töchter des verstorbenen Peter Wieland (Wielannd), alle vier Bürger und Bürgerinnen zu Ingolstadt, zu Freiem Eigen bekommen haben und darüber eine Urkunde desselben Datums wie die vorliegende Urkunde erhalten haben, die sie nun der Universität ausgehändigt haben. Für das Kaufgut wollen die Aussteller der Universität in allen eventuellen Rechtsstreitigkeiten beistehen. Die Aussteller wollen an die Kammer der Universität künftig jedes Jahr zum Festtag des heiligen Georg [April 23], oder im Zeitraum von acht Tagen davor oder danach, die Gattergült über neun Pfund und 45 Pfennige reichen. Sollte der Universität die Gattergült eines Jahres nicht gereicht werden, so haben deren Amtleute gegenüber den Ausstellern ein entsprechendes Pfändungsrecht. Dieses Pfändungsrecht betrifft alles Hab und Gut der Aussteller mit Außnahme (sonnder) ihre Erbgerechtigkeit.

S: Hans (Hanns) Schreier (Schreyer) und Willibald (Wilbaldt) Schwab (Swab), derzeit Bürgermeister zu Ingolstadt

A: Pfarrer Johannes Geier, Moritz Vogel, Stefan Bantz, Leonhard Bantz, Peter Scheickner, Konrad Fleischmann, Anton Ziegler, Werner Schadenbeck, Sebastian Mair, Oswald Müllner, Hans Rebhähnlein, Peter Wackel, Konrad Limbeck, Friedrich Frank

E: Kammer der Universität Ingolstadt

Z: Peter Weigl, genannt „in giessen“, und Matthias (Mathes) Müllner, beide Bürger zu Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel

 

J 188

29.09.1500

Der geben ist an Sandt Michels tag des heiligen Ertz Enngels des iars als man zalt nach unnsers lieben herrn Cristi gepurdt funfzehenhundert iar

Moritz Vogel aus Unterhaunstadt (Niderhaunstat) [Stadt Ingolstadt] und seine Ehefrau Elisabeth bekunden, dass sie eine jährliche Gült (järlichs und ewigs gelts) über drei rheinische Gulden, die aus ihren Erbrechten an ihrem Hof in Unterhaunstadt zu reichen sind, an die hochgelehrten Herren, Peter Burckhart, Doktor der Medizin (In der Ertzney doctor), und Meister Peter Grünhofer, beide Kämmerer der Universität und Hohen Schule zu Ingolstadt, für insgesamt 60 rheinische Gulden verkauft haben. Die Aussteller erklären, dass sie künftig die Gült über drei Gulden jedes Jahr zum Festtag des heiligen Michael [September 29], oder im Zeitraum von acht Tagen davor oder danach, reichen wollen. Sollten die Aussteller dies nicht leisten, so haben die Amtleute der Universität ein entsprechendes Pfändungsrecht an deren Erbrechten und Besitzungen, wie es ein jeder Herr bei entgangenem Zins und entgangener Gattergült handhaben kann. Die Aussteller bekunden, dass sie hinsichtlich des Kaufgutes den Käufern in allen eventuellen Rechtsstreitigkeiten beistehen wollen. Es besteht für die Aussteller ein Wiederkaufsrecht (widerlosung), auch in Teilen von einem, zwei oder drei Gulden (die genanten drey guldin gelts oder ain guldin allain zwen oder die drey). Ein Wiederkauf ist ein Vierteljahr vorher anzukündigen. Der Wiederkauf fände dann zum Festtag des heiligen Michael statt, wobei für eine Gült von einem Gulden jeweils 20 rheinische Gulden als Wiederkaufpreis zu bezahlen sind.

S: Hans (Hanns) Schreier aus Ingolstadt

A: Moritz und Elisabeth Vogel

E: Kammer der Universität Ingolstadt

Z: Stefan (Steffan) Bantz (Panntz) und Anton (Anthoni) Ziegler, beide aus Unterhaunstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel mit Rücksiegel

 

J 189

01.03.1501

Der Geben ist am Montag nach Sonntag Invocavit des Jars als man zalt nach Cristi unnsers lieben herrn gepurdt fünfzehenhundert und ain jare

