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J 201 - 250 (1523 - 1562)

J 201

05.08.1523

Geschehen an Sannt Oschwalts tag Nach Cristi geburtt Fünffzehenhundertt unnd in dem drey unnd zwantzigistn iar

Hans Kammerer (Hanns Kamrer) aus Neukirchen [Gde. Thierhaupten, Lkr. Augsburg] und seine Ehefrau Elisabeth (Elspeth) bekunden, dass sie von Wolfgang Lang (Wolfganng lanng) aus Neukirchen einen Garten über ein halbes Juchart, von welchem in Verbindung mit dessen Haus die Zinsen an die Hohe Schule zu Ingolstadt abzuführen sind, gekauft haben. Die Aussteller erklären, dass sie mit Zustimmung der Universitätsverwalter auf dem gekauften Grundstück eine Behausung (herwerg) gebaut haben und dass sie von ihrer Hofstatt an die Universität jährlich eine Abgabe von 15 Pfennigen reichen wollen. Sollten die Aussteller ihre Behausung und ihre Hofstatt verkaufen wollen, so sollen sie daraufhin wieder von der Universität ein Gut zu Lehen empfangen. Als Abzugsgeld (abfartt) sowie als Auffahrtgeld (auff fartt) sind dann von den Ausstellern jeweils 12 Pfennige an die Universität zu bezahlen. Die Aussteller erklären ferner, dass sie alle schuldigen Scharwerksdienste und alles was sie von wegen der Hofstatt schuldig sind leisten wollen. Sollten die Aussteller die Abgabe über 15 Pfennig oder Abzugsgeld und Auffahrtgeld von 12 Pfennig nicht leisten, so haben ihre Gläubiger ein entsprechendes Pfändungsrecht. Sollten Herzog Wilhelm [IV.] und Herzog Ludwig [X.] als Landesherrn ihren Pfleger oder das Landgericht in Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] feststellen, dass der von den Ausstellern errichtete Bau auf der gekauften Hofstatt, oder die Hofstatt selbst oder ihre Scharwerksdienste irgend jemandem Schaden zufügen, mehr als andere Hofstätten und Güter der Universität in Neukirchen, dann wollen die Aussteller ihr Gebäude abbrechen und alles tun, was ihnen von den Pflegern und dem Landgericht vorgeschrieben wird.

S: Hochbrand (hochprannd) von Sandizell, Pfleger zu Rain [am Lech]

A: Hans und Elisabeth Kammerer

E: Universität Ingolstadt

Z: Wolf Weichsner (Wolff Weichssner) und Leonhard (liennhart) Merde, beide Bürger zu Rain [am Lech]

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (leicht beschädigt)

 

J 202

30.11.1523

Geschehen an Sannt Anndres des heilligen zwolff pottn tag Nach Cristi unnsers lieben hern geburtt Taussent funff hundertt und in dem drey und zwaingtzigistn Iar

Hans (Hanns) Ziegler, Wirt in Neukirchen (Newkyrchen) [Gde. Thierhaupten, Lkr. Augsburg], bekundet, dass er einst von Hans Kamerer das Erbrecht an dem Lehen der Taverne in Neukirchen, welche mit ihrer Gült (grundt aigenschafft unnd güllt) der Universität Ingolstadt gehört, gekauft hat, und dass er danach wegen der Einkünfte (anfals) mit der Universität in Streit geraten war, welcher jedoch beigelegt werden konnte. Der Aussteller bekundet, dass ihm nach Auskunft des universitären Salbuchs von Georg (Jörig) Hauer (Hawer), Doktor und Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt sowie derzeitiger Rektor und Kämmerer der Universität, eines von acht Lehen in Neukirchen zusammen mit der Taverne verliehen wurde. Dieses Lehen samt Taverne, das ursprünglich keine Weisgült abzuführen hatte, was durch die Einkünfte der Gült ausgeglichen wurde, ist dem Hans Ziegler und seinen Nachkommen zu Erbecht verschrieben worden. Außerdem wurden ihm damals das Baderecht [?] (die gerechtigkaitt des bads), sowie drei Metzen Hanfkörner und zwei Weisat aus einer Hofstatt und einem Garten verliehen. Am Kaufpreis von 10 1/2 Gulden für dieses eine der acht Lehen, wurden dem Aussteller 3 1/2 Gulden nachgelassen, so dass er zu sieben Gulden zahlen muss. Über diesen angesprochenen Kauf existiert ein Erblehenbrief, den der Aussteller erhalten hat. Der Aussteller verspricht nun, dass er zusätzlich zu den 15 Pfennigen Hofstattzins für die Taverne, eine Abgabe von vier Schilling und 15 Pfennigen für das Baderecht, sowie für die drei Metzen Hanfkörner und zwei Weisat, jährlich am Festtag des heiligen Gallus [Oktober 16] an den Kasten zu Aichach zusammen mit einem Scheffel Roggen und einem Scheffel Hafer Rainer Maßes [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] reichen will. Sollte künftig das Lehen der Taverne den Besitzer wechseln, sei es durch Kauf, Tausch, Übergabe, Todesfall oder Heirat, soll es stets von der Universität zu Lehen empfangen werden. Als Abzugsgeld und als Auffahrtgeld sind hierfür jeweils ein rheinischer Gulden zu bezahlen. Für die Hofstatt betragen Abzugsgeld und Auffahrtgeld, wie üblich, jeweils zwölf Pfennige. Sollte der Aussteller bei der Bezahlung seiner jährlichen Gült, oder der [noch ausstehenden] sieben Gulden, oder einer seiner anderen Pflichten säumig werden, soll damit wie mit den anderen acht Lehen verfahren werden und ein entsprechendes Pfändungsrecht der Universität bestehen.

S: Hochbrand (hochprannd) von Sandizell, Pfleger zu Rain [am Lech]

A: Hans Ziegler

E: Kasten der Universität Ingolstadt zu Aichach

Z: Wolfgang Ott, derzeit Gerichts- und Gegenschreiber, und Veit Hofgartner (hoffgarttner), Amtmann zu Rain [am Lech]

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 204

21.12.1527

Geschehen am sambstag des heiligen tzwelfbotn Sannd thomanstag alls man zelet von christi geburde fünffzehenhundert und im sibenundtzwaintzigisten Iare

Peter Winchinger (Winichinger) aus Winiching [wohl Winichen, Gde. Unterdietfurt, Lkr. Rottal-Inn] und seine Ehefrau Diemut (Diemuet) bekunden, dass sie gegenüber ihrem Grundherrn, Stefan [Stephan Dietrich], Abt des Klosters St. Veit [Neumarkt-Sankt Veit, Lkr. Mühldorf am Inn], noch ausstehende und unbezahlte Gült und Schulden, die von dem Eigengut des Klosters St. Veit in Winichen herrühren, in Höhe von 15 rheinischen Gulden haben, die sie derzeit nicht bezahlen können. Nachdem nun die leiblichen Geschwister (geschwistriget) von Peter Winchinger, nämlich Veit [Winchinger], Georg [Winchinger] und Magdalena Kagermair (kagermairin) nach Übernahme des elterlichen Nachlasses (Erb Nemung) sich nicht gegenseitig auszahlen können, hat Abt Stefan den Ausstellern auf ihre Bitten hin, zur Auszahlung (entrichtung) der Geschwister eine Summe von 25 rheinischen Gulden geliehen. Zusammen mit der Schuld von 15 rheinischen Gulden, sind die Aussteller dem Abt nun insgesamt 40 rheinische Gulden schuldig. Im Gegenzug verschreiben die Schuldner dem Abt und dem Kloster St. Veit ihr Gut in Winichen, nach Bestimmungen des Stiftsbuches des Klosters jedoch unberührt die jährliche Gült und den jährlichen Zins. Zusätzlich zu dieser Gült und diesem Zins wollen die Aussteller künftig einen jährlichen Zins von zwei rheinischen Gulden reichen. Sie verpflichten sich, künftig jedes Jahr am Festtag des heiligen Michael [September 29] diese Abgabe von zwei rheinischen Gulden zu bezahlen, und dies zusätzlich zu der im Stiftbuch festgehaltenen Stiftgült zu tun. Sollte diese Gült von zwei rheinischen Gulden eines Jahres nicht bezahlt werden, so sollen die Aussteller ihres Lehens entsetzt sein. Sollten die Aussteller ihre Zusagen nicht einhalten, so soll ihr Lehen als Freies Eigen an das Kloster St. Veit fallen. Weder päpstliche noch kaiserliche Schreiben (kain Babstlich noch kayserlich beneficium statuta noch freihaitn) sollen ihnen in einem solchen Falle nützen. Es besteht für die Aussteller ein Wiederlösungsrecht der Abgabe von zwei rheinischen Gulden zum Preis von 40 rheinischen Gulden zum Festtag des heiligen Michael.

S: Georg Hauzenberger zu Söll (hautznperger zu Soll), Kastner und Zöllner zu Neumarkt (Neuemargkt)

A: Peter und Diemut Winchinger

E: Kloster St. Veit [Lkr. Mühldorf am Inn]

Z: Hans Feylaher aus Lueging [?] und Christoph (Cristoff) Kolm, Tagwerker zu Neumarkt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel verloren

 

J 205

05.10.1529

Gebn am Erchtag nach Francisci hes haylign beuchtigers und Christi Jesu unsers liebn hern und saligmachers geburdt Als man zalt Tausent funffhundert und Neunundzweintzgkh iar

Sebastian (Sebastiann) Faber, derzeit Pfarrer zu Handzell (Hantzll) [Gde. Pöttmes, Lkr. Aichach-Friedberg], bekundet, dass er seine eigene Holzmark (holtzmarch) mit allem Zubehör zu Handzell, welche im unteren Bereich an ein Waldstück (holtz) der Amalia von Gumppenberg, Witwe zu Pöttmes, angrenzt und das der Steinweiher (Staynweyer) genannt wird, und die im oberen Bereich an ein Waldstück der Liebfrauenkirche (unser frawen holtz) angrenzt, die im vorderen Bereich an den Schweitzer (Schweytzer) Schlag [Lichtung?] stößt, der auch der Peckn Schlag genannt wird, und die im hinteren Bereich wiederum an einen Waldbereich der Liebfrauenkirche stößt, an Wolfgang Eöffölin [?], Doktor der Medizin und derzeitiger Kämmerer der Universität Ingolstadt, für 39 Gulden sowie einen Gulden für den Leikauf (Laykauff) zu Wiederkauf verkauft hat. Der Aussteller erklärt, dass er den Kaufpreis bezahlt bekommen hat und dafür auf alle Ansprüche an der verkauften Holzmark verzichtet. Nur Wolfgang Effölin und die Universität sollen das Kaufobjekt künftig nutzen. Sollte die verkaufte Holzmark rechtlich angegriffen werden, so will der Aussteller den Käufern diesbezüglich beistehen.

S: Georg (Jorg) Zallinger, Hofmarkrichter in Handzell

A: Sebastian Faber, Pfarrer zu Handzell

E: Kammer der Universität Ingolstadt

Z: Leonhard (Lenhart) Rauchmair und Leonhard (Lenhartt) Kappler (Cappler), beide in der Hofmark Handzell wohnhaft

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 206

30.05.1530

Gebn an Montag nach Sontags Exaudi welches dan gewesen ist der dreyssigst tag des Mayen als man zalt nach der geburdt christi unsers liebn hern Tausent funffhundert und dreyssig Iare

Hans Enderlein (Enderlin) aus Handzell [Gde. Pöttmes, Lkr. Aichach-Friedberg] und seine Ehefrau Ursula bekunden, dass sie ihr eigenes Waldstück (holtz), das am Tafernberg (amptaffernperg) [?] liegt und an Waldstücke eines gewissen Pitzl (Pytzl) sowie der Universität [Ingolstadt] angrenzt, mit allem Zubehör an Magnus (Mangnn) von Einertshoffen [Ainertshofen, Gde. Inchenhofen, Lkr. Aichach-Friedberg], derzeit Kastner der Universität Ingolstadt in Aichach für 18 rheinische Gulden verkauft haben. Die Aussteller erklären, dass sie den Kaufpreis bezahlt bekommen haben und auf alle Ansprüche an dem Kaufobjekt verzichten. Die Universität soll durch ihren Kastner zu Aichach das Waldstück künftig nutzen. Sollte die Universität an dem Kaufobjekt rechtlich angegriffen werden, so wollen die Aussteller ihr entsprechend Rechtsbeistand leisten.

S: Georg Zallinger, Hofmark-Richter zu Handzell

A: Hans und Ursula Enderlein

E: Kastner der Universität Ingolstadt in Aichach

Z: Paul Trost und Georg Lader, beide aus Handzell

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (fast vollständig verloren)

 

J 207

17.09.1530

Geschehen am Sambstag nach Exaltacionis Crucis und Cristi unnsers lieben herren gepurt funffzehenhundert und im dreissigisten Iare

Der Rektor der Universität Ingolstadt [wohl Georg Hauer] und die Bürgermeister und Räte der Stadt Ingolstadt bekunden, dass nach dem Tod des Johann von Wolffstein (Johansen vom wolfstain), einst Dompropst zu Eichstätt und Pfarrer der Moritzkirche in Ingolstadt, durch Vermittlung (underhandlung) des bayerischen Herzogs (landsfürstlicher durchleuchtigkhait) die Pfarrei von Sankt Moritz mit der Universität uniert wurde und der Universität zum Unterhalt der Dozenten (lesenden doctorn) übereignet (zuegeaignet) wurde. Es wird bekundet, dass demgemäß die Pfarrei Sankt Moritz mit allen geistlichen Pfründen (golzgaben), die vormals von einem Pfarrer von Sankt Moritz allein, oder von diesem zusammen mit einem Rat der Stadt, verliehen werden konnten, künftig dem Rektor und dem Rat der Universität gehören soll, so dass die Universität entweder allein oder zusammen mit einem Rat der Stadt diese geistlichen Pfründen verleihen kann. Ebenso gehen alle damit verbundenen Rechte eines Pfarrers von Sankt Moritz an die Universität über. Die Aussteller bekunden, dass sie überein gekommen sind, dass man sich im Falle eines Heimfalls einer solchen Pfründe durch einen Todesfall (durch ain freyen todfall variern und erledigt), nicht hinsichtlich der Befreiung (Resignaciones) vergleichen will, sondern das Lehen abwechselnd wieder ausgeben will. Auch die Partei, der das Lehen nicht gehört, soll die Neubelehnung durch die andere Partei unterstützen. Gemäß dieser Vereinbarung hat nun der Rektor und Rat der Universität als erste erledigte geistliche Pfründe (die erst varierenden golzgab) die Messe der heiligen zwölf Apostel (die mes der heiligen zwelffpoten) in der Pfarrkirche Sankt Moritz an ihren Universitätsratsfreund (unnserm ratsfrundt), den Lizentiaten Johann Schrötinger verliehen. Bei der nächsten heimfallenden geistlichen Pfründe sollen wieder Bürgermeister und Rat der Stadt die Wahl (vorwal) eines Empfängers treffen dürfen, und danach wieder die Universität. So sollen in Zukunft die Lehen wechselweise von Universität und Stadt ausgegeben werden. Die Aussteller erklären, dass sie über diese Vereinbarung zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt haben.

