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Georgianum und Jesuiten

Eduard Weigl, Das Georgianum und die Jesuiten in Ingolstadt

Als 1549 die drei ersten Jesuiten (Jaius, Salmeron, Canisius) auf längere Dauer nach Ingolstadt kamen und im alten Kollegium, d. h. im Universitätsgebäude Wohnung nahmen, war es das Georgianum, das ihnen Speise und Trank täglich zwei Mal verabreichte. Auch später noch half das Georgianum in dieser Beziehung gerne aus. So wurde 1556, bis das vom Herzog den Jesuiten eingeräumte Kollegium genügend eingerichtet war, 18 Tage lang aus dem Georgianum die Kost ins Jesuitenkollegium überbracht. Das Verhältnis zwischen dem damaligen Regens des Georgianums, Erasmus Wolf (1544–1551), und Canisius wurde ein sehr freundschaftliches. Canisius spricht von ihm in einem Briefe an Pater Polanco vom 24. März 1550 mit großer Hochachtung (un amico piu speciale di tutti, Regente d’un collegio e persona delle principali dell’Università) und war nicht vergebens bemüht, auf den Regens, der in manchen Punkten freier dachte, entsprechend einzuwirken. Auch mit dessen Nachfolger Johannes Spreter scheint er sich gut gestanden zu haben.

Schon bei der Berufung der Jesuiten wurde vom Herzog Wilhelm IV. die Errichtung eines Jesuitenkollegs und damit auch eines Kollegs für Theologiestudierende zugesichert. Diese Zusicherungen wurden späterhin öfters wiederholt. Der Herzog ging um so lieber auf diese Gedanken ein, als es ihm große Schwierigkeiten bereitete, Theologieprofessoren für Ingolstadt zu gewinnen. Freilich wurden diese Zusicherungen über die Errichtung von Kollegien zunächst ganz geheim gehalten. Sie blieb aber Hauptanliegen und das Hauptziel, das Jaius und Canisius von Anfang an erstrebten. Es war der Kolleggedanke, den die Jesuiten allenthalben bei ihren Niederlassungen verfolgten, ein wesenhafter Punkt ihrer Organisation.

Schon am 10. Juni 1550 betonen Jaius und Canisius in einem Brief an den herzoglichen Hofrat und Kurator der Universität Ingolstadt, Georg Stockhammer, die Notwendigkeit eines Theologenkollegs. Man sehe kein anderes Heilmittel, als daß für recht viele junge Leute ein Kollegium errichtet werde, worin arme, gut begabte Studenten Verköstigung finden, zur Frömmigkeit unter einheitlicher Disziplin angehalten werden mit der Bestimmung, der heiligen Schrift zu obliegen (Theologie zu studieren). Im Verlaufe desselben Briefes sprechen sie die Versicherung aus, der Fürst dürfe überzeugt sein, wenn die Kollegien errichtet sind, werde es in seiner Universität niemals an geeigneten und gut katholischen Theologieprofessoren fehlen, es werden außer den Professoren auch für ständig der Theologie beflissene Hörer anwesend sein, die durch ihren Fleiß die Lässigkeit der anderen bessern, die viele andere zu diesen Studien aufrütteln, außer dem Vorteile eines Stammes von Professoren und Hörern soll jenes Kollegium noch geziert sein mit wohlunterrichteten Leuten, die durch ihren ordentlichen Wandel und durch ihr Beispiel voranleuchten können, allmählich sollen aus diesem Kollegium wie aus einer Musterschule (tamquam optima schola) viele Leute hervorgehen, die in der Öffentlichkeit Lob verdienen, die nicht suchen, was zum Privatvorteil, sondern, was Sache Jesu Christi ist.

Desgleichen spricht Canisius in einem Briefe an Ignatius vom 30. April 1551 sehr hoffnungsvoll von der geplanten Errichtung zweier Kollegien: alterum societati nostrae destinatum atque promissum est, alterum scholasticis theologiae constituetur iis, qui aliquando ministri ecclesiarum in Germania esse velint ac possint.