Peter (Petrus) Buckhart, Doktor der Medizin (In der Ertzney doctor), und Peter (Petrus) Grönhofer [Grünhofer], Meister der sieben freien Künste, bekunden als derzeitige Kämmerer der Universität Ingolstadt, dass sie an Kaspar Tegerbeck aus Neukirchen (newkirchen) [Gde. Thierhaupten, Lkr. Augsburg], den der Universität gehörenden Hof in Neukirchen, den vormals Leonhard (lenhart) Tegerbeck innehatte, zu Erblehen verliehen haben. Als Gült sollen die neuen Lehnsnehmer der Universität an deren Kasten zu Aichach [Lkr. Aichach-Friedberg] jährlich acht Säcke Roggen, acht Säcke Hafer, jeweils Rainer [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] Maßes, sowie als Weisgült und für Kleindienst sieben Schilling und 22 Pfennige Ingolstädter Währung, zu jeweils 30 Pfennigen pro Schilling, reichen. Die Aussteller erklären, dass die Lehnsnehmer den anvertrauten Hof in gutem Zustand erhalten sollen und die damit verbundenen Scharwerksdienste leisten. Die Lehnsnehmer dürfen die Erbrechte an dem Hof weiterveräußern, jedoch nur mit Wissen und Willen der Kämmerer und nachdem sie dies zuerst der Universität angeboten haben. In jedem Fall ist der Hof stets von der Universität zu Lehen zu nehmen und der entsprechende Betrag für Handlohn (hanndtlon) oder Auffahrt (auffart) zu bezahlen.

S: Universität Ingolstadt

A: Peter Burckhart und Peter Grünhofer

E: Kaspar Tegerbeck aus Neukirchen bei Thierhaupten

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (berieben)

 

J 190

01.03.1501

Geben und geschehen am Montag nach Sonntag Invocavit des Iars als man zalt nach Cristi unsers lieben herrn gepurdt fünfzehenhundert und ain Iare

Kaspar (Caspar) Tegerbeck aus Neukirchen (newkirchen) [Gde. Thierhaupten, Lkr. Augsburg] bekundet, dass die hochgelehrten Herren, Doktor Peter Burckhart und Meister Peter Grönhofer [Grünhofer], beide Kämmerer der Universität Ingolstadt, ihm den Hof der Universität, den einst sein Vater Leonhard (Lenhart) Tegerbeck innehatte, mit allem Zubehör zu Erblehen verliehen haben, worüber es eine Urkunde desselben Tages wie die vorliegende Urkunde gibt. Der Aussteller bekundet, dass er seinen Lehnsherrn gelobt hat, dass er künftig ihr treuer Ackerbauer (getrew pawlewt) sein will, der Universität nützlich sein will und Schaden von dieser abhalten will. Der Aussteller will den ihm anvertrauten Hof in gutem Zustand erhalten und als jährliche Gült eine Abgabe von acht Säcken Roggen und acht Säcken Hafer Rainer [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] Maßes, sowie als Weisgült und Kleindienst eine Geldabgabe von sieben Schilling und 22 Pfennigen Ingolstädter Währung, jeweils 30 Pfennige für einen Schilling gerechnet, an den universitären Kasten zu Aichach abführen. Ferner will der Aussteller die entsprechenden Scharwerksdienste leisten. Sollte der Hof durch Tod, Kauf, Tausch oder Heirat in andere Hände gelangen, so ist er stets von der Universität zu Lehen zu empfangen. Ein entsprechender Handlohn (hanndtlon) oder Lehengeld (lehengelt) wäre dann an die Universität zu zahlen. Sollte die Universität durch Verschulden des Ausstellers zu Schaden kommen, so will der Aussteller der Universität allen entstandenen Schaden ersetzen. Für einen solchen Fall hat die Universität auch ein entsprechendes Pfändungsrecht.

S: Leonhard (Lenhart) Hasloch, Bürger zu Rain [am Lech]

A: Kaspar Tegerbeck

E: Kammer der Universität Ingolstadt

Z: Willibald (Wilbolt) Schuster und Thomas (Thoma) Hertel aus Rain, beide Bürger zu Rain [am Lech]

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (berieben)

 

J 191

01.03.1501

Geben am Montag nach Sonntag Invocavit des Iars als man zalt nach Cristi unsers lieben herrn gepurdt fünfzehenhundert und ain Iare