S: Universität Ingolstadt und Stadt Ingolstadt

A: Rektor der Universität Ingolstadt; Bürgermeister und Räte der Stadt Ingolstadt

E: Johann Schrötinger, Ratsfreund und Lizentiat der Universität Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel in Kapsel (das eine verloren)

 

J 208

27.02.1531

Geben an Montag nach Invocavit als man zalt der geburdt Christi unsers Ewben hern und haligmachers funffzehenhundert und ainunddreyssig Iar

Hans Pitzl (Hanns Pitzls) aus Handzell (hantzell) [Gde. Pöttmes, Lkr. Aichach-Friedberg] bekundet, dass er an Johann Schröttinger, Lizentiat der Theologie (der hayligen geschrifft) und Kämmerer der Universität Ingolstadt, sowie dessen Nachfolger im Kämmereramt, seine Holzmark zu Handzell, die das Peckenholz (peckhen holtz) genannt wird, mit allem Zubehör für insgesamt 84 rheinische Gulden verkauft hat. Das verkaufte Peckenholz liegt bei einem Anwesen des Amtmanns Engerle, das auch Steinweiher (Staynweyher) genannt wird und den Erben des Alexander von Gumppenberg gehört; ferner liegt das Peckenholz neben mehreren Äckern und Gärten (egkhern unnd egarten), die den Handzellern Hans Enderle, Thomas Wüst (Thoma Wuest) und Hans Bitzel gehören; ferner grenzt das Peckenholz an einen Waldbereich an, den die Universität vor nicht langer Zeit (newlicher weyll) von Hans Enderle gekauft hat und zu welchem das Peckenholz davor gehörte und damals von diesem abgetrennt wurde; ferner reicht die Holzmark neben dem genannten Waldbereich des Hans Enderle einen Berg hinauf bis zu einem Waldbereich, der der Pfaffenberg genannt wird und der den Herzögen von Bayern gehört; An dieser Stelle verläuft eine Grenze in Form eines Weges über den Bergrücken (hochruck) [?] bis zu einer großen Eiche, von dieser Eiche durch den Wald bis zu einer anderen Eiche, beide Eichen sind mit Grenzzeichen gekennzeichnet (mit lachen bezaychnet), an der Gemeinde von Handzell; Danach verläuft eine Grenze wieder in Form eines Weges zwischen der Gemeinde Handzell (wider ain wege zwischen gedachter gemayn scheyb umb) [?] bis zu einem Waldstück, das das Gemsenholz (gemsen holtz) genannt wird und dem Hof der Kapelle von Sankt Leonhard [in Inchenhofen, Lkr. Aichach-Friedberg] gehört; Schließlich trennt der Weg die Gemeinde von Handzell von drei kleinen Äckern (dreu eckerle), wovon zwei den Erben des Gumppenberger (gumpergers) gehören, der dritte, der in der Mitte liegt, dem Kapellenhof von Sankt Leonhard (Cappelhoff zu Sant lenhart) und der letzte [vierte] dem Engerle, genannt Steinweiher (Staynweyher), gehört. Der Aussteller erklärt, dass künftig nur mehr die Kammer der Universität über das Kaufobjekt verfügen soll und er verzichtet auf alle Ansprüche daran. Sollte die verkaufte Holzmark rechtlich angegriffen werden, will der Aussteller den Käufern hierin beistehen und diese schadlos halten.

S: Georg Zallinger, Hofmark-Richter zu Handzell

A: Hans Pitzl

E: Kammer der Universität Ingolstadt

Z: Paul Trost und Georg (Jorg) Pfaffenzeller, beide aus der Hofmark Handzell

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel (fast vollständig verloren)

 

J 209

27.02.1531

Geben an Montag nach Invocavit als man zalt der geburdt Christi Iesu unsers lieben hern und Saligmachers Thausent funffhundert und ainunddreyssig Iare

Hans Pitzl (Hanns Pitzle) aus Handzell (hantzll) [Gde. Pöttmes, Lkr. Aichach-Friedberg] bekundet, dass er an Johann (Johan) Schröttinger, Lizentiat der Theologie (der hayligen geschrifft) und Kämmerer der Universität Ingolstadt, einen jährlichen Zins (järlichs und ewigs zins und gelts) über einen rheinischen Gulden verkauft hat, der aus den folgenden Gütern des Ausstellers zu geben ist: erstens aus der Hofstatt und Behausung samt Garten (gaertle) zu Handzell, welche an den Hof des Rauchmayr, welcher seine Gült an den Kapellenhof von Sankt Leonhard [in Inchenhofen, Lkr. Aichach-Friedberg] abführt, sowie an Gemeindegebiet angrenzen; Ferner aus einem drei Juchart großen Ackeranwesen in mehreren (allen) Feldern, wobei in jedem Feld ungefähr ein Juchart liegt: Im ersten Feld fünf kleine Äcker, von denen der erste Acker acht Bifang (piffing) groß ist und bei einem kleinen Baum (baumle) zwischen einem Anwesen des Hans Enderle und einem Anwesen des Leonhard Kappler (Capplers) liegt, und der im oberen und unteren Bereich an Wege angrenzt; Der zweite kleine Acker ist elf (anlff) Bifang groß und liegt zwischen einem Anwesen des Georg Held (Jorg Heelt) und einem Anwesen des Leonhard (lenhart) Rauchmair, und grenzt in seinem oberen Bereich an ein Anwesen des Wolff Enderle und im unteren Bereich an einen Weiher des Pfarrers; Der dritte kleine Acker, ein kurzes puentle [?], liegt zwischen einem Anwesen des Hans Kugele und einem Anwesen des Thomas (Thoma) Wiest (Wiestn) und stößt in seinem oberen Bereich an Gemeindegut und im unteren Bereich an einen Acker des Wirts; Der vierte kleine Acker, der sechs Bifang und mehrere geern [?] groß ist und in Richtung Mandlach (Mantlach) sowie zwischen Anwesen des Martin Rettenberger und des Leonhard (lenhart) Jeirt [?] liegt, und in seinem oberen und unteren Bereich an zwei in unterschiedlichen Feldern liegende Anwesen der von Gumppenberg angrenzt; Der fünfte kleine Acker ist 14 Bifang groß und liegt bei (auf dem) Khonlach [?] und liegt zwischen zwei Anwesen der von Gumppenberg und grenzt in seinem oberen Bereich an ein Anwesen des Michael (Michll) Schuster, in seinem unteren Bereich auf den Khonlach [?]. Im zweiten Feld vier kleine Äcker, von denen der erste Acker 28 Bifang groß ist und zwischen einem Anwesen des Thomas Wiest und einem Anwesen des Hans Pitzl (Pitzll) [Aussteller?] liegt, und in seinem oberen Bereich an ein Waldstück angrenzt, welches die Universität von dem Aussteller gekauft hat, und in seinem unteren Bereich an ein Waldstück angrenzt, welches die Universität von Hans Enderle gekauft hat; Der zweite kleine Acker, der elf Bifang groß ist, liegt zu Hinterberg [?] zwischen einem Anwesen des Hans Kiwele [?] und einem Anwesen der von Gumppenberg, und grenzt in seinem oberen Bereich an Gemeindegut und in seinem unteren Bereich an einen Weideacker (widenackher); Der dritte kleine Acker, der 3 1/2 Bifang groß ist, liegt bei (in der) Hellenpartt [?] zwischen einem Anwesen des Hans Khugele [?] und einem Anwesen der von Gumppenberg, und grenzt in seinem oberen Bereich an ein Anwesen des Hans Rauchmair, genannt Lobenwein [?], in seinem unteren Bereich an einen Weg in der Hellenpartt [?]; Der vierte kleine Acker, der 2 1/2 Bifang groß ist, liegt in der Hellenpartt [?] und zwischen einem Anwesen des Hans Kugle und einem heiligen Acker (haylgen ackher), und grenzt in seinem oberen Bereich an den Weg nach Mantlnperg [?], in seinem unteren Bereich auf eine Praytt [?] der von Gumppenberg. Im dritten Feld drei kleine Äcker, von denen der erste Acker 11 1/2 Bifang groß ist und auf dem Ammselgn [?] und zwischen einem Anwesen des Leonhard Cappler, der sein Anwesen für die Kirche Sankt Leonhard [Inchenhofen] bewirtschaftet, und einem Anwesen des Thomas Wuest liegt, und der in seinem oberen Bereich an ein Anwesen der von Gumppenberg, in seinem unteren Bereich an ein Anwesen des Amersloch [?] angrenzt; Der zweite kleine Acker ist drei Bifang groß und liegt zwischen einem Anwesen des Hans Khugele und einem Anwesen des Leonhard Kappler, und grenzt in seinem oberen Bereich an einen Weideacker (widenackher) und in seinem unteren Bereich an den Sam [?]; Der dritte kleine Acker ist ein kleines Juchart groß und misst 30 Bifang, und liegt zwischen einem Anwesen des Thomas Wuest und einem vorgenannten [!] Acker (und aim vorgemelten ackher), und grenzt an zwei Orten an ein Waldstück, das die Universität vom Aussteller gekauft hat. Aus diesen genannten Stücken will der Aussteller jährlich am Festtag des heiligen Michael [September 29] oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach, an den Kasten der Universität in Aichach die genannte Gült leisten, wofür er von seinen Käufern den Kaufpreis von 20 rheinischen Gulden erhalten hat. Der Aussteller will seinen Käufern in allen eventuellen Rechtsstreitigkeiten, die das Kaufgut betreffen, beistehen. Der Aussteller erklärt, dass er ohne Wissen und Willen der Universität nichts von den genannten Gütern veräußern will. Sollte der Aussteller oder seine Nachkommen an der Zahlung der Gült säumig werden, so haben die Gläubiger ein außergerichtliches Pfändungsrecht an den entsprechenden Gütern. Es besteht ein Wiederkaufsrecht des Zinses von einem rheinischen Gulden zum Kaufpreis von 20 rheinischen Gulden. Ein Wiederkauf wäre ein Vierteljahr vorher anzukündigen und fände dann am Festtag des heiligen Michael [September 29] statt.

S: Georg (Jorg) Zallinger, Hofmark-Richter zu Handzell

A: Hans Pitzl

E: Kasten der Universität Ingolstadt in Aichach

Z: Paul Trost und Georg (Jorg) Pfaffenzeller (Pfaffentzller), beide aus Handzell

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel

 

J 211

25.07.1534

Geschehenn an sant Jacobs tag des heilligenn zwolff potten als man zalt nach Cristi gepurt funffzehenhundert und im vierunddreissigistenn Jahre

Wilhelm (Wilhalm) Steflinger aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt] und seine Ehefrau Anna bekunden, dass sie an Johannes (Johann) Eck, Doktor beider Rechte und Ordinarius der Universität Ingolstadt, eine jährliche Gült über einen rheinischen Gulden, der aus Erbstücken der Aussteller zu reichen ist, verkauft haben. Die Gült wird aus folgenden Gütern geleistet: aus einem zehn Bifang großen Acker, der jenseits (ihenhall) der Schutter und neben einem Anwesen des Michael Schirmer liegt und an eine Straße angrenzt; Ferner aus einem zwei Tagwerk großen Anwesen von Mähwiesen, die gegenüber eines Anwesen eines gewissen Schiderlein zu [aus oder in] Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] und neben einem Anwesen des Pfarrers liegen, und wovon eine Gült von 20 Pfennigen an den Kasten des bayerischen Herzogs in Ingolstadt abzuführen ist. Der Aussteller erklärt, dass er dafür den Kaufpreis von 20 rheinischen Gulden bezahlt bekommen hat. Der Aussteller erklärt, dass er die Gült jedes Jahr am Festtag des heiligen Jakob [Juli 25] bezahlen will. Sollte der Aussteller die Gült nicht bezahlen, so sollen die Gläubiger ihn nach den Rechten des Gerichts Gerolfing angreifen können. Sollte die Käuferpartei an den betreffenden Gütern rechtlich angegriffen werden, will der Aussteller ihnen diesbezüglich beistehen. Es besteht ein Wiederkaufsrecht zum Kaufpreis von 20 Gulden zum Festtag des heiligen Jakob.

S: Mathias Jan (Jhan), Pfleger in Gerolfing

A: Wilhelm und Anna Steflinger

E: Johannes Eck, Ordinarius der Universität Ingolstadt

Z: Sebastian (Bastiann) Affalter und Jakob (Jacob) Schmid, beide aus Gerolfing

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel (leicht beschädigt)

 

J 212

11.08.1535

Gescheen an Mitwoch nach Laurenti und Cristi unsers lieben herren gepurt funffzehen hundert und in dem funffunddreissigisten Jahre

Es wird bekundet, dass sich Rektor und Rat der Universität Ingolstadt mit Bürgermeistern und Rat der Stadt Ingolstadt wegen einer Hofstatt, die zu einer Seelmesse (Selmes) der Pfarrkirche von Sankt Moritz gehört, die derzeit Hans Bauer (Paur) besitzt, geeinigt haben. Es wird bekundet, dass die Hofstatt freigegeben wurde und da die Pfarrei Sankt Moritz der Universität inkorporiert (uniert) ist, haben die Aussteller die Hofstatt an den Pfarrhof von Sankt Moritz übergehen lassen (khomen lassen). Ein jeder Pfarrer von Sankt Moritz soll einen Schulmeister halten, wie es bereits seit langer Zeit üblich ist. Außerdem soll jeder Schulmeister von Sankt Moritz von den Ausstellern und dem Pfarrer von Sankt Moritz mit einer Unterkunft versehen werden (mit ainer gelegnen behausung fursechen), deren Kosten zu Lasten eines Rats und der Stadt gehen sollen. Es wird bekundet, dass diese Verfügung durch zwei gleichlautenden Urkunden festgeschrieben wurde.

S: Universität Ingolstadt, Stadt Ingolstadt

A: Universität und Stadt Ingolstadt

E: Universität Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel in Kapseln (beschädigt)

 

J 213

09.02.1538

Geben am Sambstag den neundten des monats februarii nach Christi unnser herrn geburt funffzehenhundert und im achtunnddreyssigisten Iar

Balthasar Vogl aus Nidernhaunstat [Unterhaunstadt, Stadt Ingolstadt] und seine Ehefrau Ursula bekunden, dass sie an den Rektor, den Kämmerer und den Rat der Universität Ingolstadt einen jährlichen Zins und eine Gattergült über zwei rheinische Gulden verkauft haben, die aus ihrer großen Wiese zu reichen ist, die die Aussteller von Jakob Regler, Metzger und Bürger zu Ingolstadt, gekauft haben. Die Wiese liegt in der Hofmark der Universität in Unterhaunstadt (underhaunstat) unterhalb der kleinen steinernen Brücke (stainen Brugkleins) gegenüber des Dorfes Nidernhaunstat [Unterhaunstadt] am Augraben (aw graben) und grenzt an ihrem oberen Ende an ein Anwesen des Hermann Koch, Wirt zu Ingolstadt, und an ihrem unteren Ende an eine Mähwiese des Michael Hemme aus Feldkirchen [Stadt Ingolstadt]. Den Kaufpreis von 40 rheinischen Gulden haben die Aussteller zur Gänze bezahlt bekommen. Die Aussteller erklären, dass sie die jährliche Gattergült von zwei rheinischen Gulden pünktlich zum Festtag Mariä Lichtmess [Februar 2], beziehungsweise im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach, an die Kammer der Universität bezahlen wollen. Ferner bekunden die Aussteller, dass sie die entsprechende Wiese nicht weiter belasten oder berühren wollen. Sollten die Aussteller die Gattergült einmal nicht bezahlen, so dürfen die Gläubiger die Wiese pfänden und mit dieser nach ihrem Gutdünken verfahren. Sollten die Käufer an der Wiese rechtlich angegriffen werden, dann wollen die Aussteller ihnen hierbei beistehen. Es besteht ein Wiederkaufsrecht für die Aussteller, mit 40 rheinischen Gulden den ganzen Zins von zwei rheinischen Gulden zurückzukaufen oder mit 20 rheinischen Gulden den halben Zins von dann einem rheinischen Gulden zurückzukaufen. Ein Wiederkauf ist ein Vierteljahr zuvor anzukündigen. Mit der Leistung der Abgabe soll am kommenden Tag Mariä Lichtmess begonnen werden.