Greifbare Gestalt erlangte dieser Plan erst 1555, als Albrecht V. endlich an die Verwirklichung der von seinem Vater eingegangenen Versprechungen ging. Canisus, welcher nach Ingolstadt gekommen war, trat mit den herzoglichen Räten in Verhandlungen (27. November bis 31. Dezember 1555). Zunächst wurde der Plan eines Kollegs für die Jesuiten selber besprochen. Da ein völliger Neubau für jetzt zu kostspielig war, auch in der Öffentlichkeit bei der ungünstigen Finanzlage des Landes und bei dem Umstande, daß eine Reihe verlassener Kollegien zur Verfügung standen, ein ungünstiger Eindruck hätte entstehen müssen, sollte vorläufig das alte Kollegium bezogen werden. Auch über das Theologenkolleg beriet Canisius eingehend mit den herzoglichen Räten und wies auf König Ferdinand hin, der Sorge trug, „daß 50 Studierende für die Weihen und die theologischen Studien ausgesondert wurden.“

In einem Schlußentwurf vom 1. Dezember 1555, stammend von Canisius, ist die Rede, daß außer dem Kollegium für die Jesuiten „mindestens 18 Studierende unterhalten werden sollen, qui sub societatis eiusdem disciplina vicinis in locis alentur tum in studiorum tum in morum ac praecipue in pietatis catholica institutione. Mit der weltlichen Versehung und Verwaltung sollten die Patres nicht betraut werden.“

Offenbar wieder wegen der finanziellen Schwierigkeiten erwog man auch die Möglichkeit – sie wird von Canisius nur als ein Notbehelf angesehen –, daß im Georgianum für 12 und mehr Theologen Stipendien gestiftet würden. Canisius war aber ernstlich darauf bedacht, daß auch diese Theologen unter dem Einflusse der Jesuiten zu stehen haben. Außerdem sollte Sorge getragen werden, daß der Universitätsrektor und der Regens des Georgianums namentlich die geeigneten Stipendiaten anhalte, die theologischen Vorlesungen zu frequentieren, den Patres der Gesellschaft ehrfürchtig zu begegnen, auf sie zu hören und ihre guten Mahnungen in Bezug auf Frömmigkeit zu befolgen (ut stipendiarii Illustrissimi Ducis … lectiones frequentent theologicas et Societatis dictae Patres revereantur, audiant ac bene monentes sequantur in cursu verae pietatis).

Es scheint, daß bei den gepflogenen Unterhandlungen das Georgianum überhaupt einer gewissen „superintendentia“ der Jesuiten unterstellt werden sollte, weil Canisius sich folgendermaßen ausspricht: „In Bezug auf Nr. 5 (der Verhandlungen) ist es genehm, daß uns Gelegenheit gegeben werde, uns verdient zu machen in betreff der Stipendiaten des erlauchten Fürsten, wenn auch im besonderen unsere Leute in Rom das Verlangen haben werden zu erfahren, wie weit sich die den Unsrigen auferlegte Aufsichtspflicht erstrecken soll (quo se extendat hujusmodi superintendentia nostris injuncta), ob es die körperliche Anwesenheit und den täglichen Unterhalt betrifft, ob sie mit Verwaltung zeitlicher Dinge verbunden ist etc. Ich wünsche, daß die ganze Sache klar dargelegt und getreulich beobachtet werde nach dem Sinne des erlauchten Fürsten.“ Weiter wird in bezug auf das Georgianum der lebhafte Wunsch ausgesprochen: „daß die Stipendiaten, welche künftighin aufgenommen werden, über ihre Verpflichtung eifrig ermahnt werden, insbesondere über den Betrieb des theologischen Studiums, den Empfang der heiligen Weihen, über den den theologischen Kreisen geschuldeten Gehorsam etc. In diesem Punkte könnte uns am meisten Hilfe leisten der Regens des neuen Kollegiums (Georgianum).“

Bei den genannten Verhandlungen wurde auch eine Reform der Universitätsstatuten ins Auge gefaßt. Die Beratungskommission entwarf ein Promemoria. Hauptinhalt des Vorschlags des Canisius war: Es soll dem Rektor und dem Senat ein Superintendent zur Seite gegeben werden ähnlich wie in Wien propter gravissimas causas. In Bezug auf das Georgianum schlug Canisius vor: In ducali collegio sit frequens et sedula visitatio, quae certis personis et praesertim theologis iniungatur, ut circa Regentem et collegiatos recte gerantur omnia nullusque ibi permittatur, qui sit suspectus in religione.