Paul (Pauls) Müllentaler aus Bergheim (Berckheim) [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] im Gericht Neuburg [an der Donau] bekundet, dass die hochgelehrten Herren, Doktor Peter Burckhart und Meister Peter Grönhofer, derzeit Kämmerer der Universität Ingolstadt, ihm den Hof der Universität zu Bergheim, den einst Andreas (Andre) Diepolt genannt Götz innehatte, mit allem Zubehör zu Erblehen und mit Baurecht verliehen haben, worüber es eine Urkunde desselben Datums wie der vorliegenden Urkunde gibt. Der Aussteller erklärt, dass er künftig ein treuer Ackerbauer (getrew pawlewt) sein will, der Universität nützlich sein will, Schaden von ihr abhalten und den ihm anvertrauten Hof in gutem Zustand erhalten will. Der Aussteller will jedes Jahr als ewige Gült eine Abgabe über 1 1/2 Viertel Getreide (traitin), 1 1/2 Scheffel Roggen und drei Scheffel minus drei Metzen Hafer, jeweils Ingolstädter Maßes, sowie als Weisgült und Kleindienst ein Pfund [Pfennige], drei Schilling [Pfennige] und 14 Pfennige Ingolstädter Währung an den Kasten der Universität zu Ingolstadt reichen. Dabei werden acht Schillinge für ein Pfund, sowie 30 Pfennige für einen Schilling gerechnet. Von diesem Lehen unberührt soll alles bleiben, was einst von dem genannten Hof nach Eichstätt (aystet), an die Kapelle St. Jakob (zw Sant Jacobs Capellen) [?], abgeführt wurde. Der Aussteller erklärt, dass er die geschuldeten Scharwerksdienste leisten will. Sollte die Universität aus Verschulden des Ausstellers Schaden nehmen, so will dieser allen entstandenen Schaden ersetzen. Für den Schadensersatzfall haben die Gläubiger auch ein entsprechendes Pfändungsrecht. Sollte der Hof durch Tod, Kauf, Tausch, Übergabe oder Heirat den Besitzer wechseln, so ist er in jedem Fall von der Universität zu Lehen zu nehmen. Als Handlohn (handtlon) sind dann insgesamt acht rheinische Gulden an die Universität zu zahlen, vier Gulden für das Antreten des Besitzes (auffzeucht) und vier Gulden für das Aufgeben des Besitzes (abzeucht). Im Todesfall sind die acht rheinischen Gulden von den neuen Lehnsnehmern zu bezahlen.

S: Augustin Saller, Einwohner ohne Sitzrecht (glaetshalter) [?] zu Ingolstadt

A: Paul Müllentaler

E: Kammer der Universität Ingolstadt

Z: Heinrich (Hainrich) Schregel und Konrad (Conrat) Schober, beide Bürger zu Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (leicht beschädigt)

 

J 192

07.02.1502

Geben und geschehen an Montag in denn vier Tagen agennder vasten des Iars als man zallt nach Christi unnsers lieben heren gepurt fünfftzehenhundert unnd zway Iar

Kaspar (Caspar) Fischer (Vischer) aus Moos (mos) [Gde. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] bei Burgheim (Burckheim) im Gericht Neuburg [an der Donau] und seine Ehefrau Margaretha bekunden, dass sie aus einer Notsituation heraus den hochgelehrten Herren Peter Burckhart, Doktor der Medizin (In der Ertznei doctor), und Meister Peter Grünhofer (Grünhoffer), beide derzeit Kämmerer der Universität Ingolstadt, eine jährliche Gült über drei rheinische Gulden in Landeswährung, welche aus den unten genannten Besitzungen zu reichen ist, verkauft haben: aus der Behausung, dem Stadel und dem Garten zu Moos, die nahe dem Anwesen des Konrad (Conntz) Fischer (vischer) liegen, sowie aus einem sechs Tagwerk großen Baindt (baindt) [?] und einer zwei Mäder großen Mähwiese, sowie einem darin gelegenen zwei Juchert großen Acker; Ferner aus anderen Baindt [?], die an ein Baindt [?] eines gewissen Müllner angrenzen und die aus einer fünf Tagwerk und zwei Mäder großen Mähwiese und einem Acker von einem halben Juchert bestehen; Ferner aus einem 1 1/2 Tagwerk großen Anteil am Carpsee [?] sowie aus einem 1 1/2 Tagwerk großen Grundstück im Schagken [Schackenstraße?], welche an die Gemeinde (gemaind) angrenzen und ein Mäder groß sind. In den genannten drei rheinischen Gulden beinhaltet sind bereits die Scharwerksdienste mit sieben Schilling Pfennigen berücksichtig, die ein Pfund und 48 Pfennigen gelten, und worin auch Besitzungen, die in Richtung der Kirche von Straß [Gde. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] liegen und die vier Schilling Pfennige abführen, berücksichtigt sind. Für die Abgaben aus all diesen Besitzungen haben die Käufer den Ausstellern einen Betrag von 75 rheinische Gulden bezahlt. Die Aussteller erklären, dass sie vom nächsten Festtag des heiligen Martin [November 11], oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach, an, zusammen mit der genannten alten Gült, eine Gült von drei rheinischen Gulden zu Ingolstadt bezahlen wollen. Sollten die Aussteller diese Abgabe nicht entsprechend leisten, haben die Gläubiger ein entsprechendes Pfändungsrecht. Sollten die Käufer hinsichtlich der genannten Güter in Rechtsstreitigkeiten geraten, so wollen ihnen die Aussteller hierbei beistehen. Die Aussteller erklären, dass sie die ihnen anvertrauten Güter in gutem Zustand halten wollen.