S: Wolfgang Zabelhamer, Mitglied des Inneren Rats der Stadt Ingolstadt

A: Balthasar und Ursula Vogl

E: Kammer der Universität Ingolstadt

Z: Meister Hans Henning, Steinmetz, und German Wolff, Bierbrauer (pirprew), beide Bürger zu Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel

 

J 214

23.02.1539

Gebenn am Sontag Invocavit als man zalt von Cristi gepurt tausent fünffhundert unnd Neun und dreissig Iar

Georg (Jörg) Schmid aus Mühlried (Milriedt) [Stadt Schrobenhausen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] und seine Ehefrau Anna bekunden, dass sie ihre zwei Mäder und zwei Tagwerk messende Mähwiese, die an der Paar (par) und neben einer Mähwiese der Anna Sigl aus Königslachen (Kunigslachen) [Stadt Schrobenhausen] sowie neben einer Mähwiese des Hans Gesell (gesellen) auf dem Ried liegt, verkauft haben. Die Fläche von einem Tagwerk der Wiese ist dem Cyriak (Ciriaco) von Preysing lehnspflichtig, woran nicht gerührt werden soll. Auch an Wolfgang Schatz, Kaplan von Heilig Kreuz (zum heiling Creitz) in Ingolstadt, ist eine jährliche Gült von 1 1/2 rheinischen Gulden sowie ein Ingolstädter Scheffel Weizen abzuführen, worüber Wolfgang Schatz auch eine Urkunde der Aussteller besitzt. In dieser Urkunde sind dem Wolfgang Schatz ferner zwei Zehnten zu Mühlried verschrieben, die ebensowenig von dem neuen Rechtsgeschäft berührt werden sollen. Die Aussteller bekunden, dass sie die Mähwiese an Matthias Eisenmann (Eysenman), Bürger zu Schrobenhausen, und dessen Ehefrau Anna verkauft haben, die künftig die genannten Abgaben reichen sollen. Die Aussteller erklären, dass sie die Summe von acht rheinischen Gulden von den Käufern bezahlt bekommen haben.

S: Peter Nauer (Nawer), Stadt- und Landrichter zu Schrobenhausen

A: Georg und Anna Schmid

E: Wolfgang Schatz, Kaplan von Heilig Kreuz in Ingolstadt

Z: Kaspar (Casper) Hicker und Leonhard Huys, beide Bürger daselbst [zu Schrobenhausen]

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel (leicht beschädigt)

 

J 215

28.06.1540

Beschen daselben zu Aichach den achtunndzwaintzigissten tag des Monatz Juniy Anno domini et cetera nach Cristi gepurt unnsers lieben hernn fünffzehenhundert unnd im viertzigissten iare

Matthias (Mathes) Mair aus Bach (zum Pach) [Gde. Todtenweis, Lkr. Aichach-Friedberg] und seine Ehefrau Anna bekunden, dass ihnen Doktor Johann (Johannes) Peuerle (Peurlle), derzeit Kämmerer der Universität Ingolstadt, 20 Gulden geliehen hat, damit sie davon zwei Wiesenflecken (wisflecken) von Michael Strauss und Martin (Martan) Heuffel, beide Bürger (mitBurgers) zu Aindling (Ainlingen) [Lkr. Aichach-Friedberg], kaufen können. Die beiden Wiesenflecken liegen in Bach und grenzen an die Hofstätte des Hans Scheier an. Es wird bekundet, dass die genannten Michael Strauss und Martin Heuffel in Aindling Güter als Lehen übertragen hatten, wobei sie auch mehrere ihnen als Eigengut gehörende Äcker in ihre Lehen integrierten (ettliche aigne acker in ire lehen verschriben). Die Aussteller erklären, dass sie künftig jedes Jahr am Festtag der heiligen Simon und Judas [Oktober 28] eine Gült über einen Gulden an die Universität Ingolstadt abführen wollen. Sollte der Zins von einem Gulden eines Jahres nicht gereicht werden, so können die Herren der Universität Ingolstadt die zwei Wiesflecken einziehen und damit nach ihrem Gutdünken verfahren.

S: Hans Kabey, derzeit Kastner der Universität in Aichach

A: Matthias und Anna Mair

E: Universität Ingolstadt

Z: Martin (Martan) Heuffel, Leonhard (Lenhart) Widman der Ältere (der ellter), beide Bürger zu Aindling

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel

 

J 216

28.06.1540

Beschehenn daselben zu Ainlingen den achtunndzwaintzigistn tag des Monatz Junii Anno domini et cetera nach Cristi gepurt unnsers lieben hern tausent fünffhundert unnd Im viertzigistin iare

Michael (Michel) Straus und seine Ehefrau Elisabeth, sowie Martin (Martan) Heuffel und dessen Ehefrau Barbara, alle Bürger zu Aindling (Ailingen) [Lkr. Aichach-Friedberg] bekunden, dass sie mit Genehmigung von Doktor Johannes Peurlle, derzeit Kämmerer der Universität Ingolstadt, an Matthias (Mathes) Mair und dessen Ehefrau Anna aus Bach (Zum Pach) [Gde. Todtenweis, Lkr. Aichach-Friedberg] zwei Wiesenflecken in Bach, die an die Hofstatt des Hans Scheier angrenzen, für 20 rheinische Gulden verkauft haben. Die Aussteller erklären, dass sie den Kaufpreis bezahlt bekommen haben und dass die beiden Wiesenflecken einst in ihre Lehen gehört haben und in ihrem Bestand unberührt bleiben sollen. Als Ausgleich haben die Aussteller ihren Lehen folgende eigene Äcker einverleibt (einverleibt unnd darein verschriben): Michael Straus einen 20 Pifang großen Acker, der als Anrainer Matthias (Mathes) Breumair (Preumair) und Hans Saherle hat und der mit der Awadt [?] an ein Anwesen des Leonhard Widman und ein Anwesen des Hans Heuffel angrenzt; Ferner einen kleinen Acker (ackerle) zu Hohenpuechen [?] über sieben Pifang, der als Anrainer Martin (Martan) Mair und Hans Saherle hat und an ein Anwesen des Martin (Martan) Peurle und an ein Anwesen des Georg (Jorigen) Strauss angrenzt. Daneben Martin Heuffel einen Acker auf dem Heubennspeng [?], der an der unteren Awadt [an der Hecke eines Ackers gelegener kleiner Grasgrund] vier Pifang und an der oberen Awadt [?] 14 Pifang misst, und der an ein Anwesen des Voit Saherle und ein Anwesen des Martin Mair angrenzt und im oberen Bereich an ein Anwesen des Leonhard Preumair angrenzt. Ferner ein kleiner Acker über zehn Pifang, der neben einem Anwesen des Wolff Wisner und einem Anwesen des Leonhard Heuffel liegt, und der an ein Anwesen des Wolff Martll und ein Anwesen des Wolff Wisner angrenzt. Die genannten Äcker sollen künftig als Ersatz für die verkauften beiden Wiesenflecken zu den Lehen der Aussteller gehören. Die Aussteller erklären, dass sie an den Äckern keine Eigentumsrechte mehr haben wollen.

S: Markt Aindling

A: Michael und Elisabeth Straus, Martin und Barbara Heuffel

E: Kammer der Universität Ingolstadt

Z: Lennhart premair der Ellter Hanns Sacherllen, beide Bürger zu Aindling

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel

 

J 219

17.10.1545

Datum et actum Eistet in edibus Notarii nostri infrascripti Anno Domini millesimo quingentesimo quadragesimo quinto die vero sabathi decimaseptima mensis Octobris

Willibald Franckmann (Wilibaldus Franckhman), Doktor beider Rechte, Kanoniker des Willibaldchores der Kirche in Eichstätt und Generalvikar des Moritz [von Hutten], Bischof von Eichstätt, schreibt an den Pleban der Pfarrkirche St. Moritz in Ingolstadt, dass er in die Kaplanei (ad Caplaniam) des Altars der heiligen Jungfrau Maria und der Heiligen Apostel Petrus und Johannes, die in der Pfarrkirche St. Moritz liegt und die durch den Tod des Nikolaus Appel, Doktor [der Theologie], vakant gefallen ist, nun den Magister Petrus Piperanus, Pleban des neuen Kollegs in Eichstätt und Vertreter (procurator) des Herrn Magister Erasmus Wolf (Wolff), Regens des neuen Kollegs der Universität Ingolstadt (novi collegii universitatis Ingolstadiensis Regentis), unter Berücksichtigung des Präsentationsrechts eingesetzt hat (instituimus et infestivimus) und ihn mit den entsprechenden Rechten ausgestattet hat.

S: Vikariat Eichstätt

A: Willibald Franckmann

E: Erasmus Wolf, Regens des neuen Kollegs der Universität Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel (schwer beschädigt)

 

J 220

21.11.1547

Geben zu Ingolstat am Montag den Ainundtzantzigsten tag des monats Novembers Nach Christi unnsers lieben herrn gepurt funffzehenhundert und im sibenundviertzigsten Iare

Balthasar Vogel aus Unterhaunstadt [Stadt Ingolstadt] (Nidernhaunstat), derzeit Witwer, bekundet, dass er an den Rektor, den Kämmerer und den Rat der Hohen Schule zu Ingolstadt eine ewige jährliche Gattergült über zwei rheinische Gulden verkauft hat, die aus seinen Erbrechten, die auf dem von ihm bewirtschafteten Hof in Unterhaunstadt liegen, gegeben werden. Der Aussteller erklärt, dass er den Kaufpreis von 40 rheinischen Gulden zur Gänze bar bezahlt bekommen hat und dass er dafür auf alle Ansprüche an dem Kaufgut verzichtet. Der Aussteller will die Gült künftig jedes Jahr am Festtag des heiligen Andreas [November 30] oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach zu Ingolstadt bezahlen, und damit im kommenden Jahr 1548 beginnen. Sollte der Aussteller die Gült eines Jahres nicht bezahlen, so haben seine Gläubiger ein entsprechendes Pfändungsrecht. Sollten die Käufer an ihrem Kaufgut gerichtlich angegriffen werden, so will ihnen der Aussteller hierbei beistehen. Es besteht für den Aussteller ein Wiederkaufsrecht, wobei ein Wiederkauf ein Vierteljahr vor dem Festtag des heiligen Andreas anzukündigen ist.

S: Wolfgang Zabelhamer bzw. Zaglhamer, Mitglied des Inneren Rats und Baumeister in Ingolstadt

A: Balthasar Vogel

E: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt

Z: Meister Georg Stern, fürstlicher Baumeister, und Meister Martin Tawer, Wundarzt (wundartzet) zu Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel

 

J 221

08.05.1549

Geschehen den Achten tag des Monatts May Nach Cristi unnsers lieben herrn unnd Seeligmachers geburde als man Zelet Thausenndt fünffhundert unnd in dem Neunundviertzigisten Iare

Hans (Hanns) Murr aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt] bekundet, dass er an Albrecht Euring (Eüring), Bürger zu Ingolstadt, und dessen Ehefrau Barbara sein Erbrecht, das er bisher an seinem Hof in Gerolfing innehatte, der der Murrnhof (murrn hoff) genannt wird und der von seinen Eltern auf ihn übergegangen war, mit allem Zubehör (sambt schiff unnd geschirr), nämlich mit 17 Rindern Vieh (Rynndervichs), fünf Zugpferden (ziechrossen) und acht Schweinen, sowie mit Wägen und Pflügen, wobei der Hof der Universität Ingolstadt als Eigentum gehört und jährlich als Gült 4 1/2 Scheffel Weizen, sechs Scheffel Hafer abzüglich sechs Metzen, sowie als Geldabgabe sechs Gulden, drei Schilling und drei Pfennige an die Universität abzuführen hat, verkauft hat. Darüberhinaus sind von dem Hof folgende Abgaben an den fürstlichen Kasten in Ingolstadt abzuführen: zwei Metzen Weizen und ein Gulden, fünf Schillinge und acht Pfennige. Für das genannte Erbrecht und alles genannte Zubehör haben die Eheleute Euring dem Aussteller 1010 (ainthausennt unnd zehen) rheinische Gulden in Landeswährung bar bezahlt. Die Rechte der jeweiligen Obrigkeit (hohen unnd Nydern Obrigkhaiten) bleiben von dem Kaufvertrag unberührt. Der Aussteller erklärt, dass er den Käufern alle mit den verkauften Rechten zusammenhängenden Urkunden übergeben hat. Ferner erklärt der Aussteller, dass er auf alle Ansprüche, die das verkaufte Erbrecht und alles verkaufte Zubehör betreffen, verzichtet. Sollten die Käufer in Rechtsstreitigkeiten geraten, die das Kaufgut betreffen, so will der Verkäufer ihnen hierbei beistehen.

S: Universität Ingolstadt; Georg von Haslang zu Haslanngkreut [Haslangkreit, Gem. Kühbach, Lkr. Aichach-Friedberg], Groshausen [Großhausen, Gem. Kühbach] und Hohen Chamer [Hohenkammer, Lkr. Freising], fürstlicher Rat, Pfleger zu Ingolstadt und Landrichter des kaiserlichen Landgerichts der Grafschaft Hirschberg (Hirsperg)

A: Hans Murr

E: Universität Ingolstadt

Z: Hans (Hanns) Dintzel aus Gerolfing und Paul (Paullus) Amann (Amman) aus Etting (Ötting)

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel in Kapsel (das eine berieben)

 

J 222

27.01.1543

Der geben ist Samtztags nach sand Pauls bekhers tag und der Iar unsers haylantz geburt Funffzehenhundert und im drewundfurtzigistem

Hans (Hanns) Bartl, Bürger zu Neuburg [an der Donau], und seine Ehefrau Barbara, bekunden, dass sie an Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt, als den bevollmächtigten Anwälten (als volmechtigen anwelden und procuratorn) der Universität, einen jährlichen Zins über fünf rheinische Gulden verkauft haben. Der Zins wird aus dem Fischlehen und einer Mähwiese der Aussteller gegeben, die am Stepperg (Stöpperg) [Gde. Rennertshofen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] liegt und der Schwal (der schwal) genannt wird, und die ferner an einer Stelle an ein Anwesen des Greuter (Grewtter) zu Straß [Gde. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] und an einer anderen Stelle an ein Anwesen des Emershover zu Stepperg angrenzen, so wie es die Aussteller einst von einer gewissen Sandizellerin zu Ingolstadt gekauft hatten. Da auf dem Fischlehen ein Pfandanspruch der Universität liegt (pfantlichen behafft), soll dies auch weiterhin als Pfand gelten. Die Aussteller wollen der Universität einen jährlichen Zins von acht Gulden reichen und zwar in Ingolstadt am Festtag der heiligen Apostel Simon und Judas (sand Symon und Judas der heyligen Zwolffpoten Tag) [Oktober 28]. Sollten die Aussteller ihren Zins nicht bezahlen, so hat die Universität ein entsprechendes Pfändungsrecht. Der Aussteller bekundet, dass ihm der Kaufpreis von 100 rheinischen Gulden bar bezahlt worden ist. Sollten die Käufer an dem Kaufgut rechtlich angegriffen werden, so wollen sie die Verkäufer hierbei vertreten. Die Aussteller erklären, dass sie sich einen Wiederkauf vorbehalten haben, wobei ein Wiederkauf ein Vierteljahr zuvor anzukündigen ist.