Man sieht aus alledem, daß es Canisius neben dem Hauptwunsche eines eigenen theologischen Kollegs auch um Reform und Beaufsichtigung des Georgianums zu tun war. Indem die Patres in Ingolstadt den theologischen Unterricht in die Hand nahmen, erwirkten und erhielten sie vom Herzog auch die Vollmacht, die theologische Bildung und Erziehung stärker zu beeinflussen.

1560 wurde in der Person des Jesuitenfreundes Staphylus ein Superintendent über die Universität aufgestellt. Derselbe erhielt den Auftrag, auch das Georgianum des öfteren zu inspizieren.

Als 1572 die Jesuiten bereits über ein Jahr das Pädagogium und den philosophischen Kurs inne hatten, gab die Universität zufolge Aufforderung des Herzogs ihr Gutachten darüber ab und bemerkt, daß sie zugleich einer neu auftauchenden Gefahr vorzubauen veranlaßt war. Man habe nämlich in Erfahrung gebracht, daß die Jesuiten, welche überhaupt alles an sich ziehen und beherrschen wollen, sich nun auch um die Leitung und Verwaltung des Georgianums bewerben. …

Es wird darauf hingewiesen, daß sie im Pädagogium die Schüler keineswegs gut behandeln. … Aber auch, wenn bei ihnen alles gut bestellt wäre, dürfte man sie doch nicht durch die Übergabe des Georgianums zu Herren der Universität machen und außerdem gebe es viele andere, welche die Leitung desselben (des Georgianums) besser verstehen als die jesuitischen einseitigen Thomisten und Scholastiker, denen es ein Dorn im Auge ist, wenn ein Weltgeistlicher gut zu predigen verstehe. Ehrgeiz und Eigennutz seien bei den Jesuiten immer und überall im Spiele. Auch würde niemand mehr Lust haben für das Georgianum ein Stipendium zu stiften, wenn dasselbe in die Hände der Jesuiten käme.

Der Vizekanzler Eisengrein, Theologieprofessor, gab diesen Bericht an den herzoglichen Kanzler hinüber und hob seinerseits hervor, wie sehr die Besorgnis verbreitet sei, daß die Jesuiten die ganze theologische Fakultät an sich reißen wollen.

1576. Wegen der Streitigkeiten mit dem Senate hatten die Jesuiten die artistische Fakultät zeitweilig verlassen. Als sie wieder zurückkehrten, wurden Verhandlungen von den herzoglichen Hofräten mit ihrem Provinzial gepflogen und hierbei bestimmt, daß die Jesuiten in der artistischen Fakultät gleiche Rechte mit den übrigen Professoren zugeteilt erhalten sollten. Mit den Verwaltungssachen und mit dem Georgianum sollten sie nichts zu schaffen haben.

Damit wurde ausdrücklich eine gewisse Lockerung des Georgianums in bezug auf die philosophische Fakultät bezweckt, mit der es stiftungsgemäß engstens verknüpft war. Der Grund war offenbar: Das Georgianum sollte einem etwaigen Zugriff der Jesuiten entzogen werden, damit keine Verwicklungen mit der Universität als dem Kuratorium des Georgianums entstünden.

Was schon von Anfang an im Plane lag, wurde 1576 verwirklicht: die Errichtung eines „Seminarium der katholischen Priesterschaft“ oder kürzer „Collegium Albertinum“, auch Collegium S. Ignatii benannt. Da der Herzog grundsätzlich im Jesuitenorden das Mittel erblickte, den gesunkenen Klerus zu heben, andererseits die Jesuiten vom Georgianum seitens der Universität ferne gehalten wurden, so lag es nahe, den Jesuiten eine eigene Erziehungsanstalt künftiger Geistlicher zu übergeben, wie auch bereits Jaius und Canisius ein besonderes Kolleg für Theologen unter der Leitung ihrer Patres gewünscht hatten. Damit war bis zu einem gewissen Grade ein Konkurrenzinstitut gegen das Georgianum geschaffen, was insofern nicht stark in die Erscheinung trat, als das Georgianum um jene Zeit bereits 80 Insassen in seinen Mauern hatte, allerdings aus verschiedenen Fakultäten. Dieses Albertinum, in welches später auch Klosterzöglinge aufgenommen wurden, dauerte bis zur Aufhebung des Jesuitenordens und wurde vom Herzog mit allen Rechten ausgestattet.