S: Diepold (Diepolt) Loher, Landvogt zu Neuburg [an der Donau]

A: Kaspar und Margaretha Fischer

E: Kammer der Universität Ingolstadt

Z: Wolfgang (Wolffgang) Hüntzenhofer (Hüntzenhoffer), Gerichtsschreiber, und Bernhard (Bernhart) Kalbel, Bürger zu Neuburg [an der Donau]

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel

 

J 194

15.12.1503

Geschehen an Freytag nach Lucie der heiligen Junckfrauentag Nach Christi geburde Funffczehenhundertund Im dritten Iare

Bartholomäus (Bartlme) Fischer (Vischer), Bürger zu Neuburg an der Donau (Nunburg), und seine Ehefrau Elisabeth (Elsbeth) bekunden, dass sie an den hochgelehrten Herrn, Johann Rosa, Doktor der geistlichen Rechte und derzeit Kämmerer der Universität Ingolstadt einen jährlichen Zins (jarlichs und ewigs zins) über fünf rheinische Gulden, der aus ihrem Lehen, das der Schwal genannt wird, das von der Universität lehnrührig ist und das zwischen den Orten Stepperg [Gde. Rennertshofen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] und Hoenbrun [?], sowie aus einem See, den die Aussteller von einem gewissen Katzbeck (vom kaczpecken) gekauft haben, den sie von der Äbtissin [des Klosters zu] Neuburg zu Lehen empfangen haben und der in der Oberen Au (Obern Aw) unterhalb des Burgholzes (Purgkholltz) liegt, zu reichen ist, für einen Kaufpreis von 100 rheinischen Gulden Landeswährung verkauft haben. Die Aussteller erklären, dass sie künftig die Abgabe von fünf rheinischen Gulden jedes Jahr am Festtag Mariä Lichtmess [Februar 2], oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach, an die Kammer der Universität in Ingolstadt abführen wollen. Andere Pflichten oder Abgaben werden hiervon nicht berührt. Sollten die Aussteller diese Abgabe eines Jahres nicht leisten, und ihre Gläubiger dadurch Schaden leiden, so wollen sie ihnen die geschuldete Abgabe und den entstandenen Schaden begleichen. Im Hinderungsfall haben die Gläubiger ein Pfändungsrecht an allem Hab und Gut ihrer Schuldner. Die Aussteller erklären, dass sie hinsichtlich des verkauften Zinses ihren Lehnsherrn in allen Rechtsstreitigkeiten beistehen wollen. Es besteht ein Wiederkaufsrecht zum Festtag Mariä Lichtmess für die Aussteller zum Rückkaufspreis von 100 rheinischen Gulden für die jährliche Abgabe von fünf rheinischen Gulden oder zum teilweisen Rückkaufspreis von 50 rheinischen Gulden für eine jährliche Abgabe von 2 1/2 rheinischen Gulden.