S: Hans Häckle (Häckhle), Landvogt zu Neuburg

A: Hans und Barbara Bartl

E: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt

Z: Georg (Jeörg) Stengl, Bürger zu Neuburg, und Hans Dürr aus Pürckhtan [Burgthann, Lkr. Nürnberger Land], derzeit auch wohnhaft in Neuburg

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel

 

J 223

04.02.1555

Geschechen zu Inngolstat Am Monntag nach dem heilligen Liechtmässtag nach Cristi unnsers lieben herrn gepurt fünffzechenhunndert unnd fünffunndfünfftzigistem Iarr

Albrecht Euring (Eürinng), Bürger zu Ingolstadt, und seine Ehefrau Barbara bekunden, dass sie an Georg (Jörig) Gryen, Bürger zu Neuburg [an der Donau], und dessen Ehefrau Ursula ihr Erbrecht, das sie bisher an dem Hof in Gerolfing [Stadt Ingolstadt], der der Murr Hof genannt wird, innehatten und welchen Hof sie einst [1549] gekauft haben, mit allem Zubehör und Grund und Boden, welches alles als Eigentum der berühmten Universität (löblichnn und hochperüembten gemainer Universitet) Ingolstadt gehört, und wovon als jährliche Gült 4 1/2 Scheffel Weizen, sechs Scheffel Hafer abzüglich sechs Metzen, sowie als Geldabgabe sechs rheinische Gulden, drei Schillinge und drei Pfennige zu geben sind. Darüber hinaus sind aus dem genannten Hof an den fürstlichen Kasten zu Ingolstadt zwei Metzen Weizen und ein Gulden, fünf Schillinge und acht Pfennige abzuführen. Die Aussteller erklären, dass sie den Kaufpreis von 1400 rheinischen Gulden bar bezahlt bekommen haben. Die Rechte der Grundherren und des Landesfürsten sollen von dem Kaufgeschäft unberührt bleiben. Ferner haben die Aussteller alle das Kaufgut betreffenden Urkunden ihren Geschäftspartnern übergeben und verzichten auf alle Ansprüche an den verkauften Gütern. Sollten die Käufer an dem Kaufobjekt rechtlich angegriffen werden, so wollen die Aussteller ihnen hierbei beistehen. Die Aussteller erklären, dass sie den Vertrag halten wollen.

S: Universität Ingolstadt; Georg (Jörig) von Haslang (Haslanng) zu Haslanngkhreit, Groshausn und Hochen Camer, fürstlicher Rat, Pfleger zu Ingolstadt und Landrichter des kaiserlichen Landgerichts der Grafschaft Hirschberg (Hürsperg)

A: Albrecht und Barbara Euring

E: Universität Ingolstadt

Z: Hans (Hanns) Scharb und Ahasver (Ashwerus) Stern, derzeit Diener des obengenannten Herrn Pfleger [Georg von Haslang]

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel in Kapsel

 

J 224

09.09.1561

Geschehen Erchtags nach Nativitatis Mariae alls man zalt von Christi gebuerde Tausent fünfhundert unnd im ainunndsechtzigistn Iare

Georg Gadner, Doktor beider Rechte und derzeitiger fürstlich-württembergischer Rat, bekundet, dass er nach Brauch der Stadt Landshut an Georg Closnperger [Klosenberger], Pfleger zu Gern [Gde. Mengkofen, Lkr. Dingolfing-Landau?], und dessen Ehefrau Barbara alle nachfolgend genannten Güter, die er bisher im Fürstentum Bayern innehatte, verkauft hat. Erstens seine eigene vordere und hintere Behausung und Hofstatt, die in Landshut in der Kirchstraße zwischen den Häusern des von Perliching [?], des Hans Heinseisen und eines gewissen Casstenbeierter liegen; Ferner ein drei Tagwerk großes Anwesen von Mähwiesen, das innerhalb des Burgfriedens von Landshut und jenseits des Aicha [?] liegt und das die Wennger Wiese genannt wird, welche im oberen Bereich an eine Mähwiese des Georg Schmitter angrenzt und zwischen Mähwiesen des Blasius Breu (preu) aus Staudach [Gde. Aham, Lkr. Landshut] und Mähwiesen des Spitals liegt; Ferner einen Zehnt zu Essenbach [Lkr. Landshut] (Essenpach) im Landgericht Rotnburg [Rottenburg an der Laaber, Lkr. Landshut], der aus dem Keslhof, einer Viertelhufe und Äckern zu reichen ist, wie es ein kleines besiegeltes Salbuch ausweist; Ferner das Erbrecht auf dem Ästenhof [?], der einst zwei Hufen groß war und der im Landgericht Dingolfing liegt, wobei der Hof als Eigentum dem Kapitel des Domstifts Regensburg gehört, an welches aus dem Hof zwölf Schilling Pfennige, zwei Metzen Hafer und zwei Hühner als Grundgült abzuführen sind; Auch das aus demselben Hof an den Landesfürsten Herzog Albrecht [V.] von Bayern abzuführende Pirgellt [Biergeld], das einmal im Zeitraum von 18 Jahren an den herzoglichen Kasten in Teisbach [Stadt Dingolfing, Lkr. Dingolfing-Landau] gezahlt wird, soll von der vorliegenden Urkunde unberührt bleiben; Ferner Güter zu Peunten [Painten, Gde. Reisbach, Lkr. Dingolfing-Landau], die von seinen Vorfahren (vorelltern) gekauft und dem genannten Hof angefügt wurden; Ferner einen eigenen Zehnt, den der Aussteller von mehreren Schwaigern [?] in der Sassair [Sossau, Stadt Dingolfing?], mehreren eigenen Äcker, sowie aus zwei Höfen und einer Hufe zu Oberdingolfing (Obern Dinglfing) und zu Einöd (Ain Ed) [Stadt Dingolfing] einnimmt; Ferner einen Weinzehnt, der von der Schwartzndorfferin [?] zu Straubingen [Straubing], von dem Hagen und von Weingärten der Hafnerin zu Dingolfing gereicht wird, welche in der Nähe der Stadt Dingolfing liegen und deretwegen der Aussteller den Käufern einst einen Kaufbrief die Erb- und Baurechte sowie die Güter und Zehnten betreffend hat ausstellen lassen; Ferner eine Gült über ein Pfund Pfennige aus der Behausung und Hofstatt des Spitalmeisters Georg Aichenauer in der Altstadt zu Landshut, welche zwischen den Häusern des Andreas Parthueber und des Hans Platnperger liegen, die jährlich an Michaeli [September 29] gereicht wird; Ferner eine jährliche Gült über 80 Pfennige, die ebenfalls an Michaeli gereicht wird und die aus den Erbrechten des Veit Suttmair an dessen Haus und Garten anfällt, wobei dessen Besitzungen an das Haus des Wolfgang Wagner angrenzen, welche der Aussteller einst von seiner Geschweyen [Verwandten] Walburga (Balburgen) Beham zu Achdorf [Stadt Landshut] bei Landshut gekauft hat; Ferner eine Gült über 60 Pfennige, die jährlich an Michaeli von einem Haus, einer Hofstatt und einem Garten der Söln [?] zu Schmätzhausen [Schmatzhausen, Gde. Hohentann, Lkr. Landshut] gereicht wird und die der Aussteller einst von Wilhelm Behaim, einem fürstlich-württembergischen Rentkammerschreiber in Stuttgart, gekauft hat; Ferner die diesjährige Nutzung des bereits genannten Hauses, des Ästnhofs, der Peunten [?] und die beiden Zehnten sowie den Weinzehnt; Die Behausungen mit allem Zubehör, das der Aussteller in Landshut innehatte; Mit Ausnahme des Erbrechts und des Biergelds gehörten dem Aussteller alle Güter zu freiem Eigen; Für dies alles haben die Käufer Georg und Barbara Klosenberger dem Aussteller eine namhafte Summe Geldes bar bezahlt. Der Aussteller erklärt, dass er auf alle Ansprüche an den verkauften Behausungen, Mähwiesen, Erbrechten, Gülten und Zehnten verzichtet. Der Kauf kam in Übereinstimmung mit allen entsprechenden Urkunden und Salbucheinträgen zustande. Der Aussteller erklärt, dass er für die veräußerten Stücke den Käufern rechtlich beistehen will.

S: Georg Gadner; Veit Lung zu Ällhausen [?] und derzeitiger fürstlicher Rat und Oberrichter; Leonhard von Asch zu Rächstorff [?], Mitglied des Inneren Rats und Bürger zu Landshut

A: Georg Gadner

E: Georg und Barbara Klosenberger

Pergament, 3 an Pergamentpressel angehängte Siegel (Siegel 1 und Siegel 2 verloren, Siegel 3 leicht beschädigt)

 

J 225

18.08.1562

Geben zu Khosching am Erichtag nach Assumpcionis Marie als man zalt von Cristi unnsers lieben herren geburt funffzehenhundert und im zwayundsechzigisten Jahre

Georg von Haslang zu Haslanngkhreut [Haslangkreit, Gde. Kühbach, Lkr. Aichach-Friedberg], Landrichter des kaiserlichen Landgerichts der Grafschaft Hirschberg (Hyrsperg) und derzeit fürstlich-bayerischer Rat und Statthalter zu Ingolstadt, bekundet, dass Jobst Muffl aus Tolling [Ober- und Unterdolling, Lkr. Eichstätt], derzeit Landrichter zu Vohburg, den Andreas Burger aus Pleuling [Pleiling, Gde. Vohburg a.d. Donau, Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm] wegen ausstehender Vogtei- und Scharwerksdienste (vogteyen unnd Schafberch), die der Burger für zwei Güter schuldig sein soll, vor ihm [Georg von Haslang] und einer löblichen Ritterschaft angeklagt hat. Nachdem der Angeklagte erklärt hat, dass er nur Vogtei- und Scharwerksdienste von einem Gut schuldet, ist an 1562 Februar 17 (Erichtag nach Invocavit) in dem Streit ein Urteil ergangen, nach dem durch eine Ritterschaft entschieden wurde, dass der Angeklagte Vogtei- und Scharwerksdienste von beiden Gütern schuldig sein soll. In den übrigen Anklagepunkten wurde der Angeklagte freigesprochen (absolviert) und die bisher aufgelaufenen Schulden (expennss) sollen mit dem Urteil aufgehoben sein. Nach diesem Urteil wurde an das Münchner Hofgericht Herzog Albrechts [V.] appelliert. [Es folgt eine inserierte Urkunde des Herzogs von 1562 Juli 8] Albrecht [V.], Herzog in Ober- und Niederbayern, grüßt seinen Landrichter im Landgericht Hirschberg, Georg von Haslang zu Haslangkreit, und bekundet, dass nach der Appellation die herzoglichen Räte entschieden haben, dass das Urteil des Georg von Haslang dermaßen abzuändern sei (zu reformieren sey), dass hinsichtlich des Gutes des Wägenmanns [?], Andreas Burger die entsprechenden Vogtei- und Scharwerksdienst verrichten und leisten soll, dass dieser aber hinsichtlich des Gutes der Universität keinen Scharwerksdienst schuldig sein soll. Sollte Jobst Muffel bereits zuviel von Burger erhalten haben, so muss er dem Burger die zuviel berechneten Ausgaben (expens) zurückerstatten (Datum München den achten July anno et cetera LXII). Der Aussteller [Georg von Haslang] erklärt, dass dem Andreas Burger daraufhin von der Ritterschaft ein entsprechender Urteilsbrief ausgestellt wurde.

S: Landgericht Hirschberg

A: Georg von Haslang zu Haslangkreit

E: Universität Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel

 

J 226

24.05.1563

Geschehen zu Ingolstatt am Montag nach Exaudy als man zeltt nach Christi geburtt Thausent fünffhundert unnd in dem dreyunndsechzigisten I[are]

Die Brüder Hans Christoph (Hanns Christoff) und Hans Heinrich (Hanns Hainrich) von Mückhentall [Muggenthal] zu Neuenhinzenhausen und Sandersdorf [Gde. Altmannstein, Lkr. Eichstätt] bekunden, dass sie sich auf eine Erbteilung (Erbthaylung unnd Vergleichung) geeinigt haben, die ihre elterlichen Eigen- und Lehengüter betrifft; Erstens soll Hans Christoph von Muggenthal als dem Älteren das Schloss Neuenhinzenhausen mit allem Zubehör, so es die Brüder von ihrem verstorbenen Vater geerbt haben, zustehen, nämlich mit folgenden Wäldern und Mähwiesen: Erstens das Junckhholz, ferner den Hirelsperg [?], ferner das Dorf Steinsdorf (Stainsdorff) [Gem. Altmannstein, Lkr. Eichstätt] sowie der dritte Teil aller großen und kleinen Zehnten; Ferner das Dorf Mindelstetten (Mingelstetten) [Lkr. Eichstätt] sowie der dritte Teil und der vierte Teil [insgesamt ca. 58%?] des großen Zehnten; Ferner wurden Hans Christoph zugeteilt die Güter und Höfe in Hiendorf [Gde. Mindelstetten, Lkr. Eichstätt], Tettenagger (Döttenackher), Laimerstadt, Imbath (Imvadt) und Menning (Menningen). Hingegen soll Hans Heinrich das Schloss Sandersdorf zustehen, inklusive das uralte Brauhaus (uhralthen Preühaus) und allen anhängenden Rechten; Auch folgende Waldstücke und Mähwiesen sollen dem Hans Heinrich zustehen: Erstens das Mill Holz sowie zwei Leütten [?], die an die Gemeinden von Sandersdorf und Steinsdorf angrenzen; Ferner das Eyenthall [Einthal?], ferner die Waldgebiete (gehülz) zu Mendorf als den Hienerperg [?], Stettling [?] und Biburg (Biburckh); Ferner wurde Hans Heinrich das Dorf Mendorf zugeteilt mit den dazugehörigen Eigengütern und Stücken inklusive aller Lehengüter, wozu auch die zwei Sitze [?] samt der zwei Drittel an den großen und kleinen Zehnten gehören. Es wird bekundet, dass das Lehenvermögen (Lehen Vermüg) des Lehnbuchs, das Hans Christoph als der Ältere eigenhändig verliehen hat, für immer bei den männlichen Erben (bey unns Brüedern unnd derselben nachchummen bey dem Manlichen stamen pleiben solle) der Brüder verbleiben soll und immer von dem Ältesten verliehen wird. Weiterhin wurde beschlossen, dass die Brüder die Erb- und Hochwilfuett [?] Jaidt [Jagd], die sie von ihren Vorfahren geerbt haben, und die nachfolgenden Güter in Zukunft gemeinsam nutzen wollen: erstens die Gemeinde Steinsdorf, die an den Köschinger Forst angrenzt und auch an die Gemeinden Mendorf und Deissing [Theißing] angrenzt und bis an den Weyl und an die Lohe (Loe) angrenzt; Ferner die Mendorfer und Deüssinger [Theißing] Gemeinde samt dem Bettbrunner Holz (Pepprunerholz), soweit sie an die Steinsdorfer Gemeinde an die Lohe und bis an den Forst an die alte Richtstatt und Hecke angrenzt und von der Richtstatt bis in das Bettbrunner Feld bis zu der Marter von Damien, das Feld hinab bis an die Stiege und Hienerperg, an den Rettling und Mendorfer Feld angrenzend; Ferner eine Jagd (Jaidt) der Redtling, die an die Mendorfer Gemeinde, und der Hienerperg, die an die Gemeinde Offendorf und an das Bettbrunner Holz angrenzt; Ferner eine Jagd, die Pyburckh [Biburg] genannt wird, sowie eine Jagd, die der Seheperg genannt wird und an das Steinsdorfer Feld angrenzt, sowie an den Pfall [?], an die Thonbeitten [?] und die Gemeinde Sandersdorf; Ferner eine Jagd, die Thonleütten [Tholbath?] genannt wird und an den Forst, an die Hecke von Damien [?] und reicht durch das Helfle [?] auf die Wiesen und bis nach Schamhaupten (Schambhaupt) bis an das Feld; Ferner eine Jagd die Sandersdorfer Gemeinde, die an den Sehef [?] und an den Pfall [?] angrenzt; Ferner eine Jagd ein Hierelsperg [?], sofern die Richstatt dazu an die Mosleitten angrenzt und wiederum eines am Mühlperg; Ferner eine Jagd am Jungholz (Junckhholz); Ferner eine Jagd auf dem Prateidt [?], das an eine Hecke und an Megenstorff in das Feld und auch an die Pondorffer Wiese und bis in das Pondorffer Feld heranreicht; Ferner eine Jagd als die [?] Pondorfer, Megensdorfer und Schamhaupter Holzer, die an die Pondorfer Wiese und an ein Waldgebiet angrenzt, das Khriegelthall genannt wird; Ferner eine Jagd, die an die genannten Hölzer angrenzt, die das Khriegelthall genannt wird und die mit Grenzsteinen (marchstainen) unterschiedlich vermarcht [begrenzt?] ist und an die Pondorfer Wiese angrenzt; Ferner eine Jagd an Hehern [?], die an die Straße und an ein Feld derer von Danhausen, Neüses und Pondorffer angrenzt; Ferner eine Jagd im Donhauser und Schamhaupter Gehölz, ausgenommen (bis auf) die Steingrube, das Schamhaupter und das Donhauser Feld, die an das Khriegelthall angrenzt. Alle genannten Jagden sollen die zwei Brüder und ihre Erben zu gleichen Teilen (zue gleichen thayll unnd uncosten) bejagen dürfen. Das Wilfrätt [?] soll zu gleichen Teilen geteilt werden. Alte Urkunden sollen gegenüber diesem Teilungsbrief (thaylprüeff) ungültig sein. Alle Hofmarksleute, Stiftsleute und Hintersassen und Untertanen, sofern sie von diesem Teilungsbrief berührt werden, sollen von ihren bisherigen Pflichten entbunden und mit den neuen Teilen neu verbunden sein.