Ähnlich wie 1576 das enge Verhältnis des Georgianums zur philosophischen Fakultät gelockert wurde mit Rücksicht auf die in dieser Fakultät befindlichen Jesuiten, sprach es 1593 der Herzog abermals aus, daß die Jesuiten von einer specialis cura et inspectio des Georgianums frei, hingegen Rektor, Senat und Kammerer der Universität damit beauftragt sein sollen, wodurch aber nicht ausgeschlossen sei, daß die Jesuiten ein Präsentationsrecht betreffs der Stipendien ausüben und etwa als Senatsmitglieder in Angelegenheiten des Georgianums mitstimmen.

1612. Die Jesuiten wollten es dahin bringen, „daß die armen Stipendiaten des fürstlich Georgianischen Kollegiums … auff den saal khommen“ (den Gottesdienst der Jesuitenschüler mitmachen). Da aber der Regens des Kollegiums sich „aus genügenden Ursachen und mit Vorwissen der vorgesetzten Inspektoren des Kollegs“ diesem Ansinnen widersetzte, ist es beim Alten geblieben.

1638 hatte der Kurfürst Maximilian den Plan, unter Leitung der Jesuiten ein Seminar für Studierende der Jurisprudenz zu errichten. Das Institut kam nicht zur Ausführung. Interessant aber sind die Vota, welche von Ordensmitgliedern abgefaßt und an den Provinzial geschickt wurden. Im allgemeinen war man der Übernahme eines derartigen Institutes nicht gewogen, wie man überhaupt auch gegen das schon bestehende Ingolstädter Konvikt (Albertinum) seine Bedenken hatte, wo Juristen nicht mehr zugelassen werden sollten.

Tief blicken aber läßt das Gutachten des Ingolstädter Jesuitenrektors Johannes Glückh. Nachdem er viele Bedenken vorgebracht, weist er zum Schlusse auf die Konsequenzen hin, welche die Übernahme eines solchen Instituts für die Gesellschaf Jesu mit sich bringen würde, indem auch in anderen Provinzen solche Wünsche sich erheben würden. Dieser Umstand könnte auch in bescheidener Form dem Kurfürsten vorgestellt werden „und vielleicht ließe sich der Kurfürst überreden (et persuadere sibi fortasse pateretur), daß er seine Stiftung teilt und die Rechtsstudenten von den Theologen scheidet und diese (die Theologen) uns, jene aber einem guten und vernünftigen Weltmann, der sich auf das Recht versteht, übergibt. Es könnten die Theologen im Konvikte sein (offenbar ist das Albertinum gemeint), die Juristen in collegio Georgiano und so wäre ein neues Gebäude nicht notwendig.“ Das war ein ungemein schlauer Plan, der den Jesuiten alle Theologen und dem Georgianum alle Juristen zugeteilt hätte. Damit wäre das Georgianum als theologisches Institut erledigt gewesen.

Von da an scheinen die Hauptangriffe, welche von seiten der Jesuiten gegen das Georgianum ausgingen, abgeschlagen gewesen zu sein. Dagegen erhob sich jetzt von anderer Seite her Gefahr.

1648 wandte sich Bartholomäus Holzhauser mit dem Plane an den Kurfürsten, in Ingolstadt eine Anstalt für „Weltgeistliche des gemeinsamen Lebens“ einzurichten. Der Kurfürst forderte von der Universität ein Gutachten. Auch der Beichtvater des Kurfürsten schickte ein Empfehlungsschreiben. Es war in dem Plane hauptsächlich auf die Mitwirkung des Georgianums gerechnet. Der Regens aber erklärte, daß die Sache im Widerspruch stehe mit den Statuten, daß die erforderlichen Räumlichkeiten, Betten … nicht zur Verfügung stehen, auch keine Stipendien hiezu vorhanden seien. Der Regens des Ignatianums (Albertinums) sprach sich für den Holzhauserschen Plan aus. Der Senat eignete sich das Gutachten des Georgianumsregens an und lehnte den Plan Holzhausers ab. Die Bartholomäer kamen aber dennoch, da sie einen Professor gewonnen hatten, der ihnen sein Haus zur Verfügung stellte.

Mit welcher Zudringlichkeit die Bartholomäer sich im Georgianum einzunisten versuchten, lehrte die Zukunft. Im Verlaufe von fast 40 Jahren (1669–1706) fungierten als Regenten des Georgianums allein 4 oder 5 Bartholomäer und dies, obwohl ein Senatsbeschluß des Jahres 1666 bestimmte, der Regens des Georgianums soll kein Bartholomäer sein.