S: Kaspar (Caspar) Morhart, Rentmeister im Oberland

A: Bartholomäus und Elisabeth Fischer

E: Kammer der Universität Ingolstadt

Z: Hans (Hanns) Kalbel, Bürger und Angehöriger des Rats der Stadt Neuburg, und Simon Schmid, Bürger zu Neuburg

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 196

21.09.1512

Geschehen am Erichtag sannd Matheus tag des heiligen Zwellffpotten als man zallt von Cristi unnsers lieben herrn gepurt funffzehennhundert und im Zwellfften iar

Johannes Eck (Johann von Egkh), Doktor der heiligen Schrift, Domherr zu Eichstätt und Kaplan der Katharinenmesse im alten Kollegium zu Ingolstadt, bekundet für sich und alle nachfolgende Kapläne, dass er das Gut zu Pleiling (pleylling) [Stadt Vohburg an der Donau, Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm], das zu der genannten Messe gehörte und das nun von Stefan (Steffan) Satler, einst Zöllner in Regensburg, an den es vererbt war, an die Katharinenmesse zurückgekommen ist, nun zusammen mit einem 18 Bifang großen Acker am Hunrperg [Hühnerberg], der dem Gut zu Pleiling als Pfand zugeschlagen war, an Hans (Hanns) Pockstetter (pocksteter) aus Pleiling und seine Ehefrau Anna samt allem Zubehör gegen eine entsprechende Eidesleistung vererbt und verliehen hat. Die Lehnnehmer sollen dafür einem jeden Kaplan der genannten Messe jährlich an Michaeli [September 29], oder im Zeitraum von acht Tagen davor oder danach, als Herrengült einen Betrag von zwölf Schilling Ingolstädter Stadtwährung reichen. Sollten die Lehnnehmer diese Gült nicht reichen, so können ihre Gläubiger sie entsprechend außergerichtlich pfänden. Sollten die Lehnnehmer aus einer Notsituation zum Verkauf ihrer Bau- und Erbrechte gezwungen sein, so dürfen sie dies tun, nicht jedoch ohne es nicht zuerst dem Kaplan der Katharinenmesse angeboten zu haben. Das Gut wäre von einem neuen Lehnnehmer aus der Hand des Kaplans zu empfangen.

S: Balthasar (Wallthaser) Huebmair, Doktor der heiligen Schrift und Pfarrer der Ingolstädter Liebfrauenpfarrei, und Leonhard (Lienhart) Bernecker (Bernegkher), Unterrichter in Ingolstadt

A: Johannes Eck, Kaplan der Katharinenmesse

E: Hans und Anna Pockstetter aus Pleiling

Z: „welicher besiglunng wir yetz genanntt Walthaser Huebmair und lienhart pernegker allso geschehenn bekennen und soll allso ain Innsigel das annder bezeugen“

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel mit Rücksiegeln (das zweite gebrochen)

 

J 197

20.11.1514

Unnd der prieff ist geben ann Montag nach Sannt Elspettn tag alls man zallt von Cristi unnssers öieben hern gepurde fünffzechen hundert unnd im vierzechenden iarn