S: Hans Christoph von Muggenthal; Hans Heinrich von Muggenthal; Christoph Ebran von und zu Wildenberg und Onofferus von Berwang, beide Räte zu Ingolstadt

A: Hans Christoph und Hans Heinrich von Muggenthal

E: Augustiner-Chorherrenstift Schamhaupten

Pergament, 4 an Pergamentpressel angehängte Siegel (Siegel 1 gebrochen, Siegel 3 in Spuren, Siegel 2 und Siegel 4 verloren)

 

J 227

01.02.1565

So beschehen unnd geben ist den Ersten tag des monats Februarii Nach Cristi unnsers lieben herrn unnd ainigen Seligmachers geburt gezölt Funffzehenhundert Sechzig unnd funff Jahre

Ulrich Betz [Petz], fürstlicher Zoll-Gegenschreiber in Ingolstadt, und seine Ehefrau Margaretha (Margretha) bekunden, dass ihnen der Rektor, die Kämmerer und der Rat der Kammer der Universität Ingolstadt auf ihre Bitten hin, den Hof in Gerolfing [Stadt Ingolstadt], den bisher Hans (Hanns) Dentzel besessen hatte und vor diesem dessen Vater Ulrich Dentzel und der der Universität gehört, als Erblehen verliehen haben. Zu dieser Verleihung gehört auch das Erb- und das Baurecht. Die Eheleute Betz erklären, dass sie den ihnen anvertrauten Hof mit allem Zubehör in einem guten Zustand erhalten wollen. Von der Holzmark, die zu dem Hof gehört, wollen die Eheleute kein Holz verkaufen, sondern dies nur zur Instandhaltung des Hofes verwenden. Alle rechtmäßig geforderten Steuern und Scharwerksdienste wollen die Aussteller leisten. An die Universität wollen die Aussteller jedes Jahr am Festtag der Heiligen Apostel Simon und Judas [Oktober 28], oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach, eine Gattergült von drei Gulden, zwei Schilling und 11 1/2 Pfennige rheinischer Münze, sowie als Weisgült neun Viertel Weizen und drei Scheffel abzüglich drei Metzen Hafer, jeweils Ingolstädter Maßes, reichen. Die Aussteller wollen das ihnen anvertraute Gut nur mit Wissen und Willen ihrer Herren verkaufen und verändern, sowie es zuerst der Universität zum Kauf anbieten. In welcher Weise auch immer der Hof den Besitzer wechselt, es sind jedes Mal der Universität vier Gulden als Auffahrtgeld (zu Auffart oder hanndtlanng) sowie weitere vier Gulden als Abfahrtgeld (zu abfart) zu zahlen. Sollten die Aussteller oder ihre Nachkommen sich nicht an die Vereinbarungen halten, so können sie des Hofes entsetzt werden.

S: Thomas Leuckh, Bürger zu Ingolstadt

A: Ulrich und Margaretha Betz [Petz]

E: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt

Z: Lienhart Rapelt und Hans (Hanns) Plaicher, beide Bürger zu Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel

 

J 228

29.09.1566

Geschechen an sannct Michaelistag Des heiligen Ertzengels Von der geburt Cristi unnsers Erlesers und seligmachers Funffzechenhundert und im Sechsundsechzigisten Iare

Ulrich Petz, fürstlicher Zollkontrolleur (Zol Gegenschreiber) in Ingolstadt, und seine Ehefrau Margaretha (Margareta) bekunden, dass sie auf Grund einer Schuld, die von einem gewissen Hans (Hanns) Dintzl aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt] herrührt, dem Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt 80 rheinische Gulden in Landeswährung schuldig sind. Die Aussteller versprechen, dass sie den Vertretern der Universität künftig jedes Jahr am Festtag des Heiligen Michael [September 29] die Schuld von 80 Gulden mit jeweils vier Gulden verzinsen (zuuerzinsen) wollen, und damit im Jahr 1567 beginnen wollen. Wenn die Aussteller die Summe von 80 Gulden ablösen wollen, so sollen sie dies den Vertretern der Universität ein Vierteljahr vorher ankündigen. Sollten die Aussteller an der Zahlung des Zinses von vier Gulden säumig werden, so können die Gläubiger sie entsprechend an dem Hof in Gerolfing, der Dintzlhof genannt wird, pfänden und diesen solange nutzen, bis ihnen Hauptsumme, Zins und Schaden bezahlt und beglichen sind.

S: Thomas (Thomas) Lenk (Lenckh), Bürger und Weinschenk zu Ingolstadt

A: Ulrich und Margaretha Petz

E: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt

Z: Melchior (Melcher) Dobler und Hans (Hanns) Diepolt, beide Bürger der Stadt Ingolstadt

Papier, Papiersiegel

 

J 229

04.02.1572

Der geben ist auff monntag nach unnser Lieben Frauen Liechtmestag Als man zalt von Christi unnsers Lieben herren geburt Funnffzehenhunndert unnd im zwayunnsibenzigisten Jahre

Ulrich Petz, derzeit fürstlicher Diener in Ingolstadt, und seine Ehefrau Margaretha (Margretha) bekunden, dass sie mit Zustimmung des Magisters Wolfgang Zettel (Zetl), Kämmerer der Universität Ingolstadt, an Georg und Barbara Dintzl aus Gaimersheim (Gaymersham) [Lkr. Eichstätt] ihre Erbrechte am Hof zu Gerolfing [Stadt Ingolstadt], welchen einst Hans Dintzl innehatte und welcher als Eigentum der Universität Ingolstadt gehört, für 1300 rheinische Gulden verkauft haben. Die Aussteller erklären, dass sie auf alle Ansprüche an den genannten Erbrechten verzichten. Sollte es bezüglich des Hofs zu Rechtsstreitigkeiten kommen, so wollen die Aussteller den Käufern hierin beistehen, wie es im Land Oberbayern und im Gericht Gerolfing üblich ist.

S: Rektor und Rat der Universität Ingolstadt; Michael (Michel) Glugkh, fürstlicher Rat und Kastner, sowie Pfleger zu Gerolfing

A: Ulrich und Margaretha Betz [Petz]

E: Kammer der Universität Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Kapseln (die eine leer, die andere ohne Siegelbild)

 

J 230

07.02.1572

Geschechen am Pfintztag nach unnser Lieben Frauen Liechtmestag als man zalt von Christi unsers lieben herren geburt funffzehennhundert unnd Im zwayunndsibenzigisten Jahre

Hans Haß aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt] und seine Ehefrau Barbara bekunden, dass sie mit Zustimmung des Magisters Wolfgang Zettel (Zetl), Kämmerer der Universität Ingolstadt, an Reichart Scharpff aus Veldtkhirchen [Feldkirchen, Stadt Ingolstadt] und seine Ehefrau Anna ihre Erbrechte an einem Hof in Gerolfing, der der Murnhof genannt wird, verkauft haben. Der Hof gehört als Eigentum der Universität, an deren Kasten davon jährlich 4 1/2 Scheffel Weizen und sechs Scheffel abzüglich sechs Meten Hafer Ingolstädter Maßes, sowie als Weisgült fünf Gulden und 63 Pfennige, sowie drei Gulden Einleggeld (eingelegt geldt) abzuführen sind. Ferner sind an den fürstlichen Kasten jährlich an Vogteigeld ein Gulden, fünf Schilling und acht Pfennige abzuführen. Zum Kaufgut gehören außerdem ein Varnus [?], ein Pferd (Roß), vier Rinder (Rinder Khue Viechs), zwei Schweine, einen Wagen, einen Pflug und zwei Pfund Shit Stroß [Schütt-Stroh?]. Für das gesamte Kaufgut haben Reichart Scharpff und seine Ehefrau 2400 rheinische Gulden bezahlt. Die Aussteller erklären, dass sie auf alle Ansprüche an den verkauften Gütern verzichten. In eventuellen Rechtsstreitigkeiten, die das Kaufgut betreffen, wollen die Aussteller den Käufern beistehen, wie es im Land Oberbayern und im Gericht Gerolfing üblich ist.

S: Rektor und Kämmerer der Universität Ingolstadt; Michael Gluckh, fürstlicher Rat und Kastner sowie Pfleger zu Gerolfing

A: Hans und Barbara Haß

E: Kammer der Universität Ingolstadt

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel in Kapseln (ohne Siegelbild)

 

J 231

04.05.1585

Scriptum die quarta mensis May iuxta reformatum Gregorianum Calend[arium] Anno Millesimo quingentesimo octuagesimo quinto

In seinem Testament erklärt Georg David Lerchenfelder zu Unterbrennberg [Lkr. Regensburg] und Riekofen [Lkr. Regensburg], dass er wegen der Kürze des Lebens entschieden hat, in den folgenden Punkten seinen letzten Willen zu erklären: Erstens befiehlt er seine Seele in die Hände Jesu Christi, der Jungfrau Maria und aller Heiligen; Ferner möchte er katholisch (nach Christlicher Catholischer ordnung) begraben werden und dies an einem geweihten Ort, mit Glockengeläut, Gesang und allen gewöhnlichen Zeremonien und seinem Stand angemessen; Zweitens wünscht er, dass nach seinem Begräbnis Armen Leuten seines Ruheortes eine Spende von 200 Gulden gespendet wird; Drittens wünscht der Aussteller, dass an seinem Grab ein Grabstein (grabstein gelegt unnd ein Epitaphium auffgericht) im Wert von rund 500 Gulden errichtet wird; Viertens verfügt er, dass von seinem ungeteilten Vermögen 1000 Gulden angelegt und von dem Zins ein Schulmeister in Brennberg finanziert werden soll, der davon einen Sängerknaben (ainen Erbaren Jungen knaben der süngen küne) unterhalten soll, damit in der Pfarrkirche zu Brennberg weiter Gottesdienst gefeiert werden kann; Fünftens soll bei dem unteren Schloss zu Brennberg [Unterbrennberg], wo einst eine Kapelle stand, die vor vielen Jahren niedergerissen wurde oder anderweitig abgegangen ist, noch bevor Brennberg an die Eltern des Ausstellers gekommen ist, und zu welcher Kapelle etliche Zinsen und Gülten gehörten, die Kapelle bei erstbester Gelegenheit wieder aufgebaut werden; Für den Wiederaufbau der Kapelle stiftet der Aussteller 1000 Gulden und wünscht, dass sie dem heiligen Ritter Sankt Georg geweiht, und darin ein Bild des Heiligen Georg am Altar aufgehängt wird; Zum Unterhalt der Kapelle und für die Abhaltung des Gottesdienstes stiftet der Aussteller eine Hauptsumme von 3000 Gulden, die gut angelegt werden soll und von deren Zins Unterhalt und Gottesdienst bestritten werden sollen; Die jährliche Gült dieser Hauptsumme soll an das Kloster Frauenzell [Gde. Brennberg, Lkr. Regensburg] abgeführt werden; Montags, mittwochs und freitags soll für den Erblasser und seine Eltern eine heilige Messe gelesen werden; Sollte das Kloster Frauenzell abgehen oder der Gottesdienst nicht ordnungsgemäß verrichtet werden, so soll die jährliche Gült dem Pfarrer von Brennberg zufallen, zu denselben Bedingungen wie sie davor das Kloster innehatte; Sechstens sollen dem Präzeptor des Ausstellers, Magister Johann Gabler, wegen einer fleißigen Instruction [?] 1000 Gulden gehören; Der Aussteller erklärt, dass für die bisher genannten Summen [insgesamt 6700 Gulden] alle seine mobilen und immobilen Güter verkauft werden sollen. Siebtens erklärt der Erblasser, dass er 10.000 Gulden für den Erhalt der Familie Lerchenfelder (den Namen unnd Stammen der Lerchenfelder erhalten möge) angelegt hat; Auf die Gült aus dieser Summe soll als Erster der älteste Sohn seines Bruders Caspar Lerchenfelder zu Köfering (Köfferingen) [Lkr. Regensburg], bayerischer Rat zu Straubing, nach dem Tod des Ausstellers zugreifen dürfen; Nach einem eventuellen Tod des ältesten Sohnes von Caspar Lerchenfelder, soll der Anspruch an der Gült der 10.000 Gulden an den jeweils Ältesten seiner Brüder Andreas (Andree), Caspar, Johannes und Heinrich (Hainrich) Lerchenfelder übergehen; Nach deren Tod soll die Gült aus den 10.000 Gulden an den jeweils ältesten Sohn seiner Brüder und deren eheliche Erben übergehen und dabei im Mannesstamm der Lerchenfelder verbleiben; Erst nach dem Aussterben der Lerchenfelder im Mannesstamm, soll die Gült an das jeweils älteste weibliche Mitglied der Familie übergehen; Sollten die Lerchenfelder gänzlich aussterben, dann soll die Gült der 10.000 Gulden an die alte Kirche zu St. Peter in Straubing übergehen, wo dann täglich für das Geschlecht der Lerchenfelder eine Messe zu lesen ist; Achtens soll der Rest des Vermögens des Ausstellers seiner Schwester Katharina Bärtin [Bart?], geborene Lerchenfelder, oder deren Nachkommen, seinen vier Brüdern oder deren Nachkommen, und schließlich seinem Vormund Willibald (Bilbald) Müllner von Zweiraden (Zway Raden), zu jeweils einem Sechstel zustehen; Neuntes und Letztens erklärt der Aussteller, dass er sich vorbehält dieses Testament zu ändern. Der Erblasser erklärt, dass niemand gegen diesen seinen letzten Willen verstoßen soll. Sollte von Rechts wegen diese Verfügung nicht als "Testamentum solenne" oder "clausum" anerkannt werden, so soll es dennoch gültig sein und zwar als "Codicil Legati Fideicomisi donation". Der Aussteller erklärt, dass das Testament nach seinem Tod vollzogen werden soll. Georg David Lerchenfelder erklärt, dass er in Ermangelung eines eigenen Siegels den ehrbaren Georg Buechhauser aus Zulling [Lkr. Dingolfing-Landau] gebeten hat, dass dieser sein Siegel an die erste Kapsel (an diese erste Capselen) hängen möge. Ebenso haben die anderen Herren ihre Siegel am 5. Mai 1585 (des corrigirden Calenders) an dieses Testament gehängt. Es wird bekundet, dass die folgenden Zeugen dies mit ihren Unterschriften, Siegeln und Petschaften bezeugen. Veit Schober, Doktor der Rechte, bayerischer Rat und Ordinarius zu Ingolstadt, Wilhelm Everhard, Doktor beider Rechte, fürstlicher bayerischer Rat zu Ingolstadt, Georg Puechhauser aus Zulling, Hans Urban Stinglhaimer aus Thurnthenning [Thürnthenning, Lkr. Dingolfing-Landau], Hans Fendt aus Freyshaussen [?], Pankraz (Pangratz) Matschenbach, Magister, und Johannes (Joannes) Sintz, Magister, bekunden, dass sie Zeugen dieses Testaments sind und dies mit Unterschrift und Siegel bestätigen. - Es wird bekundet, dass im Jahr 1585, in der 13. Indiktion, im zehnten Jahr der kaiserlichen Herrschaft Kaiser Rudolfs II., am 5. Mai, in Ingolstadt im Bistum Eichstätt am Nachmittag zwischen vier und fünf Uhr vor dem unterzeichneten Notar der vornehme Georg David Lerchenfelder zu Brennberg im Haus des Willibald Müllner von Zweiraden, Innerer Rat zu Ingolstadt, und dort in der unteren vorderen kleinen Stube, erschienen ist und ein mit roten Seidenschnüren versehenes Pergamentlibell in seinen Händen hielt, und die anwesenden Zeugen gebeten hat, das Testament seines letzten Willens zu bezeugen und entsprechend zu unterschreiben und zu besiegeln. Nachdem Georg David Lerchenfelder seine Bitte vorgetragen hatte, hat er in Ermangelung eines eigenen Siegels den Georg Buechhauser aus Zulling [Gde. Landau a.d. Isar, Lkr. Dingolfing-Landau] gebeten, sein Siegel an das Testament zu drücken. Ferner hat Georg David Lerchenfelder die folgenden Zeugen um Besiegelung seines Testaments gebeten: Veit Schober, Doktor der Rechte und fürstlicher bayerischer Rat sowie Professor zu Ingolstadt; Wilhelm Everhard (Euerhardt), Doktor beider Rechte und ebenfalls fürstlicher bayerischer Rat zu Ingolstadt; Georg Buechhauser aus Zulling; Hans Urban Stingelhaimer aus Thürnthenning [Gde. Moosthenning, Lkr. Dingolfing-Landau]; Hans Fend aus Freishausen [?]; Pankraz (Pancratz) Motschenbach aus Bamberg (Bamperg) [?] und Johannes Sintz, beide Magister der freien Künste; Daraufhin wurde das Testament von allen unterschrieben und besiegelt. Der Notar erklärt, dass zum Schluss er selbst vom Testar (Testierer) und den sieben Zeugen gebeten wurde, dass er Unterschriften, Siegel und Petschaften beglaubigen möge (zu recognoscirn und zu erkhennen). Der Notar Mathias Kager von Peissen [Peißenberg?] im Bistum Augsburg, Notar kraft päpstlicher und kaiserlicher Verfügung und geschworener Notar der Universität Ingolstadt, erklärt, dass er zusammen mit den Zeugen Georg Müllner von Zweiraden und Johann Steinawer [Steinauer], Bürger und Gewandschneider zu Ingolstadt, persönlich anwesend war. Der Notar erklärt, dass die Unterschriften und Besiegelungen vor ihm geschehen sind. Der Notar erklärt, dass er dieses Notariatsinstrument eigenhändig geschrieben und unterschrieben hat und sein Notarssignet an diese Urkunde angebracht hat. - Es wird bekundet, dass am 13. Oktober 1606 gegen ein Uhr dieser letzte Wille [des Georg David Lerchenfelder] vor Adam Gierick, Doktor der Theologie und Dekan der Kollegiatskirche Unserer Lieben Frau in Ratibor in Schlesien, im Beisein des Doktor Johann Stuber und des Sebald Müllner, Innerer Rat, sowie im Beisein des genannten Notars, auf Bitten des Herrn Müllner, überreicht, veröffentlicht und bewilligt wurde. Beglaubigung durch Christoph Eihherus [Eicher?], öffentlicher Notar der Universität Ingolstadt.