Wie gefährlich es ist, wenn Vorstände ins Georgianum kommen, welche einer bestimmten Genossenschaft angehören, ersieht man aus dem Verhalten des Regens Poißl, welcher ein Bartholomäer war und früher die Leitung des Holzhauserschen Institutes geführt hatte. Er strebte offen darnach, das Georgianum von der Universität völlig frei zu machen. Der Kurfürst sah sich 1675 genötigt, neue Statuten zu erlassen und Instruktionen für den Regens und die zwei kurfürstlichen Kommissäre zu geben. Dabei wird ausdrücklich angesprochen, daß sowohl der Regens unter der Jurisdiktion des Rektors steht als auch die Stipendiaten in allen allgemeinen Verhältnissen der Universität unterworfen sind.

Man wird sich wundern, wie denn die Bartholomäer so stark im Georgianum dominieren konnten und erst 1706 es gelang, das Bartholomäerjoch abzuschütteln. Die Universität hatte wiederholt versucht andere Regenten zu ernennen. Aber der Kurfürst, der den Bartholomäern geneigt war, setzte solche Regenten ein, so 1673, als die Universität den Professor Kherl präsentierte, der Kurfürst aber Poißl ernannte. Höchst gefährlich wurde die Situation für das Georgianum, als Georg Ignaz Scherer (1696 bis 1706) vom Kurfürsten zum Regens ernannt wurde mit der gleichzeitig ausgesprochenen Absicht, die Administration des Georgianums für alle Zeiten den Bartholomäern zu übertragen. Dagegen wurden Denkschriften eingereicht auch mit dem Hinweis auf die von der Universität unabhängige Stellung des Bartholomäerinstitutes. Der Kurfürst verschloß sich nicht diesen Bedenken und erließ einen Nachtrag zum Dekret der beschlossenen Einverleibung des Georgianums ins Bartholomäerinstitut, wonach diese Konzession wieder aufgehoben werden könne. Damit war das Georgianum gerettet und nach einigen Jahren (1706) vom Bartholomäerdruck befreit. Es trat wieder ein Weltgeistlicher, Dr. Funk, als Regens an die Spitze des Georgianums. In seinem Anstellungsgesuch weist er darauf hin, daß die Bartholomäer seit kurzem ins Georgianum eingedrungen seien. Der kurfürstlich Geistliche Rat bemerkte bei der Befürwortung seines Gesuches: es „sei nicht ratsam und dem schier gar zu Boden liegenden erbarmniswürdigen Collegio nützlich“, die Regentenstelle einem Bartholomäer zu übertragen.

Wir sehen aus der Anfangsgeschichte des Georgianums mehrere Tatsachen bestätigt: Wie anderwärts verfolgten die Jesuiten auch in Ingolstadt seit ihrem Eintritt in die Universität das Ziel, die Theologenerziehung in ihre Hände zu bekommen. Nun war in Ingolstadt schon ein vorwiegend theologisches Kolleg vorhanden, das Georgianum. Es ist nicht zu verwundern, daß die Ingolstädter Jesuiten keine Freunde dieses Kollegs waren und auch nicht sein konnten, weil das Institut nicht in der Linie ihrer Kollegbestrebungen lag, weil sie in demselben nicht dirigieren konnten und ihnen das Georgianum bis zu einem gewissen Grade für suspekt galt.

Zugegeben werden muß, daß damals der religiöse Stand des Georgianums nicht glänzend war, eine Folge der großen Schwierigkeiten jener Zeiten. Es war aber auch der Zustand des Pädagogiums und des Albertinums, die unter Aufsicht der Jesuiten standen, kein hervorragender. Es kann eben niemand Wunder wirken.

Die Universität stand von jeher gegenüber möglichen Zugriffen, welche dem Georgianum drohten, auf der Wacht. Sie hat, je mehr die Jesuiten in die artistische Fakultät eindrangen, das Georgianum dem Bereich dieser Fakultät entzogen.

Auch der Herzog hat diesem Umstand Rechnung getragen und die Ingerenz fremder Gewalten zurückgewiesen (1576, 1593).

Bei den Bartholomäern sehen wir ein ähnliches Bestreben.


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