Bernhard Hiersdorfer (hierstorffer) aus Manching (Mannching) [Lkr. Pfaffenhofen/Ilm] und seine Ehefrau Elisabeth (elspett) bekunden, dass einst ihr Vorfahre (vorfoder) Michael (michl) Gulden, der vor ihnen die Taverne, die Behausung und den Stadel in Manching an der Paar (on der parr) innehatte, welche neben einem Anwesen des Paul Schmid liegen und im hinteren Bereich an ein Anwesen eines gewissen Büchler (Püchler) angrenzen, einst an den mittlerweile verstorbenen Wilhelm Heuberger (Hewberger), Pfarrer zu Manching, eine jährliche Gült über fünf Pfund Pfennige, laut einer Urkunde von 1489 April 28 (on Erchtag nach Sannt Jorigen tag Anno domini Vierzechen hundert unnd im neunundachtzigisten iar), die mit dem Siegel des Marktes Reichertshofen [Lkr. Pfaffenhofen/Ilm] besiegelt ist, zu Wiederkauf verkauft hat. Laut dieser Urkunde von 1489 hat der verstorbene Pfarrer von Manching vor seinem Tod seinen Beauftragten (seinen geschafftigern) [?] befohlen, die Gült für zwei ewige Messen und einen Jahrtag zu verwenden (zu ordnen bevolchen). Weil das Gut jedoch nicht in Ordnung gehalten (inn morcklichen abfall unnd unwesn komen) wurde, so dass die ursprüngliche Abgabe daraus nicht mehr geleistet werden konnte, kam es zu einer Verringerung (Ringerung) der Gült, welche von folgenden Herren bewilligt (verwilligt) wurde: Michael (Michl) Schatz, Vikar der Pfarrkirche St. Moritz [in Ingolstadt], zusammen mit den Kirchenpröpsten, ferner Georg (Jorig) Geding als Vertreter der Kapelle (Capln), sowie Sigmund (Sigmundt) Heuberger (Hewberger) und Georg (Jorgn) Scheurer (Schewrer) als Vertreter der Messe; Dieser verringernden Neufestsetzung zufolge sollen die Aussteller künftig nur mehr die Hälfte der ursprünglichen Abgabe, nämlich jetzt 20 Schilling Pfennige an zwei Terminen im Jahr geben, einmal zehn Schilling am Festtag des heiligen Michael [September 29] an den Pfarrhof von St. Moritz inklusive der Kapellen (Capelein) für den Jahrtag, sowie einmal zehn Schilling am Festtag des heiligen Georg [April 23], davon fünf Schilling an den Kaplan der Messe und fünf Schilling an den Kaplan jener Messe, die die selige Kapelle des Hans Hoffman oder Hans Schreyer genannt wird. Die Aussteller erklären, dass der künftige Inhaber der Taverne (dafern) den genannten Kaplänen die 20 Schilling Pfennige zu den genannten Terminen, oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach, zu Ingolstadt reichen soll. Sollten die Inhaber eines Jahres die Abgabe nicht leisten, so können ihre Gläubiger sie entsprechend, auch außergerichtlich, pfänden. Sollten die Gläubiger ihr Pfandgut dann nicht bekommen, dürfen diese alles Hab und Gut ihrer Schuldner beschlagnahmen und es so lange nutzen bis ihnen die Abgabe und der entstandene Schaden bezahlt sind. Die Aussteller erklären, dass sie für die genannten Güter den Käufern in allen Rechtsstreitigkeiten beistehen wollen, wie es für Freies Eigen üblich ist. Von diesem Vertrag unberührt sollen eine Abgabe über zwölf Schilling Pfennige an den Kasten zu Neuburg [an der Donau] und eine jährliche Abgabe über ein Pfund Wachs an die Heiligen [?] bleiben. Sollten die Käufer diesbezüglich rechtlich angegriffen werden, wollen die Aussteller sie entsprechend verteidigen. Es besteht ein Wiederkaufsrecht der jährlichen Gült von 20 Schilling Pfennigen zum Kaufpreis von 50 Pfund Pfennigen, oder zehn Schilling Pfennige zum Kaufpreis von 25 Pfund Pfennigen. Ein Wiederkauf würde zu den genannten zwei Terminen oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach stattfinden. Sollte der Rückkauf an Michaeli [September 29] gewünscht werden, so ist dies bis spätestens zum Festtag des heiligen Jakob [Juli 25] vorher anzukündigen, im Falle von Georgi [April 23] bis spätestens zum Festtag Mariä Lichtmess [Februar 2].

S: Hans (Hanns) Osterreicher, Gegenschreiber der Herzöge Wilhelm und Ludwig in Ingolstadt

A: Bernhard und Elisabeth Hiersdorfer

E: Michael Schatz, Georg Geding, Sigmund Heuberger, Georg Scheurer

Z: Hans (Hanns) Thummair [?] und Hans (Hanns) Steltzer (Stelltzer), beide Bürger zu Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (fast vollständig verloren)

 

J 198

01.05.1515

Gebenn unnd geschehenn ann Erichtag an der heilligen Zwelpotten tag Villippi und Jacobi Alls man zallt vonn Cristi unnsers Lieben herrnn gepuerdt fünftzehenhundertt unnd inn dem fünftzehentten iar

Blasius (Blasy) Merkel (merckell) aus Neukirchen (Newkrichenn) [Gde. Thierhaupten, Lkr. Augsburg] im Landgericht Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] und seine Ehefrau Elisabeth (Elisabetth) bekunden, dass sie an die Witwe Barbara (Warbara) Scheufler aus Hölzlarn (hetzlerm) [Gde. Thierhaupten, Lkr. Augsburg] ihre zu Eigen besessene zwei Tagwerk große Mähwiese (wismaitt), die hinter dem Rinderloch [?] liegt und an eine Mähwiese des Klosters [Thierhaupten] angrenzt, die die Aicker [?] zu Thierhaupten genannt wird, und die ihnen als Freieigen gehört, für 18 3/4 (und umb drey ortt) rheinische Gulden guter Landeswährung verkauft haben. Die Aussteller erklären, dass sie den Kaufpreis zur Gänze bezahlt bekommen haben und auf alle Ansprüche daran verzichten. Die Käuferin soll mit ihrem Kaufobjekt tun und lassen können was sie will.