S: Georg Buechhauser aus Zulling; Veit Schober, Doktor der Rechte, bayerischer Rat und Ordinarius zu Ingolstadt; Wilhelm Everhard, Doktor beider Rechte, fürstlicher bayerischer Rat zu Ingolstadt; Georg Puechhauser aus Zulling; Hans Urban Stinglhaimer aus Thürnthenning [Lkr. Dingolfing-Landau]; Hans Fendt aus Freyshaussen [?]; Pankraz (Pangratz) Matschenbach, Magister; Johannes (Joannes) Sintz, Magister

A: Georg David Lerchenfelder [von Lerchenfeld] in Prenberg [Brennberg, Lkr. Regensburg], Rieckhoven [Riekofen, Lkr. Regensburg] und Ebersroidt [Ebersroith, Gem. Rettenbach, Lkr. Cham]

E: Universität Ingolstadt

Z: Veit Schober, Doktor der Rechte, bayerischer Rat und Ordinarius zu Ingolstadt; Wilhelm Everhard, Doktor beider Rechte, fürstlicher bayerischer Rat zu Ingolstadt; Georg Puechhauser aus Zulling; Hans Urban Stinglhaimer aus Thurnthenning [Thürnthenning, Lkr. Dingolfing-Landau]; Hans Fendt aus Freyshaussen [?]; Pankraz (Pangratz) Matschenbach, Magister; Johannes (Joannes) Sintz, Magister

Pergament, 5 an Hanfschnüren angehängte Ringsiegelabdrücke in Kapseln, 3 an Hanfschnüren angehängte Siegel in Kapseln

 

J 232

14.05.1589

Geschechen Zue Inngolstatt Sonntag Exaudi den Vierzehennden tag Monats May als man nach Christi unsers lieben herrn und Seeligmachers geburt zalt funfzehenhundert neunundachtzigistes Jar

Hans (Hanns) Bachmair der Ältere aus Unterhaunstadt (Nidernhaunstat) [Stadt Ingolstadt] und seine Ehefrau Anna bekunden, dass ihnen der Rektor, die Kämmerer und der Rat der Universität Ingolstadt die Erbrecht (Erbrecht Gunst und Gerechtigkait) an dem der Universität als Eigentum gehörenden Hof und Gut, den die Aussteller seit langer Zeit in Unterhaunstadt innehaben und bewirtschaften, für 100 rheinische Gulden verliehen haben und die Aussteller dafür jährlich am Festtag des Heiligen Georg (Sannt Jeörges Tag) [April 23] davon fünf Gulden als Zins an das Kastenhaus der Universität bezahlen sollen. Die Aussteller erklären, dass sie mit der Bezahlung des Zinses im nächsten Jahr 1590 beginnen wollen. Sollten die Aussteller den Zins nicht pünktlich bezahlen, so dürfen die Gläubiger die Schuldner an deren gesamten Hab und Gut pfänden. Im Fall einer Rückgängigmachung des Geschäftes muss dies ein Jahr zuvor angekündigt werden.

S: Hans (Hanns) Crafft, Bürgermeister zu Ingolstadt

A: Hans und Anna Bachmair

E: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt

Z: Hans (Hanns) Vettenberger und Leonhard (Lennhartt) Undlinger, Bürger zu Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel (beschädigt)

 

J 233

09.12.1589

Geschechen den Neunten Monnatstag decembris als man zehlt nach Christi unnsers lieben herrn unnd Seeligmachers geburth Im funffzehenhundert Neununndachtzigisten Jahre

Ulrich Schildknecht (Schildtkhnecht) aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt] und seine Ehefrau Margaretha bekunden, dass ihnen der Rektor, die Kämmerer und der Rat der Universität Ingolstadt 80 rheinische Gulden leihweise überlassen haben und sie diese Summe bar entgegengenommen haben. Die Aussteller erklären, dass sie dafür der Universität Ingolstadt oder dem Inhaber der vorliegenden Urkunde jedes Jahr am Festtag des heiligen Martin [November 11] vier Gulden als Zins zahlen wollen. Die Aussteller wollen am Martinstag des nächsten Jahres 1590 mit der Zahlung des Zinses (Zinsraichung) beginnen. Zur besseren Sicherheit der Universität, stellen die Aussteller ihr Erbrecht an ihrem Hof zu Gerolfing als Pfand zur Verfügung, der als Eigentum der Universität bereits gehört. Auch das gesamte anderweitige Hab und Gut der Aussteller soll den Gläubigern als Pfand (Hypothecirtn für unnd Unnderpfanndten) zur Verfügung stehen. Zusätzlich werden als Bürgen Georg Riedl und Hans (Hanns) Stolzenperger, beide aus Gerolfing, eingesetzt. Sollten die Aussteller die Hauptsumme oder den Zins nicht ordnungsgemäß bezahlen und die Gläubiger dadurch zu Schaden kommen, so sollen die beiden Bürgen für entstandenen Schaden, die Hauptsumme und den Zins entsprechend an ihrem Hab und Gut pfändbar sein. Die Bürgen erklären, dass sie so lange Bürgen sein wollen, bis der Universität alle ihr zustehenden Leistungen erbracht sind. In jedem Fall gelten die beiden Eheleute als Prinzipalschuldner (Principahl schuldner). Margaretha Schildknecht erklärt, dass sie auf jede weibliche Freiheit (weiblichen Freyhait) und auf Freiheiten der Velleianischen (vellieanischen) Constitution verzichtet. Es besteht ein Wiederlösungsrecht, wobei ein Wiederkauf ein Vierteljahr vor dem Martinstag anzukündigen ist.

S: Hans Jacob von Castell (Casstell), fürstlicher Rat zu Ingolstadt und Pfleger zu Gerolfing

A: Ulrich und Margaretha Schildknecht

E: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt

Z: Jacob Fleischmann (Fleischman), Bürger zu Ingolstadt, und Hans Dochtermann (Dochterman) aus Gerolfing

Papier, Papiersiegel

 

J 234

26.11.1590

1590 den 26 Novembris verfertigth

Die etwa nach Südosten ausgerichtete Karte ist im linken oberen Bereich mit „Nota: was zwischen der Schwarge… […] helt der Kirchperger für sein Eigen Lehen“ betitelt. Sie bildet unter anderem eine Wiese (die strittig Wisen) ab, um deren Eigentumsrechte es zu einem Streit kam und auf welche unter anderem ein gewisser Kirchberger Anspruch erhebt. Die Karte stellt einen durch Pfähle, Steine, Stöcke [Baumstümpfe], Bäume und Gewässer begrenzten Bereich dar, der großteils dem Kirchberger gehört. Das abgebildete Territorium liegt etwa westlich des Ortes Stepperg [Gde. Rennertshofen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen]. Innerhalb des eingegrenzten Bereiches liegen: Eine Wiese, die Sixtus (Six) Kugler gehört; Ein Grundstück, das einer gewissen Frau Brenner (Brennerin) gehört; Eine Wiese, deren Eigentumsrechte strittig sind; Zwei Schafweiden (hiertenwisen); Das in die Donau mündende Gennsswasser [?]; Im oberen rechten Bereich ein Gebiet, das "im Kessel" genannt wird; Ein Holzrodungsgebiet oben, das als Schlag bezeichnet wird; Rechts ein alter Baumstumpf (Stokh) und zwei Fichten (pin) Bäume; Als Gewässernamen werden "Ach Flux", "Im Schwal" und "Thonaw Flus" genannt. Außerhalb des eingegrenzten Bereiches liegen: Grundstücke, die denen von Kreuth gehören; Das Holz von Stepperg (Stöpperg Das holtz) liegt südöstlich der Donau; Eine Lohe (loee) [sumpfige Gegend] liegt zu je einer Hälfte außer- und innerhalb der Begrenzung; Ein Acker im linken unteren Bereich wird als Welfersäckerl bezeichnet; Oben wird ein Bach als Felbergraben bezeichnet; oben rechts ein Grundstücksbereich der dem Pfarrer zu Holzkirchen [Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] gehört und ein Gebiet, das als "Mötzl" bezeichnet wird. Am linken Kartenrand sind Häuser der Ortschaft Stepperg zu erkennen. Als Orientierungshilfe werden am Kartenrand die vier Himmelsrichtungen angegeben: Oriens, Meridies, Occidens, Septe[ntrio].

Papier

 

J 235

21.12.1591

Geben und geschehen Zue Ingolstat am tage des heilig Apostels Thoma Alls man zalt nach Christi unsers lieben herrn und Seeligmachers geburth Aintausent fünfhundert Ain und Neuntzigisten Jahre

Rektor, Kämmerer und Rat der Universität zu Ingolstadt bekunden, dass sie mit Zustimmung von Wilhelm [V.], Fürst und Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Ober- und Niederbayern, an Jobst Weiss, Eichstättischer Richter in Greding [Lkr. Roth], einen jährlichen Zins über 50 rheinische Gulden (fünffzig gantze gulden Taler Reinisch) für einen Kaufpreis von 1000 rheinischen Gulden verkauft haben, die ihnen Jobst Weiss in Greding bar bezahlt hat. Die Aussteller erklären, dass sie den Zins über 50 Gulden jedes Jahr am Festtag des Apostels Thomas [Dezember 21] oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach gegen die Ausstellung einer Quittung bezahlen wollen und damit im nächsten Jahr 1592 beginnen wollen. Die Übergabe des Zinses soll in der Stadt Greding erfolgen. Sollte die Zinszahlung nicht ordnungsgemäß erfolgen, kann Jobst Weiss sowohl Zins, Kaufpreis als auch entstandenen Schaden von der Kammer der Universität einfordern und das von der Universität als Pfand gestellte Vermögen pfänden. Gegen diese Vereinbarung sollen andere Statuten nicht herangezogen werden können. Es besteht ein beiderseitiges Wiederkaufsrecht, wobei ein Wiederkauf ein halbes Jahr vor dem Festtag des Apostels Thomas anzukündigen ist. Der Wiederkauf fände dann an Thomae oder 14 Tage davor oder danach in Greding statt.

S: Rektorat und Universitätskammer

A: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt

E: Jobst Weiss, Eichstättischer Richter in Greding

Pergament, an Pergamentpressel angehängte Siegel in Kapseln (das eine fast vollständig verloren)

 

J 236

12.10.1596

Geschechen den Zwelften monatstag Octobris Als man nach Cristy unnsers lieben herrn und Seligmachers geburt zalt Fünffzechenhundert und in dem Sechsundneunzigistenn Jahre

Willibald (Wilmoldt) Müllner von Zweiraden (Zwey Raden), Bürger und Mitglied des Inneren Rats zu Ingolstadt, bekundet zusammen mit seiner Ehefrau Margaretha, dass sie an Leonhard (Lenhart) Sonner und dessen Ehefrau Margaretha (Margrech) ihre zwei Tagwerk große Mähwiese (wismad) in der Au, welche zwischen Mähwiesen des Krämers (fragnern) Peter Pfeffel und des Bierbrauers (Bierbrauens) Wolf Braun liegt, und die die Aussteller als freies Eigentum besessen haben, für 200 rheinische Gulden verkauft haben. Die Aussteller erklären, dass sie den Kaufpreis bar bezahlt bekommen haben und auf alle Ansprüche an der verkauften Wiese verzichten. Die Käufer dürfen mit der gekauften Wiese wie mit ihrem anderen Eigentum verfahren. Die Aussteller wollen den Käufern in Rechtsangelegenheiten, die die Wiese betreffen, nach den Rechtsgewohnheiten der Stadt Ingolstadt beistehen.

S: Bürgermeister und Rat der Stadt Ingolstadt

A: Willibald und Margaretha Müllner von Zweiraden

E: Leonhard und Margaretha Sonner

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel (leicht beschädigt)

 

J 237

23.12.1601

Geschehen zue Eystat den 23. Decembris Nach Christi geburt tausent Sechs hundert und ain Jahr

Caspar Bittlmair, Doktor beider Rechte und fürstlich Eichstättischer Rat, bekundet, dass einst sein verstorbener Schwiegervater (Schweher) Jobst Weyss, fürstlich Eichstättischer Richter und Kastner zu Greding [Lkr. Roth], bei der Universität Ingolstadt 1000 Gulden (dausent gulden daler) zu einer gewöhnlichen Verzinsung hinterlegt (ligent gehabt) hatte, worüber eine Hauptverschreibung ausgestellt wurde, die nach dem Tod des Jobst Weyss auf dessen Tochter Anna, die Ehefrau des Ausstellers, übergegangen ist. Auf Bitten des Ausstellers, haben Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt diesem die hinterlegten 1000 Gulden Taler und die aufgelaufenen Zinsen, gegen Aushändigung der Hauptverschreibung, ausbezahlt. Der Aussteller erklärt, dass er die 1000 Gulden und die aufgelaufenen Zinsen erhalten hat und keine Ansprüche mehr daran geltend machen will.

