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Dezember 2012

Urkunde des Landrichters Friedrich von Egloffstein von 1452 Dezember 19 (UAM, J-097)

In dem hier vorgestellten 560 Jahre alten Gerichtsbrief erklärt Friedrich von Egloffstein, der Landrichter Herzog Albrechts III. von Bayern-München in der Grafschaft Hirschberg, dass vor seinem Gericht Werner Marschall von Eibwang zusammen mit einem vereidigten Fronboten auf einen Schaden in Höhe von 100 Mark Silber aufmerksam gemacht hat, der an Gütern entstanden ist, die Ulrich Hemberger der Jüngere in den Grafschaften Hirschberg und Graisbach bewirtschaftet. Besonders wird auf einen Schaden hingewiesen, der den Zehnt zu Irgertsheim (Ürchelshaim) betrifft, welchen der Marschall einst nach Ingolstadt (wohl an die Universität) verkauft hat.

Urkunde J-097

Wegen des entstandenen Schadens und als Knecht des jungen Herrn von Heideck kam Ulrich Hemberger zusammen mit dem Schreiber des Herrn von Heideck, einem gewissen (von) Randeck, nach Weißenburg, um dort zu versuchen von einem Juden die Summe von acht Gulden aufzubringen und dafür (wohl den von Randeck als) einen adeligen Bürgen zu stellen. Da es dem Juden jedoch verboten war Adelige als Bürgen zu nehmen, konnte dieser eine solche Bürgschaft nicht eingehen. Dieses Verbot geht zurück auf eine Urkunde von anno 1312, in der der Amtmann von Weißenburg das Bürgschaftsverhalten der Weißenburger Juden entsprechend festschreiben ließ. In unserer Urkunde von 1452 heißt es wörtlich:

Darumb als er des Jungen von Haydeck Knecht was da sey er gen Weissenburg komen und hab des von Haydeck Schreiber den Randeck mit Im dar pracht und hab acht guldein zu schaeden an den Juden wellen auspringen und hab In ungevaerlich da gefunden zu seinem wirtt dem wirder und Inn gebeten daz er Im die acht gulden von dem leb Juden helff ausspringen und dorfuer stee So well er In an allen sein Schaden lesen Aber der leb Jud wolt In nicht zu porgen nehmen Wan es Im und andern Juden verpoten wer kain edelman zu puergen nemen Nur allain burger in der Statt

Auf Grund dieser Schwierigkeiten musste Ulrich Hemberger daraufhin zu seinem Herrn in die rund 17 Kilometer entfernte Burg Bechthal reiten, den Randeck zurücklassen, und Werner Marschall von Eibwang bitten, ihm acht Gulden über den Randeck zukommen zu lassen. Dann jedoch hatte sich ein gewisser Oswald Zwinger dem Weißenburger Juden als Bürgen gestellt und die benötigten acht Gulden konnten über den Randeck dem Ulrich Hemberger zufließen. Im Gegenzug musste Ulrich Hemberger dem Bürgen Oswald Zwinger versprechen, ihn von seiner Bürgschaft über die acht Gulden wieder zu lösen.

Da nun eine Rückzahlung der acht Gulden an den Juden durch Ulrich Hemberger immer noch aussteht und Hemberger auch sonst nicht bezahlen kann, entscheidet der Landrichter Friedrich von Egloffstein, dass Werner Marschall von Eibwang solange die entsprechenden Güter und besonders auch den Zehnt zu Irgertsheim nutzen darf, bis ihm der ganze Schaden, also auch die 100 Mark Silber, ersetzt ist.

Die vorgestellte Urkunde stammt aus einer für die Weißenburger Juden verhältnismäßig guten Zeit: Zwischen dem Pogrom von 1384 und ihrer Vertreibung aus Weißenburg im Jahr 1520 konnten die Juden in dieser fränkischen Reichsstadt relativ ungestört leben und eine größere Gemeinde aufbauen. Außer dem Verbot adelige Bürgen anzunehmen, konnte der in der Urkunde genannte Jude also weitgehend unbehelligt seinem Lebensunterhalt der Geld- und Pfandleihe nachgehen. Ob er aber die verliehenen acht Gulden jemals wiederbekommen hat, entzieht sich unserer Kenntnis.

Orte zur Hirschberger Gerichtsverhandlung

Weißenburg in Bayern (A), Burg Bechthal (B), Schloss Hirschberg (C), Eibwang (D), Irgertsheim (E)

AK


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