S: Stefan Haug (Steffann Hawg), Vogt

A: Blasius und Elisabeth Merkel

Z: Six [Sixtus] Angermair (Anngermair) aus Thierhaupten und Matthias (Mathes) Winner [?] aus Narrendorf [?]

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (leicht beschädigt)

 

J 199

12.11.1517

Gescheenn an pfintztag nach Martini und Cristi unnsers lieben herrn geburt Fünfzehenhundert unnd im Sibennzehenden Iarr

Leonhard Schellnecker (Leonnhart Schelnnecker) aus Manching [Lkr. Pfaffenhofen/Ilm] und seine Ehefrau Anna bekunden, dass sie die Taverne (Taffern), samt Behausung und Stadel, in Manching, die an der Paar neben einem Anwesen des Paul Schmid liegt und im hinteren Bereich an ein Anwesen eines gewissen Büchler (Puchler) angrenzt, und welche sie von Bernhard Hiersdorfer (Hyrstorffer) gekauft haben, und die im Jahr 1489 durch Michael Gulden aus Manching an Wilhelm Heuberger, Pfarrer zu Manching, für eine jährliche Gült von fünf Pfund Pfennigen zu Wiederkauf, wie es ein Gültbrief beinhaltet, der mit dem Siegel des Marktes Reichertshofen [Lkr. Pfaffenhofen/Ilm] besiegelt ist, verpfändet wurde, nun besitzen und innehaben. Die Aussteller bekunden, dass Pfarrer Wilhelm Heuberger die fünf Pfund Pfennige einst per Testament für zwei ewige Messen, die Messe in der Kapelle auf dem Karner und die Messe für den verstorbenen Hans Hofman, sowie für einen ewigen Jahrtag in der Pfarrkirche St. Moritz in Ingolstadt gestiftet (auszutaylen verordnet und geschafft) hat. Da die Taverne samt Zubehör jedoch nicht in gutem Zustand erhalten wurde und aus ihr die jährliche Gült von fünf Pfund Pfennigen nicht mehr bestritten werden konnten, wurde die Gült durch Meister Michael (Michell) Schatz, Vikar, zusammen mit den Kirchenpröpsten und mit Meister Georg Irdung (Yrdung) in Vertretung der Kapläne Sigmund Heuberger und Georg Scheyrer, auf die halbe Summe, nämlich 20 Schilling Pfennige, herabgesetzt. Es wird bekundet, dass über diese Anpassung der Gült bisher keine Urkunde (verschreybung) ausgestellt wurde, nun der Pfarrer, die Kirchenpröpste und die Kapläne eine Urkunde (ain glaubwirdigen Schein und Urkund) haben sollen, deshalb haben die Aussteller diese neue Verschreibung ausstellen lassen und versprechen, künftig jährlich am Festtag des heiligen Michael [September 29] die Gült über 20 Schilling zu reichen. Als Kaplan der genannten Heuberger Messe wollen die Aussteller dem Thomas Romelspach, Doktor der Theologie und Ordinarius der Universität Ingolstadt, fünf Schilling Pfennige bezahlen. Ebensoviel wollen die Aussteller an den Kaplan der Messe Hans Hofman zahlen. Die Kapläne sollen an Samstagen zur Vesper für Wilhelm Heuberger ein Placebo [Gebet für Verstorbene] in der Kapelle auf dem Karner beten (ain Placebo in der Capellen auff dem karner sprechen sollen). Sollten die Kapläne dieses Gebet nicht selbst oder durch einen Priester verrichten, so sollen sie zur Strafe dem Mesner jeweils drei Pfennige schuldig sein. Den Personen Meister Hans Pfliegell, Vikar, Hans Jäger (Jager), Angehöriger des Inneren Rats, Sebastian Schelhammer (Schelhamer), Angehöriger des Äußeren Rats, sollen als Kirchenpröpste, sowie allen Gesellen und Schulmeistern der Pfarrkirche St. Moritz wollen die Aussteller für den ewigen Jahrtag künftig eine Abgabe von fünf Schilling Pfennigen zahlen. An den Meister Georg Bolling als Vertreter der Kapläne der Pfarrkirche St. Moritz wollen die Aussteller ebenfalls fünf Schilling Pfennige abführen, welche an jene abzuführen ist, die abends zur Vigil und morgens eine Messe lesen. Sollten die Aussteller an der Zahlung der Gült säumig werden, so haben ihre Gültherren und deren Nachkommen sowohl als Einzel-Gläubiger als auch in der Gruppe ein entsprechendes Pfändungsrecht. Sollten die Gläubiger ihr Pfandgut dann nicht bekommen, so dürfen sie die Taverne und das Zubehör beschlagnahmen, bis ihnen Schuld und entstandener Schaden beglichen sind. Die Aussteller erklären, dass sie die ihnen anvertrauten Güter, insbesondere auch das Dach der Taverne und alle zugehörigen Gebäude in gutem Zustand halten wollen und in allen Rechtsstreitigkeiten das Gut betreffend ihren Lehensherrn beistehen wollen. Von der Verfügung wird eine Abgabe über zwölf Schilling Pfennige ausgenommen, die an den Kasten in Neuburg [an der Donau] zu reichen ist, sowie eine Abgabe über ein Pfund Wachs, die an die Heiligen zu Manching abzugeben ist. Es besteht ein Wiederkaufsrecht der Gült von 20 Schilling Pfennige zum Festtag des heiligen Michael zum Preis von 50 Pfund Pfennigen.