S: Caspar Bittlmair

A: Caspar Bittlmair

E: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt

Papier, Papiersiegel

 

J 238

21.08.1607

Geben in unnserm Schloß uff die Wilbaldtsburg zue Eystett den ainundzweintzigstn monathstag augusti Nach Christi geburtt Im Sechtzehenhunderten unnd sibnten Jar

Johann Konrad [von Gemmingen], Bischof von Eichstätt, bekundet, dass er an Onuphrius (Onoffriuss) Esswurm (Eswurm) von Ottenhofen (Ottenhoven) [Lkr. Erding], Mitglied des Rats zu München, und dessen Geschwister Hans, Jürgen (Geürgen), Susanna, Maria, Katharina, Anna und Elisabeth Esswurm als Lehen drei Viertel des großen Zehnts zu Ober- und Unterhaunstadt [Stadt Ingolstadt] verliehen hat. Diesen Zehnten hat nach dem Tod der Susanna Berbinger einst Friedrich Esswurm von Ottenhofen für die genannten sieben Geschwister hinterlassen, der aber vom Hochstift Eichstätt lehnrührig ist. Die Rechte des Hochstifts Eichstätt sollen von dieser Verleihung nicht berührt werden.

S: Johann Konrad von Gemmingen, Bischof von Eichstätt

A: Johann Konrad von Gemmingen, Bischof von Eichstätt

E: Onuphrius Esswurm, Mitglied des Rats zu München

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel

 

J 239

21.05.1613

Geben in unser Statt Eystett den ein und zweinzigsten Monatstag May Nach Christi geburt im Sechzehenhundert und Dreyzehenden Jahr

Johann Christoph [von Westerstetten], gewählter und bestätigter Bischof von Augsburg, bekundet, dass er an Johann Lerch, bayerischer Regiments-Sekretar (Secretario) in Landshut (Landtshuett), als Bevollmächtigtem (Gewalthabern) von Onuphrius Esswurm zu Ottenhofen [Lkr. Erding] und der Geschwister Hans, Georg, Susanna, Maria, Katharina und Elisabeth Esswurm, drei Viertel des großen Zehnten zu Ober- und Niederhaunstadt [Stadt Ingolstadt] verliehen hat. Dieser Zehnt kam als Erbe nach dem Tod ihrer Verwandten Susanna Berbinger einst an Friedrich Esswurm von Ottenhofen und dann an Anna Lerch, geborene Esswurm, und von dieser an die genannten sechs Geschwister Esswurm. Johann Lerch steht laut Testament der siebte Teil des vom Hochstift Eichstätt lehnrührigen Lehens über die drei Viertel des großen Zehnten zu. Alle Rechte und Gewohnheiten des Hochstifts Eichstätt sollen von dieser Verfügung nicht berührt werden.

S: Johann Christoph von Westerstetten, Bischof von Eichstätt

A: Johann Christoph von Westerstetten, Bischof von Eichstätt

E: Onuphrius Esswurm

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel

 

J 240

30.09.1613

Actum Inglstadt den dreysigsten Monatstag Septembris Nach Christi unnsers Lieben herrn und einigen Seeligmachers Heilsamen geburthe Im Aintausent Sechshundert und drey Zehennten Jahre

Marquard Freiherr zu Königsegg (Königseckh) und Aulendorf [Lkr. Ravensburg], Herr der Grafschaft Rothenfels und der Herrschaft Stauffen, Geheimer Rat von Herzog Maximilian [I.] von Bayern und Statthalter der Festung (vösstung) Ingolstadt, sowie andere Räte von Ingolstadt bekunden, dass es einst zwischen Willibald (Williwaldt) Müllner von Zweiraden aus Ingolstadt sowie seinen Erben und der pfälzischen Dorfgemeinde Weichering [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] wegen einer Schwaige [Gutshof], die an ein Gehölz der Dorfgemeinde angrenzt, das das Aulein (Aullain) genannt wird und im Hoch- und Niedergerichtsbarkeitsbereich Herzog Maximilians im Landgericht Gerolfing [Stadt Ingolstadt] liegt, zu einem Streit gekommen war. Daraufhin wurde von dem bayerischen Rat und Pfleger Bernhard Bartenhauser (Barttnhauser) am 1611 März 15 zu Ingolstadt folgendermaßen entschieden: In dem Streit zwischen der Dorfgemeinde von Weichering als Kläger einerseits und den Erben des verstorbenen Willibald Müllner von Zweiraden, Mitglied des Inneren Rats zu Ingolstadt, als Angeklagten andererseits, wegen der Holzversorgung (Behilzung) und der Nutzung von Treib- und Weiderechten (Trib-Pluembesuchs) im Eülla [Eulahof, Gem. Neuburg a. d. Donau, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen?], wird entschieden, dass die Müllnerschen Erben in den Anklagepunkten frei gesprochen (absolviert) werden, dass jedoch die entstandenen Unkosten auf die Streitparteien verteilt werden sollen. Auf dieses Urteil hin hat sich die Dorfgemeinde Weichering bei fürstlichen Hofmeistern, Hofratspräsidenten und Räten in München beschwert, woraufhin ein Kommissionsbefehl nach Ingolstadt geschickt wurde, um die Streitparteien erneut anzuhören. Daraufhin wurden die Streitparteien am 20. [des alten Kalenders] bzw. am 30. [des neuen Kalenders] September 1613 zu dem strittigen Ort des Auleins geladen, sowie ferner zwei Kommissare, nämlich Alexander Schettl aus Falkenberg, Mautner, und Hans Georg Prucklacher, Doktor der Rechte und Professor, beide herzogliche Räte zu Ingolstadt; Ferner wurden von Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg die Kommissare Tobias Hersstenzley [?] Freiherr von Hersstain [?] und Wolfhartiz zu Emhofen (Embhofen), Jägermeister und Pfleger der Herrschaft Ehrnfels [Ehrenfels?], sowie Gregor Silbermann (Sülbermann), Doktor der Rechte und Kammerdirektor, beide pfalzgräfliche Räte zu Neuburg, abgeordnet, um das Streitobjekt in Augenschein zu nehmen. Daraufhin wurde schließlich der folgende Vergleich erzielt: Erstens soll die Böschung (Ranckhen) der Schwaige die Grenze (Marckh) sein, jedoch sollen auch Grenzsteine gesetzt werden; Zweitens soll der Gemeinde von Weichering [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] die Holznutzung dermaßen zustehen, dass sie das Bodenholz hauen darf; Jedoch sollen sie die Baumstämme von Eichen- (Aychreis), Birnen- (Piern) und Apfelbäumen (Öpffel) und andere dergleichen Bäume als nutz- und fruchtbare Bäume stehen lassen; Was davon jedoch dürr und wasserstellig ist, dürfen sie mit Erlaubnis des herzoglichen Försters von Ingolstadt fällen; Drittens sollen Eicheln, Birnen und Äpfel und alles was zu der Dechel-Nutzung [Schweinemast im Wald] gehört, sowie auch der Blumbesuch (Bluemenbesuech) [Viehweide im Wald] der Schwaige und deren Inhabern zustehen; Viertens soll alles was durch den Fluss der Donau abgetragen oder angeschwemmt wird, wie die Holznutzung gehandhabt werden, die Dechel-Nutzung und der Blumbesuch jedoch bei der Schwaige bleiben; Fünftens sollen auf Antrag der Kommissare, der Gemeinde von Weichering zehn Klafter Eichenholz (Eychen scheytter holz) einmalig von der Schwaige gegeben werden.

S: Marquard Freiherr zu Königsegg und Aulendorf, Statthalter zu Ingolstadt

A: Marquard Freiherr zu Königsegg und Aulendorf

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel

 

J 241

04.10.1614

Geben in unser Statt Eystett den Vierten Monatstag Octobris Nach Christi geburth im Sechszehenhundert Und Vierzehenden Jahre

Johann Christoph [von Westerstetten], Bischof von Eichstätt, bekundet, dass er an Hans Fend [?] aus Fräschausen [vielleicht Straßhausen, Gde. Großmehring, Lkr. Eichstätt], bayerischer Rat und Pfleger zu Öetting [Otting, Lkr. Donau-Ries] und Stamheim [Stammham, Lkr. Eichstätt], drei Viertel des großen Zehnts zu Ober- und Unterhaunstadt [Stadt Ingolstadt] verliehen hat, den der Lehnnehmer von Onuphrius (Onoffrio) und den Brüdern Hans und Georg Esswurm (denn Eswurmen) sowie deren anderen Geschwistern gekauft hat, der aber vom Hochstift Eichstätt lehnrührig ist. Rechte und Gewohnheiten des Hochstifts Eichstätt sollen von dieser Verfügung nicht berührt werden.

S: Johann Christoph, Bischof von Eichstätt

A: Johann Christoph, Bischof von Eichstätt

E: Hans Fend, bayerischer Rat und Pfleger zu Otting

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel

 

J 242

28.09.1619

Geben in unser Statt Eystett den achtundzwainzigsten Monatstag Septembris Nach Christi geburtt im Sechzehenhundert und Neünzehenden Jahr

Johann Christoph [von Westerstetten], Bischof von Eichstätt, bekundet, dass er an Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt als dem Treutrager (Treüstrager) [Vormund] von Caspar Denich, Doktor der Rechte und Professor in Ingolstadt, drei Viertel des großen Zehnts zu Ober- und Unterhaunstadt [Stadt Ingolstadt] verliehen hat. Dieser Zehnt wurde mit der Erlaubnis des Bischofs von Eichtstätt durch Caspar Denich von Johann Hend [Fend?] abgekauft. Die drei Viertel des großen Zehnts sind vom Hochstift Eichstätt lehnrührig. Im Todesfall eines regierenden Eichstätter Bischofs oder eines Lehensträgers soll für das Lehen vom Bischof oder der Lehenspropstei (Lehen Probstey) innerhalb der gewöhnlichen Lehenszeit ein neuer Lehensträger aus der Mitte des Kollegs (Collegii) gestellt werden, und der Zehnte durch Zahlung eines großen Handlohns, über jeweils einen Gulden von 20 Gulden und unberücksichtigt der gewöhnlichen Schreibgebühr, wiederum empfangen werden. Sollte ein Lehensträger nicht mehr in Ingolstadt oder im Land Baiern ausfindig gemacht werden können, so ist auch dann ein neuer Lehensträger aus der Mitte des Kollegs zu stellen. In diesem Fall soll jedoch kein Handlohn gereicht werden müssen. Sollte der Lehensträger das Lehen veräußern wollen, so darf er dies nicht an eine Gemeinschaft (Communitet oder gemein) veräußern, sondern nur an eine Einzelperson. Von einem solchen neuen Lehensträger soll dann der Handlohn, wie es bei der Kanzlei des Hochstiftes Eichstätt für Beutellehen üblich ist, gereicht werden.

S: Johann Christoph, Bischof von Eichstätt

A: Johann Christoph, Bischof von Eichstätt

E: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel

 

J 243

13.10.1623

Geben und geschehen zue Eystett uff Synodi oder Eystetter Kirchweyhung den dreyzehenden Monatstag Octobris nach Christi geburtt im Sechzehenhundert drey und zwaintzigsten Jahre

Johann Christoph [von Westerstetten], Bischof von Eichstätt, bekundet, dass er mit Zustimmung seines Domkapitels an Adam Gerickh, Doktor der Theologie, einen Zins über 250 rheinische Gulden Eichstätter Währung, jeden Gulden zu 15 Batzen (patzen) oder 60 Kreutzer gerechnet, aus der Kammer des Hochstifts Eichstätt verkauft hat. Den Kaufpreis von 5000 Gulden hat der Käufer Gerickh bar bezahlt. Der Aussteller erklärt, dass er auch wegen der derzeitigen Kriegsgeschehnisse (kriegslauffen) und zur notwendigen Verteidigung (nottwendiger defension und verhüettung gefehrlichen einfallens) seines Hochstifts diesen Vertrag geschlossen hat. Der Bischof erklärt, dass er künftig jedes Jahr am Tag der Synode oder der Eichstätter Kirchweihe, dem 13. Oktober, oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach, an Adam Gerickh den Zins über 250 rheinische Gulden in der Stadt Eichstätt bar bezahlen will. Nach dem Ableben des Adam Gerickh, will der Bischof von dem Zins über 250 Gulden eine Summe von 100 Gulden an das [Kloster] Mariastein [Marienstein] abführen, ferner an die Chorherren des St. Willibalds-Chores 50 Gulden, an das Dominikanerkloster (Patribus Dominicanis) in Eichstätt 50 Gulden, an das [Benediktinerinnen-]Kloster St. Walburg zwölf Gulden und 30 Kreuzer, an das Augustiner-Chorherrenstift Rebdorf zwölf Gulden und 30 Kreuzer, an das Blatternhaus (Platerhaus) 12 Gulden und 30 Kreuzer, und schließlich an das Siechenhaus in Eichstätt ebenfalls 12 Gulden und 30 Kreuzer. Mit der Zahlung der 250 Gulden soll im nächsten Jahr, an 1624 Oktober 13 begonnen werden. Sollte der Zins von Seiten des Eichstätter Bischofs nicht ordnungsgemäß gezahlt werden, und sollte der Gläubiger dadurch Schaden nehmen, so soll der ausstehende Zins und der entstandene Schaden vom Eichstätter Bischof und Hochstift bezahlt werden. Es besteht ein Wiederkaufsrecht, wobei ein Wiederkauf ein halbes Jahr vor dem Eichstätter Kirchweihfest [Oktober 13] anzukündigen ist. Im Wiederkaufsfall soll diese originale Zinsverschreibung und eine Quittung übergeben werden.

S: Johann Christoph, Bischof von Eichstätt; Ad-Causas-Siegel des Domkapitels Eichstätt (unser Capituls Metler Insigl ad causas genandt)

A: Johann Christop, Bischof von Eichstätt

E: Adam Gerick, Doktor der Theologie

Pergament, 2 an Pergamentpressel angehängte Siegel in Kapseln

 

J 244

25.03.1636

Geschechen zu Yngolstatt an unser lieben frawen festag Mariae verkhündtigung den fünffzwainzigisten Monats Marty Nach Christi heylligister geburth Im aintausendt sechshundert sechsunnd dreyssigisten Jahre

Tobias Claner, geschworener Notar der Universität Ingolstadt, und seine Ehefrau Maria Martha Claner, geborene Bittelmayr, bekunden, dass sie als Mitschuldner und Schuldner (Correns debendi) an Johann Bayr, Mitglied des Inneren Rats, und an Philipp Öfele, Mitglied des Äußeren Rats, als verordnete Ober- und Unterkirchenpröbsten (Ober unnd under Khürchen Pröbsten) bei der Pfarrei St. Moritz (Morizen Pfar) in Ingolstadt einen jährlichen Zins über 75 rheinische Gulden verkauft haben, jeweils 15 Batzen oder 60 Kreuzer für einen Gulden gerechnet, der aus der Behausung, Hof und Garten der Aussteller in der St. Johannis Gasse gegeben wird, welche an einer Seite an ein Anwesen des Klosters Rebdorf, an der anderen Seite an ein Anwesen der Weberischen Erben [?] angrenzen und im hinteren Bereich gegenüber des Geisenfelder [Kloster Geisenfelder?] Kastenhauses liegen. Außerdem wird der Zins aus anderen Traitgülten und Geldzinsungen und anderem Vermögen der Aussteller bestritten und wurde für insgesamt 1500 Gulden Kaufpreis, welche den Ausstellern bar bezahlt worden sind, verkauft. Die Aussteller erklären, dass sie künftig die Gült über 75 Gulden jährlich am Festtag Mariä Verkündigung, dem 25. März, oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach bezahlen wollen und mit der ersten Zinsreichung im nächsten Jahr 1637 beginnen wollen. Zur besseren Sicherheit der Käufer setzen die Aussteller als Unterpfand ihr Haus, ihren Hof und Garten, andere Traitgülten und Geldverzinsungen und ihr ganzes Hab und Gut ein. Sollten die Aussteller mit der Reichung der 75 Gulden säumig werden, so dürfen die Kirchenpröbste oder wer diese Urkunde rechtmäßig besitzt, sie mit oder ohne Einsatz der Obrigkeit an dem eingesetzten Unterpfand pfänden. Vor einer eventuellen Pfändung soll die Aussteller keinerlei Rechtsanspruch schützen. Maria Martha Claner verzichtet zusätzlich auf die eventuelle Inanspruchnahme des velleianischen Senatsbeschlusses. Es besteht ein Wiederkaufsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem halben Jahr.