S: Sigmund von Fraunberg, Pfleger zu Reichertshofen [Lkr. Pfaffenhofen/Ilm]

A: Leonhard und Anna Schellnecker

E: Thomas Romelspach, Kaplan der Heuberger Messe und Ordinarius der Universität Ingolsadt

Z: Hans (Hanns) Laugller und Andreas (Andres) Schmid, beide Bürger (mitburger) zu Reichertshofen (Reychertzhoven)

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (berieben)

 

J 200

24.03.1522

Gescheen Am monntag nach Sonntags Oculi als man zallt nach Cristi unnsers Liebn herrn gepurt Funfftzehennhundert und darnach im zwayundzwaynntzigistn Iare

Friedrich Sturmfeder, Komtur (Comenthur) des Deutschordenshauses (Teuschenhaus) Blumenthal (Pluemental) [Stadt Aichach], und Wolfgang Pfersfelder, Pfleger und Landrichter zu Aichach, bekunden, dass es zwischen der Universität Ingolstadt einerseits und Leonhard Hinterskirchner (Leonnhartn Hinderskirchner) aus Schönleiten (Schonleuttn) [Gde. Petersdorf, Lkr. Aichach-Friedberg] andererseits, wegen der Belehung (stifftung) eines kleinen Gutes in Axtbrunn (Achsprun) [Gde. Petersdorf, Lkr. Aichach-Friedberg] zu Streit gekommen war. Wegen dieses Streites ist den Ausstellern von Wilhelm [IV.] und Ludwig [X.], Pfalzgrafen bei Rhein und Herzöge in Ober- und Niederbayern, befohlen worden (ein Comission und bevelh zugeschickt), die beiden Streitparteien zu verhören und dann zu versöhnen. Die Aussteller bekunden, dass dementsprechend Leonhard Hinterskirchner und Magnus (Manng) Emmershofer (Emershover), Kastner der Universität zu Aichach und deren Bevollmächtigter, zum Verhör erschienen sind. Die Verhörten haben gelobt, dass sie das Urteil akzeptieren wollen. Die Aussteller haben entschieden, dass Leonhard Hinterskirchner ermächtigt sein soll, einen Bauern (paurn) seiner Wahl auf seinen Hof und das kleine Gut der Universität einzusetzen und zu entheben (zustifften und zuentstifften). Jedoch soll der eingesetzte Maier an die Universität jedes Jahr zum Festtag der Heiligen Simon und Judas [Oktober 28] zusätzlich zur geschuldeten Gült ein Stiftgeld von 28 Pfennigen an den Kasten der Universität zu Aichach zahlen. Leonhard Hinterskirchner ist ferner berechtigt, von der Universität das Gut zum Preis von 44 rheinischen Gulden zu kaufen. In einem solchen Fall soll er dies der Universität ein halbes Jahr zuvor ankündigen. Die Universität muss in diesem Fall dem Hinterskirchner eine Urkunde ausstellen. Drittens wurde entschieden, dass für bisher entstandene Kosten jede Streitpartei selbst aufkommen soll. Die Aussteller bekunden, dass sie über dieses Urteil zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt haben und jeder Streitpartei davon eine ausgehändigt haben.

S: Friedrich Sturmfeder und Wolfgang Pfersfelder

A: Friedrich Sturmfeder und Wolfgang Pfersfelder

E: Magnus Emmershofer, Kastner der Universität Ingolstadt zu Aichach

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel in Kapseln


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