S: Universität Ingolstadt durch Anton Jonas Kilianstein, Doktor der Medizin, Professor der Universität Ingolstadt und Rektor Magnificus

A: Tobias und Maria Martha Claner

E: Ober- und Unterkirchenpröpste der Pfarrei St. Moritz zu Ingolstadt

Pergament, an Kordel oder Schnur angehängtes Siegel verloren

 

J 245

03.07.1636

Datum et actum in civitate nostra Eystett[ensi] anno post Christi nativitate millesimo sexcentesimo trigesimo sexto die v[ero] tertia mensis Julii Pontificatus Sanctissimi in Christe Patris ac Domini nostri Domini Urbani divina providentia Papae Octavi anno eius tertio decimo nostri vero vigesimo quarto

Johann Christoph [von Westerstetten], Bischof von Eichstätt, bekundet, dass sein verstorbener Ratgeber Leo Menzel, Doktor der Theologie, Professor und Lektor an der Pfarrkirche St. Moritz in Ingolstadt in der Diözese Eichstätt, in seinem Testament festgesetzt und angeordnet hat, dass in der Kapelle der Seligen Jungfrau, die auch die Kapelle mit den eisernen Gittern genannt wird und nahe des Ambo der Pfarrkirche St. Moritz gelegen ist, zu seinem Seelenheil und zum Seelenheil seiner Angehörigen eine ewige Messe eingerichtet und von einem Weltgeistlichen (per secularem sacerdotem) zelebriert werden soll, und dass dafür von einer Summe von 3000 rheinischen Gulden an der Burg in Lenting [Lkr. Eichstätt], die einst Marquard von Lichtenau innehatte, der jährliche Zins von 150 rheinischen Gulden, der jedes Jahr um das Fest Mariä Lichtmess [Februar 2] gereicht wird und für den mehrere Lehensurkunden (literis obligatoriis) im Archiv von St. Moritz von dessen Kirchenkassenverwalter (vitricus) aufbewahrt werden, verwendet werden soll. Der Bischof erklärt, dass er kraft seines Amtes die Einrichtung, Ausführung, Ausstattung und Stiftung (institutionem, ordinacionem, dotationem ac fundationem) der ewigen Messe hiermit bestätigt (auctorizamus, ratificamus, approbamus) und dass die Messe innerhalb eines kirchlichen Beneficiums errichtet worden ist (in Beneficium Ecclesiasticum erecta et creata sit et existat). Die Pfründe soll jeweils einem Weltgeistlichen oder einem anderen geeigneten und tauglichen Kanoniker verliehen werden und von jeder Laienbelastung (ab omni onere laica) befreit sein. Ferner soll die Pfründe gemäß dem Recht und den Gewohnheiten der Diözese Eichstätt gebraucht werden. Der Bischof erklärt, dass, da der Erblasser keinen Schutzherrn für die gestiftete Messe ernannt hat, das Patronats-, Präsentations- und Nominierungsrecht (ius patronatus sive ius praesentandi vel nominandi) für die genannte Messe bei der Eichstätter Kirche liegen soll, so dass nach dem Tod des entsprechenden Kaplans der Bischof von Eichstätt einen geeigneten Kleriker zum neuen Kaplan der gestifteten Messe wählen und einsetzen soll. Ferner verfügt der Aussteller, dass der jeweils eingesetzte Kaplan gemäß dem letzten Willen des Verstorbenen jede Woche drei Messen am Altar der Jungfrau Maria in der Eisernen Kapelle feiern soll und nur durch Krankheit oder einen anderen guten Grund davon befreit werden darf. Darüberhinaus soll an allen Tagen des Advent jeweils zur sechsten Stunde eine Rorate-Messe gefeiert werden. Schließlich soll der jeweilige Kaplan dem jeweiligen Pleban von St. Moritz bei der Feier der Vigil vor Sonn- und Feiertagen behilflich sein.

S: Johann Christoph, Bischof von Eichstätt

A: Johann Christoph von Westerstetten, Bischof von Augsburg

E: Pfarrei Sankt Moritz zu Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel (berieben)

 

J 246

15.11.1638

Geben in unserer Statt Eystett den fünffzehenden Monathstag Novembris Nach Christi geburth im Sechtzehenhundert acht unnd dreyssigisten Jahre

Marquard [II. Schenk von Castell], Bischof von Eichstätt, bekundet, dass er an die Herren Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt als Treustrager [Vormünder] des Caspar Denich, Doktor der Rechte und Professor in Ingolstadt, drei Viertel des großen Zehnten zu Ober- und Unterhaunstadt [Stadt Ingolstadt] zu Lehenrecht verliehen hat. Der Zehnt wurde einst mit der Bewilligung des verstorbenen Eichstätter Bischofs Johann Christoph [von Westerstetten] von Johann Fend für die Universität angekauft, und ist vom Hochstift Eichstätt lehnrührig. Das Lehen wird an Caspar Denich als Lehntrager [Vertreter] der Universität, nicht jedoch im selbst, zu treuen Händen verliehen. Für den Fall, dass ein Bischof von Eichstätt oder ein Lehntrager stirbt, soll dem Bischof von Eichstätt oder der Eichstätter Lehenspropstei innerhalb der gewöhnlichen Lehenszeit aus der Mitte des Collegiums ein neuer Lehentrager unter Zahlung eines großen Handlohns gestellt werden. Von 20 Gulden soll dabei jeweils ein Gulden als Lehengeld neben der gewöhnlichen Schreibergebühr gezahlt werden. Sollte der Lehntrager nicht mehr in Ingolstadt oder dem Land Bayern ansässig sein, so soll an seiner Stelle ein neuer Lehntrager von der Universität gestellt werden. Sollte das Lehen in Zukunft von der Universität veräußert werden wollen, so darf dies nicht an eine andere Gemeinschaft (Communitet oder gemein), sondern nur an eine von Eichstätter Seite genehmigte Person veräußert werden. In einem solchen Fall soll in Sachen Lehen und Handlohn so verfahren werden, wie es bei der Kanzlei des Hochstifts Eichstätt für Beutellehen (Peuttllehen) üblich ist.

S: Marquard [II. Schenk von Castell], Bischof von Eichstätt

A: Marquard [II. Schenk von Castell], Bischof von Eichstätt

E: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel

 

J 247

07.01.1641

Datae Augustustae [sic!] Vindelicorum Anno Domini Millesimo sexcentesimo Quadragesimo primo Die septima Mensis Januarii

Der Vikar des Augsburger Bischofs Heinrich [V. von Knöringen] begrüßt den Dekan und die Kämmerer des Kapitels (ruralis capituli) von Hohenwart [Lkr. Pfaffenhofen a. d. Ilm] und alle übrigen anwesenden Priester. Nachdem der Priester Jakob Reisner bereits im Jahr 1635 die Pfarrei [St. Sebastian] in Uttenhofen [Stadt Pfaffenhofen an der Ilm] von den ehrwürdigen Herren Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt, die das "Ius presentandi" zu besitzen beanspruchten (ad se pertinere asserebant), übertragen bekommen hat, und die Pfarrei seither bis zum Jahr des Auftrags (usque per annuam commissionem) verwaltet hat, hat er kürzlich den Aussteller gebeten, dass dieser erlaubt, dass Priester Reisner in die genannte Pfarrei eingesetzt wird. Der Aussteller erklärt, dass er daraufhin Jakob Reisner in die Leitung der Verwaltung (per tenorem Administrationem Regimen populi) der Pfarrei und die Sorge um die Armen Seelen (curam animarum) der Pfarrei eingesetzt hat, und von Priester Reisner den Treueeid (iuramento de obedientia et fidelitate) auf den Bischof von Augsburg entgegengenommen hat. Außerdem hat Priester Reisner geschworen, die Befehle des Augsburger Vikars treu zu befolgen und von den Gütern der Pfarrei nichts zu entfremden. Daher befiehlt der Vikar seinen Adressaten im Sinne der tugendhaften heiligen Gehorsamspflicht, dass sie Jakob Reisner in den Besitz seiner Rechte und Zugehörigkeiten versetzen.

S: Bischof Heinrich V. von Knöringen

A: Vikar des Augsburger Bischofs Heinrich V. von Knöringen

E: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel (berieben)

 

J 248

26.01.1655

Geschechen zu Ingolstatt den Sechsundzwainzigisten Monatstag Januarii als man zalte nach Christi gnadenreicher geburth im Aintausent Sechshundert fünff unf fünffzigisten Jahre

Georg Kürner, Bürger und Briechler [Leinwand- und Käsehändler] in Ingolstadt, und seine Ehefrau Walburga bekunden, dass sie an die Pfarrkirche von Sankt Moritz [in Ingolstadt] und an die verordneten Ober- und Unterkirchenpröpste Maximilan Mayr, Mitglied des Inneren Rats, und Christoph Prandtner, Mitglied des Äußeren Rats, für einen Kaufpreis von 50 rheinischen Gulden einen Zins verkauft haben, demgemäß sie künftig eine Zahlung an die Hämbergerische Quatember-Seelmesse von quatemberweise 37 Kreuzer und zwei Pfennige, beziehungsweise alljährlich zwei Gulden und 30 Kreuzer an Lichtmess [Februar 2] schuldig sein sollen, und mit der Zahlung im nächsten Jahr 1656 beginnen wollen. Der Vertrag ist beiderseits ein Vierteljahr vor der Zinsreichung kündbar. Die Aussteller erklären, dass sie den Zins aus ihrem eigenen Haus in der Schulgasse (Schuelgasse), das zwischen Anwesen des Thomas Krambser und des Thomas Koch, vom Beruf Schlosser, liegt, und aus anderem Vermögen bestreiten wollen, und den Zins jedes Jahr pünktlich reichen wollen. Im Fall einer Versäumung haben die Kirchenpröpste das Recht, die Aussteller entsprechend zu pfänden.

S: Stadt Ingolstadt (Burgermaister und Rhatt der Churfürstlichen Haubtstatt und Vesung Ingolstatt)

A: Georg und Walburga Kürner

E: Pfarrei Sankt Moritz zu Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel

 

J 249

07.03.1661

Geben in Unnserer Statt Eystett den Sibenden Monatstag Martii nach Christi Geburth im Sechzehenhundert Ain undt Sechzigisten Jahre

Marquard [II. Schenk von Castell], Bischof von Eichstätt, bekundet, dass er an Jacob Stölzlein, Doktor der Medizin und Professor, als gestellten Vertreter und Vormund (Lehen- undt Trewestrager) von Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt einen Zins von drei Viertel des großen Zehnts zu Ober- und Unterhaunstadt [Stadt Ingolstadt] zu Lehen gegeben hat. Der verliehene Zins wurde einst mit Zustimmung des Vorgängers des Ausstellers, Bischof Johann Christoph [von Westerstetten], durch die Universität von Johann Fend abgekauft und ist vom Hochstift Eichstätt lehnrührig. Der Bischof erklärt, dass er Jacob Stölzlein als Vertreter der Universität, und nicht diesen selbst, mit dem Lehen belehnt hat. Im Todesfall eines regierenden Bischofs von Eichstätt oder eines Lehenträgers soll das Lehen innerhalb der gewöhnlichen Lehenszeit durch den Bischof oder die Lehenspropstei an einen neuen Lehensträger aus der Mitte des Kollegiums (Collegii mittel) verliehen werden; Dabei soll das Lehen durch Zahlung eines großen Handlohns empfangen werden, und von jeweils 20 Gulden jeweils ein Gulden Lehengeld, sowie zusätzlich die Schreibgebühr, gereicht werden. Sollte einst ein Lehenträger nicht mehr im Land Bayern ansässig oder bedienstet (angesessen oder bedienth) sein, soll an dessen Stelle ein anderer Lehenträger aus der Mitte des Kollegiums gestellt werden, in diesem Fall jedoch ohne die Reichung eines Handlohns. Sollte der Lehenträger das Lehen veräußern wollen, so darf er dies nur an eine vom Hochstift Eichstätt genehmigte Person, jedoch nicht an eine Kommunität oder Gemeinschaft, tun. In einem solchen Fall soll nach den Gewohnheiten der Eichstätter Kanzlei für Beutellehen verfahren werden.

S: Marquard, Bischof von Eichstätt

A: Marquard, Bischof von Eichstätt

E: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel

 

J 250

18.03.1562

Geschehen am mitwoch Nach Suntag Judica in der vasten der wenigern Jarzal Cristi geburt Im Zway und sechtzigisten Jar

Georg Auer zu Buelach [Pullach, Stadt Kolbermoor, Lkr. Rosenheim] und Odlizhausen [Odelzhausen, Lkr. Dachau], derzeit Pfleger in Mainburg [Lkr. Kelheim], bekundet von Gerichts- und Amtswegen, dass es zwischen Veit Scheuerer, Wirt in Ilmendorf [Gde. Geisenfeld, Lkr. Pfaffenhofen an der Ilm] als Kläger einerseits, und der bäuerlichen Dorfgemeinschaft (Nachverschafft) von Aiglsbach [Lkr. Kelheim] als Angeklagten andererseits wegen einer Dechlnutzung [Schweinemast im Eichen- und Buchenwald] zu Streit gekommen war. Es wird erklärt, dass die Dorfgemeinschaft von Aiglsbach meinte, dass ihr die Nutzungsrechte an der Schweinemast in dem Wald zustehen, der das Niedere Holz (Nider holz) genannt wird und dem Scheuerer als Eigen gehört; Es wird ferner erklärt, dass die Streitparteien vor dem Aussteller erschienen sind und unter Verwendung von Beweisartikeln (weisarticl) und Fragartikeln (fragstuckh), sowie von Zeugen prozessiert haben; Daraufhin hat der Aussteller entschieden, dass die Dorfgemeinde zwar nie dem Scheuerer das Eigentum an seinem Waldstück in Abrede gestellt hat, dass sie aber dennoch nicht ohne die Erlaubnis des Scheuerer befugt ist, die Schweinemast zu nutzen; Es wird festgehalten, dass die Dorfgemeinde künftig die Dechlnutzung im Waldstück des Scheuerer nicht mehr vornehmen darf, außer an jenen Stellen, für die sie eine Erlaubnis des Scheuerer hat; Alle bisher entstandenen Prozesskosten (expenns) sollen hiermit kompensiert und aufgehoben sein; Der Aussteller erklärt, dass er diese Gerichtsurkunde auf Bitten des Scheuerer angefertigt hat.

S: Georg Auer zu Pullach und Odelzhausen

A: Georg Auer zu Pullach und Odelzhausen

Pergament, an Pergamentpressel angehängtes Siegel in Kapsel


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